Hej @ all,
folgendes mal angenommen:
Jemand hat aus negativem Einkommen einen resultierenden Verlustvortrag vom deutschen Finanzamt anerkannt, den kann er sich dann auch auf die deutsche Lohnstuerkarte eintragen lassen.
Dieser Jemand beginnt nun ein Lohnarbeitsverhältnis in Dänemark.
Gibt es die Möglichkeit das dänische Einkommen mit dem Verlustvortrag zu verrechnen ?
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, z.B. Pendler o.ä. ?
Danke & Ciao
Ragazzo
Expertenfrage Eink.steuer: Verlustvortrag in DK anrechenbar?
-
- Ehrenmitglied
- Beiträge: 3092
- Registriert: 28.12.2001, 14:40
- Wohnort: berlin, deutschland (muttersprache: dänisch)