ich hab da mal ne Frage...:
Gehe ich Recht in der Annahme, dass der dänische "Mellemnavn" in öffentlichen Registern o. ä. zusammen mit dem Vornamen angegeben werden müsste?
Also bei dem Beispiel "Jens Anker Andersen" (hab ich mir gerade ausgedacht) in etwa so:
Andersen, Jens Anker
Es muss die Eintragung einer (dänischen) Person in ein öffentliches (deutsches) Register beantragt werden.
Ein Dank im Voraus an denjenigen, der es weiß - und mir antwortet.

Gruß
/annika