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Verfasst: 08.08.2006, 01:06
von Berndt
Hej Lukas.

Ich versuche, meinen Beitrag möglichst sauber zu präsentieren :)

Es gibt ja unzählige Tierschutzvereine, die eine bewundernswerte Arbeit leisten. Wir suchten vor 2½ Jahren eine Hündin (Collie). Es gab aber in DK keine überhaupt. Wir haben dann durch einen Tierschutzverein in der Nähe eine Hündin von einer griechischen Insel zu uns genommen. Sie lief auf Skiathos als Straßenhund umher.
Der Verein benutzt das Flugpatensystem: Die Flugpaten nehmen auf Ihren Flügen Tiere mit nach DK. Es entstehen ihnen weder Kosten noch Mehraufwand. Ferner trägt der genannte Verein vor Ort zur Verbesserung der Situation der Hunde und des örtlichen Tierheims bei.
Darüberhinaus sorgt man für Besuche auf der Insel von Tierärzten aus DK und freiwillige Helfer. Inzwischen wurden über 300 Hunde nach DK gebracht. Auch viele deutsche Familien haben einen von diesen griechischen Hunden zu sich genommen.
Die Hunde sind ja übrigens unglaublich sozial und lieb.

Ich erwähne es, um zu zeigen, warum ich einen Grund habe zu bezweifeln, daß man in DK eingelieferte Tiere nach 3 Tagen einschläfern läßt.

Ich kann es nicht lassen :arrow:
"Dass das Wort Tierschutz einmal erfunden werden musste, ist wohl eine der blamabelsten Angelegenheiten der menschlichen Gesellschaft" (Theodor Heuss)

"Das Mitgefühl mit allen Geschöpfen ist es, was Menschen erst wirklich zum Menschen macht." (Albert Schweitzer)

Verfasst: 08.08.2006, 11:35
von Lukas
Hej Berndt,

die Zitate sind sehr überzeugend, dein Beitrag auch. Vielen Dank!
Ich „besitze“ einen Hund aus einem deutschen Tierheim, vielleicht berührt mich deshalb das Thema ganz besonders, ich hatte Zeit, ihn zu finden, er auch, um gefunden zu werden. Das klingt sehr emotional, ich weiß. Wenn es so ist – und das glaube ich nach deinem Beitrag- , dass in dänischen Tierheimen Hunde nicht schnell eingeschläfert werden, dann bin ich froh.

Viele Grüße

Lukas

@Tatzelwurm: Auch bei intensiver Suche finde ich über dieses angeblich durchgekaute Thema bzw. zu meiner konkreten Frage nichts in diesem Forum, ich freue mich auf einen konkreten Hinweis oder eine Such- Hilfe von dir.

Verfasst: 08.08.2006, 22:40
von Muschelsucher
Hallo,

unser Hund war uns im Urlaub leider einmal weggelaufen.
Oder sagen wir es so, wir haben ihn aus den Augen gelassen.
Es vergingen keine zwei Stunden, da war er auch schon von freundlichen Menschen ´gefangen´ und zur nächsten Polizeitation gebracht worden, die ihn dann ans nächste Tierheim vermittelten.
Wir haben nach einigen vergeblichen Anrufen bei Tierinternaten, oder wie die sich nennen, bei der Polizei angerufen und bekamen die Adresse des Tierheims.
Unser Hund begrüsste uns bestens gepflegt und schwanzwedelnd, allerding erschraken wir vor der Antwort der freundlichen Angestellten.
´Da sind sie ja gerade noch rechtzeitig gekommen. Normalerweise behalten wir die Hunde nur drei Tage.".....

Also gehört haben wir von dieser drei Tage-Geschichte auch schon, ob sie stimmt, können wir nicht bestätigen.
Aber.... :( :oops: , leider bestätigen auch unsere dänischen Freunde, dass Hunde nach drei Tagen eingeschläfert werden, wenn sich kein Eigner ermitteln lässt. Allerdings glaube, (hoffe) ich in diesem Zusammenhang, dass es sich nur um Androhungen handelt, um die Tierheime zu entlasten, ohne, dass diese drastischen Massnahmen in die Tag umgesetzt werden.

Verfasst: 09.08.2006, 01:23
von Berndt
Es liegt ein Mißverständnis vor (Ein juristischer Text ist schwierig zu übersetzen :roll:):

Streunerhunde: Das dänische Hundegesetz (=Hundeloven vom 26.6.1969 §3):
Ein Hundebesitzer muß laut dem Gesetz dafür sorgen, daß sein Hund nicht streunt. Derjenige, der einen streunenden Hund entdeckt und aufnimmt, muß, zwecks Rückgabe, innerhalb von 24 Stunden dem Besitzer oder einer anderen erwachsenen Person in dessen Haushalt den Aufenthaltsort des Hundes mitteilen.

Falls das Tier nicht identifiziert werden kann (d.h. wenn kein Chip oder eventuell Tätowierung vorhanden ist, obwohl alle Hunde laut dem Gesetz mit einem Chip gekennzeichnet und registriert werden müssen (= im Dansk Hunderegister)), wird der Hund der Polizei übergeben, die dafür sorgt, daß das Tier in ein mit der Polizei zusammenarbeitendes Tierheim gebracht und gepflegt wird.

Danach läßt die Polizei in den örtlichen Zeitungen ein Inserat/Fundmeldung erscheinen.
Und jetzt kommt es: Sollte der Besitzer des Hundes nach 3 Tagen auf das Inserat nicht reagiert haben, wird der Hund nach mindestens weiteren 3 Tagen bei einer öffentlichen Steigerung (§9) in Zusammenarbeit mit dem Tierheim an einen interessierten Hundefreund verkauft.

Falls die Polizei schätzt, daß die Kosten der verschiedenen Veranstaltungen den Wert des Tieres übersteigen, wird der Hund ohne weitere Bekanntmachungen automatisch das Eigentum der Person, die den Hund gefunden hat.

Wenn diese Lösung dem Finder des Tieres nicht paßt, ist es nun ein Problem des betreffenden Tierheims, das dann auf seine Weise versuchen muß, ein neues Zuhause für den betreffenden Hund zu finden. Und jetzt handelt es sich um die selbe Lage wie in deutschen Tierheimen.

Verfasst: 09.08.2006, 12:46
von Berndt
Ich habe inzwischen herausgefunden, daß der eingelieferte Hund technisch als Fundsache betrachtet wird und damit vorläufig - laut dem Gesetz - 30 Tage im Tierheim in Frage bleiben kann.

Man wird in dieser Periode versuchen, dem Hund ein neues Zuhause zu finden. Wenn das gelingt, muß der neue Besitzer allerdings erklären, daß er mit Rücklieferung des Hundes einverstanden sei - was ggf. dann gegen Rückzahlung der bezahlten Gebühren erfolgen würde. - Alles also vorausgesetzt, daß der ursprüngliche Besitzer sich in dieser Periode plötzlich melden sollte. Er wäre dann verpflichtet, alle Kosten im Zusammehang mit der ganzen Angelegenheit zu zahlen.

Verfasst: 09.08.2006, 13:10
von Lukas
Hej Berndt,

herzlichen Dank für deine Recherchen – auch für die Übersetzung des Textes und die Mühe. :D Ich selbst kann manchmal nicht einmal einen deutschen Text, der in Juristen-Fachsprache verfasst wurde, deuten. Ich denke, nun ist das Drei-Tage-Gerücht aus der Welt, was nach den dreißig Tagen mit den Hunden geschieht, mag und wage ich fast gar nicht mehr zu fragen.

Liebe Grüße

Lukas

Verfasst: 10.08.2006, 14:42
von Lars J. Helbo
Ich weis nicht, ob das hier reinpaßt, hat zumindest etwas mit Hund zu tun :wink:

http://nyhederne.tv2.dk/article.php/id-4642979.html

Also, ein Mann auf Lolland, wollte gestern sein Hund lüften. Um nicht selber laufen zu müssen, hat er das allerdings mit ein Gartentrecker gemacht. Das lief aber leider nicht so besonders. Er wurde nämlich von der Polizei erwischt, die bemängelte, daß er betrunken war, kein Führerschein hatte und in der falsche Straßenseite fuhr.

Bevor es so weit kam, wurde der Hundeleine allerdings im Rad des Treckers verwickelt. Als der Mann dabei war die Leine frei zu bekommen, wurde er leider vom eigenen Trecker überfahren und hat dabei ein Bein gebrochen.

Der Hund ist wohl aber nix passiert .....

Verfasst: 10.08.2006, 21:19
von Danebod
Der Hund ist wohl aber nix passiert .....
Schade eigentlich...

Falls der Hundehalter nicht weiß, wo er mit dem Hund abbleiben soll, habe ich einen Tipp für ihn.

[url]http://www.hundefeind.de/hundemetzgerei.html[/url]

:mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

Verfasst: 10.08.2006, 21:37
von annikade
Danebod hat geschrieben:Falls der Hundehalter nicht weiß, wo er mit dem Hund abbleiben soll, habe ich einen Tipp für ihn.
[url]http://www.hundefeind.de/hundemetzgerei.html[/url]
:mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
HA-HA!! *lachmichkaputt* Wen das wohl wieder alles auf den Plan rufen wird!! :D :D :D

/annikade