Hundegesetz in DK und die Folgen

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dina
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Re: Hundegesetz in DK und die Folgen

Beitrag von dina »

@hanno
Vermenschlichung ist in der Tat ein sehr grosses Problem.
Das zeigt sich allerdings nicht daran,das ein Hund dem Menschen das Gesicht ableckt,und damit zeigt,das er im Rudel unter ihm steht,wie es ja sein sollte.
Vieles an der Körpersprache der Hunde gleicht immer noch der der Wölfe:
http://home.arcor.de/marri/korpersprache.htm
Die Vermenschlichung ensteht da,wenn Menschen die eigenen Gefühle und Gedanken auf ihren Hund übertragen,die Sprache des Hundes fehlinterpretieren oder schlichtweg nicht mehr verstehen.
Und natürlich bei den immer groteskeren Züchtungen, die nuch noch Zerrbilder von Hunden sind und von vielen Haltern auch nicht mehr artgerecht gehalten werden,sondern als Kindersatz,Spielzeug,Modeaccesoir oder sonstwas dienen.

Je weiter der Mensch sich von der Natur entfernt,umso grotesker diese Entwicklung.

Meine eigene Theorie ist,das der Mensch Hunde kreiert,die so weit weg wie möglich vom Wolf sind,wie es nur geht,da immer noch das Rotkäppchen-Syndrom herrscht und der Mensch die Natur bezwingen will.
Genauso ist das Geschrei gross,wenn ein Hnd das niedliche Bambi oder ein Häschen jagt,sofern er dazu überhaurt noch in der Lage ist.
Rehe,hasen etc.sind Beutetiere,der Hund ist immer noch ein Raubtier,genau wie die Katze.
Bei einem Beutetier ist gejagt werden und Flucht ein natürlicher Bestandteil im Lebenszyklus.
Die natürlichen Feinde hat der Mensch ausgerottet,allerdings sind sie ja gottseidank
wieder auf dabei,sich zu
etablieren,wenn denn die Jägerschaft nicht Zu Schnell am Abzug ist.

LG Tina
Touri
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Re: Hundegesetz in DK und die Folgen

Beitrag von Touri »

@ Hanno
Es ist etwas enttäuschend, wenn du einerseits eine konkrete Liste mit Verbesserungsvorschlägen forderst, die dann ja auch auf deinen Wunsch hin formuliert wird, und dann möchtest du andererseits nicht im Einzelnen darauf eingehen.
Abschließend formulierst du in deinem Beitrag:
hanno hat geschrieben: nur man sollte auch daran denken das es eine sehr große Anzahl von Hundebesitzern gibt die das nicht so sehen und mit dem Gesetz gut Leben können und auch ihre Hunde, man muss sich nur an die Vorschriften halten.
Mit Sicherheit gibt es viele Menschen, die mit dem Gesetz leben können, Hunde aber eben nicht.
Übrigens zeigt Dinas Beitrag, dass es viele Menschen gibt, die das "neue" Gesetz kritisch sehen, was die Überzeugungskraft deiner Urlaubsgespräche relativiert.

@ Lars: Vielen Dank für deine detaillierten Anmerkungen.
Lars J. Helbo hat geschrieben:Touri hat geschrieben:Aufhebung der umgekehrten Beweislast,Für diese Bestimmung gibt es aber einen guten Grund. Es gab ja Besitzer von Kampfhunde, die gezielt und bewusst alle Beweise vernichtet haben. Es gab dann Fälle, wo jeder sehen konnte, dass es hier um ein Verbotener Hund ging, aber es war unmöglich zu beweisen, weil der Besitzer jegliche Mitarbeit bei der Aufklärung verweigert hat.
Das kann ich gut nachvollziehen, ich gehe aber davon aus, dass es nur sehr wenige Kampfhundbesitzer gab, die so gehandelt haben. Nun aber trifft diese Beweislast alle; auch ganz harmlose Mischlingshunde bzw. deren Besitzer.
Lars J. Helbo hat geschrieben:Touri hat geschrieben:keine Tötung von Hunden, die gar nicht auffällig geworden sind,Das muss es ja auch nicht geben. Jeder weis, welche Rassen verboten sind. Man kann also ganz einfach die Züchtung bzw. Einfuhr dieser Rassen unterlassen - dann passiert nicht.
Sicher muss man die Züchtung und Einfuhr von Muskelhunden aufgrund des Gesetzes unterlassen, damit Tötungen gar nicht erst vorkommen. Aber Hunde wurden und werden eventuell ja auch getötet, obwohl man gar nicht wusste, um welche Rasse es sich handelt.
Lars J. Helbo hat geschrieben:Touri hat geschrieben:keine zwangsweise (lange)Unterbringung von Hunden in sogenannten Internaten,Was wäre die Alternative, wenn der Besitzer nicht für die Haltung geeignet ist? Wo soll der Hund dann hin, bis alles geklärt ist?
Die Alternative zu Internaten wäre z. B. ein Maulkorbpflicht bis zur Gerichtsverhandlung.
Sollte ein Besitzer nicht für die Haltung geeignet sein, wäre eine Pflegestelle oder eine Unterbringung in einem Internat sicherlich sinnvoll. Dieses sollte dann aber auch Tierschutzrichtlinien etc. einhalten. Es soll schon mehrfach vorgekommen sein, dass Internate die Richtlinien nicht einhalten bzw. massiv dagegen verstoßen.
Wie wird eigentlich die Eignung eines Hundebesitzers überprüft?
Lars J. Helbo hat geschrieben:Touri hat geschrieben:konkrete Aussagen darüber, wer die Prozesskosten zu tragen hat.Das ist eigentlich klar. Wer ein Prozess führt, muss die Kosten tragen. Wer sich dass nicht leisten kann und für den Prozess einen guten Grund hat, kann vom Staat Hilfe bekommen. Nochmal, was wäre die Alternative? Soll der Steuerzahler Prozesskosten übernehmen für reiche Hundebesitzer, die unsinnige Prozesse führen wollen?
Bei „Freispruch“ des Hundes müsste eigentlich der Staat die Prozesskosten übernehmen.
Lars J. Helbo hat geschrieben:Touri hat geschrieben:Bisher habe ich noch keine Änderung des Gesetzes hinsichtlich der Willkür der Polizei entdeckt; die Polizei darf anscheinend weiter die Rasse eines Hundes bestimmen? Nicht nur Mischlingshunde-sind also weiterhin gefährdet? Von Wilkür kan hier keine rede sein. Die Polizei muss, wie in jedem anderen Fall ermitteln und irgend ein Tatbestand feststellen. Falls die beteiligten nicht mit dem Ergebnis einverstanden sind, geht die Sache vor Gericht. Wo ist das Problem?

Ich glaube, hier wurde schon ausführlich diskutiert, dass es problematisch ist, wenn die Polizei einen Tatbestand z. B. bei Mischlingshunden feststellt.

Touri
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25örefan
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Re: Hundegesetz in DK und die Folgen

Beitrag von 25örefan »

dina hat geschrieben:So wie mopsmama sehen das auch viele einheimische Hundehalter (in Hundeforen), es wurde ein bisschen rumgebastelt,damit Ruhe im Karton ist,aber meht nicht.
Nun muss man erst mal abwarten,wie das gehanhabt wird.
Ich persönlich finde diese Art von Gesetz so überflüssig wie einen Kropf,Hundehalter sollten solche Vorfälle unter sich ausmachen,sprich Übernahme von Tierarztkosten etc.
Grobe Vorfälle,bei denen Menschen richtig verletzt wurden,natürlich ausgenommen.
So wie ich es aus Erzählungen von Nachbarn hier auf dem Land,und auch selbst noch kenne,haben sich die Hunde selbst "geluftet",unsere Nachbarhunde haben sich gegenseitig besucht und sind auch mal auf Entdeckungstour gegangen.

Genauso verquer ist es auch im menschlichen miteinander,in meiner Schulzeit und Kindheit /Bj 60,gab es soetwas wie Klassenkeile,man hat sich gekloppt,es gab eine Rangordnung unter den Kindern,wir haben Doktorspiele gemacht (Details lasse ich mal aussen vor :oops: )
Wir waren mit dem Rad unterwegs bis es dunkel wird,haben in der schmutzigen Havel unbeaufsichtigt gebadet und auch sonst noch so einiges angestellt.
Heute heisst soetwas Mobbing, sexuelle Belästigung,auffälliges Verhalten etc.und ruft eine Heerschar von Pädagogen,Sozialtanten und aufgebrachten Eltern auf den Plan und natürlich,wie auch bei den Hunden,die Mediendie ein Fass aufmachen.
Das von Henrik den deutschen zugeschriebene Sicherheitsdenken erlebe ich hier wie gesagt in zunehmendem Masse auch in DK.(Und es k....mich an.)

LG Tina
Sehr gut beschrieben, danke!
Das Gros der Hunde ist nicht beißwütig und vollkommen unberechenbar ( natürlich auch nicht absolut berechenbar, aber was ist das im Leben schon).
Kommt es in D zu einem Zwischenfall von Hunden untereinander, so wird es in Regel unter den Tierhaltern gegebenfalls unter Inanspruchnahme der Hundehalterhaftpflichtversicherung 1*** außergerichtlich geregelt. Eine "Keilerei" unter Hunden endet in der Regel auch nicht mit schweren Verletzungen oder hat den Tod zur Folge. Aber auch bei einer solchen Folge droht in D einem Hund nicht gleich die "Todesstrafe", allerdings können bundeslandrechtlich unterschiedliche ordnungspolizeiliche Anordnungen (z.B. Einstufung eines Hundes als gefährlichen Hund i.S.d. LHundG (Landesgesetz über gefährliche Hunde) vorgenommen, einen Anlein- und Maulkorbzwang sowie eine Kennzeichnungspflicht durch Chip für diesen Hund und die Vorlage eines Sachkundenachweises des Hundebesitzers) verfügt werden.
Selbst diese im vergleich zur "Todesstrafe" harmlosen Maßnahmen werden aber gerichtlich nicht grundsätzlich für erforderlich gehalten.
"Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig vom 23. März 2006 trägt diesen naturwissenschaftlichen 2*** Erkenntnissen Rechnung: Beißende Hunde, deren Attacken sich lediglich auf Artgenossen richten, sind noch nicht zwangsläufig als gefährliche Hunde im Sinne des schleswig-holsteinischen Gefahrhundegesetzes einzustufen. Ein Hund, der einen anderen beißt, ist erst dann als gefährlich einzustufen, wenn dieser nicht die artübliche Unterwerfungsgeste des gegnerischen Hundes beachtet und zubeißt. Unter Umständen gehört ein Biss zum natürlichen Verhalten eines Hundes, ohne dass damit eine Gefährlichkeit im Sinne des Gefahrhundegesetzes begründet wird."
http://de.wikipedia.org/wiki/Hundebiss#Folgen

Selbst bei Beißvorfällen gegenüber Menschen ist die "Todesstrafe" die Ausnahme.
"Beißt ein Hund ohne ersichtlichen Grund einen Menschen, gilt er in Rheinland-Pfalz grundsätzlich als gefährlich. Der Hundehalter kann dann nicht nur verpflichtet werden, das Tier stets anzuleinen, sondern er muss dem Vierbeiner unter Umständen auch einen Maulkorb anlegen, entschied das Verwaltungsgericht Trier in einem am Dienstag, 11. Juni 2013, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: 1 L 593/13.TR)."
Dies Zitat und und weitere Fälle dazu sind hier nachzulesen:
http://www.tierrecht-anwalt.de/tierrecht-anwalt-gefaehrlicher-hund/tierrecht-anwalt-gefaehrlicher-hund-urteile.html#.U5rO4EDDy_0

1***
"In Deutschland haftet der Halter eines Hundes grundsätzlich verschuldensunabhängig für alle Schäden, die sein Hund verursacht (Gefährdungshaftung). Außer Sachschäden wie beschmutze Kleidung und durch entlaufene Hunde verursachte Verkehrsunfälle kommt insbesondere die Schadenersatzpflicht für Bissverletzungen in Betracht."
http://de.wikipedia.org/wiki/Hundebiss#Folgen

2***
Beißverhalten bei Artgenossen
In den meisten Fällen können Hunde sich durch Drohen, Abschnappen (ohne Körperberührung) und diverse Unterwerfungsgesten einigen, wer der Stärkere ist. In manchen Fällen reichen diese Verhaltensweisen nicht aus, um einen Konflikt zwischen Hunden zu klären. Es kann zu einem Kommentkampf kommen, der sich durch große Lautstärke und beeindruckende Gesten auszeichnet, jedoch ohne Verletzungen ausgehen soll. Kleine Verletzungen können versehentlich passieren.
Ein vergleichsweise seltener Ernst- oder Beschädigungskampf wirkt hingegen für die meisten Beobachter weniger gefährlich, da die Hunde nicht versuchen, einander zu beeindrucken, sondern schnell und meist lautlos kräftig beißen.[19]

http://de.wikipedia.org/wiki/Hundebiss#Folgen

Sicherlich ist die Novellierung des Hundegesetzes in DK ein guter Schritt in die meiner Meinung nach "richtige" Richtung, gemessen an den Verhältnissen in D aber nicht befriedigend, insbesondere auch für Halter von Mischlingshunden.
Dass die Sinnhaftigkeit des Verbot bestimmter Hunderassen in Frage gestellt werden kann, zeigen viele wissenschaftliche empirische Studien. Wenn allerdings die Politik in DK daran festhalten will, dann ist das ihre Sache. Dieses Verbot ist seit 2010 bekannt und jeder kann sich an das Zucht- und Einfuhrverbot leicht halten.

Wenn hier wie wiederholt die Feststellung getroffen wird, dass die Gefahr,die FÜR Hunde vom dänischen Hundegesetz ausging und möglicherweise, wenn auch eingeschränkt noch ausgeht nur auf die hysterische Fehleinschätzung weniger "Aktivisten und Missionare" zurückzuführen ist, dann bleibt mir nur festzustellen, dass die grundsätzliche Gefahr, die VON Hunden ausgeht, auch nur auf die hysterische Fehleinschätzung weniger Nichthundehaltern bzw. Hundegegner zurückzuführen ist.
"Es sieht der Mensch die Welt fast immer durch die Brille des Gefühls, und je nach der Farbe des Glases erscheint sie ihm finster oder purpurhell."
H. C. Andersen

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dina
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Re: Hundegesetz in DK und die Folgen

Beitrag von dina »

Gerald,sehr guter,fundierter Beitrag!

LG Tina

Mischlinge,die mir sowieso am liebsten sind,haben leider nicht die Lobby wie Rassehunde,mit denen wird kein Geld gemacht und sie haben nicht Züchter,Verbände und Vereine im Rücken.
In Deutschland gibt es (nach meiner Beobachtung,nicht statistisch belegt) wesentlich mehr Mischlinge als hier in Dk.
Immer wenn ich in Berlin bin,freue ich mich über die Hundevielfalt dort.

LG Tina
Touri
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Re: Hundegesetz in DK und die Folgen

Beitrag von Touri »

@25örefan
Vielen Dank für den guten Überblick und Vergleich.

Novasol behauptet in einer Pressemitteilung:
Insgesamt entspricht die neue rechtliche Situation in Dänemark somit in etwa der Rechtslage in Deutschland.
https://de-de.facebook.com/Verein.FairDog

Das kommentiere ich jetzt lieber nicht...

Touri
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Lars J. Helbo
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Re: Hundegesetz in DK und die Folgen

Beitrag von Lars J. Helbo »

Touri hat geschrieben:
Lars J. Helbo hat geschrieben:Touri hat geschrieben:Aufhebung der umgekehrten Beweislast,Für diese Bestimmung gibt es aber einen guten Grund. Es gab ja Besitzer von Kampfhunde, die gezielt und bewusst alle Beweise vernichtet haben. Es gab dann Fälle, wo jeder sehen konnte, dass es hier um ein Verbotener Hund ging, aber es war unmöglich zu beweisen, weil der Besitzer jegliche Mitarbeit bei der Aufklärung verweigert hat.
Das kann ich gut nachvollziehen, ich gehe aber davon aus, dass es nur sehr wenige Kampfhundbesitzer gab, die so gehandelt haben. Nun aber trifft diese Beweislast alle; auch ganz harmlose Mischlingshunde bzw. deren Besitzer.
"Trifft" ist hier wild übertrieben. Für verantwortungsbewusste Hundehalter ist es doch gar kein wirkliches Problem. Man muss ja nur wissen, was für ein Hund man hat und belegen können, woher er kommt. Damit hat die Sache ein sehr schöner Nebeneffekt. Es wird nämlich vor allem problematisch für diejenige, die ihre Hund aus dunkle Quellen beziehen. Und das kann doch nur von Vorteil sein.

Man muss auch verstehen, worum es wirklich ging. Es gab Fälle, wo JEDER deutlich sehen konnte, dass es ein verbotener Kampfhund war. Der Besitzer hat aber behauptet es sei nicht so, wollte dies aber nicht weiter begründen und hat sich als "angeklagter" geweigert zu sagen, woher er das Hund bekommen hatte.

Jetzt muss der Besitzer erklären, woher er das Hund hat und das Gericht kann dann den Vorbesitzer als Zeuge vernehmen. Dadurch kann die Sache nachgeforscht und aufgeklärt werden.

Hast Du ein bessere Vorschlag um soche Fälle aufzuklären?
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Re: Hundegesetz in DK und die Folgen

Beitrag von Mopsmama »

Wie schon mehrfach geschrieben, für mich bleibt es der völlig falsche Ansatz, bestimmte Hunde und deren Mischlinge als unwiderlegbar gefährlich anzusehen und zu glauben, wenn sie ausgerottet sind, ist das Problem aus der Welt. Der ganz überwiegende Teil dieser Hunde wird niemals im Leben in irgendeiner Weise auffällig, andererseits kann man fast jeden Hund so versauen, dass er zur Gefahr wird.
Die Klientel, die solche Hunde fürs eigene Ego hält und scharf macht, steigt einfach auf andere Rassen um
Und was mir nun wirklich überhaupt nicht in den Kopf will: Wenn man die Muskelhunde doch nur weg haben will, warum werden die Angebote aus dem Ausland nicht dankend angenommen, diese Hunde zu übernehmen?
Du bist zeitlebens für das verantwortlich, was Du Dir vertraut gemacht hast (A. de Saint-Exupery)

„Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
Albert Einstein
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Re: Hundegesetz in DK und die Folgen

Beitrag von Lars J. Helbo »

Ich habe gerade das hier gefunden:

http://www.b.dk/nationalt/snart-maa-du-ikke-laengere-skyde-naboens-irriterende-Hund

dort steht eine interessante Erklärung zu den Änderungen. Ab dem 1. Juli ist es nicht mehr erlaubt ein strefender Hund (nach Warnung an den Besitzer) zu erschiessen. Man darf den Hund aber von sein Grundstück "entfernen", d.h. einfangen oder verjagen. Neu ist auch, dass man nicht mehr Bezahlung für das ausliefern eines eingefangenen Hundes fordern kann, dafür kann der Besitzer ein Bussgeld aufgelegt werden.

Aber (und das wusste ich nicht) es ist weiterhin erlaubt ein Hund beim "Gefahr in verzug" zu töten. D.h. falls ein der Hund ein Mensch, Tier oder Eigentum angreift oder wenn unmittelbarer Gefahr besteht, dass dies passieren könnte, dann darf man den Hund erschiessen, um diese Gefahr abzuwehren.
[url=http://www.helbo.org]www.helbo.org[/url] - [url=http://www.sallnet.dk]www.sallnet.dk[/url] - [url=http://www.salldata.dk]www.salldata.dk[/url] - [url=http://friskole.netau.net]www.frijsendal.dk[/url]
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brave
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Re: Hundegesetz in DK und die Folgen

Beitrag von brave »

und es geht ja noch nicht mal nur um diese sogenannten Rassen und Mischlinge dieser Rassen..es traf ja auch Rassehunde wie Bogart den Lhasa Apso, der nach seiner Tötung freigesprochen wurde.
Somit ein jeder Hund der zubeisst..hat ein dickes Problem am Start.
Und solch Situationen können alltäglich passieren.
Es sind Lebewesen mit Reflexe.
Ein Hund kann nur durch einen Biss abwehren, er kann weder reden noch seine Hände erheben.
Ich gebe ein Beispiel was vor Jahren tatsächlich bei uns passierte.
Unsere Bobtailhündin Lissy war Tage zuvor operiert worden und lag auf dem Rücken in ihrem Hundekorb.
Der kleine Sohn meiner Freundin..ging an ihr vorbei..wollte zu seiner Mama und stolperte plötzlich und fiel mitten in den Hundekorb auf Lissy drauf.
Lissy blieb artig liegen..es hätte aber auch anders sein können.
Solch Situationen sind alltäglich und nicht immer vermeidbar
was passiert denn in so einem Fall in Dänemark wenn der Hund dann aus Reflex zuschnappt und das Kind verletzt?
Noch einmal..gleich vorweg..wir versuchen als Hundehalter acht zu geben auf unsere Hunde aber wir sind alle keine Maschinen und es passieren Fehler und dann endet solch Fehler mit der Einschläferung eines Hundes?


Seid lieb gegrüßt...
Iris & Rasselbande

Manchmal ist das schwierigste nicht das Loslassen,
sondern zu lernen, von vorn anzufangen
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Buschchaot
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Re: Hundegesetz in DK und die Folgen

Beitrag von Buschchaot »

Lars J. Helbo hat geschrieben: Aber (und das wusste ich nicht) es ist weiterhin erlaubt ein Hund beim "Gefahr in verzug" zu töten. D.h. falls ein der Hund ein Mensch, Tier oder Eigentum angreift oder wenn unmittelbarer Gefahr besteht, dass dies passieren könnte, dann darf man den Hund erschiessen, um diese Gefahr abzuwehren.
Das ist in Deutschland ganz genauso.
Touri
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Re: Hundegesetz in DK und die Folgen

Beitrag von Touri »

Lars J. Helbo hat geschrieben:Jetzt muss der Besitzer erklären, woher er das Hund hat und das Gericht kann dann den Vorbesitzer als Zeuge vernehmen. Dadurch kann die Sache nachgeforscht und aufgeklärt werden.Hast Du ein bessere Vorschlag um soche Fälle aufzuklären?
Am sinnvollsten wäre es, die ganze Rasseliste abzuschaffen. Da sie aber weiterhin gilt und Mischlingshunde anscheinend generell verdächtig sind oder bei ihnen ein „Tatverdacht“ vermutet werden kann , sehe ich hier sehr wohl auch ein Problem. Hier in Deutschland ist es vielleicht üblicher, Hunde aus Tierheimen ein Zuhause zu geben. Häufig handelt es sich auch um Mischlinge. Diese Tiere haben meist keine Papiere ( Fundhunde, verstorbene Besitzer etc.). Als einziger Entlastungsnachweis kommt hier nur ein DNA-Test in Frage. Das wäre eine Lösung. Ein DNA-Test wird jedoch meines Wissens nicht von der dänischen Polizei anerkannt.
Lars J. Helbo hat geschrieben:Ich habe gerade das hier gefunden:http://www.b.dk/nationalt/snart-maa-du- ... nde-koeterdort steht eine interessante Erklärung zu den Änderungen. Ab dem 1. Juli ist es nicht mehr erlaubt ein strefender Hund (nach Warnung an den Besitzer) zu erschiessen. Man darf den Hund aber von sein Grundstück "entfernen", d.h. einfangen oder verjagen. Neu ist auch, dass man nicht mehr Bezahlung für das ausliefern eines eingefangenen Hundes fordern kann, dafür kann der Besitzer ein Bussgeld aufgelegt werden.Aber (und das wusste ich nicht) es ist weiterhin erlaubt ein Hund beim "Gefahr in verzug" zu töten. D.h. falls ein der Hund ein Mensch, Tier oder Eigentum angreift oder wenn unmittelbarer Gefahr besteht, dass dies passieren könnte, dann darf man den Hund erschiessen, um diese Gefahr abzuwehren.

Vielen Dank für den Hinweis. Ich bin wirklich sehr dankbar für jede Erläuterung bzw. Information zur Konkretisierung des Gesetzes.
Mopsmama hat geschrieben:Und was mir nun wirklich überhaupt nicht in den Kopf will: Wenn man die Muskelhunde doch nur weg haben will, warum werden die Angebote aus dem Ausland nicht dankend angenommen, diese Hunde zu übernehmen
Das wusste ich gar nicht. Gibt es nachvollziehbare Gründe, warum man in Dänemark auf diese Angebote nicht eingegangen ist?

Touri
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Re: Hundegesetz in DK und die Folgen

Beitrag von Die jungen Mitteleuropäer »

Buschchaot hat geschrieben:
Lars J. Helbo hat geschrieben: Aber (und das wusste ich nicht) es ist weiterhin erlaubt ein Hund beim "Gefahr in verzug" zu töten. D.h. falls ein der Hund ein Mensch, Tier oder Eigentum angreift oder wenn unmittelbarer Gefahr besteht, dass dies passieren könnte, dann darf man den Hund erschiessen, um diese Gefahr abzuwehren.
Das ist in Deutschland ganz genauso.
Das wäre aber neu :roll:

Du meinst also, dass ein z. B. Sportschütze in D einfach auf seinem Grundstück einen Hund erschießen kann, der sein "Eigentum" bedroht :?: Dann nenn da doch mal bitte die rechtliche Grundlage für!
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Re: Hundegesetz in DK und die Folgen

Beitrag von 25örefan »

Touri hat geschrieben:
Lars J. Helbo hat geschrieben:Ich habe gerade das hier gefunden:http://www.b.dk/nationalt/snart-maa-du- ... nde-koeterdort steht eine interessante Erklärung zu den Änderungen. Ab dem 1. Juli ist es nicht mehr erlaubt ein strefender Hund (nach Warnung an den Besitzer) zu erschiessen. Man darf den Hund aber von sein Grundstück "entfernen", d.h. einfangen oder verjagen. Neu ist auch, dass man nicht mehr Bezahlung für das ausliefern eines eingefangenen Hundes fordern kann, dafür kann der Besitzer ein Bussgeld aufgelegt werden.Aber (und das wusste ich nicht) es ist weiterhin erlaubt ein Hund beim "Gefahr in verzug" zu töten. D.h. falls ein der Hund ein Mensch, Tier oder Eigentum angreift oder wenn unmittelbarer Gefahr besteht, dass dies passieren könnte, dann darf man den Hund erschiessen, um diese Gefahr abzuwehren.
Vielen Dank für den Hinweis. Ich bin wirklich sehr dankbar für jede Erläuterung bzw. Information zur Konkretisierung des Gesetzes.
Das hat mit dem dänischen Hundegesetz nicht direkt zu tun, die Änderung bezieht sich auf
".. . das “Feld- und Wegegesetz” / “mark- og vejloven” von 1872), welches Grundstückseigentümern in Dänemark das Erschießen von freilaufenden Hunden und Katzen erlaubt. Zwar nur unter bestimmten Voraussetzungen, denn der Eigentümer muss zuvor den Tierhalter aufmerksam machen und ihn auffordern, das Tier vom Grundstück zu rufen. Reagiert der Tierhalter nicht, zu langsam oder ist nicht erreichbar (was gerade bei Katzen natürlich vorkommt), dann darf er das Tier gefangen nehmen oder abschießen.http://www.daneborg.com/2012/05/tierhalter-sollten-in-danemark-aufpassen/
"Es sieht der Mensch die Welt fast immer durch die Brille des Gefühls, und je nach der Farbe des Glases erscheint sie ihm finster oder purpurhell."
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Re: Hundegesetz in DK und die Folgen

Beitrag von Die jungen Mitteleuropäer »

Lars J. Helbo hat geschrieben:Für verantwortungsbewusste Hundehalter ist es doch gar kein wirkliches Problem. Man muss ja nur wissen, was für ein Hund man hat und belegen können, woher er kommt. Damit hat die Sache ein sehr schöner Nebeneffekt. Es wird nämlich vor allem problematisch für diejenige, die ihre Hund aus dunkle Quellen beziehen. Und das kann doch nur von Vorteil sein.
Das stimmt nicht, Lars. Hunde ohne Papiere bekommt man vor allem aus Tierheimen, von öffentlichen, gemeinnützigen oder auch privaten Tierschutzorganisationen, sei es aus dem In- oder Ausland. Diese Organisationen, die z. B. wie die städtischen oder kommunalen Tierheime sogar durch Steuergelder finanziert werden, als "dunkle Kanäle" zu bezeichnen, ist schlichtweg lächerlich und entbehrt jeglicher Grundlage.
Mit den vermeintlichen "dunklen Kanälen" ist die Phantasie wohl etwas mit dir durchgegangen... :roll:
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Buschchaot
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Re: Hundegesetz in DK und die Folgen

Beitrag von Buschchaot »

Die jungen Mitteleuropäer hat geschrieben: Das wäre aber neu :roll:

Du meinst also, dass ein z. B. Sportschütze in D einfach auf seinem Grundstück einen Hund erschießen kann, der sein "Eigentum" bedroht :?: Dann nenn da doch mal bitte die rechtliche Grundlage für!
Die Polizei darf Hunde bei Gefahr in Verzug erschießen. Z.B. ist hier so ein Fall:
[url]http://www.express.de/koeln/koelner-familie-verzweifelt-die-polizei-hat-unseren-hund-erschossen,2856,21983544.html[/url]
Der ein oder andere Hund wurde auch von der Polizei auf der Autobahn bewusst überfahren, um weiteren Schaden( laut Polizei) zu verhindern.
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