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Führerschein in DK machen ???
Verfasst: 13.06.2007, 13:54
von sperrwerk90
Hallo Leute
Mein Kumpel und ziehen nach langen hin und her nun doch nach DK. ( freu)
Er hat allerdings weil er hier in D ohne gefahren ist den Führerschein abgenonnen bekommen. Gerichtsverhandlung und der gleichen. Ist es möglich den Führerschein in DK zu machen ? oder gibt es da Probleme
Norbert
Verfasst: 13.06.2007, 14:51
von Maik1977
also ich hoffe doch mal das es nicht möglich ist, das dein freund einen neuen schein macht.
kann ich mir eigendlich auch nicht vorstellen.
mal abgesehen davon verstehe ich nicht wie er seinen schein abgenommen bekommen hat und scheinbar keinen hatte ?????????
Verfasst: 13.06.2007, 15:04
von ich!
und sowas im unterricht...tztztz

Verfasst: 13.06.2007, 15:09
von galaxina
der einfachste weg zum fuehrerschein wird nach rumänien fuehren. dort wird ihm dann gezeigt, wo die kreuze zu machen sind. er muss also weder rumänisch noch dänisch koennen...
Verfasst: 13.06.2007, 15:13
von pipeline
Mensch wat seid ihr doch fuer ne fiese Charakter!
Soll der arme Jung auf Lebenszeit Fussgaenger sein?
Anmerkung bzgl meiner Meinung: Was anderes verdient hat er natuerlich net...
Verfasst: 13.06.2007, 15:21
von Maik1977
ich! hat geschrieben:und sowas im unterricht...tztztz

vi ses i morgen

Verfasst: 13.06.2007, 15:21
von ich!
ja, det gør vi
Re: Führerschein in DK machen ???
Verfasst: 13.06.2007, 16:28
von annikade
sperrwerk90 hat geschrieben:Hallo Leute
Mein Kumpel und ziehen nach langen hin und her nun doch nach DK. ( freu)
Er hat allerdings weil er hier in D ohne gefahren ist den Führerschein abgenonnen bekommen. Gerichtsverhandlung und der gleichen. Ist es möglich den Führerschein in DK zu machen ? oder gibt es da Probleme
Norbert
Hej,
da bislang noch jedes Land selbst (hoheitlich) über die Erteilung von Führerscheinen bestimmt (übergreifende EU-Regelungen kommen aber wohl irgendwann), denke ich, dass der Führerschein in Dänemark neu gemacht werden kann.
Gruß
/annika
Verfasst: 13.06.2007, 19:32
von Lars J. Helbo
In http://eur-lex.europa.eu habe ich folgendes gefunden:
Den 18. juni 1998 undertegnede de 15 medlemsstater en konvention der giver frakendelse af kørekort virkning over hele EU. Konventionen omfatter frakendelser for bestemte overtrædelser af færdselsloven som f.eks. flugt efter påkørsel, kørsel under påvirkning af alkohol eller overskridelse af fartgrænsen. Den bygger på det princip at den stat hvor overtrædelsen er begået, straks giver de centrale myndigheder i den stat hvor føreren er bosat, meddelelse om frakendelsen, og at sidstnævnte handler i overensstemmelse med denne meddelelse.
D.h. eine Aberkennung des Führerscheins (bzw. der Recht eines zu erwerben) ist EU-weit gültig. Ich glaube also nicht, daß er ein Führerschein in DK erwerben kann, bevor die im Urteil angebene Frist abgelaufen ist.
Die Frage ist natürlich warum er verurteilt wurde. Es könnte ja sein, daß diese Ursache nicht von dem Vertrag erfaßt wird. Das können wir aber nicht beantworten. Aus dem Text oben geht hervor, daß der Vertrag u.a. gilt bei Fahrerflucht, Fahren unter Alkoholeinfluß und Überscheitung der Geschwindigkeitsbegrenzung. Es heißt aber "u.a." und wir wissen auch nicht worum es in diesem Fall ging.
Verfasst: 14.06.2007, 07:23
von Jutta Hoffmann
Ich fände es nur gerecht, wenn der Führerschein nicht in einem anderen Land erworben werden kann. Schließlich wird es einen Grund gehabt haben, dass er in D seinen Führerschein auf Dauer abgeben musste. Auf alle Fälle wird er als Fahrer und Halter verantwortungslos gehandelt haben, und sowas gehört auf keine Straße Europas, wo immer sie sich auch befinden und wie weit sie auch befahren sein mag.
Verfasst: 14.06.2007, 07:46
von Simba
Wies rechtlich aussieht, weiss ich nicht. Aber Theorie und Praxis wird ja auf dänisch gemacht. Kann er denn so gut dänisch?
LG Simba
Verfasst: 14.06.2007, 08:03
von Lars J. Helbo
Er darf aber bei der Prüfung auf eigene Kosten ein Dolmetscher benutzen.
Verfasst: 14.06.2007, 08:13
von Simba
Bei der Prüfung schon, aber vorher? Denn er kommt ja nicht mit einem Drittlandführerschein, wo man in Dk nochmal eine Prüfung ablegen muss, sondern er kommt ja völlig ohne.
LG Simba
Verfasst: 14.06.2007, 09:12
von Lars J. Helbo
Vielleicht kann er ja ein deutsch-sprechende Fahrlehrer finden?
Aber davon abgesehen. Ich glaube, der oben erwähnte EU-Vertrag wird das Problem sein.
Verfasst: 14.06.2007, 09:47
von annikade
Jolande hat geschrieben:Ich fände es nur gerecht, wenn der Führerschein nicht in einem anderen Land erworben werden kann. Schließlich wird es einen Grund gehabt haben, dass er in D seinen Führerschein auf Dauer abgeben musste. Auf alle Fälle wird er als Fahrer und Halter verantwortungslos gehandelt haben, und sowas gehört auf keine Straße Europas, wo immer sie sich auch befinden und wie weit sie auch befahren sein mag.
Hej,
da man den Einzelfall nicht kennt, kann man sich auch kein Urteil darüber erlauben, ob es nun gerecht wäre oder nicht, wenn jemand den Führerschein wieder neu erwerben darf.

Nach Ablauf einer bestimmten Frist und Erfüllung bestimmter Voraussetzungen darf übrigens JEDER den Führerschein wieder neu machen, wenn er ihn mal verloren hatte. Das ist ja auch nicht ungerecht - oder etwa doch?
Falls die Bestimmungen so sind, dass in dem neuen Wohnsitzland der Führerschein gemacht werden darf (wovon ich noch immer ausgehe, weil nach meiner Kenntnis Europäische Richtlinien erst noch in Landesrecht der jeweiligen Staaten umgesetzt werden müssen), dann spricht doch nichts dagegen, dass man diese Gelegenheit nutzt.
Es geht ja hier nicht um "Führerscheintourismus", bei dem in einem anderen EU-Land der Führerschein gemacht werden soll, weil man ihn Zuhause abgegeben musste.
Gruß
/annika