
Ausländer dürfen weiterhin keine Ferienhäuser kaufen
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- Registriert: 05.06.2011, 14:43
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Hej,
es geht das griechische Gerücht um,
Hendrik ist an einer Hundefleischfabrik beteiligt,
deshalb eröffnet er laufend neue Hundethreads.
Und damit sponsern wir alle indirekt Hundehäuser in DK.
Zum Thema:
„Darf ich in Dänemark ein Haus kaufen?“
Diese Frage lässt sich nur individuell und auf das Objekt bezogen beantworten. Grundsätzlich darf sich jeder EU-Bürger in Dänemark frei niederlassen und zu diesem Zweck ein Wohnhaus („helaarshus“ – Ganzjahreshaus) oder eine gewerbliche Immobilie – z. B. einen Bauernhof oder eine Autowerkstatt – erwerben. Eine gewerbliche Immobilie kann auch ein Objekt sein, das etwa durch Vermietung der Gewinnerzielung dient. Um eine Ferienimmobilie kaufen zu dürfen, die überwiegend privat genutzt wird, muss ein EU-Bürger jedoch zuvor fünf Jahr fest in Dänemark gewohnt haben. Seltene Ausnahmen werden im Einzelfall über einen Antrag beim Justizministerium genehmigt, wenn ein familiärer dänischer Hintergrund oder ein sonstiger enger persönlicher Bezug zu Dänemark nachgewiesen werden kann. Ferner zu beachten: für Eigentümer landwirtschaftlicher Betriebe besteht nach dem Landwirtschaftsgesetz i. d. R. die Verpflichtung, den Betrieb selbst zu bewirtschaften und dauerhaft zu bewohnen.
Das ist Gesetz und wenn man will kann man alles umgehen.
Auch Steuern bezahlen in Monaco ist legal oder
Detlef
es geht das griechische Gerücht um,
Hendrik ist an einer Hundefleischfabrik beteiligt,
deshalb eröffnet er laufend neue Hundethreads.




Und damit sponsern wir alle indirekt Hundehäuser in DK.
Zum Thema:
„Darf ich in Dänemark ein Haus kaufen?“
Diese Frage lässt sich nur individuell und auf das Objekt bezogen beantworten. Grundsätzlich darf sich jeder EU-Bürger in Dänemark frei niederlassen und zu diesem Zweck ein Wohnhaus („helaarshus“ – Ganzjahreshaus) oder eine gewerbliche Immobilie – z. B. einen Bauernhof oder eine Autowerkstatt – erwerben. Eine gewerbliche Immobilie kann auch ein Objekt sein, das etwa durch Vermietung der Gewinnerzielung dient. Um eine Ferienimmobilie kaufen zu dürfen, die überwiegend privat genutzt wird, muss ein EU-Bürger jedoch zuvor fünf Jahr fest in Dänemark gewohnt haben. Seltene Ausnahmen werden im Einzelfall über einen Antrag beim Justizministerium genehmigt, wenn ein familiärer dänischer Hintergrund oder ein sonstiger enger persönlicher Bezug zu Dänemark nachgewiesen werden kann. Ferner zu beachten: für Eigentümer landwirtschaftlicher Betriebe besteht nach dem Landwirtschaftsgesetz i. d. R. die Verpflichtung, den Betrieb selbst zu bewirtschaften und dauerhaft zu bewohnen.
Das ist Gesetz und wenn man will kann man alles umgehen.
Auch Steuern bezahlen in Monaco ist legal oder
Detlef
Schmeichler sind wie Katzen,
vorne lecken, hinten kratzen.
Wenn jeder Scheinheilige wie eine 60-Watt-Birne leuchten würde, könnte man nachts nicht mehr ohne Augenbinde schlafen.
vorne lecken, hinten kratzen.
Wenn jeder Scheinheilige wie eine 60-Watt-Birne leuchten würde, könnte man nachts nicht mehr ohne Augenbinde schlafen.