Wann bin ich eigentlich ein Pendler?
Wenn mein Hauptwohnsitz in Deutschland bleibt und
wenn ich die Woche über in Dänemark bin und dort eine kleine Wohnung habe und am Wochenende nach Hause fahre. Bin ich dann ein Pendler?
Pendler in Dänemark
Das ist eine gute Frage, so kann der vermeintlich preislich akzeptable Urlaub schnell teuer werden.
Ich denke aber eher, das sich das aufs Erwerbsleben bezieht, schliesslich leert man im Urlaub ja nur sein angespartes Urlaubskonto und der dänsiche Staat hat noch was von den Ausgaben als Tourist.

Ich denke aber eher, das sich das aufs Erwerbsleben bezieht, schliesslich leert man im Urlaub ja nur sein angespartes Urlaubskonto und der dänsiche Staat hat noch was von den Ausgaben als Tourist.
mvh
Michael
Michael
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Ganz einfach (;-)):Simba hat geschrieben:Beziehen sich die 183 Tage eigentlich nur auf Arbeitstage oder darf ein Pendler dann auch seinen Urlaub mit Familie nicht mehr in DK verbringen?
LG Simba
"Zur Aufenthaltszeit gehört auch ein im Tätigkeitsstaat verbrachter Urlaub (z.B. Anschlussurlaub).
Der Urlaubsaufenthalt muss jedoch noch in einer zeitlichen und funktionellen Beziehung zum Arbeitsaufenthalt stehen. Wird der Aufenthalt im Tätigkeitsstaat erst Wochen nach Abschluss der Tätigkeit verbracht (nach zwischenzeitlichem Heimataufenthalt), wird die Beziehung zum Arbeitsaufenthalt gelöst. Nach Ansicht des FG München vom 10.12.1985 (EFG 1986 S. 274, rkr.) kann ein solcher Urlaub nicht mehr in die Berechnung der Aufenthaltsdauer einbezogen werden (vgl. auch Tz 121). Darüber hinaus muss nach Auffassung des BFH der andere Staat die Einkünfte für den relevanten Zeitraum auch tatsächlich besteuern
(BFH-Urteil vom 11.6.1996, BStBl II 1997 S. 117)."
Ich verstehe das so: Findet der Urlaub direkt im Anschluss an die berufliche Tätigkeit statt - und nicht erst Wochen später -, muss die Aufenthaltszeit mitgerechnet werden.
Dieses Thema des "gewöhnlichen Aufenthalts" ist aber äußerst schwierig und hängt unter anderem auch davon ab, bei was für einem Arbeitgeber man beschäftigt ist. Gelesen habe ich das [url=http://www.ey.com/global/download.nsf/Germany/Steuerliche_Auswirkungen_der_Taetigkeit_von_Arbeitskraeften_im_Ausland/$file/Steuerliche%20Auswirkungen%20Taetigkeit%20im%20Ausland.pdf]alles hier.[/url]
Gruß
/annika
Hallo,
falls du mit Pendler Grenzgänger meinst, gilst du als solcher, wenn du täglich, mindestens aber einmal wöchentlich, nach Hause (zu deinem Lebensmittelpunkt
), fährst.
Die Regelung mit den 183 Tagen kenne ich von früher. Damit hatte es etwas anderes auf sich. Wenn man sich mindestens 183 Tage im Jahr im Ausland aufgehalten hatte, brauchte man seine Einkünfte in Deutschland nicht versteuern.
Hierüber ist so mancher Promi gestolpert, weil er die 183 Tage nicht eingehalten hat.
Viel Glück
orca
falls du mit Pendler Grenzgänger meinst, gilst du als solcher, wenn du täglich, mindestens aber einmal wöchentlich, nach Hause (zu deinem Lebensmittelpunkt

Die Regelung mit den 183 Tagen kenne ich von früher. Damit hatte es etwas anderes auf sich. Wenn man sich mindestens 183 Tage im Jahr im Ausland aufgehalten hatte, brauchte man seine Einkünfte in Deutschland nicht versteuern.
Hierüber ist so mancher Promi gestolpert, weil er die 183 Tage nicht eingehalten hat.

Viel Glück
orca
Das würde also bedeuten, dass derjenige immer nach Hause fahren muss, seine Familie ihn übers Wochenende in DK aber nicht besuchen kann?falls du mit Pendler Grenzgänger meinst, gilst du als solcher, wenn du täglich, mindestens aber einmal wöchentlich, nach Hause (zu deinem Lebensmittelpunkt ), fährst.
LG Simba
Jo!!!
Streng genommen ist es so.
Wird aber alles nicht so heiss gegessen, wie´s gekocht wird.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemandem der Grenzgängerstatus aberkannt wird, weil ihn seine Familie am Wochenende besucht, genauso wenig, wie wenn er aufgrund von Überstunden oder Krankheit ein Wochenende mal nicht nach Hause fährt. ABER, nach den Buchstaben des Gesetzes ....
So wie ich es verstehe, geht es hier um den Lebensmittelpunkt (was für ein Wort
).
Wenn jemand mindestens einmal pro Woche in sein Heimatland fährt, wird eben nicht angezweifelt, dass sein Lebensmittelpunkt im Heimatland liegt und er nur zum arbeiten nach Dänemark kommt - er also Grenzgänger ist.
orca
Streng genommen ist es so.
Wird aber alles nicht so heiss gegessen, wie´s gekocht wird.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemandem der Grenzgängerstatus aberkannt wird, weil ihn seine Familie am Wochenende besucht, genauso wenig, wie wenn er aufgrund von Überstunden oder Krankheit ein Wochenende mal nicht nach Hause fährt. ABER, nach den Buchstaben des Gesetzes ....
So wie ich es verstehe, geht es hier um den Lebensmittelpunkt (was für ein Wort

Wenn jemand mindestens einmal pro Woche in sein Heimatland fährt, wird eben nicht angezweifelt, dass sein Lebensmittelpunkt im Heimatland liegt und er nur zum arbeiten nach Dänemark kommt - er also Grenzgänger ist.
orca