Seite 1 von 1

Steuererklärung in D, wenn man nach DK ausgewandert ist

Verfasst: 23.05.2007, 16:00
von adi
Hejssa,

habe in Erfahrung gebracht, dass man in dem Jahr, in dem man auswandert, eine Steuererklärung machen muss, da eine (ich zitiere) "sog. Pflichtveranlagung vorliegt weil man nicht ganzjährig unbeschränkt steuerpflichtig ist."

Bevor ich mich durch Behördenfremdsprache wusele, frag ich schlicht und einfach mal auf standard-deutsch:
Hat damit schon jemand Erfahrung gemacht?
(Ich wohne seit Mitte März in Kopenhagen und habe mich Anfang Mai rückwirkend zu Mitte März in D abgemeldet [was z.B. im Falle einer Automitnahme notwendig ist])

v.a. was ist damit gemeint?
Hätte nicht noch Lust, dass wenn ich in DK Steuern zahle, mir D noch mal was abknöpft.
Und kommt man evtl. drumrum? - weil der Aufwand einer Steuererklärung nun auch nicht wirklich ein Spass ist.

Danke vorab :)

Lieben Gruss
Adi

Verfasst: 23.05.2007, 17:30
von Vilmy
Wenn du ganz aus Deutschland wegziehst, machst du sozusagen, eine Schlussabrechnung für den Teil des Jahres, den du in Deutschland gewohnt hast, mit den Einkünften, die du in dieser zeit gehabt hast.

Wie es genauer geht, können dir bestimmt die schlauen Menschen verraten, die Pendler und andrere Arbeitswechsler beraten.

Gruss, vilmy

Verfasst: 24.05.2007, 08:52
von adi
mange tak for hjælpen

werde mich gleich mal bei Elster schlau machen - wenn es denn "einfach" geht, bin ich gleich motivierter ;)

Verfasst: 25.05.2007, 14:48
von isbjørn
Zusætzlich zu den deutschen Einkuenften muessen die auslaendischen Einkuenfte nachgewiesen werden, weil diese fuer die Progression in D mit herangezogen werden.

Hilsen

isbjørn

P.s.: Diese Auskunft habe ich von meinem Finanzamt, welches o.g. Nachweise ausdruecklich anforderte.