
Meine eigene Mitarbeiter reisen ja auch unbesorgt mit ihren papierlosen Mischlingen nach Dänemark. Hunderte von unseren Kunden auch. Kein Grund die Auswirkungen des Gesetzes zu übertreiben...
Und was sollen Deiner Meinung nach die "Missionare" davon haben? Dass sie zum drei- bis vierfachen Preis für ein Ferienhaus, verglichen mit einem Ferienobjekt in DK, Urlaub in D oder NL machen dürfen? Der Sinn erschliesst sich mir nicht wirklich!fejo.dk - Henrik hat geschrieben:Für meine Aussage bezüglich Mischlinge lege ich gerne die Hand ins Feuer, denn so steht es im Gesetz. Selbstverständlich muss eine berechtigte Vermutung vorliegen, aber natürlich stellen die Missionare es so da, als wäre jeder Mischling gefährdet. Würde ich an deren Stelle auch machen
https://www.retsinformation.dk/FORMS/R0710.ASPX?id=132416 hat geschrieben: § 1 a. Besiddelse og avl af følgende hunde er forbudt:
1) Pitbull terrier.2) Tosa inu.3) Amerikansk staffordshire terrier.4) Fila brasileiro.5) Dogo argentino.6) Amerikansk bulldog.7) Boerboel 8 Kangal.9) Centralasiatisk ovtcharka.10) Kaukasisk ovtcharka.11) Sydrussisk ovtcharka.12) Tornjak.13) Sarplaninac.
Stk. 2. Forbuddet i stk. 1 finder tillige anvendelse for krydsninger, hvori de nævnte hunde indgår.
§ 1 b. Hunde, der holdes eller indføres i strid med § 1 a, aflives ved politiets foranstaltning.
Stk. 2. Er der tvivl om, hvorvidt en hund tilhører en af de racer eller krydsninger heraf, som er omfattet af § 1 a, kan politiet stille krav om, at besidderen dokumenterer hundens race eller type.
Stk. 3. Hvis besidderen ikke straks kan fremlægge tilstrækkelig dokumentation, jf. stk. 2, træffer politiet foranstaltninger med henblik på midlertidigt at fjerne hunden fra besidderen.
Stk. 4. Har besidderen ikke inden for en frist, som politiet fastsætter, fremlagt tilstrækkelig dokumentation for, at hunden ikke tilhører en af de racer eller krydsninger heraf, som er omfattet af § 1 a, anses hunden for at være holdt i strid med § 1 a.
Wissen wir auch nicht, ist ein Straßenhund aus Südeuropa und hatte beim Aufgreifen durch die Tierschützer gerade seine Brieftasche mit den Papieren nicht zur Hand, äh, nicht zur Pfotefejo.dk - Henrik hat geschrieben:Mein Kommentar bezog sich auf den Mischling von DjM, wobei ich natürlich nicht weiss woraus die Mischung besteht.
Das ist falsch Henrik! Laut derzeitigem Hundelov liegt Entscheidung und Kompetenz bei dem ausführenden Beamten vor Ort! Das kann man klar so nachlesen! Es muß jeder selber wissen ob er sich solchen Situationen im Urlaub aussetzen mag ( ein Hund kann auch unverschuldet mal in eine Beißerei geraten und dann leider einer Rasse ähneln oder auch nur vermeintlich). Das Gesetz ist so schwammig und es läßt genau die Option die DU als "unsinnig" darstellen willst! Wie Du zu Recht hinweist haben die Leute die sich auf den Gesetzestex berufen ( und die Du Missionare nennst) keinen Vorteil davon, Vermittlungsportalbetreiber die bagatellisieren hingegen schon!fejo.dk - Henrik hat geschrieben:Genau, es muss ein berechtigter Verdacht bestehen, die Polizei kann ja nicht bei jeden Pudel sagen: Ah, hier hat wohl vor 8 Generationen ein Pitbull durchs Fenster geschaut, nehmen wir besser mit. Aber die Missionare stelle es gerne so dar, denn es verkauft besser
Hat wahrscheinlich diesen Hinweis verstandenDie jungen Mitteleuropäer hat geschrieben: By the way, wo ist denn eigentlich bloss der "Exkrement&Hund"-Faden geblieben?
Möglich ist es schon, nur schätzt du das Risiko so ein, dass es für dich nicht möglich ist. Hunderte sehen es anders.wegus hat geschrieben:Dazu muß jeder eine eigene Risikoabwägung treffen und für sich entscheiden, denn er muß sie auch aushalten! ... Mich würde es freuen wieder dort urlauben zu können, unter der aktuellen Rechtslage ist es eben leider nicht möglich!
Nein, es kann ja eben nicht weitergehen, das Gesetz ist ja garnicht in Ordnung, es muss weg, auch wenn es wohl leider nicht auf einmal passiert. Das aktuell nichts passiert interpretiere ich so, dass es noch Hoffnung gibt bezüglich der Rassenliste, mal sehen...wegus hat geschrieben:Wenn sich das Fehlen solcher Hundebesitzer für Euch nicht negativ auswirkt, dann ist ja alles gut! Dann fehlt ja nichts und dann kann es ja weitergehen! Passieren wird in absehbarer Zeit eben eh nichts, dafür ist die dänische Politik eben zu sehr mit sich selbst beschäftigt.
Nein, das stimmt leider nicht! Wie oben verlinkt ist unserer jüngsten Hund ein Old English Bulldogg. Im Gegensatz zu den überzüchteten Bulldoggen kerngesund ohne Atem-, Kreislauf oder Laufprobleme. Dafür war es nötig die Rasse zurückzuzüchten. Dazu sind dort 6 andere Rassen ( zu geringen Anteilen) hineingezüchtet. Zwei davon stehen auf der dänischen Liste und die nehme ich bei Plänen für DK schon wörtlich! Es heißt Einfuhrverbot, die überzüchtete Rasse hingegen ist willkommen. Daran halte ich mich, den Sinn dahinter müssen mir die Dänen nicht erklären, wenn sie es so wollen dann ist das eben so.Henrik hat geschrieben:Möglich ist es schon, nur schätzt du das Risiko so ein, dass es für dich nicht möglich ist. Hunderte sehen es anders.
Ja, wieso eigentlich nicht?: Nach dem Gesetz hat die Polizei hierfür keinen Ermessensspielraum!http://www.fejo.dk/de/info/hundegesetz-daenemark-praxis/ hat geschrieben:Sicherlich gilt das Gesetz für alle Hunde, die sich in Dänemark aufhalten und so könnte man sich theoretisch vorstellen, dass die dänische Polizei ggf. auch Urlauberhunde einschläfern würden. Jedoch erscheint dies unwahrscheinlich, denn wieso sollte die Polizei diese Maßnahme ergreifen, wenn es einfacher, günstiger und unproblematischer wäre die Urlauber zu bitten gleich Dänemark zu verlassen. Sicherlich mit einer passenden Geldstrafe im Koffer und der "Bitte" sich nie wieder mit diesem Hund bei uns blicken zu lassen.
Hier noch ein Zitat von der Internetseite der Lebensmittelbehörde mit Erklärungen zum Hundegesetz:http://tyskland.um.dk/de/reise-und-aufenthalt/einreise-und-aufenthaltsbestimmungen/weiterfuehrende-bestimmungen/reisen-mit-haustieren/~/link.aspx?_id=e871acbf00124638a221b589fcabb778&_z=z hat geschrieben:Das Verbot gilt auch für Kreuzungen, in denen die genannten Rassen eingehen. ... Das Verbot besagt, dass es Touristen nicht erlaubt ist, die verbotenen Hunde beispielsweise bei einem Urlaubsaufenthalt nach Dänemark mitzunehmen.
(Übersetzung: Dürfen die verbotenen Hunde nach Dänemark eingeführt werden? Das Verbot der Haltung verbotener Hunderassen oder Kreuzungen umfasst auch das Verbot für Privatpersonen, darunter auch für Touristen, diese Hunde z. B. zu einem Ferienaufenthalt nach Dänemark mitzubringen.).http://www.foedevarestyrelsen.dk/Leksikon/Sider/Forbudte-hunderacer.aspx hat geschrieben:Må de forbudte hunde indføres til Danmark?
Forbuddet mod besiddelse af de nævnte hunderacer og krydsninger betyder, at det er forbudt for privatpersoner, herunder turister, at medbringe de forbudte hunde under f.eks. et ferieophold i Danmark.
klingt dann ein bisschen nach Witz, oder?http://tyskland.um.dk/de/reise-und-aufenthalt/einreise-und-aufenthaltsbestimmungen/weiterfuehrende-bestimmungen/reisen-mit-haustieren/~/link.aspx?_id=e871acbf00124638a221b589fcabb778&_z=z hat geschrieben:Touristen, die mit ihrem Hund verreisen, brauchen sich keine Sorgen über eine Reise nach Dänemark zu machen. Die dänische Polizei informiert, dass keine deutschen Hunde auf Grund des dänischen Hundegesetztes eingeschläfert worden sind.
(Übersetzung: Hunde, die verbotenen Hunden ähnlich sehen: Was bedeutet die sogenannte umgekehrte Beweislast? Gibt es Zweifel, ob ein Hund einer der verbotenen Rassen oder einer Kreuzung aus einer dieser angehört, kann die Polizei den Nachweis über die Rassezugehörigkeit vom Halter verlangen. Es obliegt also dem Halter des Hundes den Beweis zu führen, dass sein Hund nicht einer verbotenen Rasse angehört. Bevor die Polizei vom Halter einen Nachweis darüber verlangen kann, dass der Hund nicht einer der verbotenen Rassen angehört, bedarf es einer ausreichenden Begründung, dass es sich um eine Verbotsrasse handeln könnte, z. B. aufgrund des Aussehen des Hundes oder Informationen durch den Halter oder andere.http://www.foedevarestyrelsen.dk/SiteCollectionDocuments/25_PDF_word_filer%20til%20download/03kontor/Ind_Udfoersel_Levende_dyr/Hundelov_vejledning.pdf hat geschrieben:4. Hunde, der ser ud som de forbudte hunde: 4.1 Havd indebærer den såkaldte omvendte bevisbyrde? Hvis der er tvivl om, hvorvidt en hund tilhører en af de racer eller krydsninger heraf, som er forbudt, kan politiet stille krav om, at besidderen dokumenterer hundens race eller type. Det er således besidderen af hunden, der skal bevise, at hunden ikke er omfattet af forbuddet.
Politiet skal dog i første omgang - f. eks. på baggrund af en hunds udseende eller oplysninger fra besidderen eller andre - have rimelig grund til at formode, at der kan være tale om en hund, der er omfattet af forbudet, før det kan kræves, at besidderen skal skaffe den nødvendige dokumentation for, at den pågældende hund ikker er omfattet af forbuddet.
Politiet kan altså ikke forlange dokumentation fra en besidder af en hund, når der ikke er nogen nærmere anledning til det, f. eks. hvis hunden på ingen måde ser ud som en af de hunde, der er omfattet af forbuddet
Man müsste vor allem das Dokumentationsproblem im Gesetz ändern, um auch den Mischlingsbesitzern Rechtssicherheit zu geben, bzw. im Fall von Wegus' Hund definieren, wieviel Anteil Genmaterial vorhanden sein muss, um den Hund eindeutig einer Verbotsrasse zuordnen zu können. Aber so lange das Gesetz so schwammig formuliert ist, ist der Hundebesitzer schlimmstenfalls dem mehr oder weniger vorhandenen Eifer der Polizeibeamten ausgesetzt...http://www.foedevarestyrelsen.dk/SiteCollectionDocuments/25_PDF_word_filer%20til%20download/03kontor/Ind_Udfoersel_Levende_dyr/Hundelov_vejledning.pdf hat geschrieben:Køber man en hund, der har udseendemæssige træk til fælles med en af de forbudte hunde, anbefales det at være særligt opmærksom på at få dokumentation for hundens race eller type.
NEIN!fejo.dk - Henrik hat geschrieben:Ermessensspielraum hat die Polizei wohl immer, auch in Deutschland, jedenfalls kenne ich das so aus mehreren, konkreten Beispielen...