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Opholdsbevis
Verfasst: 01.06.2007, 19:18
von Thomas Graap
Moin Tom hier.
Kann mir jemand sagen ob man den Opholdsbevis als Karte extra beantragen muß oder ob er automatisch kommt.
Die Zettel haben wir schon und brauchen ja etwas um uns auszuweisen das wir in DK gemeldet sind.
Gruß Tom
Re: Opholdsbevis
Verfasst: 01.06.2007, 19:51
von barthong
Thomas Graap hat geschrieben:Moin Tom hier.
Kann mir jemand sagen ob man den Opholdsbevis als Karte extra beantragen muß oder ob er automatisch kommt.
Die Zettel haben wir schon und brauchen ja etwas um uns auszuweisen das wir in DK gemeldet sind.
Der Opholdsbevis ist nur die Bescheinigung, dass ihr euch in Dänemark aufhalten dürft. Mit dem Opholdsbevis müsst ihr euch nun bei eurer Kommune anmelden. Erst dann bekommt ihr eine Personennummer zugeteilt. Diese steht dann auf eurer gelben Krankenversicherungskarte drauf. (Und je nach Kommune und Mitarbeiter bekommt man die Personennummer (CPR) auch sofort auf Papier mitgeteilt)
Verfasst: 01.06.2007, 20:03
von Thomas Graap
Moin Tom nochmal.
Nein das meinte ich nicht.
Krankenkassenkarte,Opholdsbevis,Anmeldung bei der Kommune,CPR´s - das haben wir ja schon längst alles erledigt. Doch es gibt eine Plastik- Karte so wie ein Ausweiß mit Foto. Wo bzw. wie ich die bekomme ist meine Frage. Denn wenn ich mich ausweisen muß steht in meinem Perso ja die letzte deutsche Adresse undnicht die aktuelle dänische.
Gruß Tom
Verfasst: 01.06.2007, 20:38
von ScoobieDoo
Hej,
also ich habe meine Karte zugeschickt bekommen. Das war vor 2,5 Jahren und ich glaube nicht, dass sich daran was geändert hat.
Viele Grüße
Peter
Verfasst: 01.06.2007, 22:02
von onkelhenry
Diese Karte gibt es nicht mehr. Du hast also nur noch den Bescheid mit der CPR.Nr. und Deine Krankenkarte,mehr nicht. So ist es zumindest seit der Kommunereform hier in Sønderborg. Wie es in der Kommune Åbenrå ist weiss ich nicht,denke aber mal genauso.
Gruss

Verfasst: 01.06.2007, 22:05
von onkelhenry
Und Deinen Deutschen Perso behaehlst Du zwar,obwohl er mit dem Tag der Abmeldung aus D ungueltig wird. Deine Dänische Adresse wird erst im Reisepass eingetragen den Du eigentlich beantragen muesstest,da Du als Deutscher Staatsbuerger ja ein gültiges Dokument brauchst.

Verfasst: 01.06.2007, 22:19
von annikade
onkelhenry hat geschrieben:Und Deinen Deutschen Perso behaehlst Du zwar,obwohl er mit dem Tag der Abmeldung aus D ungueltig wird.
Hej,
der Personalausweis wird nicht "mit dem Tag der Abmeldung aus D ungültig".
Er bleibt gültig bis zum Ablauf des Gültigkeitsdatums.
Gruß
/annika
Verfasst: 02.06.2007, 08:08
von onkelhenry
Das ist vollkommen falsch und leider ein weit verbreiteter Irrglaube !! Der Perso verliert mit dem Tag der Abmeldung aus D seine Gültigkeit,egal wie lange er sonst noch gültig gewesen wäre. Normalerweise müsste er dann von der zuständigen Kommune in D bei Abmeldung eingezogen bzw. Ungültig gemacht werden. Die wissen es meist nur leider auch nicht besser. Richtig ist,Du musst als Deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in DK einen gültigen Reisepass haben,keinen Perso !!! Diese Auskunft habe ich beim Deutschen Konsulat in Haderslev bekommen (vor ca. 2 Wochen) und der weiss es mit Sicherheit. Dort wurde mir erklärt dass ich,wenn ich keinen Reisepass habe,aber in DK lebe,kein gültiges Dokument habe ! Der Perso ist Ungültig !!! Mit dem Tag der Abmeldung aus D !!!

Verfasst: 02.06.2007, 08:25
von onkelhenry
Und wenn man sich in DK ausweisen muss,dann als Deutscher Staatsbürger mit nem gültigen Reisepass und auf der Krankenkarte steht ja die Adresse in DK. Damit is ja belegt dass man einen Wohnsitz in DK hat. Als Pendler bekommst man diese Karte ja nicht.
Verfasst: 02.06.2007, 10:15
von meli
Also ich habe einen, musste ich beantragen um in Daenemark leben zu koennen. ( Famielenzusammenfuehrung ) Aber ich glaube nicht das du ihn brauchst, da du in Daenemark arbeiten willst.
Verfasst: 02.06.2007, 11:25
von onkelhenry
Aber ich glaube nicht das du ihn brauchst, da du in Daenemark arbeiten willst.
Du brauchst den Reisepass nur wenn Du als Deutscher Staatsbürger Deinen festen Wohnsitz in DK hast. Nicht wenn Du "nur" arbeitest und in D Deinen Hauptwohnsitz hast.
Gruss
Verfasst: 02.06.2007, 19:45
von annikade
onkelhenry hat geschrieben:Das ist vollkommen falsch und leider ein weit verbreiteter Irrglaube !! Der Perso verliert mit dem Tag der Abmeldung aus D seine Gültigkeit,egal wie lange er sonst noch gültig gewesen wäre. Normalerweise müsste er dann von der zuständigen Kommune in D bei Abmeldung eingezogen bzw. Ungültig gemacht werden. Die wissen es meist nur leider auch nicht besser.
Was ist das denn für ein Unsinn???
Die "Vorschrift" möchte ich gern mal sehen.
/annika
Verfasst: 02.06.2007, 21:01
von Ursel
Hej Annika!
Da bin ich ja beruhigt, ich wollte auch schon schreiben:
Onkelhenry:
Diese Auskunft habe ich beim Deutschen Konsulat in Haderslev bekommen (vor ca. 2 Wochen) und der weiss es mit Sicherheit.
Nach meinen/unseren Erfahrungen auf verschiedensten Gebieten wissen Beamte und Botschaftsangehörige, Rathausmenschen, Politiker, etc. auch oft nicht mehr oder sogar Falsches - bis wir das kapiert haben und uns nicht mehr auf deren Auskünfte verließen, haben wir leidvolles Lehrgeld gezahlt ...
Vor solchem blinden Glauben warne ich jedenfalls eindringlich - und onkelhenry:
Tausende (wenn nicht mehr) Auslandsdeutsche nehmen ihren noch gültigen Personalausweis in alle Herren Länder mit, wenn sie dorthin ziehen --- sollen alle deren zuständigen Behörden geschlafen aben und ausgerechnet Dein Männeken Recht haben?
Kommt mir mehr als fragwürdig vor, wenn ich nur meinen gesunden Menschenverstand bemühe.
Im übrigen hatten wir erst neulich diese Diskussion über die Gültigkeit des Personalausweis mit etlichen guten Links, mal sehen, ob ich das noch wiederfinde.
Gruß Ursel, DK
Verfasst: 02.06.2007, 21:07
von annikade
Solange lesen wir mal ein bisschen im [url=http://bundesrecht.juris.de/persauswg/__2.html]Personalausweisgesetz[/url] und im [url=http://bundesrecht.juris.de/pa_g_1986/index.html]Passgesetz[/url].
Und weil es dort zitiert wird, noch ein Paragraf aus dem [url=http://bundesrecht.juris.de/rustag/__29.html]Staatsangehörigkeitsgesetz[/url].
Ist ja nicht so, dass das alles nicht irgendwo geregelt wäre.
/annika
Verfasst: 02.06.2007, 21:07
von onkelhenry
Was ist das denn für ein Unsinn???
Die "Vorschrift" möchte ich gern mal sehen.
Das wird schon kein "Unsinn" sein. Das ist eine Vorschrift die nunmal existiert,is ja auch irgendwo logisch,oder ? Wie gesagt,die Auskunft kam vom Deutschen Konsulat in Haderslev,und die werden es ja wohl am besten wissen. Einige Deutsche Kommunen machen es ja auch so und ziehen den Perso bei Abmeldung aus D ein bzw. machen ihn ungültig. Was sollst Du auch in DK mit nem Deutschen Perso indem eh eine Anschrift steht auf die man nicht gemeldet ist. ?!? Auf jeden Fall wird es schon stimmen und is definitiv kein Unsin !!!
