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Arbeitslos in DK
Verfasst: 21.03.2007, 18:45
von eclipse
Ich habe gerade die Verlaengerung meiner Aufenthaltserlaubnis bekommen, die jetzt "Bevis for registrering" heisst (eine Opholdskort wird nicht mehr ausgestellt.). Dort steht, dass man diese Aufenthaltserlaubnis als EU-Buerger nur bekommt, solange man selbstaendig oder angestellt ist. Das heisst also sobald man arbeitslos wird, erlischt diese Aufenthaltsgenehmigung ??
Das finde ich eine ziemliche Frechheit, wenn man vielleicht jahrelang Arbeidsmarktbidrag usw. gezahlt hat. Man hat also keinerlei Rechte arbeitslosengeld zu bekommen ???
Aus daenischer Sicht ist das natuerlich sehr clever, lassen wir doch die Auslaender fuer uns arbeiten und unser Sozialsystem bezahlen, wenn man dan allerdings Leistungen einfordern will, wird man aus dem Land geschmissen.
Vielleicht gibt es jemanden im Forum, der dazu mehr sagen kann...
Verfasst: 21.03.2007, 19:19
von Maik1977
wenn dem so wäre,dann ist das ja eine wirkliche sauerei
aber ich kann mir gut vorstellen das es nur die ersten jahre so ist.
Re: Arbeitslos in DK
Verfasst: 21.03.2007, 19:22
von Rørviger
eclipse hat geschrieben:Ich habe gerade die Verlaengerung meiner Aufenthaltserlaubnis bekommen, die jetzt "Bevis for registrering" heisst (eine Opholdskort wird nicht mehr ausgestellt.). Dort steht, dass man diese Aufenthaltserlaubnis als EU-Buerger nur bekommt, solange man selbstaendig oder angestellt ist. Das heisst also sobald man arbeitslos wird, erlischt diese Aufenthaltsgenehmigung ??
Das finde ich eine ziemliche Frechheit, wenn man vielleicht jahrelang Arbeidsmarktbidrag usw. gezahlt hat. Man hat also keinerlei Rechte arbeitslosengeld zu bekommen ???
Aus daenischer Sicht ist das natuerlich sehr clever, lassen wir doch die Auslaender fuer uns arbeiten und unser Sozialsystem bezahlen, wenn man dan allerdings Leistungen einfordern will, wird man aus dem Land geschmissen.
Vielleicht gibt es jemanden im Forum, der dazu mehr sagen kann...
1) Arbejdsmarkedsbidrag hat aber Nix mit Arbeitslosengeld zu tun !
Arbeitslosengeld bekommt man, wenn man einer A-Kasse angehörig ist und war !
2) WIE lange hast du denn in DK gewohnt ?
Verfasst: 21.03.2007, 19:25
von eclipse
Ja fuenf Jahre

...nachdem ich schon fast drei Jahre hier bin.
Und dann kann man auch nur einen Antrag auf eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung stellen.
Man zahlt und zahlt und was bekommt man ...
Rente: minimal (nach 20 Jahren vielleicht 300 Euro).
Krankenversicherung: Grundschutz mit minimaler Zahnarzterstattung
AV: nur mit unbefristete Aufenthaltsgenehmigung
Verfasst: 21.03.2007, 19:34
von eclipse
@Rørviger: Ok da hast du glaube ich Recht. Es ist etwas verwirrend, soweit ich weiss bekommen daenische Staatsbuerger auch Geld, wenn sie nicht in einer A-Kasse versichert waren. Aber was nuetzt das alles, wenn die Aufentahltserlaubnis erlischt.
"Your right to residence in Denmark under the executive order ceases if you no longer fulfil one of these conditions (Employment / self-employed)"
Verfasst: 21.03.2007, 19:36
von Ursel
Hej eclipse!
Man zahlt und zahlt und was bekommt man ...
Rente: minimal (nach 20 Jahren vielleicht 300 Euro).
Krankenversicherung: Grundschutz mit minimaler Zahnarzterstattung
AV: nur mit unbefristete Aufenthaltsgenehmigung
_________________
Und das fällt Dir jetzt erst auf?
Hast Du vorher kein Forum gelesen

oder die Beiträge derer, die erzählt haben, daß auch hier nur mit Wasser gekocht wird, als Miesmacherei abgtan?
DK unterscheidet sich da von kaum einen anderen Land.
Der Sozialstaat (ohne große Belastungen) geistert nur außerhalb DKs hartnäckig herum.
Willkommen in der Wirklichkeit - Ursel, DK
Verfasst: 21.03.2007, 19:40
von eclipse
Ja hej Ursel in der Wirklichkeit....
Verfasst: 21.03.2007, 19:54
von Peter
@eclipse,
mach dir mal keine Sorgen.
So schnell wirste nicht ausgewiesen.
Verfasst: 21.03.2007, 19:55
von Ursula
Hallo Eclipse,
der Hauptgrund dafür, dass man als EU-Bürger so einfach von einem EU-Land ins andere ziehen kann, ist meines Wissens die angestrebte freie Beweglichkeit der Arbeitskraft.
Wie ist das denn z. B. in Deutschland, wenn ein nicht-deutscher EU-Bürger arbeitslos wird.
"dagpenge", also Arbeitslosenunterstützung, bekommen auch Dänen nur, wenn sie eine bestimmte Stundenzahl abgearbeitet haben, und währenddessen Mitglied einer "A-kasse" waren.
Aber ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass man gleich am ersten Tag der Arbeitslosigkeit "rausgeschmissen" wird. Wäre interessant zu wissen, wie die Regeln diesbezüglich eigentlich genau sind ...
Und ansonsten gebe ich meiner Namensvetterin ganz recht:
Willkommen im Paradies
Auch hier ist nur das zu verteilen, was eben da ist ... obwohl mir schon klar ist, dass diese Verteilungsproblematik ein ganz weites Feld ist. Und es dabei ja auch sehr viele Ungerechtigkeiten gibt.
LG Ursula
Verfasst: 21.03.2007, 20:02
von eclipse
Innerhalb der EU soll es doch eine freie Arbeitsplatz und Wohnortwahl geben.....
Also so etwas verstoesst doch dagegen ??
"Als Bürger der Europäischen Union haben Sie das Recht, sich unabhängig von Ihrer beruflichen, sozialen oder wirtschaftlichen Situation in einem der Mitgliedsländer aufzuhalten."
Verfasst: 21.03.2007, 20:04
von evi jensen
hej eclipse,
bare slap af: wenn du mitglied in einer akasse bist, und das seit mind. einem jahr, und da auch eine bestimmte stundenzahl gearbeitet hast, bist du dagpengeberechtigt. damit ist dein unterhalt gesichert, du hast ein einkommen: dagpenge. du bist aber zb nicht berechtigt, bistandshjælp zu bekommen, jedenfalls nicht ohne weiteres. das ist eben der kleine aber feine unterschied. dagpenge, sygedagpenge, barselæsdagpenge, feriedagpenge - alles kein problem, wenn du dagpengeberechtigt bist. und das hat nichts mit deinem opholdsbevis zu tun, das bist du, wenn du eine bestimmte zeit in die a-kasse eingezahlt hast.
Verfasst: 21.03.2007, 20:06
von eclipse
--
Verfasst: 21.03.2007, 21:34
von Ursel
Innerhalb der EU soll es doch eine freie Arbeitsplatz und Wohnortwahl geben.....
Also so etwas verstoesst doch dagegen ??
"Als Bürger der Europäischen Union haben Sie das Recht, sich unabhängig von Ihrer beruflichen, sozialen oder wirtschaftlichen Situation in einem der Mitgliedsländer aufzuhalten."
_________________
Hej eclipse!
Dann wäre die Bedingung, daß ma auchals EU-Bürger einen Nachweis darüber bringen muß, daß ma n sich (und seine Familie) selbst ernähren kann, um hier bleiben zu dürfen, ja auch gegendie EU-Regeln.
Dieser Paragraph der Freizügigkeit verleitet zu so manchem Trugschluß.
Übrigens schreibst Du ja selbst:
Innerhalb der EU soll es doch eine freie Arbeitsplatz und Wohnortwahl geben.....
(Hervorhebung durch mich).
jaja, wenn die Ausländergesetze einen selber betreffen, tut es weh --- ich denke da jetzt nicht an Dich, sondern an die, die so laut schreien, wie den Ausländern in der EU alles nachgeschmissen wird!

un ddie nach DK stürmen ohne drüber nachzudenken, daß sie nicht nur umziehen, sondern auswandern und somit selber Ausländer werden!
Hoffentlich lesen die auch hier mit!
Gruß Ursel, DK
Verfasst: 21.03.2007, 22:32
von eclipse
Ja Ursel es ist auf jeden Fall eine interessante Erfahrung. Habe gerade im dt. Fernsehen einen Bericht gesehen von staatenlosen Auslaendern, die in Deutschland ein unbegrenztes Aufenhaltsrecht haben und natuerlich weder arbeiten noch sonst irgendetwas produktives tun.
Da kommt man sich schon etwas merkwuerdig vor, wenn die Daenen nach drei Jahren und 1,2 Mio DKK bezahlten Steuern einem so ein Recht verwehren und schreiben, dass man aus dem Land geschmissen wird, sobald man arbeitslos wird.
Zum Glueck gibt es im Notfall noch Deutschland und das deutsche Sozialsystem ! Ich aerger mich nur das ich mit meinen Steuern fuer das daenische bezahle !
Verfasst: 21.03.2007, 22:40
von Ursel
Ja eclipse, und genau da ist eben der Unterschied:
Du hast immer noch eine Heimat, die Dich auffängt, Staatenlose gar nicht.
Deshalb wird auch weitgehend vermieden, Menschen völlig staatenlos zu machen. Das muß, egal wie man zu seiner Heimat steht, mit das Schlimmste sein, denn man ist ja quasi ohne Rechte.
ich glaube, ich habe niemals einen Staatenlosen gekannt, nur jemanden, dem dieses Los wie ein Damoklesschwert über dem Kopf hing, aber ich habe während meiner ai-Tätigkeit etliche Menschen getroffen, die nicht mehr in ihre Heimat konnten, obwohl sie noch ihre Staatsbürger waren.
Und die in der neuen Heimat auch so gut wie keine Rechte hatten und angefeindet wurdsen - fast so oder schlimmer als Du es tust.
von staatenlosen Auslaendern, die in Deutschland ein unbegrenztes Aufenhaltsrecht haben und natuerlich weder arbeiten noch sonst irgendetwas produktives tun.
Und wie Evi schon schrieb - einige Rechte hast Du sogar hier in DK --- wieso erwartest Du andere als Ausländer in unserer Heimat haben?
Ich aerger mich nur das ich mit meinen Steuern fuer das daenische bezahle
!
Aber Du profitierst doch auch davon.
Krankenversicherung (jaja, auf einem anderen Niveau als i nDtld. - lies Dir unsere Warnungen seit vielen jahren eben mal durch, wird von denen, die kommen immer abgewiegelt: alles halb so schlimm); bei Kindern Schulwesen u.v.m, Straßen und andere Infrastruktur, Einheitsrente, Polizei und Gerichtswesen, ...
Und Du mußt eben trennen --- was Du mit Steuern und was mit Gewerkschafts- und ähnlichen Beiträgen bezahlst.
Etwas kopfschüttelnde Grüße - Ursel, DK