Hi hier ein Auszug von Eures-kompas

Kindergeld
In Dänemark
In Dänemark wird für jedes Kind unter 18 Jahren und unabhängig vom Einkommen der Eltern Kindergeld (børnefamilieydelse) gezahlt. Außerdem werden verschiedene Zuschüsse für Kinder von Alleinerziehenden, gleichzeitig geborene Kinder ( Zwillinge, Drillinge etc.), Kinder von Rentnern u.s.w. gezahlt.
Das Kindergeld wird vierteljährlich grundsätzlich an die Mutter gezahlt, unter besonderen Voraussetzungen an den Vater. Das Kindergeld ist steuerfrei.
Grenzgänger müssen ihren Antrag auf Kindergeld an die dänische Kommune stellen, in der der Arbeitsplatz liegt.
Für Grenzgänger
Möglichkeit 1
Wenn Sie in Deutschland wohnen und in Dänemark arbeiten und Ihr Ehepartner nicht erwerbstätig ist, erhalten Sie Kindergeld in Dänemark.
Zunächst benötigen Sie das Formblatt E 401, das Sie bei Ihrer örtlichen Familienkasse erhalten. Mit diesem wenden Sie sich an die Sozialverwaltung der dänischen Kommune, in der Ihr Arbeitsplatz liegt.
Da das Kindergeld in Deutschland zur Zeit (1998) höher ist als in Dänemark, kann Ihr Ehepartner außerdem bei der Familienkasse am Wohnort einen Antrag auf Teilkindergeld stellen, so daß Ihnen gegenüber deutschen Kindergeldbeziehern keine Nachteile entstehen. Beim Antrag auf Teilkindergeld müssen Sie einen Beleg über die in Dänemark gezahlten Beträge mitbringen.
Informieren Sie sich auch bei der dänischen Kommune, ob sie weitere Zuschüsse erhalten können.
Möglichkeit 2
Sie arbeiten als Grenzgänger in Dänemark und Ihr Ehepartner ist in Deutschland ebenfalls erwerbstätig oder bezieht Lohnersatzleistungen:
In diesem Fall erhält Ihr Ehepartner deutsches Kindergeld, das wie gewohnt zu beantragen ist. Sollten Sie trotzdem dänische Leistungen erhalten, müssen Sie diese angeben. In der Regel wird die Familienkasse überprüfen, ob dem Kindergeld vergleichbare Leistungen in Dänemark gezahlt werden.
Da das deutsche Kindergeld höher als das dänische ist, kann sich ein zusätzlicher Anspruch in Dänemark nicht ergeben.
Möglichkeit 3
Wenn Sie und Ihr Ehepartner als Grenzgänger in Dänemark arbeiten, ist Dänemark allein für das Kindergeld zuständig. Sie beantragen dann Kindergeld (børnefamilieydelse) wie in Möglichkeit 1. In diesem Fall allerdings besteht ein Anspruch auf Teilkindergeld in Deutschland nicht, da beide Ehegatten ihren vorrangigen Anspruch in Dänemark haben.
Neben dem Kindergeld (børnefamilieydelse) haben Sie als Grenzgänger u.U. auch Anspruch auf normale und besondere Zuschüsse, die an Alleinerziehende gezahlt werden. Wenn man als Grenzgänger Zwillinge hat, hat man einen Anspruch auf einen besonderen Zuschuß (flerebørnstilskud).
Wichtig ist, daß deutsches und dänisches Kindergeld sowie evtl. Zuschüsse beantragt werden müssen. Um verspätete Zahlungen zu vermeiden, sollten Sie Kindergeld oder „børnefamilieydelse" so schnell wie möglich beantragen. Wenden Sie sich an die dänische Kommune oder die Familienkasse um zu erfahren, welche Nachweise im Zusammenhang mit der Antragsstellung erforderlich sind.
Außerdem sind Sie in Dänemark und Deutschland verpflichtet, Änderungen in Ihren familiären Verhältnissen und Einkommensänderungen mitzuteilen.
Sollten sich Fragen, z.B. im Hinblick auf Kinder über 18 Jahre, ergeben, können Sie sich an die Familienkasse oder die Kommune in der Sie arbeiten wenden. Hier wird geprüft, ob Sie einen Anspruch auf Leistungen für diese Kinder haben.
