Martin Hofer hat geschrieben:Das Ergebnis dieser Untersuchung in Dänemark müsste also bereits vorliegen
Das stimmt nicht !!!
Er ist in DK wegen Mord angeklagt. Das reicht vollkommen für eine Auslieferung - nach den neuen Europäischen Regeln.
Ob er tatsächlich wegen Mordes verurteilt wird, das ist eine andere Sache, und das sollte erst nach der Auslieferung geklärt werden.
Die deutsche Justiz hat sich in dieser Sache so verhalten, als ginge es um eine Auslieferung an ein Land außerhalb der EU.
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Anscheinend behelfen die subalternen Befehlsempfänger beim bayrischen Landesgericht ([grobe Beleidigung editiert -- Martin]) sich mit dem Trick, den Mord als irgendein anderes Tötungsdelikt - oder vielleicht sogar als gar keins? - anzusehen. Alle anderen Delikte sind verjährt.
Auf die deutsche Justiz ist halt immer noch Verlass.
Es schert sie offensichtlich wenig, dass das dänische Aulieferungsbegehren auf einer Mordbeschuldigung basiert. Sie begehen die entsprechende notwendige Rechtsbeugung, ignorieren die auch nach deutschem Recht vorliegenden Mordkennzeichen und das Motto heißt: "Was damals Recht war, kann heute nicht Unrecht sein" (Hans Filbinger, Nazi-Marinestabsrichter a.D., CDU-Ehrenvorsitzender in Baden-Württemberg).
Zuletzt geändert von Danebod am 04.02.2007, 17:56, insgesamt 1-mal geändert.
OK, dann habe ich da etwas falsch verstanden. Warten wir mal die offizielle Begründung ab, bisher gibt es ja nur die Aussage von Kam selbst.
Danebod, bitte editiere die juristisch beanstandbaren Beleidigungen aus Deinem Beitrag, sonst tu ich es. Maybritt als Forenbetreiberin will ganz bestimmt nicht dafür geradestehen, wenn sich einer der Betreffenden von Dir beleidigt fühlt.
Ja, also bei diesem Europäischen Haftbefehl geht es eben darum, die verfahren zu vereinfachen und damit beschleunigen. Das soll vor allem damit erreicht werden, daß die Schuldfrage nur einmal - in der Hauptverhandlung nach der Auslieferung - untersucht werden soll.
Der Gericht in Bayern hat sich scheinbar über diesen Grundsatz hinweg gesetzt. Man hat entschieden er könne nicht wegen Mordes sondern höchstens wegen Totschlag verurteilt werden - und somit sei der Fall verjährt. Damit hat man aber zur Schuldfrage Stellung genommen, und das sollte eigentlich nicht sein.
Hintergrund ist allerdings, daß der Bundesverfassungsgericht scheinbar prinzipielle bedenken gegen den Europäischen Haftbefehl hat, und das ist wohl noch nicht richtig geklärt.
Es kann natürlich auch etwas verwundern, das die Justizministerin in DK schon jetzt signaliert, daß man das Ergebnis zur Kenntnis nehmen will - "Es sei bedauerlich, aber man könne nichts mehr tun". Weil, eigentlich stimmt das ja nicht; man könnte ja den Fall vor dem EU-Gerichtshof einbringen, aber es scheint so als haben die Politiker in DK daran keine große Interesse ???
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Habe gerade mal etwas recherchiert: Wenn es sich bei diesen Anforderungen um den Europäischen Haftbefehl handelt, dann ist es kein Wunder, wenn die Richter sich nicht danach richten:
Das Gesetz über den Europäischen Haftbefehl, EuHbG ist nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2005 verfassungswidrig und nichtig. [[url=http://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ischer_Haftbefehl]Wikipedia[/url]]
-- Martin
Zuletzt geändert von Martin Hofer am 04.02.2007, 18:11, insgesamt 1-mal geändert.
Da bist Du mir mit dem Editieren zuvor gekommen, ich hätte auch nicht genau gewusst, was Du mit "juristisch beanstandbaren Beleidigungen" meintest - es war also nur die eine eingeschobene Frage.
Wenn das Gesetz zur Auslieferung verfassungswidrig sein soll, verstehe ich nicht, warum erst vor einigen Wochen ein deutscher Staatsbürger nach Dänemark ausgeliefert wurde, der in einen der schlimmsten Kindesmissbrauchsfälle der neueren Zeit ("Tønder-sagen") verwickelt sein soll.
Der Link "Wikipedia" zum BVerfG-Urteil ist verkehrt und führt stattdessen auf Lars' homepage.
Na ja, das mag ja sein. DE hat aber den Vertrag zugestimmt und ist somit eigentlich daran gebunden. Der Gesetz, daß für unwirksam erklärt wurde, ist ja nur der Gesetz zur Umsetzung des Vertrages. Deshalb könnte DK weiterhin den Fall vorm EU Gerichtshof einbringen.
Das Problem ist aber vermutlich, daß man sehr wohl weis, wie heikel die Sache mit dem Europäischen Haftbefehl für die Bundesregierung ist.
Zuletzt geändert von Lars J. Helbo am 04.02.2007, 18:08, insgesamt 1-mal geändert.
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Danebod hat geschrieben:
Wenn das Gesetz zur Auslieferung verfassungswidrig sein soll, verstehe ich nicht, warum erst vor einigen Wochen ein deutscher Staatsbürger nach Dänemark ausgeliefert wurde, der in einen der schlimmsten Kindesmissbrauchsfälle der neueren Zeit ("Tønder-sagen") verwickelt sein soll.
Vielleicht hat das Gericht in Leck (glaube ich es war) auch zur Schuldfrage Stellung genommen.
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Das Gesetz über den Europäischen Haftbefehl, EuHbG ist nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2005 verfassungswidrig und nichtig. Das Gesetz greife unverhältnismäßig in das Grundrecht auf Auslieferungsfreiheit (Art. 16 GG) und die Rechtsweggarantie (Art. 19 Abs. 4 GG) ein. Deutschland habe die EU-Vorgabe nicht grundrechtsschonend umgesetzt, so die Urteilsbegründung. Zu dem Urteil haben 3 Richter jeweils ein Sondervotum abgegeben. Beschwerdeführer war der in Auslieferungshaft für Spanien einsitzende terrorverdächtige Deutsch-Syrer Mamoun Darkazanli.
siehe zusammenfassend: Hauptartikel Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Europäischen Haftbefehl
Bundestag und Bundesrat haben inzwischen das Gesetzgebungsverfahren für eine erneute Auflage des EUHB abgeschlossen. Dabei wurden die Regelungen weitgehend aus dem ursprünglichen Entwurf übernommen, die vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig monierten Punkte wurden überarbeitet.
Das Gesetz wurde am 20.Juli 2006 vom Bundespräsidenten Horst Köhler unterschrieben und im Bundesgesetzblatt Teil I Nr.: 36 am 25.Juli 2006 veröffentlich. Das Gesetz trat am 02. August 2006 in Kraft Quelle: Deutscher Bundestag, Bundesgesetzblatt I Nr.: 36 Seiten 1721 bis 1726
So konnte der von mir oben erwähnte Deutsche, gegen den ein dänischer Haftbefehl wegen sexuellen Kindesmissbrauchs vorlag, also ausgeliefert werden, und Søren Kams Kumpanen in der bayrischen Justiz können sich auch nicht auf das BverfG-Urteil von 2005 berufen haben.
Zuletzt geändert von Danebod am 04.02.2007, 18:25, insgesamt 1-mal geändert.
Danebod: Danke für den Hinweis ... mein Firefox hat vorhin gesponnen und ist später abgestürzt, ich schiebe die Schuld mal auf ihn
Lars: Ich habe auch das Gefühl, dass die offizielle Seite in Dänemark die Sache nicht mit maximalem Einsatz betreibt. Entsprechende Beschwerden liest man dazu ja immer wieder. Warum, darüber kann man spekulieren, es werden wohl über die Zeit immer wieder andere Gründe gewesen sein.
Link zu wikipedia funzt nicht, warum weiß ich nicht, also einfach in die Browser-Adresszeile kopieren, dann geht's.
Soweit ich weiß, war es ein Gericht in Flensburg, das die Auslieferung in der Missbrauchssache beschloss, und es hat weder zur Schuldfrage Stellung bezogen noch zur Strafzumessung im Falle einer Verurteilung, das ist Sache der dänischen Justiz.
Es lagen ein dänischer Haftbefehl und ein Auslieferungsantrag vor, das war genug.
Nochmal zum Editieren wegen einer meiner juristisch möglicherweise angreifbaren Formulierungen:
Die Rechtslage ist so, dass Forenbetreiber und presserechtlich Verantwortliche wegen Äußerungen irgendwelcher User Probleme bekommen können. Das ist natürlich nicht in deren Interesse...
...und auch nicht in meinem. Ich würde ggf. schon gerne alleine dafür geradestehen, aber die Rechtslage gibt das nicht her.
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Zu der Missbrauchssache: Ich kenne den Fall nicht, aber der betreffende Missbrauch war doch wohl weder nach deutschem noch nach dänischem Recht verjährt. Totschlag aber wäre nach der langen Zeit verjährt. Nur eben Mord nicht.
Soweit ich das verstehe, braucht ein deutsches Gericht eine ernstzunehmende neue Beweislage, um das frühere Urteil (demzufolge es Totschlag und damit verjährt war) aufheben zu können. Solange das nicht geschieht, wäre dann eine Auslieferung nicht möglich. Liege ich da falsch?
Das BVerfG-Urteil von 2005 ist durch die geänderte Gesetzgebung von 2006 überholt, kann also nicht der Grund für die Ablehnung der Ausweisung Søren Kams sein. Aus demselben Grund konnte im Missbrauchsfall ausgeliefert werden.
Bleibt die Verjährungsfrage: Mord verjährt nicht, andere Tötungsdelikte schon. Also darf es trotz Mordkennzeichen kein Mord sein. Mordkennzeichen sind hier Heimtücke, hervorgerufen durch Täuschung und daraus folgender Arglosigkeit des Opfers, sowie Zwang: Drohungen gegen das Opfer und seine Familie.
Der dänische Haftbefehl und Auslieferungsantrag lauten auf Mord. Mordkennzeichen sind gegeben. Wenn das bayrische Gericht sich auf Verjährung beruft, ist das eine massive Rechtsbeugung. Wieweit es überhaupt befugt ist, eine derartige Überprüfung vorzunehmen, weiß ich nicht, wäre aber mal interessant herauszufinden.
Es geht auch nicht um eine Wiederaufnahme eines Verfahrens in Deutschland, sondern um eine Auslieferung mit anschließendem Prozeß in Dänemark. Ich glaube nicht, dass irgendein deutsches Urteil aufgehoben werden müsste.