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heirat....ändert sich der steuersatz in dänemark

Verfasst: 25.08.2007, 13:09
von walt
heirat......was ändert sich steuerlich für mich in dänemark????

ich will im november heiraten.....ändert sich in dänemark etwas an meinem steuersatz???...ich arbeite als pendler in dänemark....ich weiss nicht ob es ähnlich wie in deutschland dann zu einer anderen einstufung kommt....

vielen dank im voraus für eure hilfe

liebe grüsse walt

Verfasst: 25.08.2007, 14:42
von Lars J. Helbo
In DK spielt es in der Regel keine rolle, om man verheiratet ist oder nicht. Nur wenn der eine Ehepartner, keine eigene Einkünfte hat, kan der andere den Grundfreibetrag übernehmen.

Wie das bei Grenzpendler ist, weis ich aber nicht.

Verfasst: 25.08.2007, 14:51
von dina
Hej walt,

dein Pendlerfreibetrag erhöht sicg ,wenn Ehefrau in D vorhanden :D

LG Tina

Verfasst: 25.08.2007, 17:16
von walt
danke für die antworten......da ist man doch gleich ein stück schlauer.....meine dannfrau(grins) bleibt weiterhin in d.....
liebe grüsse walt

Verfasst: 25.08.2007, 18:48
von Tillman
Starker Tobak: Schwarz auf weiß in dansk und deutsch.
[url=http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_01/nn_318/sid_3A9054D97819967D25B11E781D7DB178/nsc_true/DE/Service/Downloads/Abt__IV/dba/030,templateId=raw,property=publicationFile.pdf]Doppelbesteuerung verhindern[/url]

Bundesgesetzblatt 1996 Teil II S. 2.565
Bundessteuerblatt 1996 Teil I S. 1.219

@walt
Legst du damit aber evtl. deinen "Lebensmittelpunkt" nach Deutschland und verzichtest auf weitere/wesentliche dänische Rechte?
Ich weiß es (noch) nicht.
Wer weiß mehr?

Verfasst: 01.09.2007, 08:07
von walt
ich lebe in der woche in kolding und am we in deutschland....sprich pendler....ich stelle mir im moment selber die frage ob ich meinen lebensmittelpunkt nicht in daenemark haben will....ich bin erst 4 monate hier und habe noch keine wirkliche ahnung wo ich leben will.....meine gedanken gehen aber immer mehr dahin in daenemark zu leben...gruss walt

Verfasst: 01.09.2007, 10:09
von kamue
hej
wenn deine zukünftige frau,in de arbeitet werdet ihr zusammenveranlagt!!
das bedeutet,das dein gehalt/lohn der in dk schon mal versteuert wurde,
in de ich sag mal vorsichtig noch mal versteuert werden soll.
allerdings werden die ganzen fahrten,verpflegung usw dagegengerechnet.
am besten sich mal mit einen steuerberater zusammensetzen in de.
hilsen kamue

Verfasst: 07.09.2007, 19:17
von walt
danke für die antwort....das bringt mich schon mal weiter.....liebe grüsse walt