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Verfasst: 06.03.2007, 09:49
von Lars J. Helbo
irmi hat geschrieben:
also ich musste bei der anmeldung in dk meine abmeldung aus brd vorlegen
und genau das verstehe ich nicht. Ich kenne etliche andere Fälle und habe ne gehört, daß eine solche Abmeldung gefordert wurde. Normalerweise reicht es aus, wenn man sein Paß oder Personalausweis vorlegen kann.
Das ist auch merkwürdig, weil es in DK sowas wie eine Abmeldung normalerweise nicht gibt. D.h. beim Umzug innerhalb DK meldet man sich am neuen Wohnsitz an, und die geben dann die Meldung an das alte Wohnsitz zurück. Diese Rückmeldung an das alte Wohnsitz findet aber nicht statt, wenn das alte Wohnsitz im Ausland liegt.
Normalerweise wissen die Leute am Einwohnermeldeamt also gar nicht, daß es so etwas wie eine Abmeldung geben kann. Ich kann mir die Sache deshalb eigentlich nur damit erklären, daß es bei Dir so nahe an der Grenze war.
Verfasst: 06.03.2007, 10:14
von Dagmar P.
Wenn man sich in D nicht abmeldet, kann es zu steuerrechtlichen Problemen führen, falls man Wohneigentum in DK erwirbt. Dann wird nämlich die Grunderwerbssteuer fällig - so jedenfalls die Aussage unseres Finanzamtes vor Ort.
Gruß
Dagmar
Verfasst: 06.03.2007, 10:46
von irmi
jojo und ausserdem kannste wenn du pech hast auf beiden seiten steuern zahlen(habe ich gerade hinter mir) øøh weil einkommensteuererklärungspflicht besteht solange du in deutschen landen gemeldet bist -gruss
Verfasst: 06.03.2007, 12:34
von Simba
jojo und ausserdem kannste wenn du pech hast auf beiden seiten steuern zahlen(habe ich gerade hinter mir) øøh weil einkommensteuererklärungspflicht besteht solange du in deutschen landen gemeldet bist
Das schon, aber wenn Du nichts verdienst, kann Dir das doch egal sein. Steuern zahlst Du nur, wenn Du ein Gehalt in D erhalten hast, oder wenn Du sonstige Einnahmen (die werden auch versteuert, wenn man nicht mehr in D gemeldet ist) anfallen.
LG Simba
Verfasst: 06.03.2007, 12:41
von irmi
stimmt nicht ,auch wenn du in dk arbeitest und nicht in d können die dich zur einkommensteuererklärung ranzuholen
also ist es mir nicht egal weil die unterlagen dir auch über die grenze hinterhergeschickt werden æøh
Verfasst: 06.03.2007, 17:20
von Simba
Schon klar, aber was versteuerst Du denn, wenn Du in D gar nichts verdienst?
LG Simba
Verfasst: 06.03.2007, 23:16
von irmi
naja die würden gerne den verdienst nochmal in d versteuern den du in dk hast schliesslich ist man ja deutscher staatsbürger

Verfasst: 06.03.2007, 23:20
von irmi
hallo peter -geiler satz aber er stimmt lg
Verfasst: 03.04.2007, 12:45
von toonfish
Hallo,
genau das würde mich auch interressieren:
Was haben die, die sich in Deutschland nicht abgemeldet haben,
dem Finanzamt erzählt? Solange man hier (D) gemeldet ist, wird
man ja zur Einkommenssteuer herangezogen.
und
Wenn man in D abgemeldet ist, wie funktioniert das dann mit
der Steuer beim Auto (solange es noch nicht umgemeldet ist)?
Gruß Florian
Verfasst: 03.04.2007, 13:59
von irmi
hej nach Hessen
da ist dann ne Versteuerung in beiden Ländern fällig--da reibt der deutsche Fiskus sich die Hände und freut sich,denen ist das egal.
Solange du das Auto nicht in DK angemeldet hast obwohl du hier wohnst ist in D die Steuer zu zahlen das wird aber in DK richtig teuer weil du eben nur kurzfristig bzw. garnicht mit deutschen Schildern fahren darfst wenn dein Wohnsitz DK ist
lieben Gruss aus DK
Verfasst: 03.04.2007, 14:36
von toonfish
Hej irmi.
Das mit den Steuern beim Auto is klar, aaaber:
Ich kann mich doch nicht abmelden und immer noch ein Auto in D haben, oder? Das ganze unabhänging von den Vorschriften in DK betrachtet.
Gruss Florian
Verfasst: 03.04.2007, 14:45
von irmi
doch von den Vorschriften in DK abgesehen kannst du das schon-in D weiss man ja letzendlich nicht ob du oder jemand anders das Auto fährt
ausserdem freut das deutsche Finanzamt doch über Einnahmen
Gruss
Verfasst: 03.04.2007, 16:11
von Lars J. Helbo
irmi hat geschrieben:doch von den Vorschriften in DK abgesehen kannst du das schon-in D weiss man ja letzendlich nicht ob du oder jemand anders das Auto fährt
Das kommt mir aber trotzdem merkwürdig vor. Wenn Du in D kein Wihnsitz hast (oder ein Firmensitz), wo soll das Auto dann angemeldet werden? Welche Kennzeichen soll es haben? DK- für Dänemark oder wie ....?
Verfasst: 03.04.2007, 16:42
von irmi
im zweifelsfall ist es immer noch am besten sich an die Gesetze zu halten dann braucht man nicht darüber nachzudenken ob irgendetwas merkwürdig ist--also wer in DK wohnt, meldet sein Auto auch dort an schliesslich kommt man ja auch dort hin um andere Vorteile zu geniessen also muss man sich auch an die Regeln halten-verlangen wir ja auch von den "Ausländern" in D
gruss
Verfasst: 03.04.2007, 17:19
von Peter
@Lars
hvis man har haft bopæl i D og ejet bil er der ingen der spørger dig om hvis du ikke har bopæl i D mere men kører bilen stadigvæk med tyske plader, bare du betaler de kommende regninger.
@irmi
Hej mor, har du fri i dag ??
Tino er her igen