Arnias hat geschrieben:
Sowas lässt sich in der Praxis kaum mehr nachzuvollziehen.
So könnte es aussehen. Und so wäre es vermutlich auch, wenn Polizei und Finanzamt hundert prozentig nachweisen müßten, wo Du Dich genau auf welchen Tag aufgehalten hast.
So ist es aber nicht. Es geht ja übergeordnet gesehen um den Lebensmittelpunkt. Das ist ein etwas schwammiges begriff, dass letztendlich nur von einem Richter geklärt werden kann. Bei der Beurteilung zählt unter anderem der Arbeitsstelle, größe der jeweilige Wohnung in DE und DK, Familienverhältnisse (wo gehen die Kinder zur Schule etc.) und einiges mehr.
Das ist weitgehend eine Abwägung und für den Laien nicht unmittelbar einfach nachzuvollziehen. Die 183-Tage-Regel ist daher eher als Sicherheit für die Pendler zu sehen. Wenn ein Pendler nachweisen kann, dass er sich innerhalb des letzten Jahres weniger als 183 Tage in DK aufgehalten hat (z.B. an hand von genau geführte Fahrtenbücher, Kraftstofbelege etc.), dann kann er normalerweise davon ausgehen, dass sein Status als Pendler anerkannt wird.