Seite 5 von 11

Verfasst: 11.08.2003, 18:07
von Biker35
Ja, wäre klasse, wenn du Bericht erstatten würdest.
Wir werden in den nächsten 1-2 Jahren auch in die Lage kommen, mit 1 Auto und 2 Motorrädern nach Dänemark zu ziehen. Da wir leider keine Millionäre sind und auch nicht einen unserer fahrbaren Untersätze verkaufen wollen, nur um nach DK ziehen zu können, müssen wir Wege finden, weniger zu zahlen (z. B. gelbes Kennzeichen o. ä.). Falls jemand da Einfälle hat - wir sind für jeden Tip dankbar.
Im Übrigen meine ich, dass das Einkommen keine Rolle bei der Berechnung spielt. Aber vielleicht gibt es ja Ausnahmen für jemanden, der kein eigenes Einkommen hat oder so?

Verfasst: 11.08.2003, 18:24
von Lars J. Helbo
Nein, der Einkommen des Besitzers spielt keine Rolle.

Ja, es stimmt, daß das Auto erst durch den TÜV muß bevor es geschätz werden kann - ABER - man kann vorher beim Told & Skat nachfragen, was es wohl kosten wird. Hier muß man einfach Model, Baujahr etc. angeben, und die sagen dann in etwa, wie viel es kosten wird. Das ist nicht verbindlich (z.B. kann es ja teurer werden, wenn das Auto in einem ganz besonders guten Zustand ist oder besonders viele, teure Extras hat. Bei normale Durchschnittsautos kann man aber damit rechnen und die Anfrage ist ganz unverbindlich.

Gelbe Nummernschilder sind nur für LKW's und Lieferwagen. Ein PKW oder Motorrad kann damit nicht zugelassen werden.

Verfasst: 11.08.2003, 19:47
von Biker35
Kann ein Auto nicht gelbe Nummernschilder bekommen, wenn es eine feste Abtrennung hinter den Vordersitzen hat?

Verfasst: 11.08.2003, 20:32
von iri
Ein Auto (PKW) mit nur 2 Türen ohne Rücksitze bekommt gelbe Nummernschilder!

Anfragen bei Steuer/Zoll waren ergebnislos. Wir wurden von ihnen zum TÜV geschickt.

Gruss
Iri - die euch auf dem laufenden halten wird

Verfasst: 11.08.2003, 22:41
von Lars J. Helbo
Ich habe ein wenig im Netz gesucht, und die folgende Seite gefunden:

http://www.erhverv.toldskat.dk/display.asp?o_id=134398&ov_id=200241&mode=2

Hier steht:

Ønsker De inden indførslen oplysning om registreringsafgiften på en bil, skal vi have nogle konkrete oplysninger om bilen.
Oplysningerne kan gives ved at udfylde en forespørgselsblanket (21.009) som kan fås ved ToldSkat.

mit den Formular 21.009 sollte es also möglich sein, im voraus Bescheid zu bekommen.

Im übrigen habe ich auch diese Seite gefunden, die vielleicht interessant sein kann:

http://www.europa-kommissionen.dk/eu-politik/noegleomraader/euro_m.m./registreringsafgift_biler/

es geht hier um das kommende Verfahren bem EU-Gerichtshof. Wenn ich hier die Argumentation der Dänische Regierung lese, bin ich sicher, das es nur eine Frage der Zeit ist. Die Argumentation ist wirklich überraschend schwach und eigentlich unsinnig.

Verfasst: 11.08.2003, 23:01
von iri
Die Theorie steht im Internet. Die Praxis erfährt man wenn man's versucht.

Ein Formular wurde uns auch gesandt. Das einzige, was Zoll/Steuer hatte. Es war ein Formular für den Import gebrauchter Fahrzeuge. Das ist für uns ja nicht ausschlaggebend. Auf der Rückseite des Formulares steht dann die Auskunft, dass sie keine Auskunft geben. Und man wird wieder zum TÜV geschickt. Da beisst sich die Katze wohl in den Schwanz.
Ich weiss nicht, ob es sich um das o.g. Formular Nr.... handelt. Ein anderes war jedenfalls nicht verfügbar.

Übrigens an sprachlichen Missverständnissen kann es nicht gelegen haben. Mein Mann ist Däne.

Dies ist jedenfalls die Vorgehensweise auf Fyn. Wie es sich in anderen Kommunen verhält ist mir nicht bekannt.

Jede Kommune kocht ja ihr eigenes Süppchen, wie z.B. bei Ärztebesuch im Ausland, Beibringung von Papieren bei der Heirat, Anzahl des Anspruchs für Einwanderer auf Dänisch-Unterricht, usw. von mir selbst bereits deutlich zu bemerken war.

Ob das alles seine Richtigkeit hat, oder halt einfach an den Menschen liegt, die man trifft, habe ich noch nicht gewagt zu erkunden.

Gruss
Iri

Verfasst: 12.08.2003, 11:24
von Lars J. Helbo
Ich verstehe das nicht ganz. Vor 8 (oder 9?) Jahren, als wir unser alten Golf umgemeldet haben, habe ich erst bei Told & Skat angefragt. Die haben gemeint, wir müßten 28.000 Kr. bezahlen. Die haben wir dann einbezahlt. Darauf sind wir zum TÜV gefahren und das Auto wurde umgemeldet. Nach einige Wochen sind wir dann zur Schätzung gefahren und darauf haben wir 1300 Kr. zurück erstattet bekommen.

Allerdings würde ich mit diese Sache nicht zur Kommune gehen. Man sollte hier lieber gleich zur Told & Skatte Regionen gehen. Adressen gibt es hier:

http://www.erhverv.toldskat.dk/obj.asp?o_id=158917

Verfasst: 12.08.2003, 11:48
von Ursel
Hej allesammen!
Wie unsere langjährige Erfahrung im Kampf mit etlichen Behörden der unterschiedlichsten Art zeigt, muß man den Leuten dort ofterstmal zeigen, wo die Paragraphenstehen und was sie wirklich beinhalten, nach denensie arbeiten.
Zuletzt so geschehen in der Muttersprachensache, in derwir ja auch erstein Stück des Weges weitergekommen sind.
So gesehen solltet Ihr vielleicht unter Hinweis auf die Gesetze/Paragraphen weiterbohren und möglichst nicht das, was auf den (dän.) Ämtern gesagt oder geschrieben wird, für der Weisheit letzter Schluß nehmen.
Traurig, aber schon oft als wahr erlebt.

Sommerliche Grüße --- Ursel

Verfasst: 12.08.2003, 17:28
von iri
Für mich gab es nur 2 Möglichkeiten, da meine alte Jette sowieso im August zum TÜV muss. Da fahre ich doch lieber gleich durch den dänischen TÜV oder muss ein anderes neues/altes Auto in Dänemark kaufen.

Für uns war lediglich die Frage offen, was uns mehr kosten würde. Nun, da wirklich nur kleinere Reparaturarbeiten auszuführen (Verschleissteile) sind, habe wir uns entschlossen, meine alte Jette zu behalten. Die Reparaturwerkstatt sagte uns, dass wir bei der Ummeldung mit 5000-10 000 dkr dabei sein werden.Mal sehen, was wirklich dabei herauskommt.

Ich habe das Auto vor fast 8 Jahren für DM 3000,-- gekauft und werde wohl, unter Hinweis auf die EU-Klage, dasselbe nochmal hinlegen dürfen.

Das kommt dabei heraus, wenn man sein Auto hegt und pflegt :(.

Grüsse aus Fyn

Ingrid

Verfasst: 12.08.2003, 21:06
von Henning
Hejsa!

Ich finde bei allem Ärger und verständlichen Klagen über die hohen Abgaben und umständlichen Verfahren, sollte man nicht vergessen, dass man letztlich nicht unbedingt Geld verliert. Es kann sich lohnen, ein Auto einzuführen und hier zu verkaufen (auch wenn die potentielle Gewinnspanne sehr klein geworden ist). Es kostet eben, ein Auto auf dänische Nummernschilder "umzurüsten" aber das Auto hat damit auch einen höheren Marktwert in DK.

Viele Grüsse
Henning

Verfasst: 13.08.2003, 14:05
von iri
Hej Henning,

sorry, aber ein höherer Marktwert in DK nutzt mir, die nicht weiss ob oder wie lange sie hier bleibt, nichts.

Und "es kostet eben" ist für mich ebenfalls nicht akzeptabel, da es gegen die EU-Richtlinien verstösst.

Dänemark ist ein Land, das gerne die positiven Seiten der EU nimmt, ohne die negativen mitzutragen. Das leert nicht nur meine Geldbörse, sondern trifft auch recht empfindlich mein Gerechtigkeitsbewusstsein.

Natürlich und wie immer ist das lediglich meine Meinung.

Gruss
Ingrid

Verfasst: 13.08.2003, 14:40
von Kiko
Hm, wie ist das denn eigentlich, wenn man nach ein paar Jahren wieder aus DK verschwindet? Zurückbekommen tut man wahrscheinlich nicht, oder? Das bedeutet dann also auf jeden Fall, das man das Auto in DK verkaufen sollte, um die Abgabe nicht völlig umsonst bezahlt zu haben...

Verfasst: 13.08.2003, 14:46
von martin.fraenzle
Hallo Kiko,

doch, Du bekommst inzwischen bei Wegzug aus Dänemark sogar einen Teil der Registrierungsabgabe wieder zurück. Es handelt sich um den über eine nominelle Lebenserwartung Deines Fahrzeugs abgeschriebenen Restbetrag Deiner Registrierungsabgabe, abzgl. 15% Bearbeitungsgebühr.

Gruß,

Martin

Verfasst: 13.08.2003, 16:12
von luetzel
Hej iri,

da kann ich Dir nur zustimmen. Umweltpolitisch ist diese unsägliche "Gebuehr" ja auch nicht gerade sinnvoll, da es ja billiger ist eine "Rostlaube" anzuschaffen als einen Neuwagen mit deutlich guenstigerem Benzinverbrauch. Den hohen Anteil an solchen Rostlauben im Strassenverkehr finde ich in Dänemark jedenfalls recht auffällig.
Interessant waere es einmal zu wissen wann diese hohen Steuern eigentlich eingefuehrt wurden. Soweit ich auf den Webseiten der EU lesen konnte, gab es 1983 fuer die Direktive 83/183/EEC eine Ausnahmeregelung fuer Dänemark mit einer entsprechenden Uebergangsfrist. Also muesste diese Gebuehr doch schon recht lange in dieser Form existieren? Weiss da jemand genaueres?

Verfasst: 14.08.2003, 13:34
von Biker35
Hej,
ich muss iri zustimmen: was nützt mir ein höherer Marktwert meines Autos, wenn ich es in Dänemark selbst brauche, es also nicht verkaufen will und kann?
Noch eine Frage: gilt das mit den gelben Nummernschildern nur für 2türige Autos oder auch für 4türige mit Abtrennung, in denen die Rücksitze um- oder ausgebaut sind?