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brauchen wir einen deuts. kinderpaß für die aufenthaltsgeh.?
Verfasst: 17.06.2007, 21:55
von nina+helge
hallo.
wir haben zwei kleine kinder 1 jahr und fast 4 jahre.
wenn wir jetzt auswandern und wir einen antrag auf aufenthaltsgenehmigung stellen, brauchen wir für die kinder deutsche ausweise?
welche papiere brauchen wir noch fürs beantragen?
danke für jeden tip.
Verfasst: 17.06.2007, 22:07
von Vilmy
Wenn du dich als Deutscher nach Dänemark begibst, brauchst du Identitätspapiere. Für erwachsene also einen Personalausweis oder Pass, für Kinder einen Eintrag im Elternpass oder eigenen Pass.
Wenn du als Deutscher in Dänemark wohnst, brauchst du auch Identitätspatpiere. Mit anderen Worten. Ja, ihr braucht Kinderpässe oder ihr lasst eure Kinder in Eure Pässe eintragen.
Gruss, vilmy
Verfasst: 17.06.2007, 22:31
von Lars J. Helbo
Vilmy hat geschrieben:, für Kinder einen Eintrag im Elternpass
Kann man das noch machen?
Als mein Pass vor zwei Jahren abgelaufen ist, mußten die Kinder auch eigene Pässe bekommen. Die waren in mein altes eingetragen, aber das ging dann nicht mehr. Das war zwar in DK, aber ich hatte den Eindruck, daß es ein EU-Weite Neuregelung war ???
Verfasst: 17.06.2007, 22:33
von Vilmy
Wir haben im März 2005 zum letzten Mal unsere Tochter in meinen deutschen Pass eintragen lassen. Ob das heute ncoh geht, weiss ich leider nicht.
Der dänische Pass, in dem sie eingetragen ist, ist schon von 2003. Ein erneuter Eintrag wird nicht möglich sein.
Gruss, vilmy
Verfasst: 18.06.2007, 06:31
von Peter
Guten Morgen,
die Kinder können entweder in die Elternpässe eingetragen werden
ODER
ihr lasst eigene Reisepässe anfertigen damit die Kinder auch mal ohne Eltern über die Grenze können, mit Oma/Opa Freunden usw.
Reisepass ist gültig bis 10. Lebensjahr mit Lichtbild
Bei unserem 8 monatigem Jungen haben wir uns für eigen Reisepass entschieden damit Tante/Onkel/Oma/Opa ihn auch mal mitnehmen können.
Ausstellen lassen haben wir ihn in FL, die mussten eine Genehmigung beim Deutschen Konsulat in Kopenhagen einholen und 4 Tage später hatten wir den Reisepass.
Haben uns den Weg nach KPH erspart, ging alles ganz problemlos und freundlich
Verfasst: 18.06.2007, 08:07
von Detlef
Wir haben für unseren Sohn (12) nur die geburtsurkunde vorlegen brauchen. Da wollte man in Århus keinen Pass sehen
Verfasst: 18.06.2007, 08:41
von Simba
Vielleicht ist es trotzdem ratsam, eine Pass für die Kinder zu beantragen, zumindest die Schulen hier in der Umgebung machen jedes Jahr eine Klassenreise und die geht dann auch gerne mal nach D. Sonst hast Du das Problem, immer Deinen Pass mitgeben zu müssen.
LG Simba
Verfasst: 18.06.2007, 10:40
von Detlef
Ich habe nicht gesagt, dass es nicht ratsam ist auch fuer Kinder einen Pass zu besorgen. Ich habe nur gesagt, das bei der Anmeldung von Kindern in DK die Geburtsurkunde reicht. Vorrausgestzt ( um Missverstaendnissen vorzubeugen) die Eltern melden sich auch an.
Verfasst: 18.06.2007, 11:03
von Vilmy
Hej Detlef,
problematisch ist bloss, dass du als Deutscher nicht ohne Ausweisdokument reisen darfst. Das ist de rKommune Vejle egal, ager wenn wir über korrekte Verhaltensweise sprechen, dann war die Anreise nicht o.k.
Also sind deine Kinder ohne gültige Dokumente gereist. Oder sind die hier geboren?
Wem's Spass macht...
Gruss, vilmy
Verfasst: 18.06.2007, 11:46
von annikade
Lars J. Helbo hat geschrieben:Vilmy hat geschrieben:, für Kinder einen Eintrag im Elternpass
Kann man das noch machen?
Als mein Pass vor zwei Jahren abgelaufen ist, mußten die Kinder auch eigene Pässe bekommen. Die waren in mein altes eingetragen, aber das ging dann nicht mehr. Das war zwar in DK, aber ich hatte den Eindruck, daß es ein EU-Weite Neuregelung war ???
Hej,
was für eine Regelung soll das denn sein?
In Deutschland ist die Eintragung in den elterlichen Reisepässen jedenfalls nach wie vor möglich, bis ein Kind das 16. Lebensjahr vollendet hat.
Ein solcher Eintrag kann auch im Ausland gestellt werden. [url=http://www.kopenhagen.diplo.de/Vertretung/kopenhagen/de/download/download__antrag__kinderausweis__0106__pdf,property=Daten.pdf](Siehe als Beispiel dieses Formular.)[/url] Stellt ein Elternteil in Abwesenheit des anderen den Antrag, muss das Einverständnis des Abwesenden nachgewiesen werden. Hat man den Nachweis nicht dabei, dann wird der Antrag gar nicht entgegengenommen oder die Eintragung im Pass erfolgt nicht .
Gruß
/annika
Verfasst: 18.06.2007, 13:50
von nici81
wir brauchten bei der anmeldung auch nur die geburtsurkunde muss aber dazu sagen das der papa däne ist.
Verfasst: 18.06.2007, 14:03
von Lars J. Helbo
nici81 hat geschrieben:muss aber dazu sagen das der papa däne ist.
Womit das Kind auch DK Staatsangehöriger ist und daher natürlich nicht ein deutsches Pass braucht um nach DK legal einzureisen.
Ich denke, die ganze Diskussion hat viel mit den fehlenden Grenzkontrollen zu tun. Viele Menschen leiden unter der Irrglaube, "wenn an der Grenze nicht kontrolliert wird, brauche ich auch kein Pass". Das stimmt aber nicht. Es ist nach wie vor illegal, die Grenze ohne gültigen Pass/Ausweis zu überschreiten.
Siehe Ausländergesetz §39:
§ 39. En udlænding skal ved indrejse, under ophold her i landet og ved udrejse herfra være i besiddelse af pas eller andet dokument, der efter indenrigsministerens bestemmelse kan godkendes som rejselegitimation.
Stk. 2. Indenrigsministeren kan fastsætte regler om, i hvilket omfang passet eller rejselegitimationen skal være påtegnet visum til indrejse i eller udrejse af landet. Indenrigsministeren kan endvidere fastsætte nærmere regler om visum, herunder om adgangen hertil, om visummets varighed og om de betingelser, der kan fastsættes for visummet.
Stk. 3. Passet eller rejselegitimationen skal ved ind- og udrejse forevises for paskontrollen og under ophold her i landet på begæring forevises for offentlige myndigheder. Ved indrejse fra eller udrejse til et Schengenland skal passet eller rejselegitimationen ikke forevises for paskontrollen, medmindre der undtagelsesvis sker kontrol ved en sådan grænse i medfør af Schengenkonventionens artikel 2, stk. 2, jf. § 38, stk. 2. Indenrigsministeren kan bestemme, at udlændinge til stadighed skal medføre deres pas eller anden legitimation under ophold her i landet.
Verfasst: 18.06.2007, 14:10
von nici81
Lars J. Helbo hat geschrieben:nici81 hat geschrieben:muss aber dazu sagen das der papa däne ist.
Womit das Kind auch DK Staatsangehöriger ist und daher natürlich nicht ein deutsches Pass braucht um nach DK legal einzureisen.
.
falsch sie hat nur die deutsche
Verfasst: 18.06.2007, 14:10
von annikade
Lars J. Helbo hat geschrieben:Es ist nach wie vor illegal, die Grenze ohne gültigen Pass/Ausweis zu überschreiten.
Jo. Aber man muss wohl keine Angst haben, verhaftet zu werden.

Das wird aber mit Sicherheit äußerst peinlich (toll, wenn Kinder an Bord sind

) und kostet möglicherweise irgendein Bußgeld o. ä.
/annika
Verfasst: 18.06.2007, 14:16
von Lars J. Helbo
nici81 hat geschrieben:
falsch sie hat nur die deutsche
Na, gut - das heißt Ihr seid nicht verheiratet und das Kind ist nicht in DK geboren?