Hej!
Ich habe diesen Thread hier mit grossem Interesse gelesen, bin bis jetzt aber noch nicht endgültig schlau geworden, aus dieser wahnsinnig komplizierten Regelung. Irgendwie scheint das ganze doch von Fall zu Fall ein wenig unterschiedlich zu sein, und die Tatsache, dass ich jede Menge Halbwissen zu dem Thema besitze, macht es auch nicht wirklich durchschaubarer für mich. Deshalb dachte ich, ich könnte Euch ja mal meinen Fall schildern und ihr dürft dann Eure sämtlichen Kenntnisse an mir anwenden. Einverstanden?

Also, ich studiere seit zwei Jahren in DK und habe sowohl einen deutschen als auch einen dänischen Wohnsitz. Im März 2003 habe ich ein Auto gekauft, das auf meinen Vater zugelassen ist, das ich aber de facto hier in DK mit deutschem Kennzeichen fahre. Alles ja irgendwie nicht so ganz legal oder? Ich habe mich nicht getraut, das Auto hier anzumelden, weil ich keine Lust auf die Registreringsafgift hatte. Es hiess zwar offiziell als Info (von Infobroschüre bei Studienstart - Achtung, Halbwissen!), man könnte als Deutsche mit deutschem Wohnsitz einen Antrag stellen, diese nicht bezahlen zu müssen (wenn man eine bestimmte Anzahl von Kilometern in Deutschland fährt), unter der Hand wurde uns aber geraten, das nicht zu tun, weil diese aus Prinzip wohl gerne abgelehnt würden, auch wenn die Gesetze (wieder Halbwissen) eigentlich auf unserer Seite sind (?!) (ist wohl irgendwie Ermessenssache). Daher habe ich also beschlossen, nichts zu unternehmen und zu hoffen, dass ich nicht erwischt werde. Jedesmal wenn ich über die Grenze fahre (fast jede Woche) und dort kontrolliert wird, sterbe ich aber doch 1000 Tode, weil ich Angst habe, kontrolliert und darauf angesprochen zu werden. Wisst ihr, wie groß die Gefahr dafür eigentlich ist? Wie läuft denn sowas überhaupt ab? Wie würden die Kontrollierenden eigentlich herausbekommen, daß ich in DK gemeldet bin? Lassen die einen routinemässig durchs Folkeregistret laufen oder muß man sich da nicht solche Sorgen drum machen, dass die mißtrauisch werden? Auf den ersten Blick könnte ich ja auch ein ganz normaler Touri sein.....
Zu erwähnen sind in meinem Fall noch, dass ich nur eine begrenzte Aufenthaltsgenehmigung habe, die Feb 2004 ausläuft (ist immer nur 1 Jahr gültig). Wenn es stimmt (wie hier angesprochen), daß man sein Auto 1 Jahr in DK fahren kann, ohne es anzumelden, würde das bei mir auch gut passen, da ich in 1 Jahr schon wieder in Deutschland sein werde. Oder muss man für die Regelung vorher einen Antrag gestellt haben?
Dazu kommt, dass ich jede Woche mindestens 160 km in Deutschland, aber nur 80 in DK fahre. Wenn ich meine Familie besuche (einmal alle 6 Wochen), ist das Verhältnis sogar 400 zu 80.
Ich wäre Euch sehr dankbar, wenn ihr ein bisschen was zu meinem Fall schreiben würdet, so daß mein Halbwissen sich ein wenig vervollständigt und ich bei der nächsten Grenzkontrolle hoffentlich nicht ganz so paranoid bin.
Hilsner
Christiane (eine andere)
PS: Entschuldigt mein schlechtes Deutsch...es ist schon spät und ich habe den ganzen Tag nur Dänisch geschrieben...