Abmelden in Deutschland & allgemeine Formalitäten

Fragen und Tipps: Bürokratie, dänisches Recht, usw.
AnneRike

Abmelden in Deutschland & allgemeine Formalitäten

Beitrag von AnneRike »

Hallo,
ich bin derzeit Studentin und werde nächstes Jahr meinen Dänischen Bachelor machen (danach wohl auch noch einen "kandidat" in Dänemark). Nach Abschluss meines Studiums hier in Dänemark möchte ich auf alle Fälle hierbleiben und hier einen Job suchen (dem sei noch angemerkt, dass mein Lebenspartner Däne ist).
Ich bin gleich nach dem Abitur hierher und habe somit nie in Deutschland gearbeitet oder eine weiterfuehrende Ausbildung gemacht.
Mich wuerde interessieren, ab wann ich mich in Deutschland abmelden muss, welche anderen Formalitäten zu erledigen sind oder an welche Ämter/Anlaufstellen ich mich am besten diesbezueglich wende. Im Moment läuft es so, dass ich eine Aufenthaltsgenehmigung habe, da ich hier Studentin bin. Somit habe ich immernoch eine "deutsche Adresse" - aber damit muss ja irgendwann auch Schluss sein; allein wg. Anspruechen auf Gelder u.ä. Ich habe schon im Forum geguckt und auch Antworten auf ein paar Fragen bekommen, aber nicht so konkret auf diese Fragen. Was ist denn ueberhaupt allgemein zu beachten?
Ich wuerde mich sehr ueber Antworten freuen!
Hilsner,
Anne
Zuletzt geändert von AnneRike am 10.09.2003, 10:37, insgesamt 1-mal geändert.
evi jensen
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Beitrag von evi jensen »

hej anne
ich wohne seit 12jahren hier und habe mich in deutschland nie abgemeldet. ich bin dort immer noch unter meiner mutter ihrer adresse gemeldet, was eben ab und zu vorteile hat, zb hat meine mutter uns eine wohnung überschrieben, das war so wesentlich einfacher. also, wenn du nicht unbedingt abmelden willst oder musst, dann kann ich dir nur raten, es zu lassen.
viele grüsse, evi
Zuletzt geändert von evi jensen am 10.09.2003, 10:44, insgesamt 1-mal geändert.
AnneRike

Beitrag von AnneRike »

hej evi,
danke fuer deine schnelle Antwort.
Hat das denn nicht Konsequenzen vom Staat her (bzw. kann es nicht Konsequenzen geben)?? Wie sieht es dann mit der Versteuerung des Einkommens aus?
Gruss,
Anne
Zuletzt geändert von AnneRike am 10.09.2003, 10:50, insgesamt 1-mal geändert.
Ursel
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Beitrag von Ursel »

Hej nne Rike!
ich kann Evi nur beipflichten - warte mit der Abmeldung.
Wir haben bei unserem Umzug hierher gründloch alles abgemeldet - und ich bin böse reingefallen - krankenversicherungstechnisch z.B. --- warte also zumindest solange, bis Du Deine polizeiliche Anmeldung (und somit die Krankenversicherung) in Händen hast!!!
Aber auch sonst haben wir später noch einmal einen deutschen und einen dänischen Wohnsitz nebeneinander herlaufen lassen.
Was die Steuern angeht: Du versteuerst Dein Einkommen dort, wo Du es verdienst.
Wenn den Wohnsitz bei deinen Eltern beläßt, dann kann es natürlich sein, daß Dinge wie Müllabfuhr für 1 Person mehr berechnet werden, das müßtest Du also mit Muttern klären, aber ansonsten kann da nicht viel passieren...Warum auch?
Weiterhin alles Gute - Ursel
Zuletzt geändert von Ursel am 11.09.2003, 08:30, insgesamt 1-mal geändert.
""Den virkelige opdagelsesrejse går ikke ud på at finde nye lande,
men at se med nye øjne."

---------------------------------------------------------Marcel Proust
...
AnneRike

Beitrag von AnneRike »

danke fuer eure Antworten.
Da ich Studentin bin, bin ich ja noch ueber meine Eltern mitversichert (Krankenversicherung). Das heisst dann, ihr wuerdet empfehlen, eine deutsche Krankenversicherung abzuschliessen und zu bezahlen, obwohl man nie dort gearbeitet hat und somit noch gar keine Krankenversicherung in Deutschland abgeschlossen hat?
Warte schon gespanne auf Antwort,
Gruss,
Anne
Zuletzt geändert von AnneRike am 12.09.2003, 09:56, insgesamt 1-mal geändert.
evi jensen
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Beitrag von evi jensen »

he anne,
neee, nee, krankenversichert bist du in dk wenn du beim folkeregister - also bei der kommune - dich meldest, dann bekommst du den sygesikringsbevis. man muss da nichts zahlen, geht über die steuern. hast du denn keinen sygesikringsbevis bekommen, als du hierher bist? vielleicht ist das bei "auslandsstudium" anders. hmmmm, gübel, grübel. jedenfalls, wenn du dich hier anmeldest, ist das kein grund, dich in deutschland abzumelden.
tschüssle, evi
Zuletzt geändert von evi jensen am 12.09.2003, 11:20, insgesamt 1-mal geändert.
AnneRike

Beitrag von AnneRike »

hej evi,
vielleicht habe ich das etwas falsch ausgedrueckt mit der Krankenkasse. Natuerlich habe ich hier meinen sygesikringsbevis und benutze den ja auch wenn nøtig. Die Sache ist nur, dass ich zur Zeit ueber meine Eltern in (und somit fuer) Deutschland krankenversichert bin. Das gilt ja aber nur so lange, bis ich fertig ausgebildet bin, ab dann muss ich mich ja selber versichern. Wie ich es von euch verstanden habe, wuerdet ihr aber trotz allem noch eine deutsche Krnakenversicherung behalten? Das wuerde ja bedeuten, dass ich die extra abschliessen muesste, obwohl ich nicht in Dtl. arbeite? Das ist zudem ja auch eine Kostensache. Hmm, klingt irgendwie alles gar nicht so einfach... Wahrscheinlich gehen nicht gerade viele so junge Leute ins Ausland...
Hejhej,
Anne
Zuletzt geändert von AnneRike am 12.09.2003, 15:02, insgesamt 1-mal geändert.
evi jensen
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Beitrag von evi jensen »

hej anne,
warum willst du dich denn in deutschland versichern, wenn du in dk wohnst und da ja auch versichert bist? das versteh ich nicht.
tschüssle evi
Zuletzt geändert von evi jensen am 12.09.2003, 16:35, insgesamt 1-mal geändert.
AnneRike

Beitrag von AnneRike »

hej evi,
ich hatte es so von dir und evi verstanden, dass ihr das empfehlen wuerdet? Oder bezog sich das allein auf die Adresse? Aber solange man in Deutschland gemeldet ist, ist es doch auch Pflicht, Krankenversichert zu sein, oder etwa nicht?
Ich hoffe, das ist jetzt besser erklært =)
Gruss,
Anne
Zuletzt geändert von AnneRike am 12.09.2003, 17:05, insgesamt 1-mal geändert.
evi jensen
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Beitrag von evi jensen »

hej anne,
ich hatte da keine probleme, hab mich einfach bei der krankenkasse abgemeldet, gesagt, ich gehe in's ausland. fertig, keine fragen. so einfach und unbürokratisch kann deutschland sein. ich weiss nicht, ob ich eigentlich pflicht hätte, krankenversichert zu sein, darüber habe ich noch nie nachgedacht. tschüss, evi
Zuletzt geändert von evi jensen am 12.09.2003, 17:19, insgesamt 1-mal geändert.
Allegra

Beitrag von Allegra »

Hallo Anne,

nein, es gibt keine Verpflichtung für Dich, krankenversichert zu sein, es sei denn, Du übst eine versicherungspflichtige Tätigkeit aus (Ausnahme: studentische Pflichtversicherung, deren Umfang und Preis ja gesetzlich geregelt sind). Das tust Du ja dann aber in Dänemark und bist da auch versichert. Ich nehme an, das gilt auch für Aufenthalte in Deutschland, denn wenn wir (als in D Versicherte nach DK fahren, sind wir aufgrund irgendwelcher Abkommen da ja auch versichert).

Herzliche Grüße,
allegra
Zuletzt geändert von Allegra am 12.09.2003, 19:52, insgesamt 1-mal geändert.
Ursel
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Beitrag von Ursel »

Hej Anne Rike!
Also, da bin ich wohl diejenige gewesen, die Verwirrung geschaffen hat. Denn ich bin vorher als Arbeitnehmer/Arbeitslose krankenversichert gewesen, habe mich abgemeldet und bekam erstmal keine Anmeldung hier - und dann stehste wirklich auf dem Schlauch.
Du aber hast ja eine dänische Anmeldung, somit bist Du sygeforsikret, krankenversichert, und dann besteht doch kein Grund, extra Kosten in Dtld zu haben. Du kannst Dich doch aus der Krankenversicherung melden, aber einen Wohnsitz in Dtld haben - da interessiert sich keiner für, wie Du das krankentechnisch machst.
Ich überlege nur, ob es ratsam ist, bei teuren Untersuchungen/Behandlungen eine Versicherung in Dtld. zu haben und diese dann dort in Anspruch zu nehmen - aber das trifft ja wohl auf Dich auch nicht zu, oder?

Gespannte Güße (wegen neuer e-mai.-Adresse), ob die mail überhaupt ankommt - Ursel
Zuletzt geändert von Ursel am 12.09.2003, 21:37, insgesamt 1-mal geändert.
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Hansi

Beitrag von Hansi »

Hej,

weil ihr das Thema Krankenversicherung gerade so richtig auseeinanderklamüsert, mal noch eine Randfrage:

Wir möchten in etwa 10 Jahren unseren Altersruhesitz nach Dänemark verlegen, sprich uns dort ein Häuschen kaufen. Nun bin ich als Selbstständiger privat versichert. Wie sieht es denn da in DK aus ? Was mache ich konkret dann ?

Grüsse
Hansi
Zuletzt geändert von Hansi am 14.09.2003, 01:17, insgesamt 1-mal geändert.
Falk

Beitrag von Falk »

Hej Allegra,
du hast zwar recht was die Krankenvers. angeht, jedoch die Pflegevers. in D ist für alle pflicht. Ein Verstoß kann sehr teuer werden: Nachzahlung der Beiträge und ein nicht unerhebliches Bußgeld. Aber, "Wo kein Kläger, da kein Richter!?"
Zuletzt geändert von Falk am 19.09.2003, 09:45, insgesamt 1-mal geändert.
Allegra

Beitrag von Allegra »

Hallo Falk!

Da hast Du mich ein bißchen verunsichert, also habe ich mal kurz gegoogelt und das hier gefunden:

http://www.bverfg.de/bverfg_cgi/pressemitteilungen/frames/bvg35-01

Und zwar Teil b).

Wenn man nicht (in Deutschland) krankenversichert ist, gibt es also keine Pflicht zur Pflegeversicherung - und erst nach diesem Urteil des Bundesverfassungsgerichts überhaupt die Möglichkeit dazu.

Grüße,
allegra
Zuletzt geändert von Allegra am 19.09.2003, 11:30, insgesamt 1-mal geändert.