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Verfasst: 04.04.2009, 21:20
von reimund1012
Hallo @ Poitou,
ich wollte keineswegs die "gelasseneren dänische Hunde " glorifizieren.
Ich meinte damit das Hunde in DK, also auch die der Urlauberfamilien meist wesentlich freundlicher sind, als z.B. die verzogenen und psychisch gestörten "Kinderersatzhunde" und "Statussymbolpseudokampftölen" denen man des öfteren in deutschen Städten begegnet.
(Hatte heute erst eine Begegnung mit einem giftigen Mops, der unbedingt meinen Motorradhelm zerfleischen wollte

)
Gruß
Reimund
Verfasst: 04.04.2009, 21:54
von Chaotix
Somit kann ich also meinen Hund/ unsere Hunde an der Schleppleine mit einem Erddübel auf dem Grundstück "anpflocken" - da er ja somit nicht umherstreift...
und wie gesagt

bei uns kann auch gerne jemand mal auf der Terrasse vorbeischauen - und wenn er Kuchen mitbringt, bekommt er auch ne Tasse Kaffee oder Cappuccino

Verfasst: 04.04.2009, 22:01
von Lars J. Helbo
Ferienhausvermittler hat geschrieben:Was noch dazu kommt: Die dänische Polizei kümmert sich äusserst selten um Verstöße gegen Hundeloven. Wer kann neuere Beispiele nennen wo ein Urlauber ein Däne verklagt hat oder umgekehrt und es hat zu etwas geführt, z.B. die von Fuglsang besungene sichere hohe Geldstrafe.
Da hast Du sicher recht. Man muss aber gar nicht verklagen. Wenn ein Hund sich auf Dein Grundstück verirrt, dann musst Du ihn nur einfangen und einsperren. Dann die Polizei rufen und erklären, ein Fremder Hund ist aufgetaucht, Du hast keine Ahnung, woher der kommt und Du hast keine Möglichkeit auf das Tier aufzupassen. Mach das möglichst spät am Abend.
Dann muss die Polizei den Hund abholen lassen, ins Tierheim bringen und den Besitzer ermitteln - alles auf Kosten des Besitzers (deshalb möglichst spät am Abend, weil es dann teurer wird). Das kostet insgesamt viel mehr als irgend eine Strafe.
Verfasst: 04.04.2009, 22:30
von Otis
Ja-Rache ist Süß und teuer!

Verfasst: 04.04.2009, 23:04
von Nordseefan
[
Da hast Du sicher recht. Man muss aber gar nicht verklagen. Wenn ein Hund sich auf Dein Grundstück verirrt, dann musst Du ihn nur einfangen und einsperren. Dann die Polizei rufen und erklären, ein Fremder Hund ist aufgetaucht, Du hast keine Ahnung, woher der kommt und Du hast keine Möglichkeit auf das Tier aufzupassen. Mach das möglichst spät am Abend.
Oder ruf den den nächsten China-Imbiss an und frage nach einem leckerem Rezept.
Ich esse übrigens seit Jahren immer dort nur Ente, weil trotz vielen Versuchen an anderen Haustiere diese pickelige Haut nicht nach zu machen ist.

Verfasst: 04.04.2009, 23:30
von Steph
Lars J. Helbo hat geschrieben:
Dann muss die Polizei den Hund abholen lassen, ins Tierheim bringen und den Besitzer ermitteln - alles auf Kosten des Besitzers (deshalb möglichst spät am Abend, weil es dann teurer wird). Das kostet insgesamt viel mehr als irgend eine Strafe.
Kann man das alternativ auch mit den ewig laut nörgelnden Kindern des " Nachbarn" machen? Oder mit dem bis in die Nacht johlendem besoffenem Halbstarken? Alternativ auch mit den auf den Wecker gehendem übers Grundstück renner????
Sorry, aber diese Diskussion ist einfach nur noch

Verfasst: 05.04.2009, 01:56
von trend
[quote
Da hast Du sicher recht. Man muss aber gar nicht verklagen. Wenn ein Hund sich auf Dein Grundstück verirrt, dann musst Du ihn nur einfangen und einsperren. Dann die Polizei rufen und erklären, ein Fremder Hund ist aufgetaucht, Du hast keine Ahnung, woher der kommt und Du hast keine Möglichkeit auf das Tier aufzupassen. Mach das möglichst spät am Abend.
Dann muss die Polizei den Hund abholen lassen, ins Tierheim bringen und den Besitzer ermitteln - alles auf Kosten des Besitzers (deshalb möglichst spät am Abend, weil es dann teurer wird). Das kostet insgesamt viel mehr als irgend eine Strafe.[/quote]
Dir würde ich gerne mal meinen 49 KG Kampfschmuser leihen. Versuch den mal zu fangen und einzusperren
Wenn Du das überlebt hast, sei dir der Spaß gegönnt

Verfasst: 05.04.2009, 11:54
von Fuglesang
Hier noch einmal:
"I byer og bymæssig bebyggelse skal hunde føres i bånd eller være i følge med en person, som har fuldt herredømme over dem.Såfremt hunde på de nævnte steder færdes løse, lader politiet dem optage og underretter besidderen. Er hunden ikke mærket og registreret, fremlyses den. Hvis besidderen ikke, inden tre døgn efter at underretning eller fremlysning har fundet sted, indløser hunden ved at betale de udgifter, som optagelsen har medført, kan politiet afhænde hunden eller lade den aflive.
Uden for byområder påhviler det besidderen af en hund at sørge for, at den ikke strejfer om. Overtrædelse af bestemmelserne straffes med bøde"
Möchte hier noch einmal klar und deutlich auf den letzten Satz aufmerksam machen:
"Zuwiderhandlungen der Bestimmungen werden mit Geldstrafen geahndet."
Ich bleibe bei meinen weiter oben gemachten Aussagen und kann nicht richtig nachvollziehen was Ferienhausvermittler aus dem Hundeloven herausliest.
Verfasst: 05.04.2009, 18:56
von fejo.dk - Henrik
Fuglesang hat geschrieben:Ich bleibe bei meinen weiter oben gemachten Aussagen und kann nicht richtig nachvollziehen was Ferienhausvermittler aus dem Hundeloven herausliest.
Würde mich auch anders enttäuschen. Du hast aber mit "hohen Geldstrafe rechnen" angefangen. Jetzt sind wir wenigsten bei nur Geldstrafe und ohne konkrete, neuere Beispiele würde ich auch das "rechnen" streichen. Wenn ich bedenke wie viel Geld ich zahlen müsste für jedes mal wo ich die Straße nachts bei roter Ampel in Kopenhagen überquert habe. So läuft es aber auch in Dänemark nicht. Hier muss man bei kleineren Versehen mit keiner Strafe rechnen.
Und seinem Hund auf eigenem Grundstück frei laufen zu lassen gehört nicht zu den "Versehen" die von Hundeloven geregelt sind.
Was hat das umhersteifen übrigens mit deinen obigen Beispielen (Zeug dreckig, oder sich bedroht fühlt) zu tun. Meinst du im ernst das die dänische Polizei sich um ein paar dreckige Klamotten kümmert und dafür ein "hohe Geldstrafe" verlangt ? Oder wenn sich jemand über meinem privatem Gründstück schleicht und sich vom meinem bissigen Schäferhund bedroht fühlt ohne mit dem Hund Kontakt zu haben. In welcher Welt lebst du denn. Jedenfalls nicht in Dänemark.