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Reiserücktritt bzw. Ersatzperson
Verfasst: 15.05.2007, 21:07
von beg68
Hej,
2 1/2 Wochen vor Beginn unseres Urlaubes stellt sich nun heraus, daß wir diesen aus privaten Gründen nicht antreten können.
Mich würde interessieren, ob jemand Erfahrung mit dem Übertrag der Reise auf dritte hat.
Wir haben bei Novasol gebucht.
Oder hat jemand Erfahrung mit Reiserücktritt bei Novasol? Versicherung ist die HanseMerkur Reiseversicherung.
Bin für alle Hinweise dankbar.
Viele Grüße
Benjamin
Verfasst: 15.05.2007, 21:21
von Benutzer 1999 gelöscht
hej benjamin,
eine übertragung auf dritte personen ist normalerweise möglich. der vermieter (novasol) muss den ersatzmieter allerdings akzeptieren.
die reiserücktrittskostenversicherung greif nur im krankheitsfall oder ähnlichem > also attest besorgen.
auf jeden fall solltest du rechtzeitig vor reisebeginn bei novasol stornieren.
ich vermute, dass du die agb s auch auf der homepage von novasol findest...
hilsen
iggy
Verfasst: 15.05.2007, 21:25
von Axel Finger
Hallo,
ist natürlich nicht schön, wenn ihr den Urlaub nicht antreten könnt.
Ich denke ihr habt ihn jetzt schon voll bezahlt.
Ich glaube solche Fälle hier schon mal gelesen zu haben.
Bietet euer Haus einfach mal an hier im Forum. Da findet sich vielleicht jemand, der es übernimmt.
Welche Person den Mietvetrag beim Vermieter auf den Tresen legt und den Schlüssel abholt, wird wohl nicht überprüft.
Verfasst: 15.05.2007, 21:43
von beg68
Hej,
danke schon mal für die Antworten.
Ja, bezahlt haben wir schon voll. Die AGB's habe ich auch vorliegen, verstehe aber das Juristen-Deutsch nicht zu 100%.
Die Möglichkeit, jemand anderen die Reise antreten zu lassen besteht demnach grundsätzlich, nur das "wie" ist für mich nicht klar.
Jemandem meine Reiseunterlagen gegen Bezahlung des Reisepreises zu geben, halte ich (für mich) für zu riskant. Was passiert, wenn irgend etwas passiert, das über die hinterlegte Kaution nicht abgedeckt ist? Dann stehe ich nach wie vor im Vertrag...
Aus diesem Grund würde mich der "ofizielle" Weg interessieren.
Krankheitsbedingter Reiserücktritt ist natürlich auch möglich, wenn jemand krank wird...
Vieie Grüße
Benjamin
Verfasst: 15.05.2007, 21:52
von andreas ok
Hallo Benjamin
Bei einen Krankheitsbedingten Reiserücktritt, zahlt die Versicherung nicht den vollen Preis, je näher er am Reisetermin liegt um so mehr Prozent werden abgezogen.
Verfasst: 15.05.2007, 22:06
von beg68
Also bezüglich des krankheitsbedingten Rücktrittes steht in den Geschäftsbedingungen, daß 70 € einbehalten werden. Da steht nichts von einem Zeitpunkt. Würde aus meiner Sicht auch keinen Sinn machen, da es ja schon eine super heftige Krankheit sein müßte, bei der man Monate vorher wüßte, daß man den Urlaub nicht antreten kann...
Kann es sein, daß Du das mit einem "normalen" Rücktritt verwechselst? Da gibt es in den GB nämlich tatsächlich eine Staffelung (nach der wir jetzt schon 80% bezahlen müßten!).
Hilsen
Benjamin
Verfasst: 15.05.2007, 22:19
von Benutzer 1999 gelöscht
hej benjamin,
ich denke, die 70 euro greifen nur, wenn du ein attest wegen krankheit vorlegen kannst. das ist dann quasi dein selbstbehalt vermute ich.
du musst dann trotzdem stornieren und die stornorechnung bei der rrvk einreichen. vielleicht macht das novasol auch direkt...
wenn du einfach nur so stornierst, bleibst du auf den 80% des reisepreises sitzen. es sei denn, du kannst novasol nachweisen, dass denen ein geringer schaden durch deine stornierung entstanden ist... aber dass ist graue theorie.
wenn du eine ersatzperson hast, würde ich einfach bei novasol anrufen. ich schätze, das dürfte ganz unproblematisch sein. allenfalls verlanen die eine bearbeitungsgebühr. wenn sie nett sind, natürlich nicht
hilsen
iggy
Verfasst: 15.05.2007, 22:25
von andreas ok
Hallo Benjamin
Es kommt natürlich immer auf die AGB der Versicherung an, die Reglung mit den Zeitpunkt habe ich schon in einigen AGB gelesen, bei einen Reiserücktritt ohne wichtigen Grund, wird im allgemeinen auch nichts bezahlt.
Verfasst: 15.05.2007, 23:50
von reimund1012
Hallo,
bei einem Rücktritt aus privaten Günden zahlt die Reiserücktrittsversicherung natürlich nichts.
Aber eine Ersatzperson wird normalerweiser immer akzeptiert.
Wichtig ist natürlich das dies der Mietvertrag auf diese Ersatzperson umgeschrieben wird.
Das kostet bei den meisten Veranstaltern so um die 75 Euro Gebühren, aber dafür ist man wenigstens die Sorge wegen möglicher Regressforderungen bei möglichen Schäden los.
Aber wie wäre es denn wenn Ihr versuchen würdet den Reisetermin zu verschieben anstatt diesen komplett abzusagen ?
Ich hatte letztes Jahr das "Glück" kurzfristig meinen Urlaub verschieben zu müssen, und habe daher einfach den gebuchten Zeitraum verschieben lassen.
Bei kleinen Anbietern ist man da sehr kooperativ, aber warum sollte es bei Novasol anders sein ?
(An dieser Stelle nochmals herzlichen Dank an Karsten Fyhn )
In der Nebensaison sollte eine Terminverschiebung eigentlich kein Problem sein, und das Schlimmste was Euch passieren kann, wäre ein Aufschlag für eine möglicherweise teurere Saison und eine Bearbeitungsgebühr.
Was aber allemal besser ist als das ganze schöne Geld abzuschreiben.
Gruß
Reimund
Verfasst: 16.05.2007, 07:47
von geloescht20
Welche Person den Mietvetrag beim Vermieter auf den Tresen legt und den Schlüssel abholt, wird wohl nicht überprüft.
Nein ???
Also wir müssen bei Ankunft immer ein Formular mit Name und Anschrift ausfüllen. Was anders eintragen und unterschreiben wäre wohl Urkundenfälschung.
Kann man eine Reise für jemand anders buchen? Ich denke nicht. Eine Rücktrittversicherung gilt ja auch nur für die bei der Buchung genannte Person und Mitreisende bzw. in begründeten Fällen für nahe Angehörige.
bei einem Rücktritt aus privaten Günden zahlt die Reiserücktrittsversicherung natürlich nichts
Wer sagt denn, dass Benjamins privater Grund kein Grund für einen Rücktritt ist?
Verfasst: 16.05.2007, 08:37
von mapi
Hej Pitti,
bei welchem Anbieter buchst du denn?
Wir haben schon bei sehr vielen verschiedenen großen und kleinen Anbietern gebucht,
aber bisher haben wir noch nie etwas ausfüllen müssen, zumindest nicht, wenn wir vorab gebucht haben, denn dann sind Name und Anschrift ohnehin bekannt.
Da wir oft abgelegene Häuser buchen, kommen wir manchmal gar nicht ins Büro, denn der Schlüssel liegt dann irgendwo am Haus versteckt.
Gruß!
Marion
Verfasst: 16.05.2007, 08:50
von Sollys
Guten Morgen,
ein Übertragen der gebuchten Reise auf Dritte ist möglich wenn Ihr eine Abtrittserklärung an diejenigen schreibt, die die Reise von Euch übernehmen. (nur zu eurer eigenen Sicherheit bei eventuellen Schäden).
Ein Verschieben der Reise ist je nach Verfügbarkeit des Hauses in der Regel auch kein Problem
Rufe einfach beim zuständigen Servicebüro an und kläre das Ganze telefonisch. Das ist bei den grossen Anbietern kein Problem.
Liebe Grüsse
Susanne

Verfasst: 16.05.2007, 09:09
von reimund1012
Hej,
Pitti hat geschrieben:wer sagt denn, dass Benjamins privater Grund kein Grund für einen Rücktritt ist?
Ganz einfach, weil ja sonst bei einem Rücktritt aus trifftigem Grund (Krankheit, Arbeitslosigkeit, Tod eines nahen Verwandten etc. ) die Versicherung die Kosten übernehmen würde, oder ?
Gruß
Reimund
Verfasst: 16.05.2007, 11:59
von geloescht20
bei welchem Anbieter buchst du denn?
Bei DanCenter. Ich kann mich nur an 1 Jahr erinnern, in dem wir das A5-Formular nicht ausgefüllt haben.
Verfasst: 16.05.2007, 16:43
von Hanseat52
Hej,
haben schon mehrmals bei DanCenter gebucht, aber dieses Formular mußten wir noch nie ausfüllen!!
