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Re: Corona Reiseauswirkungen

Verfasst: 02.05.2020, 14:02
von 25örefan
Ein echtes Dilemma,...
Ich würde zunächst beim Anbieter nachfragen und dann entscheiden.
Sollte bei obiger Konstellation das Geld verloren sein, würde ich auch auf Nummer sicher gehen.

Re: Corona Reiseauswirkungen

Verfasst: 02.05.2020, 14:50
von ebbus
Jörn hat geschrieben:Moin,

wir haben zum 18.07.20 für 2 Wochen ein Ferienhaus auf Als über Sonne und Strand gebucht. Die zweite Rate über knapp 1500€ ist Anfang Juni fällig.
Wenn ich bis zum 09. Mai kündige kommen auf mich Kosten von 360 € zu. Wenn es schließlich ganz dumm laufen würde, hat Dänemark die Grenze offen, Deutschland eine Reisewarnung und wir müssen nach dem Urlaub 14 Tage in Quarantäne. Dann würden wir nicht fahren und 2000€ sind futsch. Man weiß es nicht.

Da es aktuell alles so unsicher ist, wie es weiter geht, werde ich wohl den Mietvertrag kündigen. Zu Hause im eigenen Garten ist es ja auch schön.

Wie seht ihr das?

Grüße, Jörn

p.S. im Herbst habe ich auch eine Woche Dänemark gebucht (Umbuchung des Osterurlaubs).
Also, zum Wie seht ihr das?

Im Juli ist der "Spuk" vorbei.

Re: Corona Reiseauswirkungen

Verfasst: 02.05.2020, 14:57
von ReiseReise
Hoffentlich :mrgreen:


Sollte die Anzahlung bei Nova s. weg sein, war es das eh erstmal mit DK .

Allein mit der Anzahlung wäre ein schöner Strandurlaub, fünf Sterne all in schon drin gewesen, für einen zumindest.

Ist mir absolut unbegreiflich diese Ignoranten Vorgehensweisen.

Re: Corona Reiseauswirkungen

Verfasst: 02.05.2020, 15:22
von Buschchaot
Einen Beitrag wegen OT gelöscht.
MfG Buschchaot

Re: Corona Reiseauswirkungen

Verfasst: 02.05.2020, 15:42
von Hellfried
ebbus hat geschrieben:
Also, zum Wie seht ihr das?

Im Juli ist der "Spuk" vorbei.
Also ich glaube nicht das Dänemark bereits im Juli seine Grenze wieder öffnet.

Und wenn es von deutscher Seite eine ausdrückliche Reisewarnung vor Auslandsreisen gibt, würde ich perönlich generell nicht nach DK fahren.

Re: Corona Reiseauswirkungen

Verfasst: 02.05.2020, 15:58
von 25örefan
Hellfried schrieb
Und wenn es von deutscher Seite eine ausdrückliche Reisewarnung vor Auslandsreisen gibt, würde ich perönlich generell nicht nach DK fahren.
Wobei ich betreffs DK keinen Unterschied darin sehe, ob ich mich dort aufhalte oder in Deutschland.
Das eigentliche Problem ist wohl für viele insbesondere Arbeitnehmer diese Regelung, wenn sie nach einer Grenzöffnung seitens Dänemark von deutscher Seite (Bundesgesundheitsministerium) aufrechterhalten bleibt:
Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus einem anderen Staat in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, haben sich derzeit auf Grundlage landesrechtlicher Bestimmungen nach § 30 Absatz 1 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes abzusondern und sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in ihre eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort aufzuhalten.
https://www.auswaertiges-amt.de/de/Reis ... /-/2337860

Re: Corona Reiseauswirkungen

Verfasst: 02.05.2020, 16:19
von Hellfried
25örefan hat geschrieben:Hellfried schrieb
Und wenn es von deutscher Seite eine ausdrückliche Reisewarnung vor Auslandsreisen gibt, würde ich perönlich generell nicht nach DK fahren.
Wobei ich betreffs DK keinen Unterschied darin sehe, ob ich mich dort aufhalte oder in Deutschland.
Das eigentliche Problem ist wohl für viele insbesondere Arbeitnehmer diese Regelung, wenn sie nach einer Grenzöffnung seitens Dänemark von deutscher Seite (Bundesgesundheitsministerium) aufrechterhalten bleibt:
Wenn man trotz ausdrücklicher Reisewarnung in ein Land fährt hat dies unter Umständen auch versicherungsrechtliche Folgen, wenn man beispielsweise dort schwer erkrankt. Da könnte dann die Auslandsreise-Krankenversicherung sich beispielsweise weigern die dortigen Behandlungskosten zu erstatten.

Da ich zukünftig aber ohnehin nicht mehr reisen kann, hat dies für mich alles eh keine Bedeutung mehr. Ich bin nur froh, dass es letztes Jahr noch mal mit der Bornholm-Reise geklappt hat. Dies war wirklich ein schöner finaler DK-Urlaub. :D

Re: Corona Reiseauswirkungen

Verfasst: 02.05.2020, 16:33
von Jörn
ebbus hat geschrieben:
Jörn hat geschrieben:Moin,

wir haben zum 18.07.20 für 2 Wochen ein Ferienhaus auf Als über Sonne und Strand gebucht. Die zweite Rate über knapp 1500€ ist Anfang Juni fällig.
Wenn ich bis zum 09. Mai kündige kommen auf mich Kosten von 360 € zu. Wenn es schließlich ganz dumm laufen würde, hat Dänemark die Grenze offen, Deutschland eine Reisewarnung und wir müssen nach dem Urlaub 14 Tage in Quarantäne. Dann würden wir nicht fahren und 2000€ sind futsch. Man weiß es nicht.

Da es aktuell alles so unsicher ist, wie es weiter geht, werde ich wohl den Mietvertrag kündigen. Zu Hause im eigenen Garten ist es ja auch schön.

Wie seht ihr das?

Grüße, Jörn

p.S. im Herbst habe ich auch eine Woche Dänemark gebucht (Umbuchung des Osterurlaubs).
Also, zum Wie seht ihr das?

Im Juli ist der "Spuk" vorbei.

Woher willst du das denn wissen? Der Spuk ist erst vorbei, wenn ein Impfstoff vorhanden ist und dieser großflächig zum Einsatz kommt. Das wird frühestens im Frühjahr 2021 so weit sein.

Wenn du mir schriftlich und noteriell zusagst, dass du meine Reisekosten übernimmst, wenn der Spuk doch nicht vorbei ist, dann kündige ich nicht.

Grüße, Jörn

p.S.: Was sagt denn die Dänische Regierung, wie es weiter geht?

Re: Corona Reiseauswirkungen

Verfasst: 02.05.2020, 16:50
von Hellfried
Jörn hat geschrieben:
p.S.: Was sagt denn die Dänische Regierung, wie es weiter geht?
Hej Jörn,

für bestimmte Personengruppen wird sich die Grenze in Kürze sicher wieder öffnen.
Für Ferienhaus Urlauber wird dies wohl aber nicht gelten.

http://www.nordschleswiger.dk/de/nordschleswig/mette-f-schweigt-zur-grenzoeffnung?fbclid=IwAR3E8UhAiwsOZJJ5KuzyUA9X9-LrvR6xzHuIlcE-tJkU34AfGgBDng2Byi4

Re: Corona Reiseauswirkungen

Verfasst: 02.05.2020, 17:28
von 25örefan
Hellfried schrieb
Da könnte dann die Auslandsreise-Krankenversicherung sich beispielsweise weigern die dortigen Behandlungskosten zu erstatten.
In EU-Ländern zahlt die gesetzliche Krankenkasse.

Re: Corona Reiseauswirkungen

Verfasst: 02.05.2020, 17:34
von Hellfried
25örefan hat geschrieben:Hellfried schrieb
Da könnte dann die Auslandsreise-Krankenversicherung sich beispielsweise weigern die dortigen Behandlungskosten zu erstatten.
In EU-Ländern zahlt die gesetzliche Krankenkasse.
Bei Privatversicherten zahlt sie nicht.

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Versicherungsschutz bei Reisewarnung
Viele Reiseversicherungen verlieren ihre Gültigkeit, wenn eine Reisewarnung für den Aufenthaltsort ausgesprochen ist. Das gilt nicht für Reisende, die sich bereits in dem Land befinden. Sondern für Reisende die nach der offiziellen Reisewarnung noch in das entsprechende Land reisen. Eine Reisekrankenversicherung würde dann die Behandlungskosten bei einer Erkrankung oder Unfallverletzung nicht mehr übernehmen.
Quelle des Zitats: http://www.reiseversicherung.com/dr_walter/news_reiseversicherung/news/article/reisewarnung_fuers_urlaubsland_was_nun.html

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Re: Corona Reiseauswirkungen

Verfasst: 02.05.2020, 17:41
von 25örefan
Hellfried hat geschrieben:
25örefan hat geschrieben:Hellfried schrieb
Da könnte dann die Auslandsreise-Krankenversicherung sich beispielsweise weigern die dortigen Behandlungskosten zu erstatten.
In EU-Ländern zahlt die gesetzliche Krankenkasse.
Bei Privatversicherten zahlt sie nicht.

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Versicherungsschutz bei Reisewarnung
Viele Reiseversicherungen verlieren ihre Gültigkeit, wenn eine Reisewarnung für den Aufenthaltsort ausgesprochen ist. Das gilt nicht für Reisende, die sich bereits in dem Land befinden. Sondern für Reisende die nach der offiziellen Reisewarnung noch in das entsprechende Land reisen. Eine Reisekrankenversicherung würde dann die Behandlungskosten bei einer Erkrankung oder Unfallverletzung nicht mehr übernehmen.
Quelle des Zitats: http://www.reiseversicherung.com/dr_walter/news_reiseversicherung/news/article/reisewarnung_fuers_urlaubsland_was_nun.html

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Ich schrieb „gesetzliche Krankenkasse“ nicht „Reiseversicherung“.

Re: Corona Reiseauswirkungen

Verfasst: 02.05.2020, 19:51
von mieke
Eine Auslandsreisekrankenversicherung bietet einen umfassenderen Schutz bei Erkrankungen im Ausland als die gesetzl. KV.
Bsp: Rückholungen aus dem Ausland darf die gesetzliche Krankenkasse grundsätzlich nicht bezahlen, außerdem zahlen die gesetzl. Kassen im Ausland nicht alle Behandlungen.
Auch bei zusätzl. Reisekrankenversicherungen (RKV) lohnt der Blick in Versicherungsbedingungen, wer trotz Reisewarnung in ein Risikogebiet reist, ist u.U, nämlich nicht durch die RKV geschützt.

Re: Corona Reiseauswirkungen

Verfasst: 02.05.2020, 21:22
von 25örefan
Dass die gesetzlich verankerten Leistungen gesetzlicher Krankenkassen bei Auslandsreisen*** im Gegensatz zu privaten Absicherungen (Reise-/ Auslandskrankenversicherung) bei einer Reisewarnung nicht mehr gelten, konnte ich bisher nicht nachlesen:
***
Mit der europäischen Krankenversicherungskarte, die auf der Rückseite der deutschen Gesundheitskarte aufgedruckt ist, hat man in allen Mitgliedsstaaten Anspruch auf Behandlung. Die EHIC deckt die Kosten für sofort erforderliche Behandlungen ab. Dazu gehören neben der medizinischen und zahnärztlichen Behandlung auch Arzneimittel. Selbst eine sehr teure Behandlung in einem Krankenhaus nach einem Herzinfarkt oder eine Blinddarmoperation wird bezahlt. Ausschlaggebend ist nur, ob die erbrachte Leistung aufgrund des Gesundheitszustandes des Patienten dringend notwendig ist.
https://www.krankenkassen.de/ausland/Le ... d/ausland/

Re: Corona Reiseauswirkungen

Verfasst: 03.05.2020, 11:40
von Ny Hinnerk
Grundsätzlich stimmt das. Aber wie fast überall gibt es ein Aber:
Aufgrund des Sozialversicherungsabkommen der EU-Mitgliedsstaaten erhält der Touri in Dänemark natürlich ärztliche Hilfe soweit erforderlich. Das Arzthonorar wird dann direkt abgerechnet vorausgesetzt natürlich man ist im Besitz einer aktuellen EHIV-Versicherungskarte (soweit gesetzl. versichert). Problem dabei ist, dass die deutsche Krankenversicherung nur das Arzthonorar erstattet, welches für eine gleiche Behandlung in Deutschland abgerechnet wird. Aus diesem Grund versuchen viele Ärzte im Ausland ihr Honorar beim ausländischen Patienten in bar einzutreiben. Das dürfen sie, wenn eine Behandlung aufschiebbar bzw. planbar ist, es sich also nicht um eine akute Notsituation handelt. Die Überraschung kommt dann zuhause per Post. Eine Zuzahlung wird fällig. Oder es wird nur ein Teilbetrag des zuvor verauslagten Arzthonorars erstattet.
Es kommt hinzu, dass es im Ausland viele Ärzte gibt, die grundsätzlich nicht über EHIC abrechnen und bei Ausländern nur Cache abrechnen so wie in Deutschland die Privatpraxen. Da heißt es dann erst bezahlen dann behandeln.

Und weil das so ist schließen ja viele Leute vor einer Urlaubsreise auch ins EU-Ausland eine Reise-Krankenversicherung ab, die u.a. für von der gesetzlichen KK nicht erstatteten Arztkosten aufkommt. Und da gibt es wieder ein Aber: Im Kleingedruckten dieser Versicherungen steht da wohl immer (ich kenne es nicht anders), dass sie nicht für Krankenbehandlungskosten oder Klinikaufenthalte aufkommen bei Aufenthalten in einem Land für welches das auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen hat (s. Link von Hellfried).
Wer also trotz Reisewarnung in ein Risikogebiet reist, ist in der Regel nicht durch eine Reisekrankenversicherung geschützt.

Schon allein aus diesem Grund käme es für mich nicht infrage ein Land zu bereisen, wenn für dieses eine Reisewarnung vom auswärtigen Amt besteht, zumindest nicht als Familie mit Kindern.

Tja, da gilt dann wohl der Spruch „Wer sich in Gefahr begibt kommt darin um“.