Eigenes Auto in Dänemark (ohne Einfuhrgelder)

Fragen und Tipps: Bürokratie, dänisches Recht, usw.
iri

Beitrag von iri »

Hej Sabrina,

ich bin erstmal eingewandert und habe dann mit deutschem Auto die 3 Monate zur Anmeldung abgewartet. Dann bat ich um eine Aufenthaltsgenehmigung. Nun kann man ja nicht wissen, ob man diese auch bekommt, oder? ;) Also wartete ich bis ich sie bekam. Das dauerte weitere 5 Monate. Da sind wir bei 8 Monaten. Es ist gestattet, das Auto mindestens ein Jahr auf deutschen Nummernschildern zu fahren. Dieses Jahr zählte (bei etlichen Polizeikontrollen erlebt) erst ab Datum des Erhalts der Aufenthaltsgenehmigung. Das sind dann 20 Monate. Unter bestimmten Voraussetzungen (wenn Du eine Weile wieder in Deutschland bist - weiss nicht genau wie lange das sein muss), ist es Dir auch gestattet Dein Auto 2 Jahre in Dänemark mit deutschen Nummernschildern zu fahren.

Du siehst also, dass eine sofortige Ummeldung nach Zuzug *nicht* unbedingt erforderlich ist.

Gruss
Iri
Zuletzt geändert von iri am 18.08.2003, 16:55, insgesamt 1-mal geändert.
Sabrina

Beitrag von Sabrina »

Hej,

Danke für die Antwort..dann muss ich wohl in den sauren Apfel beissen!! Ich frag mich nur wie andere das bezahlen..ich hab gehört man kann es evtl. auch in Raten abzahlen.Das wär für mich die einzige Möglichkeit..
Zuletzt geändert von Sabrina am 18.08.2003, 16:59, insgesamt 1-mal geändert.
Sabrina

Beitrag von Sabrina »

Hej Iri,

da hab ich wohl doch zu schnell geantwortet..
Guter Rat ..da seh ich ja wieder Hoffung :+))
Zuletzt geändert von Sabrina am 18.08.2003, 17:03, insgesamt 1-mal geändert.
iri

Beitrag von iri »

Das habe ich auch gehört und werde es bis Ende August genau wissen. Da beisse ich dann nämlich in den vorgenannten sauren.

Gruss
Ingrid
Zuletzt geändert von iri am 18.08.2003, 17:04, insgesamt 1-mal geändert.
Sabrina

Beitrag von Sabrina »

Hej iri,

wenn sich was neues ergibt kannst Du mir ja noch mal bescheid sagen....dann fang ich schon mal an zu sparen :+))
Zuletzt geändert von Sabrina am 18.08.2003, 17:43, insgesamt 1-mal geändert.
iri

Beitrag von iri »

Mache ich gerne, Sabrina.

Iri
Zuletzt geändert von iri am 18.08.2003, 17:54, insgesamt 1-mal geändert.
Kniffo

Beitrag von Kniffo »

Hallo ihr,

extrem interessant, diesen Thread hier bis zum Ende durchzulesen! Ich selbst ziehe Mitte September nach Kopenhagen um und habe mich deshalb entschlossen, mein Auto in den nächsten Monaten in Deutschland zu verkaufen. Das wird vielleicth etwas schwierig wegen der Entfernung, aber das werde ich noch hinbekommen :)

Ich habe mir einfahc gedacht, dass es wirklich viel zu teuer ist, mein Fahrzeug anzumelden, was ich müsste, weil ich länger als 2 Jahre bleiben werde. Das Fahrzeug ist ein Audi Coupe und da muesste ich horrende Summen zahlen bei dem Wert des Fahrzeuges und das kann ich beim besten Willen nicht.

In Kopenhagen und Umgebung kommt man wunderbar mit dem Zug und der Stadtbahn zurecht und die Verbindung nahc Schweden über Malmö mit der Bahn ist auch perfekt, so dass für mich zumindest die entscheidung feststeht: Auto wech! :)

Viele Grüße an alle,
Carsten
Zuletzt geändert von Kniffo am 25.08.2003, 20:26, insgesamt 1-mal geändert.
Grenzgängerin

Beitrag von Grenzgängerin »

Hej!
Ich habe diesen Thread hier mit grossem Interesse gelesen, bin bis jetzt aber noch nicht endgültig schlau geworden, aus dieser wahnsinnig komplizierten Regelung. Irgendwie scheint das ganze doch von Fall zu Fall ein wenig unterschiedlich zu sein, und die Tatsache, dass ich jede Menge Halbwissen zu dem Thema besitze, macht es auch nicht wirklich durchschaubarer für mich. Deshalb dachte ich, ich könnte Euch ja mal meinen Fall schildern und ihr dürft dann Eure sämtlichen Kenntnisse an mir anwenden. Einverstanden? :-)
Also, ich studiere seit zwei Jahren in DK und habe sowohl einen deutschen als auch einen dänischen Wohnsitz. Im März 2003 habe ich ein Auto gekauft, das auf meinen Vater zugelassen ist, das ich aber de facto hier in DK mit deutschem Kennzeichen fahre. Alles ja irgendwie nicht so ganz legal oder? Ich habe mich nicht getraut, das Auto hier anzumelden, weil ich keine Lust auf die Registreringsafgift hatte. Es hiess zwar offiziell als Info (von Infobroschüre bei Studienstart - Achtung, Halbwissen!), man könnte als Deutsche mit deutschem Wohnsitz einen Antrag stellen, diese nicht bezahlen zu müssen (wenn man eine bestimmte Anzahl von Kilometern in Deutschland fährt), unter der Hand wurde uns aber geraten, das nicht zu tun, weil diese aus Prinzip wohl gerne abgelehnt würden, auch wenn die Gesetze (wieder Halbwissen) eigentlich auf unserer Seite sind (?!) (ist wohl irgendwie Ermessenssache). Daher habe ich also beschlossen, nichts zu unternehmen und zu hoffen, dass ich nicht erwischt werde. Jedesmal wenn ich über die Grenze fahre (fast jede Woche) und dort kontrolliert wird, sterbe ich aber doch 1000 Tode, weil ich Angst habe, kontrolliert und darauf angesprochen zu werden. Wisst ihr, wie groß die Gefahr dafür eigentlich ist? Wie läuft denn sowas überhaupt ab? Wie würden die Kontrollierenden eigentlich herausbekommen, daß ich in DK gemeldet bin? Lassen die einen routinemässig durchs Folkeregistret laufen oder muß man sich da nicht solche Sorgen drum machen, dass die mißtrauisch werden? Auf den ersten Blick könnte ich ja auch ein ganz normaler Touri sein.....
Zu erwähnen sind in meinem Fall noch, dass ich nur eine begrenzte Aufenthaltsgenehmigung habe, die Feb 2004 ausläuft (ist immer nur 1 Jahr gültig). Wenn es stimmt (wie hier angesprochen), daß man sein Auto 1 Jahr in DK fahren kann, ohne es anzumelden, würde das bei mir auch gut passen, da ich in 1 Jahr schon wieder in Deutschland sein werde. Oder muss man für die Regelung vorher einen Antrag gestellt haben?
Dazu kommt, dass ich jede Woche mindestens 160 km in Deutschland, aber nur 80 in DK fahre. Wenn ich meine Familie besuche (einmal alle 6 Wochen), ist das Verhältnis sogar 400 zu 80.
Ich wäre Euch sehr dankbar, wenn ihr ein bisschen was zu meinem Fall schreiben würdet, so daß mein Halbwissen sich ein wenig vervollständigt und ich bei der nächsten Grenzkontrolle hoffentlich nicht ganz so paranoid bin.
Hilsner

Christiane (eine andere)

PS: Entschuldigt mein schlechtes Deutsch...es ist schon spät und ich habe den ganzen Tag nur Dänisch geschrieben...
Zuletzt geändert von Grenzgängerin am 22.09.2003, 23:40, insgesamt 1-mal geändert.
Barbara H.

Beitrag von Barbara H. »

Hallo alle zusammen,

jetzt bin ich alle 7 Seiten dieser interessanten Auto-ummelde-Diskussion durchgegangen, aber ich vermisse ein wichtiges Thema in diesem Zusammenhang. Wenn Ihr Euer Auto ummeldet, dann müsst Ihr auch euren Führerschein umschreiben lassen! D.h. ihr bekommt passend zum dänischen Auto einen dänischen Führerschein.

Im übrigen kann ich nur bestätigen, dass Dänen ausländische Autos nur in Begleitung des Fahrzeughalters fahren dürfen. Unser Golfi "lebt" jetzt seit 8 Jahren als Tourist in DK, allmählich müsste die Einfuhrabgabe so weit runter sein, dass auch wir bald in den sauren Apfel beissen und ihn ummelden werden.
Wenn Ihr längere Zeit auf deutschen Kennzeichen in DK rumfahren wollt, dann ist das erstmal nicht so das Problem. Ein Problem wird es erst, wenn das dazugehörige Auto ein schicker und hierzulande unerschwinglicher Neuwagen ist. Dann könnt Ihr damit rechnen, dass die Polizei einen "Tip aus der Bevölkerung" bekommt. Aber ich glaube nicht, dass sich jemand für einen alten Jetta interessiert.

Viele Grüsse
Barbara
Zuletzt geändert von Barbara H. am 23.09.2003, 09:52, insgesamt 1-mal geändert.
Kiko

Beitrag von Kiko »

@Barbara
Den Führerschein muss man seit ein paar Jahren nicht mehr umschreiben lassen. Das steht irgendwo im Forum oder auf einer der Linkseiten hier und wurde einem Bekannten von mir (der mir nicht glaubte) durch die Polizei bestätigt.
Zuletzt geändert von Kiko am 23.09.2003, 10:11, insgesamt 1-mal geändert.
martin.fraenzle

Beitrag von martin.fraenzle »

Hallo Barbara,

einer Bekannten von mir ist es zwar auch passiert, dass die dänische Polizei ihr ein Umschreiben des Führerscheins auferlegt hat, diese Praxis widerspricht aber dem auch in Dänemark geltenden EU-Führerscheinrecht. Die entscheidenden Zitate:

1. Aus "Informationen ueber Daenemark fuer deutsche Staatsbuerger"
(http://citizens.eu.int/de/de/gf/li/da/topic.htm):

Um die Lesbarkeit zu verbessern und die gegenseitige Anerkennung zu
erleichtern, wird der Führerschein seit 1. Juli 1996 nach einem
einheitlichen EG-Muster ausgestellt. Jeder von einem Mitgliedstaat
ausgestellte Führerschein wird von den übrigen Mitgliedstaaten
anerkannt, unabhängig davon, ob es sich um einen neuen Führerschein
(nach dem EG-Muster) oder alten Führerschein, sofern dieser gültig
=======================
ist, handelt.

Außer wenn Sie es ausdrücklich wünschen, braucht der Führerschein
Ihres Heimatlandes nicht mehr gegen einen Führerschein des
Aufnahmemitgliedstaats umgetauscht zu werden.

[...]
Was müssen Sie als europäischer Bürger in folgenden Fällen tun:
- Wenn Sie bereits einen von einem Mitgliedstaat ausgestellten
Führerschein besitzen:

Sie müssen ihn nicht mehr umtauschen, wenn Sie ihren "ordentlichen
Wohnsitz" in einen anderen Mitgliedstaat verlegen. Auf Wunsch wird er
jedoch umgetauscht.

Die Verwirrung stammt wohl aus dem ersten Absatz der folgenden Quelle, der
jedoch im zweiten Absatz zurueckgenommen wird (anscheinend ist der Text vor
1996 verfasst worden und ohne Ueberarbeitung ins Netz gestellt worden):

2. Aus http://europa.eu.int/scadplus/citizens/de/dk/07987.htm:

Personen, die ihren Wohnsitz in Dänemark begründen, müssen im Besitz eines
dänischen Führerscheins sein. Personen aus den nordischen Ländern können bis
zum vollendeten 70. Lebensjahr den Führerschein ihres Landes benutzen. Bürger
der Europäischen Union können den Führerschein ihres Landes höchstens während
eines Jahres benutzen; danach wird ein dänischer Führerschein verlangt. Andere
ausländische Führerscheine gelten für eine Dauer von höchstens fünfzehn Tagen
nach Begründung des Wohnsitzes in Dänemark.

Spätetens ab 1. Juli 1996 sollen auch Bürger der EU gemäß der Richtlinie des
Rates 91/439/EWG den Führerschein ihres Landes bis zum vollendeten 70.
Lebensjahr in Dänemark benutzen können

Beruft Euch darauf - es spart Euch immerhin ca. 50 Euro!
Gruss,

Martin
Zuletzt geändert von martin.fraenzle am 23.09.2003, 10:13, insgesamt 1-mal geändert.
iri

Beitrag von iri »

Hallo an alle,

ich habe es nun geschafft, meinen fast 18 Jahre alten Jetta 1,3 durch TÜV und Zoll zu bringen und bei der Polizei anzumelden.

Durch einen sehr freundlichen TÜV-Mitarbeiter, der weder Stereoanlage und andere Extras in die dem Zoll vorzulegende Begutachtung notierte und einen Smiley :) in seine Unterschrift des TÛV-Berichtes einfügte, ist es uns doch tatsächlich gelungen, "nur" 7600 dkr für den Zoll + 1180 kr bei der polizeilichen Anmeldung zu bezahlen. Der TÜV war ja sowieso fällig und somit ersparten wir uns einen Gutachter. Die TÜV-Gebühren sind nur unerheblich höher und dadurch hier nicht berücksichtigt.

Das sind also aufgerunded 8800 dkr und entspricht 2/3 des Kaufpreises, den ich vor 7 Jahren zahlte.

Eine Zahlung in Raten ist mir nicht möglich, da meine Aufenthaltsgenehmigung zwar befristet ist, ich aber einen dänischen Ehemann habe und davon ausgegangen wird, dass wir in Dänemark bleiben.

Die Zollbeamtin verwies von selbst auf den Rechtsstreit und gab uns den Rat, uns durch Zeitungen auf dem laufenden zu halten, um gegebenenfalls die Einfuhrkosten zurückfordern zu können. Ob sie denn dann auch zurückerstattet würden, wurde mir leider nicht beantwortet.

Liebe Grüsse

Iri (die leider gestern nicht - Ausfall meines Mailsurvers auf Sjælland - antworten konnte)
Zuletzt geändert von iri am 24.09.2003, 18:12, insgesamt 1-mal geändert.
Sabrina

Beitrag von Sabrina »

Hej,
unsere Planung bezügl. auswandern nach DK nimmt immer mehr Formen an. Nur mein fast neuer VW Lupo macht mir immer noch Sorgen..( ich befürchte ihn in Deutschland wieder verkaufen zu müssen :( )Habe mir noch mal alles durchgelesen ..und frage mich weiss jemand ob es schon ein neues Urteil vom EU Gerichtshof gibt ?? Gibt es vielleicht jemanden in Deutschland der mich evtl. beraten kann. Oder kennt jemand einen Link wo ich aktuelle Fakten finden kann?

Hilsen
Sabrina
Zuletzt geändert von Sabrina am 23.10.2003, 11:32, insgesamt 1-mal geändert.
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Nein, das gibt es nicht - kann auch gut 2 Jahre dauern.
Zuletzt geändert von Lars J. Helbo am 23.10.2003, 11:52, insgesamt 1-mal geändert.
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Bischoff30
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Beitrag von Bischoff30 »

Hej,
die Möglichkeiten an sämtlichen "Steuer"ersparnissen scheint in allen Ländern gleich zu sein ! Deshalb auch von mir die Frage: Ich arbeite zur Zeit noch in Deutschland für eine dänische Firma. Wenn ich nach DK wechseln sollte, könnte doch das Fahrzeug noch als Dientswagen in Deutschland laufen, obwohl ich in DK lebe. Geht das so und habe ich bisher das jetzt richtig verstanden ?

Vi ses
Markus
Zuletzt geändert von Bischoff30 am 25.08.2004, 23:32, insgesamt 1-mal geändert.
Nicht gefragt, hatte ich ja schon !
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