Seite 3 von 11
Verfasst: 17.10.2006, 14:59
von ScoobieDoo
Danebod hat geschrieben:Die Realität in Deutschland sieht so aus, dass bei Straftaten verbreitet mit zweierlei Maß gemessen wird.
Auch bei Kapitalverbrechen haben Rechtsextremisten bessere Chancen als jeder andere, mit Freispruch oder Verurteilung wegen eines geringer strafbewehrten Delikts davonzukommen.
Wie wär es mal mit ein paar Beispielen um Deine "These" zu unterstützen???
Gruß
Peter
Verfasst: 17.10.2006, 15:54
von annikade
ScoobieDoo hat geschrieben:Wie wär es mal mit ein paar Beispielen um Deine "These" zu unterstützen???
Gruß
Peter
Oh, bitte nicht....
/a.
Verfasst: 17.10.2006, 16:18
von thorbinoxx
beispiele sind schon genannt worden!
Verfasst: 17.10.2006, 16:33
von Martin Hofer
Nein, keine Beispiele bitte. Auch wenn es mich reizen würde, darüber zu diskutieren -- das gehört nicht in diesen Thread und auch nicht in dieses Forum. Lasst uns beim Thema bleiben.
@Lars: Danke für die Aufklärung! (Die beiden betreffenden Wikipedia-Artikel müssten wohl mal etwas überarbeitet werden.)
Dann stellt sich mir eine andere Frage ... bitte wieder um Korrektur, wo ich falsch liege: Wenn ich im Dänemarkurlaub im Jahr 2000 (also vor Einführung des europäischen Haftbefehls) jemanden umgebracht hätte, aber erst nach der Heimkehr nach Deutschland festgenommen worden wäre -- was wäre dann passiert? Ich nehme an, Dänemark hätte einen internationalen Haftbefehl für mich beantragt und auch erhalten. Da in Dänemark weder gefoltert noch hingerichtet wird, wäre ich wohl auch ausgeliefert worden. Was war denn nun bei Søren Kam da anders?
-- Martin
Verfasst: 17.10.2006, 16:39
von Danebod
Ich glaube nicht, dass Du ausgeliefert worden wärest, wenn Du aufgrund des internationalen Haftbefehles in Deutschland verhaftet worden wärest. Dann hätte man Dir in Deutschland den Prozess gemacht, es sei denn, Du hättest einer Auslieferung zugestimmt.
Vielleicht wären die Akten ja "verloren gegangen", wie bei Søren Kam...
Wärest Du in einem anderen Land außer D oder DK verhaftet worden, hätte man Dich an Dänemark ausgeliefert - oder vielleicht auch an Deutschland, wenn dort ebenfalls schon ein Haftbefehl bestanden hätte.
Verfasst: 17.10.2006, 16:44
von Martin Hofer
Dann hätte man Dir in Deutschland den Prozess gemacht
Gut, das ist natürlich die andere Möglichkeit. Aber auch das ist bei Kam ja nicht geschehen. An verlorenen Akten allein kann das wohl kaum gelegen haben, oder? Was war dann im Weg?
-- Martin
Verfasst: 17.10.2006, 17:03
von Danebod
Was im Weg war?
Frag Hans Filbinger (CDU)...Der kennt sich mit Juristerei aus.

Verfasst: 17.10.2006, 18:10
von Martin Hofer
Frag Hans Filbinger
Hatte der irgendwas mit diesem Fall zu tun? Oder war das jetzt nur so ein linker Pawlow-Reflex?
Das Verfahren wurde damals aus Mangel an Beweisen eingestellt. Was in dem Fall bedeutet, dass man seine Version des Verlaufs nicht widerlegen konnte -- ergo unschuldig bis zum Beweis des Gegenteils. Wenns so war: Bitter, aber noch nachvollziehbar.
Was ich aber nicht nachvollziehen kann ist, warum das Verfahren nicht wieder aufgenommen werden konnte, als sich seine Aussagte als klare Lüge herausstellte. Das war schließlich 1997, also vor bald 10 Jahren. Mordermittler nehmen ja auch sonst uralte Fälle wieder auf, wenn sich neue Beweise ergeben -- warum nicht hier?
-- Martin
Verfasst: 17.10.2006, 22:20
von Klausie
...
Verfasst: 18.10.2006, 08:12
von Danebod
Filbinger hat das Motto vorgegeben - was damals Recht war, kann doch heute nicht Unrecht sein - wonach die Justiz nicht nur in diesem Fall sich gerichtet hat.
Und so sind Freisprüche mangels Beweis wegen "verschwundener" Akten auch kein Wunder. Die naive pawlowsche Frage nach dem Grund erübrigt sich.
Mal was Allgemeines: Wer nicht bereit ist, Alt- und Neonazis bedingungslos in den Arsch zu kriechen und diejenigen kritisiert, die das tun, wird als Extremist, Verfassungs- und Staatsfeind, Gegner der fdgo usw. diffamiert. Was für ein erbärmliches Verfassungs- und Staatsbild kommt denn da zum Ausdruck?
Verfasst: 18.10.2006, 09:08
von thorbinoxx
demokratieparodie eben
[/code]
Verfasst: 18.10.2006, 09:47
von Martin Hofer
@ Danebod: Kam hat einen Zivilisten in einer spontanen, feigen Racheaktion auf der Straße niedergeschossen -- ohne Befehl, ohne Urteil, ohne Bedrohung, ohne Fluchtmöglichkeit. Das war auch damals schon Unrecht (auch wenn es natürlich nicht verfolgt wurde). Insofern hat das Filbinger-Zitat (das, vermute ich, anders zu verstehen ist als Du es tust, aber das ist ein anderes Thema) mit dem Fall wenig zu tun, oder?
Nebenfrage: Welche Akten sind da eigentlich verschwunden? Die von seiner Einbürgerung? Oder bezieht sich das auf den später aufgetauchten Obduktionsbericht des Opfers?
-- Martin
Verfasst: 18.10.2006, 09:59
von Danebod
Es sind Akten, die die dänischen Strafverfolgungsbehörden an die deutschen geschickt hatten, nachdem klar war, dass Søren Kam als deutscher Staatsbürger nicht ausgeliefert werden konnte und eine Überstellung nach Dänemark auch nicht wünschte.
Die Akten sollten den deutschen Behörden die Strafverfolgung in Deutschland ermöglichen, aber "verschwanden" irgendwo, keiner weiß es, alle ahnen es...
Verfasst: 18.10.2006, 10:01
von Martin Hofer
Und die haben sie im Original geschickt? Ohne davon Kopien zu haben?
-- Martin
Verfasst: 18.10.2006, 10:32
von Danebod
Soweit ich weiß, waren es Originalakten. Ob es Kopien gibt, weiß ich nicht.
Entscheidend ist doch, dass sie "verschwanden", was man auch bei größter Naivität kaum für einen Zufall oder Mißgeschick halten kann.