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xyz

Verfasst: 29.03.2007, 06:51
von Marion1
gelöscht

Verfasst: 29.03.2007, 10:38
von Vilmy
Hej Marion,

ich gehe heir davon aus, dass du das Besuchsrecht des Vaters meinst: [url]http://www.familiestyrelsen.dk/samvaer/[/url]

Gruss, vilmy

Verfasst: 29.03.2007, 12:02
von Marion1
gelöscht

Verfasst: 29.03.2007, 14:15
von SKiLL
:x jetzt müsst ich nur das lesen können :x

weil interessieren würde es mich auch da ich männlich ja meine beiden Kidds aus erster Ehe (wenn wir nach Dänemark ziehen) mit nehme.

:oops: :oops: :oops: :oops:

Verfasst: 29.03.2007, 22:55
von Vilmy
Hej Skill,
in einer normalen dänischen Scheidung wird das Besuchsrecht per Vertrag geregelt. Ich glaube nicht, dass du die schon getroffenen deutschen Regelungen als ncihtig ansehen kannst.

Beim Lesen kann ich dir auch nicht helfen,
vilmy

Verfasst: 30.03.2007, 07:01
von SKiLL
nö keinesfalls, bei uns sind da ein paar andere Umstände.

Ist begleiteter Umgang 1 mal im Monat nur die Mutter nimmt den nicht war taucht alle paar Monate (in den letzten 3 Jahren gesamt 4 mal) wie der Kasper aus der Kiste auf.

Das das per Vertrag geregelt wird find ich super.

Gruß Steffen