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Verfasst: 13.11.2008, 00:28
von teddy93
Sollys hat geschrieben:..Das deutsche Reise- und Handelsrecht hat da aber schon ein Wörtchen mitzureden, wenn ein Vertrag nach deutschem Recht abgeschlossen wird.
Ach......könnte jetzt stundenlang so weiter machen..... aber wofür, ich denke mal du weisst worauf ich hinaus will, gelle ----

Komm mir doch nicht immer mit deutschem Recht. Ich weiß nicht was dieses ewige Drumherumgerede soll. Ist doch einfach zu beantworten, wer verpflichtet deinen Arbeitgeber einem deutschen Urlauber mehr Geld abzunehmen als einem Einheimischen, vorausgesetzt, er bucht bei dir im Büro, direkt vor Ort, Kohle sofort bar auf die Kralle? Ich schreibe nicht von Buchungen von Deutschland aus. Gelten für Deutsche deutsche Gesetze auch beim Kauf von anderen Artikeln in DK?
Aber wie wofu schon schrieb, es handelt sich ja eh nur um ein paar Taler.
Verfasst: 13.11.2008, 07:15
von wofu
Moin Niels,
jojo mit deutscher Briefmarke, da bin ich auch leicht drüber gestolpert. Dank Briefzentrumsstempel und dann noch verschmiert ist die Herkunft allerdings kaum einzugrenzen. Aber Nachfragen per email werden sehr schnell beantwortet. Wir sind jetzt knapp davor zu buchen, da unser Wunschhaus zum geplanten Termin frei ist, jetzt gilt es nur noch hier so ein wenig zu klären.
Grüße
Wolfgang
Verfasst: 13.11.2008, 10:32
von Sollys
Hallo Teddy,
auch in Dänemark bleibt ein Deutscher ein Deutscher.
Es wird nach dem heimatlichen Wohnsitz eingebucht.
Ein in Deutschland lebender dänischer Staatsbürger wird vor Ort in Dänemark auch nach deutschem Recht eingebucht.
Zur Buchung muss eine Adresse mit Postleitzahl eingegeben werden und diese ist entscheident für den Ort des Rechststands.
Übrigens zahlen die Franzosen, die ja bekanntlich den Euro haben noch weniger als die Dänen.
Es sind, wie gesagt nicht die bösen Vermittlungsbüros die sich das einfach ausdenken, um die armen Deutschen abzuzocken, sondern die Reisebestimmungen des jeweiligen Herkunftslandes eines Buchers.
Dieses gilt jedoch nur für Vermittlungsbüros mit Tochtergesellschaften in den jeweiligen Ländern.
Eine einheimische Firma, wie z.B. Esmarch hat als Gerichtsstand natürlich Dänemark.
Verfasst: 13.11.2008, 23:00
von teddy93
Sollys hat geschrieben:..Es sind, wie gesagt nicht die bösen Vermittlungsbüros die sich das einfach ausdenken, um die armen Deutschen abzuzocken, sondern die Reisebestimmungen des jeweiligen Herkunftslandes eines Buchers...
Mit Verlaub,
deutsche Gesetze dürften innerhalb DK's sch...egal sein.
Da wir uns scheinbar im Kreis drehen ist das Thema für mich durch. Vielleicht sind wir ja nächstes Mal einer Meinung.
Verfasst: 13.11.2008, 23:18
von trend
Bevor sich hier weiter gestritten wird, und Solly sich anscheinend auskennt, wäre doch vielleicht mal ein Link auf den entsprechenden § des gültigen Gesetzes hilfreich, in dem steht, daß ein Deutscher der in Dänemark ein Haus bucht, nach deutschem Recht behandelt werden muss...............
Dann hat doch die Diskussion ein Ende

Verfasst: 13.11.2008, 23:22
von Lars J. Helbo
teddy93 hat geschrieben:
Mit Verlaub, deutsche Gesetze dürften innerhalb DK's sch...egal sein.
Aber bitte, was ist den das für ein Ton
Probieren wir es doch ganz, ganz langsam. Kennst Du den Begriff "Gerichtsstand"? Wenn nicht, kannst Du hier nachlesen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gerichtsstand
Dort steht erst einmal: "Allgemeiner Gerichtsstand einer Person ist derjenige, der für alle Klagen gegen diese Person gilt". D.h. es geht gar nicht darum, wo Du das Haus mietest, oder wo das Haus liegt.
Der entscheidende Punkt kommt erst nach dem Urlaub, wenn Du wieder zuhause bist. Falls Du dann auf der Idee kommst, dass Du mit dem Haus nicht zufrieden warst und den Vermieter bzw. den Vermittler deswegen verklagen willst. Jetzt stellt sich die Frage, wo Du das tun willst? Und welches Gericht Deine Klage behandeln soll?
Nach dem Artikel in Wikipedia sind dafür bei Personen der Wohnort und bei Firmen des Firmensitzes entscheidend. Der Mieter - Du - bist ein Person mit Wohnsitz in DE. Der Vermieter ist ein Vermitlungsfirma mit Niederlassungen in DK, DE, Frankreich, Schweden, Norwegen etc.
Wo glaubst Du nun, dass die Verhandlung vor Gericht stattfinden wird? In Schweden? in Frankreich? in DK? - oder vielleicht doch in DE, wo beide Parteien zuhause sind?
Verfasst: 14.11.2008, 00:03
von sotho
teddy93 hat geschrieben:
Mit Verlaub, deutsche Gesetze dürften innerhalb DK's sch...egal sein.
Da wir uns scheinbar im Kreis drehen ist das Thema für mich durch. Vielleicht sind wir ja nächstes Mal einer Meinung.
Im Prinzip gebe ich dir Recht.
Nur schliesst du auch in Dänemark den Vertrag dann nicht mit der dänischen Muttergeseschaft sondern mit der deutschen Tochter, wenn du Deutscher bist, bzw. wenn du Franzose bist mit der französchischen Tochter ab.
Das hat Solly hier doch mehrfach erklärt.
Und das ist bei denen, die ein Tochterunternehmen in Deutschland (und bei Tochterunternehmen handet es sich nicht um Dienstleister,die Kataloge aus Deutschland weiterverschicken) so Usus.
Wenn du ein Toyota kaufst ist ja auch bei Rechtsstreitigkeiten nicht der Gerichtsstand Japan sondern der der deutschen Tochtergesellschaft.
Es gibt kein Gesetz, dass den Firmen das so Vorschreibt, aber das ist allgemeine Unternehmenspolitik, die auch ein Höchstmass an Verbraucherfreundlichkeit garantiert.
Wenn du dann Probeme mit dem Haus hast, musst du dir dann eben keinen dänischen Anwat suchen, sondern kannst dir einen Deutschen nehmen.
Das das ganze dann aber zu unterschiedichen Vermietungspreisen führt, ist leider die Kehrsete der Medaile.
Das hänt damit zusammen, dass wir in der EU eider oder Gott sei Dank, je nach Betrachtungswinkel unterschiedlche Verbraucherschutzgesetze und Mehrwertsteuern haben.
In Deutschland ist z. B., wenn dein Reiseveranstalter Pleite geht, dein Geld nicht weg, in anderen EU Staaten schon.
Andreas
Verfasst: 14.11.2008, 01:44
von trend
sotho hat geschrieben:teddy93 hat geschrieben:
Mit Verlaub, deutsche Gesetze dürften innerhalb DK's sch...egal sein.
Da wir uns scheinbar im Kreis drehen ist das Thema für mich durch. Vielleicht sind wir ja nächstes Mal einer Meinung.
Im Prinzip gebe ich dir Recht.
Nur schliesst du auch in Dänemark den Vertrag dann nicht mit der dänischen Muttergeseschaft sondern mit der deutschen Tochter, wenn du Deutscher bist, bzw. wenn du Franzose bist mit der französchischen Tochter ab.
Das hat Solly hier doch mehrfach erklärt.
Und das ist bei denen, die ein Tochterunternehmen in Deutschland (und bei Tochterunternehmen handet es sich nicht um Dienstleister,die Kataloge aus Deutschland weiterverschicken) so Usus.
Wenn du ein Toyota kaufst ist ja auch bei Rechtsstreitigkeiten nicht der Gerichtsstand Japan sondern der der deutschen Tochtergesellschaft.
Es gibt kein Gesetz, dass den Firmen das so Vorschreibt, aber das ist allgemeine Unternehmenspolitik, die auch ein Höchstmass an Verbraucherfreundlichkeit garantiert.
Andreas
Und wenn ich theoretisch in DK einen Toyota kaufe, welche Niederlassung in Deutschland wäre dann für mich zuständig? Mhhhh, irgendwie glaube ich nicht, daß das paßt

Verfasst: 14.11.2008, 02:46
von sotho
trend hat geschrieben:sotho hat geschrieben:teddy93 hat geschrieben:
Mit Verlaub, deutsche Gesetze dürften innerhalb DK's sch...egal sein.
Da wir uns scheinbar im Kreis drehen ist das Thema für mich durch. Vielleicht sind wir ja nächstes Mal einer Meinung.
Im Prinzip gebe ich dir Recht.
Nur schliesst du auch in Dänemark den Vertrag dann nicht mit der dänischen Muttergeseschaft sondern mit der deutschen Tochter, wenn du Deutscher bist, bzw. wenn du Franzose bist mit der französchischen Tochter ab.
Das hat Solly hier doch mehrfach erklärt.
Und das ist bei denen, die ein Tochterunternehmen in Deutschland (und bei Tochterunternehmen handet es sich nicht um Dienstleister,die Kataloge aus Deutschland weiterverschicken) so Usus.
Wenn du ein Toyota kaufst ist ja auch bei Rechtsstreitigkeiten nicht der Gerichtsstand Japan sondern der der deutschen Tochtergesellschaft.
Es gibt kein Gesetz, dass den Firmen das so Vorschreibt, aber das ist allgemeine Unternehmenspolitik, die auch ein Höchstmass an Verbraucherfreundlichkeit garantiert.
Andreas
Und wenn ich theoretisch in DK einen Toyota kaufe, welche Niederlassung in Deutschland wäre dann für mich zuständig? Mhhhh, irgendwie glaube ich nicht, daß das paßt

Auch wiederrum die Deutsche weil du verklagst ja Toyota und die haben eine deutsche Filiale
Wenn ich mich recht entsinne gab es mal von VW das Ansinnen ihre Autos an Deutsche zu einen anderen Preis zu verkaufen, was aber schliesslich von der EU verboten wurde.
Wie ich schon in einen vorherigen Beitrag schrieb, gibt es keine Rechtsgrundage, dass die Firmen es so machen und ich hate im Bezug auf EU-Recht diese Praxis auch für fragwürdig.
Ich verweise hier noheinma auf das Gesetz der EU zu den Biligfliegern, wo nach die geichen Preise, für die selbe Leistung zu nehmen sind, egal in welcher Sprache die Webseite ist.
Wobei das allerdings dann wieder mit den Verbraucherschutzbestimmungen der einzeenen EU Mitgliedsändern und der unterschiedichen Satz für die Mehrwertsteuer.
Ich denke das wäre mal ein äußert interessanter Fall für den EU-Gerichtshof
Verfasst: 14.11.2008, 09:34
von annikade
sotho hat geschrieben:trend hat geschrieben:Und wenn ich theoretisch in DK einen Toyota kaufe, welche Niederlassung in Deutschland wäre dann für mich zuständig? Mhhhh, irgendwie glaube ich nicht, daß das paßt

Auch wiederrum die Deutsche weil du verklagst ja Toyota und die haben eine deutsche Filiale
Na, so ganz haut das aber nicht hin....
Grundsätzlich hält man sich immer an denjenigen, mit dem man ein Rechtsgeschäft geschlossen hat.
Es wird niemals "automatisch" eine deutsche Filiale einer ausländischen Gesellschaft (Rechtsträgers) zum Vertragspartner, sondern immer nur durch Rechtsgeschäft - also durch vertragliche Vereinbarung.
Zuständig für ein Gerichtsverfahren zwischen Beteiligten aus verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten ist grundsätzlich immer das Gericht (des EU-Mitgliedstaates) in dessen Bezirk der Beklagte seinen (Wohn-)Sitz hat.
Der Gerichtsstand kann im übrigen von Vertragsbeteiligten frei vereinbart werden.
Diese Vereinbarung findet sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die mit Vertragsunterzeichnung zum Vertragsbestandteil werden.
Selbstverständlich gibt es Ausnahmen ("ausschließliche" Gerichtsstände).
[url=http://europa.eu/scadplus/leg/de/lvb/l33054.htm](
Verordnung (EG) Nr. 44/2001 ...
über die gerichtliche Zuständigkeit ... in Zivil- und Handelssachen)[/url]
Gruß
/annika
Verfasst: 14.11.2008, 11:24
von Niels Peterson
Hej,
nehmt den Preisunterschied (wenn überhaupt vorhanden)
doch mehr sportlich.
Die Autoherstellern geben den Mitarbeitern doch auch einen Firmenrabatt.
Vielleicht machen das die Dänen, mit denen (also ihren Landsleuten )
genau so
Niels
Verfasst: 14.11.2008, 12:46
von sotho
annikade hat geschrieben:
Es wird niemals "automatisch" eine deutsche Filiale einer ausländischen Gesellschaft (Rechtsträgers) zum Vertragspartner, sondern immer nur durch Rechtsgeschäft - also durch vertragliche Vereinbarung.
Zuständig für ein Gerichtsverfahren zwischen Beteiligten aus verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten ist grundsätzlich immer das Gericht (des EU-Mitgliedstaates) in dessen Bezirk der Beklagte seinen (Wohn-)Sitz hat.
Na ganz os ist es zumindest beim Autokauf nicht
[url]http://www.eu-neuwagen.dk/Unsere+AGBs[/url]
VII. Garantie / Gewährleistung
1. Der Umfang der Garantie / Gewährleistung richtet sich nach den jeweiligen Bestimmungen des Herstellers / Importeurs. Gewährleistungsansprüche sind an den entsprechendenVertragshändler im jeweiligen Zulassungsland zu stellen.
Das Bezieht sich aber ausschliesslich auf den Hersteller des Automobils nicht auf den Zwischenverkäufer, da ist der Gerichtsstand in diesen Fall Dänemark.
Verfasst: 14.11.2008, 13:54
von annikade
Du hast den Link zu AGBs übermittelt und die dort vertraglich vereinbarte Regelung zur Garantie/Gewährleistung zitiert.
Erst im nächsten Absatz wird die Vereinbarung zum Gerichtsstand getroffen:
VIII. Gerichtsstand
1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung einschliesslich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschliesslicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.
Gerichtsstand / Garantie-/Gewährleistungsansprüche... zwei ganz verschiedene Dinge.
Ich bezweifle außerdem, dass Autokauf und Ferienhausanmietung vergleich bar sind.
Gruß
/annika
Verfasst: 14.11.2008, 14:53
von fejo.dk - Henrik
Hat sich jemand die Mühe gemacht sich das schon erwähnte Urteil des EU-Gerichts durchzulesen. Es geht darum welches Gericht zuständig ist, wenn der Streit um eine gemietete Immobilie geht. Das Gericht vor Ort, also wo sich die Immobilie befindet ist zuständig. Das deutche Gericht hat abgelehnt sich mit der Sache zu befassen und das war laut EU-Gericht die richtige Entscheidung.
EU-Gericht 61998J0008
Verfasst: 14.11.2008, 17:28
von sotho
annikade hat geschrieben:
Gerichtsstand / Garantie-/Gewährleistungsansprüche... zwei ganz verschiedene Dinge.
Ich bezweifle außerdem, dass Autokauf und Ferienhausanmietung vergleich bar sind.
Gruß
/annika
Annika schau doch einma was ich unter meinen zitierten Text im meinen Beitrag vor deinen geschrieben habe.
sotho hat geschrieben:Das Bezieht sich aber ausschliesslich auf den Hersteller des Automobils nicht auf den Zwischenverkäufer, da ist der Gerichtsstand in diesen Fall Dänemark.
Das meint genau das, was du in deinen Beitrag geschrieben hast.
Nun vergleichbar nicht, aber das ferienhaus liegt irgendwo zwischen Autokauf im Ausland und unterschieduiche Fugpreise für ein und di sebe Route bei ein und der selben Linie zur selben Zeit aber bei unterschiedichen Sprachen
Bei letzteren hat ja die EU ein Riegel vorgeschoben.
(nachzuesen hier:[url]http://www.sellpage.de/reisenews/[/url] News vom 1.11.2008 Absatz 4)
Andreas