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Re: Corona Reiseauswirkungen
Verfasst: 12.05.2020, 10:51
von BLAVANDS HUK
Auch wenn es noch so zynisch klingt: Was deutsche Gerichte der deutschen Regierung an Grenzöffnungen erlauben oder verbieten spielt keine Rolle so lange die andere Seite der Grenzen keine Einreise erlaubt.
Was eigentlich nur bedeuten würde das aus dem Ausland nach Deutschland eingereist werden dürfte und nur aus Deutschland ausgereist werden dürfte wenn es die andere Seite der Grenze erlaubt!
Also im Grunde genommen: Im Westen nichts Neues!
Re: Corona Reiseauswirkungen
Verfasst: 12.05.2020, 11:23
von 25örefan
„Torpedieren“ ist wohl keine angemessene Bezeichnung für die auf bestehende Gesetzeslage beruhende Entscheidung und für mich nachvollziehbare Urteilsbegründung des Gerichts.
Re: Corona Reiseauswirkungen
Verfasst: 12.05.2020, 11:31
von 25örefan
BLAVANDS HUK hat geschrieben:Auch wenn es noch so zynisch klingt: Was deutsche Gerichte der deutschen Regierung an Grenzöffnungen erlauben oder verbieten spielt keine Rolle so lange die andere Seite der Grenzen keine Einreise erlaubt.
Was eigentlich nur bedeuten würde das aus dem Ausland nach Deutschland eingereist werden dürfte und nur aus Deutschland ausgereist werden dürfte wenn es die andere Seite der Grenze erlaubt!
Also im Grunde genommen: Im Westen nichts Neues!
Doch, schon etwas Neues.
Sollte das Urteil (Wegfall der Quarantäne z.B.bei der Einreise nach D aus DK) Bestand haben, stünde die 14-tägige Quarantänepflicht einem DK-Urlaub bei dänischer Grenzöffnung nicht wie bisher entgegen.
Re: Corona Reiseauswirkungen
Verfasst: 12.05.2020, 12:02
von BLAVANDS HUK
Den Grenzhandel auf deutscher Seite wird es ebenso freuen wie die Dänen die endlich wieder ,, Die Kornkammer Jütlands" stürmen dürfen!

Re: Corona Reiseauswirkungen
Verfasst: 12.05.2020, 14:44
von Ny Hinnerk
In der Justiz gibt es einen sehr weisen Spruch, dessen Beachtung Grundlage eines jeden richterlichen Beschlusses ist bzw. sein sollte:
“In dubio pro reo“ - Im Zweifel für den Angeklagten
Sollte da nicht analog auch bei „Coronafällen“, mit denen sich die Gerichte zukünftig wohl recht viel beschäftigen müssen, dieser Grundsatz Anwendung finden und das Persönlichkeitsrecht, also die freie Entfaltung der Persönlichkeit hinter dem Recht auf Gesundheit und Leben der Mitmenschen zurück stehen, welches ich bei Nichtbeachtung behördlicher Auflagen ggf. mit Füßen trete?
Klar, es gibt hier keinen Angeklagten der für seine möglichen Taten einer gerechten Strafe zugeführt oder wegen Mangel an Beweisen freigesprochen werden soll. Aber es geht um die mögliche Gefährdung vieler anderer Menschen, und u.U. um Leben und Tot.
So hat aktuell das Verwaltungsgericht in Hamburg entschieden, dass die Maskenpflicht nicht das Persönlichkeitsrecht verletzt und den Antrag zweier Kläger abgelehnt die sich gegen die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an das Gericht gewandt hatten.
Großes Problem bei derartigen Gerichtsbeschlüssen ist die Tatsache, dass diese gern von Rechten, Impfgegnern, Weltverschwörern und anderen Paradiesvögeln für ihre Propaganda benutzt werden („Das Gericht gibt uns Recht“).
https://www.zm-online.de/news/gesellsch ... eitsrecht/
Re: Corona Reiseauswirkungen
Verfasst: 12.05.2020, 14:59
von Dänischer_Hamburger
Ny Hinnerk hat geschrieben:In der Justiz gibt es einen sehr weisen Spruch, dessen Beachtung Grundlage eines jeden richterlichen Beschlusses ist bzw. sein sollte:
“In dubio pro reo“ - Im Zweifel für den Angeklagten
Sollte da nicht analog auch bei „Coronafällen“, mit denen sich die Gerichte zukünftig wohl recht viel beschäftigen müssen, dieser Grundsatz Anwendung finden und das Persönlichkeitsrecht, also die freie Entfaltung der Persönlichkeit hinter dem Recht auf Gesundheit und Leben der Mitmenschen zurück stehen, welches ich bei Nichtbeachtung behördlicher Auflagen ggf. mit Füßen trete?
Klar, es gibt hier keinen Angeklagten der für seine möglichen Taten einer gerechten Strafe zugeführt oder wegen Mangel an Beweisen freigesprochen werden soll. Aber es geht um die mögliche Gefährdung vieler anderer Menschen, und u.U. um Leben und Tot.
So hat aktuell das Verwaltungsgericht in Hamburg entschieden, dass die Maskenpflicht nicht das Persönlichkeitsrecht verletzt und den Antrag zweier Kläger abgelehnt die sich gegen die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an das Gericht gewandt hatten.
Großes Problem bei derartigen Gerichtsbeschlüssen ist die Tatsache, dass diese gern von Rechten, Impfgegnern, Weltverschwörern und anderen Paradiesvögeln für ihre Propaganda benutzt werden („Das Gericht gibt uns Recht“).
https://www.zm-online.de/news/gesellsch ... eitsrecht/
Um das Einreiseverbot für Ausländer zu kippen, müsste aber jemand wohl in Dänemark den dänischen Staa verklagen, weil er nicht einreisen darf und ein Gericht klären lassen ob dies . Das wird aber kaum passieren. Erstens wegen dem Aufwand und zweites ist dänische Gerichtssystem kaum mit dem deutschem zu verklagen - es gibt zum Beispiel keine Verwaltungsgerichte, wo die politische Entscheidungen auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden kann. Dies hat vor- und Nachteile, zum Beispiel auch ein Grund weshalb größere Bauprojekte nicht durch ewige Klageverfahren verzögert werden können. Also Sinngemäß: im Parlament beschlossene Gesetze sind per Definition rechtsmäßig. Hier zum Beispiel mehr dazu:
Wie in Deutschland besteht das Gerichtssystem aus drei Instanzen:
Erste Instanz sind die 24 Amtsgerichte. Zweite Instanz sind die zwei Landesgerichte. (Östliches Landesgericht in Kopenhagen und Westliches Landesgericht in Viborg, eine Stadt in Jütland). Letze Instanz ist der oberste Gerichthof in Kopenhagen.
https://www.gewaltenteilung.de/931/
"Verwaltungsgerichte gibt es bei uns nicht.
Wir haben in den Landgerichten und Amtsgerichten zwei richterliche Berufsbilder: die ernannten Richter und die Richterbevollmächtigten. Sie sind keine ernannten Richter, dürfen aber richterliche Funktionen wahrnehmen grundsätzlich ohne irgendwelche Einschränkungen. Sie können unmittelbar nach der Universitätsausbildung eingestellt werden und können in dieser Funktion lebenslang tätig bleiben. Die meisten dänischen Richter haben ihre Karriere so begonnen."
Re: Corona Reiseauswirkungen
Verfasst: 12.05.2020, 15:36
von Ny Hinnerk
Dänischer_Hamburger hat geschrieben:
Um das Einreiseverbot für Ausländer zu kippen, müsste aber jemand wohl in Dänemark den dänischen Staa verklagen, weil er nicht einreisen darf...
Irgendwie sprechen wir von unterschiedlichen Dingen. Mir ging es um die erstrittene Freisprechung von einer 14-tägigen Quarantäne nach der Einreise in Deutschland.
Re: Corona Reiseauswirkungen
Verfasst: 12.05.2020, 15:41
von ReiseReise
Für die Einreise aus den Niederlanden gilt es ja auch nicht

Re: Corona Reiseauswirkungen
Verfasst: 12.05.2020, 15:48
von Dänischer_Hamburger
ReiseReise hat geschrieben:Für die Einreise aus den Niederlanden gilt es ja auch nicht

Das ist ja das "lustige" an der Sache. Das Einreiseverbot nach Deutschland ohne triftigem Grund gilt für alle Ausländer. Nur wird nur an einigen Grenzen von Deutscher kontrolliert, an anderen nicht. Es gibt zum Beispiel keine allgemeine Kontrolle für Einreisende aus NL und B....verstehe es, wer es kann....
"Der grenzüberschreitende Warenverkehr sowie der grenzüberschreitende Verkehr von Berufspendlern bleiben gewährleistet. Grenzüberschreitendes Reisen ist bei Vorliegen eines triftigen Grundes nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls grundsätzlich zulässig. Hierunter fallen u. a. ärztliche Behandlungen, Todesfälle im engsten Familienkreis, Einreise zum Ehepartner und eingetragenen Lebenspartner."
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pres ... ngert.html
Re: Corona Reiseauswirkungen
Verfasst: 12.05.2020, 15:51
von breutigams
Dänischer_Hamburger
Wen interressiert schon NL und B hier geht es um D und DK.
Re: Corona Reiseauswirkungen
Verfasst: 12.05.2020, 15:53
von Ny Hinnerk
ReiseReise hat geschrieben:Für die Einreise aus den Niederlanden gilt es ja auch nicht

Das Bundesgesundheitsministerium hat Regelungen für Einreisende erlassen, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in ihre eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben sich für einen Zeitraum von 14 Tagen ständig dort aufzuhalten. Sie sind außerdem verpflichtet, unverzüglich das für sie zuständige Gesundheitsamt zu kontaktieren und auf ihre Einreise hinzuweisen.
Quelle:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/Reis ... oronavirus
Die Niederlande stellen da keine Ausnahme dar. Nur weil du vielleicht an der deutsch-niederländischen Grenze nicht aufgehalten wirst heißt das nicht, dass du dicht nicht in häusliche Quarantäne begeben musst.
Re: Corona Reiseauswirkungen
Verfasst: 12.05.2020, 15:54
von ReiseReise
breutigams hat geschrieben:Dänischer_Hamburger
Wen interressiert schon NL und B hier geht es um D und DK.
Dann lies doch nochmal die Überschrift des Threads

Re: Corona Reiseauswirkungen
Verfasst: 12.05.2020, 15:55
von ReiseReise
Ny Hinnerk hat geschrieben:ReiseReise hat geschrieben:Für die Einreise aus den Niederlanden gilt es ja auch nicht

Das Bundesgesundheitsministerium hat Regelungen für Einreisende erlassen, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in ihre eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben sich für einen Zeitraum von 14 Tagen ständig dort aufzuhalten. Sie sind außerdem verpflichtet, unverzüglich das für sie zuständige Gesundheitsamt zu kontaktieren und auf ihre Einreise hinzuweisen.
Quelle:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/Reis ... oronavirus
Die Niederlande stellen da keine Ausnahme dar. Nur weil du vielleicht an der deutsch-niederländischen Grenze nicht aufgehalten wirst heißt das nicht, dass du dicht nicht in häusliche Quarantäne begeben musst.
Musst??? Wer gibt da die Anweisung, registriert und kontrolliert???
Re: Corona Reiseauswirkungen
Verfasst: 12.05.2020, 15:56
von 25örefan
Ny Hinnerk hat geschrieben:In der Justiz gibt es einen sehr weisen Spruch, dessen Beachtung Grundlage eines jeden richterlichen Beschlusses ist bzw. sein sollte:
“In dubio pro reo“ - Im Zweifel für den Angeklagten
Sollte da nicht analog auch bei „Coronafällen“, mit denen sich die Gerichte zukünftig wohl recht viel beschäftigen müssen, dieser Grundsatz Anwendung finden und das Persönlichkeitsrecht, also die freie Entfaltung der Persönlichkeit hinter dem Recht auf Gesundheit und Leben der Mitmenschen zurück stehen, welches ich bei Nichtbeachtung behördlicher Auflagen ggf. mit Füßen trete?
Klar, es gibt hier keinen Angeklagten der für seine möglichen Taten einer gerechten Strafe zugeführt oder wegen Mangel an Beweisen freigesprochen werden soll. Aber es geht um die mögliche Gefährdung vieler anderer Menschen, und u.U. um Leben und Tot.
So hat aktuell das Verwaltungsgericht in Hamburg entschieden, dass die Maskenpflicht nicht das Persönlichkeitsrecht verletzt und den Antrag zweier Kläger abgelehnt die sich gegen die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an das Gericht gewandt hatten.
Großes Problem bei derartigen Gerichtsbeschlüssen ist die Tatsache, dass diese gern von Rechten, Impfgegnern, Weltverschwörern und anderen Paradiesvögeln für ihre Propaganda benutzt werden („Das Gericht gibt uns Recht“).
https://www.zm-online.de/news/gesellsch ... eitsrecht/
Was hat das jetzt hiermit zu tun:
Da bin ich weiterhin der Ansicht, dass „torpedieren“ keine angemessene Bezeichnung für die auf bestehende Gesetzeslage beruhende Entscheidung und für mich dagegen eine nachvollziehbare Urteilsbegründung des Gerichts ist.
Denn da gilt (wenn Du schon lateinische Jurazitate bemühst):
„
Jura novit curia“ (Das Gericht kennt das Gesetz.)
Re: Corona Reiseauswirkungen
Verfasst: 12.05.2020, 15:56
von Ny Hinnerk
breutigams hat geschrieben:Dänischer_Hamburger
Wen interressiert schon NL und B hier geht es um D und DK.
Richtig. Und darum, dass ein deutsches Gericht meint, dass eine 14-tägige häusliche Quarantäne pauschal für alle Einreisende in Deutschland nicht rechtens sei.