Hundegesetz in DK und die Folgen

Off-Topic-Plaudereien
Mopsmama
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Re: Hundegesetz in DK und die Folgen

Beitrag von Mopsmama »

dankeschön für den Link. So war das in lesbarer Größe, hatte vorher schon bei FB geguckt, aber da war das sehr winzig geschrieben für mich alte Frau :wink:
Tja, alles in allem sehr vage, sehr schwammig
Schade, 2016 steht vielleicht mal wieder ein Urlaub an, aber wie es aussieht, jedenfalls nicht in Dänemark
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Lars J. Helbo
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Re: Hundegesetz in DK und die Folgen

Beitrag von Lars J. Helbo »

Hier ist der Gesetzestext in der endgültige Fassung. Allerdings ist das hier ja nur die vorgenommene Änderungen, die müssen also in dem alten Gesetz eingefügt werden:

http://www.ft.dk/RIpdf/samling/20131/lovforslag/L92/20131_L92_som_vedtaget.pdf
[url=http://www.helbo.org]www.helbo.org[/url] - [url=http://www.sallnet.dk]www.sallnet.dk[/url] - [url=http://www.salldata.dk]www.salldata.dk[/url] - [url=http://friskole.netau.net]www.frijsendal.dk[/url]
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Lars J. Helbo
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Re: Hundegesetz in DK und die Folgen

Beitrag von Lars J. Helbo »

Ich versuche die Absätze zusammen zu stückkeln, und daraus lese ich dann folgendes:

Es scheint mir nicht zwingend, dass ein Sachverständiger herangezogen wird. Es steht nur FALLS ein Sachverständiger herangezogen wird, dann müssen die Umstände bei dem Beißvorfall in seine Beurteilung mit hineinfließen.

Neu ist allerdings, dass die Entscheidung, ein Hund einzuschläfern, vom Besitzer innerhalb von 4 Wochen vor Gericht eingebracht werden kann und falls dies geschieht, darf der Hund erst nach dem Prozess eingeschläfert werden. Der Gesetz sagt nichts darüber, ob ein Sachverständiger bei dem Prozess beteiligt werden muss. Wahrschenlich ist es so, dass beide Parteien dies anregen/fordern können.

Die Polizei kann entscheiden, dass ein Hund bis zur endgültige Entscheidung vor Gericht in ein Internat untergebracht werden muss.

Da steht nicht über Prozesskostenerstattung. Ich denke, das geht nach den normalen Bestimmungen. D.h. man kann "fri proces" beantragen und dass wird dann bewilligt, falls man die Kosten nicht selber tragen kann und falls man den Prozess mit eine angemessene Wahrscheinlichkeit gewinnen kann.
[url=http://www.helbo.org]www.helbo.org[/url] - [url=http://www.sallnet.dk]www.sallnet.dk[/url] - [url=http://www.salldata.dk]www.salldata.dk[/url] - [url=http://friskole.netau.net]www.frijsendal.dk[/url]
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brave
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Re: Hundegesetz in DK und die Folgen

Beitrag von brave »

Danke euch sehr für die Aufklärung und auch Übersetzung..nichts desto Trotz besteht meine Unsicherheit leider weiterhin, hatte mir mehr erhofft :(
@ Lars du schreibst
"Neu ist allerdings, dass die Entscheidung, ein Hund einzuschläfern, vom Besitzer innerhalb von 4 Wochen vor Gericht eingebracht werden kann und falls dies geschieht, darf der Hund erst nach dem Prozess eingeschläfert werden. Der Gesetz sagt nichts darüber, ob ein Sachverständiger bei dem Prozess beteiligt werden muss. Wahrschenlich ist es so, dass beide Parteien dies anregen/fordern können."
und genau da liegt mein Problem
ich habe Hunde und keine Maschinen
es kann Beissunfälle geben.
Ich kann nun mal nicht garantieren das nie etwas passiert.
Dann würde ja nur der Maulkorb bleiben um genau das auszuschliessen :(
Somit schliesse ich mich Mopsmama an...
und ich bin echt traurig..ich hatte mir tatsächlich eine deutliche Verbesserung gewünscht.
Das Gesetz ist etwas abgespeckt worden aber letztendlich bleibt es bestehen-schade


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hanno
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Re: Hundegesetz in DK und die Folgen

Beitrag von hanno »

brave hat geschrieben: und ich bin echt traurig..ich hatte mir tatsächlich eine deutliche Verbesserung gewünscht.
Das Gesetz ist etwas abgespeckt worden aber letztendlich bleibt es bestehen-schade
Könntest du das mal bitte genau auflisten, wie du dir die Verbesserungen erwünschst hättest, aber bitte auch berücksichtigen das es in einem Land nicht nur Hundefreunde
gibt und man ein gerechtes miteinander finden muss.
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Touri
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Re: Hundegesetz in DK und die Folgen

Beitrag von Touri »

@Lars: Vielen Dank
.
@Hanno: Ich bin zwar nicht brave, aber ich hoffe, dass du einverstanden bist, wenn ich hier einige kleine Auswahl von Verbesserungsvorschlägen. formuliere:

Aufhebung der umgekehrten Beweislast,

keine Tötung von Hunden, die gar nicht auffällig geworden sind,

keine zwangsweise (lange)Unterbringung von Hunden in sogenannten Internaten,

konkrete Aussagen darüber, wer die Prozesskosten zu tragen hat.

Bisher habe ich noch keine Änderung des Gesetzes hinsichtlich der Willkür der Polizei entdeckt; die Polizei darf anscheinend weiter die Rasse eines Hundes bestimmen? Nicht nur Mischlingshunde-sind also weiterhin gefährdet?
hanno hat geschrieben:aber bitte auch berücksichtigen das es in einem Land nicht nur Hundefreundegibt und man ein gerechtes miteinander finden muss.
Ich denke, meine Vorschläge berücksichtigen ein gerechtes Miteinander, bin aber auf deine Einwände gespannt

Touri
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brave
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Re: Hundegesetz in DK und die Folgen

Beitrag von brave »

hanno hat geschrieben:
brave hat geschrieben: und ich bin echt traurig..ich hatte mir tatsächlich eine deutliche Verbesserung gewünscht.
Das Gesetz ist etwas abgespeckt worden aber letztendlich bleibt es bestehen-schade
Könntest du das mal bitte genau auflisten, wie du dir die Verbesserungen erwünschst hättest, aber bitte auch berücksichtigen das es in einem Land nicht nur Hundefreunde
gibt und man ein gerechtes miteinander finden muss.
Keine Frage... es kann nicht nur Hundefreunde geben..
das versteh ich auch...
ich hätte nichts gegen Leinenpflichten.
Nur mich schockiert es..das Der Halter z.b.nachweisen muß..das sein Hund kein Listenhund ist..zumal DNS-Tests nicht anerkannt werden.
Dann die Liste der Hunde,
schaut euch doch mal die Liste an...
wer von euch kennt solch Rassen denn live?
Ich kenne live den Fila...den Staff.Terrier und den Kangal...
den Kangal in meinen 23 Jahren Hundehaltung 1x !
Hundeausstellungen nicht mit eingerechnet-ich rede vom Alltag
Hier z.b.führt der deutsche Schäferhund die Beissunfallliste an (logisch weil er auch gehäuft auftritt)
Die Rasseliste erscheint mir willkürlich...ich verstehe diese Liste einfach nicht oder gibt es tatsächlich in Dänemark gehäuft z.b. den Zentralasiatischer Ovtcharka oder Tornjak?
Dann bleibt ja der Punkt Beissunfall, weiterhin kann angeordnet werden das Hunde nach Beissunfällen beschlagnahmt werden..bis zum Urteil..und auch danach kann es passieren das der jeweilige Hund eingeschläfert wird.
Somit hat sich doch nur der Punkt geändert das die Entscheidung nicht mehr in der Hand der Polizei liegt sondern beim Richter oder mißverstehe ich da jetzt was?

@Touri, danke..du bringst es besser auf den Punkt


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Re: Hundegesetz in DK und die Folgen

Beitrag von Hendrik77 »

Touri hat geschrieben: konkrete Aussagen darüber, wer die Prozesskosten zu tragen hat.
Hejsa !
Das ist doch jetzt nicht ernst, oder ? :shock: ? Meinst Du das jetzt generell, oder so als potenzieller Urlauber in Dänemark ?
Med venlig hilsen
Hendrik77
Touri
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Re: Hundegesetz in DK und die Folgen

Beitrag von Touri »

Ich bezog mich u. a. auf diese Aussage:
Lars J. Helbo hat geschrieben:Da steht nicht über Prozesskostenerstattung. Ich denke, das geht nach den normalen Bestimmungen. D.h. man kann "fri proces" beantragen und dass wird dann bewilligt, falls man die Kosten nicht selber tragen kann und falls man den Prozess mit eine angemessene Wahrscheinlichkeit gewinnen kann.
Touri
hanno
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Re: Hundegesetz in DK und die Folgen

Beitrag von hanno »

Hey @Touri und @brave

Das dänische Hundegesetz ist nun geändert worden, nur wie hier zu lesen ist,gehen diese Änderungen einigen Hundefreunden nicht weit genug, sie meinen es hätte viel mehr geändert werden müssen.

Ich möchte im einzelnen nicht darauf eingehen, nur mal dazu bemerken die dänische Regierung hat ihr Hundegesetz von 2010 geändert, nur sehr viele Hundebesitzer interessiert das nicht, es fahren auch nach 2010 noch 100000 Hundebesitzer auch weiterhin nach Dänemark in den Urlaub, haben die alle keine Ahnung, oder setzen die leichtfertig das Leben ihrer Hunde aufs Spiel ??

In meinen 2 Urlaubswochen bin ich mit einigen Hundebesitzern am Strand ins Gespräch gekommen, kaum einen hat das Hundegesetz interessiert, da es auch Menschen gibt die in diesem Gesetz der Dänen eine Gefahr für ihre Hunde sehen und deshalb nicht mehr nach Dänemark in den Urlaub fahren werden, die gibt es mit Sicherheit auch nur das muss jeder für sich selbst entscheiden.

Was für mich am dänischen Hundegesetz fehlt, ist das der Besitzer von Hunden bei Vorfällen, viel stärker zur Kasse gebeten werden sollte, da müsste es sehr hohe Strafen für den Hundehalter geben wenn es zu Vorfällen kommt, den wie ich hier gelernt habe, ist meistens der Mensch dafür verantwortlich wenn es zu Problemen mit Hunden kommt und nicht nur der Hund.

Wie ich schon bemerkt habe, es fahren immer noch sehr viele Menschen mit Hunden nach Dänemark in den Urlaub, gut es werden auch einige dabei sein die verunsichert sind, weil sie sich von der Hysterie der Medien haben anstecken lassen.

Fazit : Das Hundegesetz in Dänemark ist für einige Hundefreunde noch weiter korrekturbedürftig, nur man sollte auch daran denken das es eine sehr große Anzahl von Hundebesitzern gibt die das nicht so sehen und mit dem Gesetz gut Leben können und auch ihre Hunde, man muss sich nur an die Vorschriften halten.
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Mopsmama
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Re: Hundegesetz in DK und die Folgen

Beitrag von Mopsmama »

Wenn es denn so einfach wäre, dass man sich nur an die Vorschriften halten muss...
An was für eine Vorschrift kann ich mich für den Fall halten, dass ich z.B. einen Mix aus Boxer und Französischer Bulldogge habe, der für einen dänischen Polizisten wie ein Stafford-Mix aussieht, weil er ja gestromt ist und einen bulligen Kopf hat? Ich kann das Land nur meiden.
Mal davon abgesehen, dass diese Rasselisten einfach nur schwachsinnig sind und es wesentlich wirksamere Möglichkeiten gibt, die Bevölkerung vor aggressiven Hunden zu schützen (es ist ja nicht so, dass ich kein Verständnis davor habe, dass viele Menschen Angst vor Hunden haben), der Willkür bleibt weiterhin Tür und Tor geöffnet.
Ich hatte wirklich große Hoffnungen, dass der neue Minister mit Sachverstand an die Angelegenheit herangeht, nachdem seine Vorgängerin ja offenbar hauptsächlich von ihrer eigenen Angst (bis hin zum Hundehass) motiviert war.
Wie gesagt, alles in allem mehr als enttäuschend, ich sehe nirgendwo eine wirkliche Verbesserung
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hanno
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Re: Hundegesetz in DK und die Folgen

Beitrag von hanno »

Mopsmama hat geschrieben:Wenn es denn so einfach wäre, dass man sich nur an die Vorschriften halten muss...
An was für eine Vorschrift kann ich mich für den Fall halten, dass ich z.B. einen Mix aus Boxer und Französischer Bulldogge habe, der für einen dänischen Polizisten wie ein Stafford-Mix aussieht, weil er ja gestromt ist und einen bulligen Kopf hat? Ich kann das Land nur meiden.
Mal davon abgesehen, dass diese Rasselisten einfach nur schwachsinnig sind und es wesentlich wirksamere Möglichkeiten gibt, die Bevölkerung vor aggressiven Hunden zu schützen (es ist ja nicht so, dass ich kein Verständnis davor habe, dass viele Menschen Angst vor Hunden haben), der Willkür bleibt weiterhin Tür und Tor geöffnet.
Ich hatte wirklich große Hoffnungen, dass der neue Minister mit Sachverstand an die Angelegenheit herangeht, nachdem seine Vorgängerin ja offenbar hauptsächlich von ihrer eigenen Angst (bis hin zum Hundehass) motiviert war.
Sorry für die Frage eines unwissenden Nichthundebesitzer , für was braucht man den Mix aus Boxer und Französischer Bulldogge ??
Damit würde ich auch nicht nach Dänemark fahren das muss ich zugeben.

Aber machst du dir das nicht ein bisschen einfach, nur weil ein Hundegesetz nicht deinen Anforderungen entspricht, der Vorgängerin einfach " Hundehass " zu unterstellen.
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dina
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Re: Hundegesetz in DK und die Folgen

Beitrag von dina »

So wie mopsmama sehen das auch viele einheimische Hundehalter (in Hundeforen), es wurde ein bisschen rumgebastelt,damit Ruhe im Karton ist,aber meht nicht.
Nun muss man erst mal abwarten,wie das gehanhabt wird.
Ich persönlich finde diese Art von Gesetz so überflüssig wie einen Kropf,Hundehalter sollten solche Vorfälle unter sich ausmachen,sprich Übernahme von Tierarztkosten etc.
Grobe Vorfälle,bei denen Menschen richtig verletzt wurden,natürlich ausgenommen.
So wie ich es aus Erzählungen von Nachbarn hier auf dem Land,und auch selbst noch kenne,haben sich die Hunde selbst "geluftet",unsere Nachbarhunde haben sich gegenseitig besucht und sind auch mal auf Entdeckungstour gegangen.

Genauso verquer ist es auch im menschlichen miteinander,in meiner Schulzeit und Kindheit /Bj 60,gab es soetwas wie Klassenkeile,man hat sich gekloppt,es gab eine Rangordnung unter den Kindern,wir haben Doktorspiele gemacht (Details lasse ich mal aussen vor :oops: )
Wir waren mit dem Rad unterwegs bis es dunkel wird,haben in der schmutzigen Havel unbeaufsichtigt gebadet und auch sonst noch so einiges angestellt.
Heute heisst soetwas Mobbing, sexuelle Belästigung,auffälliges Verhalten etc.und ruft eine Heerschar von Pädagogen,Sozialtanten und aufgebrachten Eltern auf den Plan und natürlich,wie auch bei den Hunden,die Mediendie ein Fass aufmachen.
Das von Henrik den deutschen zugeschriebene Sicherheitsdenken erlebe ich hier wie gesagt in zunehmendem Masse auch in DK.(Und es k....mich an.)

LG Tina
Mopsmama
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Re: Hundegesetz in DK und die Folgen

Beitrag von Mopsmama »

@ Hanno: Ob man einen Mix aus Boxer und Frenchy nun braucht oder nicht, so was wird ja nicht gezielt gezüchtet, aber es gibt zum einen ungezählte Welpen aus "Unfällen", wo man, wenn man Glück hat, neben der Mutter auch den Vater kennt, zum anderen etliche Tierschutzhunde aus dem Süden, wo die beteiligten Rassen oft nur vermutet werden können. Fakt ist, dass es abenteuerliche Mixe gibt, die mit den Rassen auf dem Index verwechselt werden können. Da wiegen sich die Besitzer in Sicherheit und plötzlich wird der Hund doch konfisziert und man kann nichts dagegen machen.
Und Hundehass unterstelle ich dieser Ministerin, da ich Sachen gelesen habe, die unterste Schublade waren. Da ich aber keine Beweise für die Richtigkeit habe, möchte ich auch nicht weiter darauf eingehen.
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Lars J. Helbo
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Re: Hundegesetz in DK und die Folgen

Beitrag von Lars J. Helbo »

Touri hat geschrieben:Aufhebung der umgekehrten Beweislast,
Für diese Bestimmung gibt es aber einen guten Grund. Es gab ja Besitzer von Kampfhunde, die gezielt und bewusst alle Beweise vernichtet haben. Es gab dann Fälle, wo jeder sehen konnte, dass es hier um ein Verbotener Hund ging, aber es war unmöglich zu beweisen, weil der Besitzer jegliche Mitarbeit bei der Aufklärung verweigert hat.
Touri hat geschrieben:keine Tötung von Hunden, die gar nicht auffällig geworden sind,
Das muss es ja auch nicht geben. Jeder weis, welche Rassen verboten sind. Man kann also ganz einfach die Züchtung bzw. Einfuhr dieser Rassen unterlassen - dann passiert nicht.
Touri hat geschrieben:keine zwangsweise (lange)Unterbringung von Hunden in sogenannten Internaten,
Was wäre die Alternative, wenn der Besitzer nicht für die Haltung geeignet ist? Wo soll der Hund dann hin, bis alles geklärt ist?
Touri hat geschrieben:konkrete Aussagen darüber, wer die Prozesskosten zu tragen hat.
Das ist eigentlich klar. Wer ein Prozess führt, muss die Kosten tragen. Wer sich dass nicht leisten kann und für den Prozess einen guten Grund hat, kann vom Staat Hilfe bekommen. Nochmal, was wäre die Alternative? Soll der Steuerzahler Prozesskosten übernehmen für reiche Hundebesitzer, die unsinnige Prozesse führen wollen?
Touri hat geschrieben:Bisher habe ich noch keine Änderung des Gesetzes hinsichtlich der Willkür der Polizei entdeckt; die Polizei darf anscheinend weiter die Rasse eines Hundes bestimmen? Nicht nur Mischlingshunde-sind also weiterhin gefährdet?
Von Wilkür kan hier keine rede sein. Die Polizei muss, wie in jedem anderen Fall ermitteln und irgend ein Tatbestand feststellen. Falls die beteiligten nicht mit dem Ergebnis einverstanden sind, geht die Sache vor Gericht. Wo ist das Problem?
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