Selbstständig in Deutschland - CPR in Dänemark - geht dieses

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Tove
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Selbstständig in Deutschland - CPR in Dänemark - geht dieses

Beitrag von Tove »

Hej,

mein Mann ist selbstständig + Handelsvertreter in Deutschland mit einem festen Handelsvertretervertrag. Sitz und Auto in Deutschland !!!

Ich habe die CPR-Nr. er möchte auch die CPR beantragen und haben wollen. Er übernachtet in DK 180 Nächte. In den anderen Nächten des Jahres ist er für seinen Auftraggeber unterwegs in Deutschland.

Meine Frage: welche Verpflichtungen ergeben sich aus dieser Konstelation für meinen Mann. ???

Wir wollen unsere selbstständige Firma neben dem Handelsvertreter weiter in DK ausbauen .

Jetzt fährt mein Mann mit einem "gehobenen Passat" bei seinen Kunden in Deutschland vor. Dieser ist aber nicht in Dänemark von den Steuern her zu bezahlen.. Muss das Auto in diesem Fall in Dänemark umgemeldet werden!!! ???? :roll: :roll: :roll:

LG Tove
Schneller als man denkt ist das Alter da - nix geht mehr wie früher ....
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Was heißt "die CPR beantragen"? Ein CPR-nummer bekommt man ja, wenn man in DK wohnt oder (aus steuertechnischen Gründen) wenn man als Grenzpendler in DK arbeitet. Worum geht es hier? Will er in DK wohnen oder arbeiten?
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nielsen
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Beitrag von nielsen »

Wenn man in DK wohnt und auch mit seinem Auto in DK fahren will, muss das Auto auch dänische Kennzeichen haben. Sonnst kann man das Auto vor der Grenze parkieren und dann in DK sich per öffentliches Verkehr weitermachen - aber das ist wohl ein bißchen unpraktisch... :wink:
"Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir: Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen! Und ich lächelte und war froh - und es kam schlimmer."
udo66

Beitrag von udo66 »

dk-Kommune anfragen / sonst eine kleine wohung in dk mieten und schon kann man 181 Tage im Jahr pendeln und ein dt. Auto fahren mit grænsepladdern fuer 1 jahr.
Danach dk kennzeichen, umziehen und weiter pendeln mit dt. adresse.

Zum fahren in dk duerfte dies voellig erlaubt sein - nur nicht mogeln: WER HIER wohnt muss auch zahlen fuer sein auto.
D.
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Wenn ich jetzt den Beitrag von Tove nochmal lese, dann kommt mir der Verdacht, dass es um ein Missverständnis wegen des 183-Tage-Regel geht?

Also, wenn jemanden in D wohnt und in DK arbeitet, dabei sich aber weniger als 183 Tage/Jahr in DK aufhält, dann kann er in der Regel davon ausgehen, dass das Finanzamt in DK ihm als Grenzpendler anerkennen wird. Die dänischen Behörden werden in diesem Fall also nicht behaupten, er würde tatsächlich in DK wohnen und daher sein Auto ummelden müßte. Der Regel ist also eine Richtwert für Zweifelsfälle.

Wenn er sich aber in DK beim Einwohnermeldeamt anmeldet und ein CPR bekommt, dann besteht ja aus Sicht der DK Behörden kein Zweifel darüber, wo er wohnt. Dann spielt es keine Rolle, wo er sich aufhält. Man kann sich nicht beim Einwohnermeldeamt in DK anmelden und dann weiterhin behaupten, man würde in D wohnen und Grenzpendler sein.

Ich meine allerdings, dass es ein Sonderregel gibt, der vielleicht in Frage kommen könnte. Wenn jemanden in DK wohnt, in D für eine D firma arbeitet und in Verbindung damit ein in D zugelassenes Firmenwagen zur Verfügung gestellt bekommt, dann darf er ja natürlich damit in D fahren. Ich glaube aber auch, dass er unter Umständen in DK auf dem direkten Weg zwischen Wohnort und Grenze fahren darf. Ich bin mir nur nicht sicher, ob das gilt, wenn das Auto nicht der Firma gehört.

Ob das interessant wäre, weis ich natürlich auch nicht. Ihr könnt das Auto also nicht für andere Fahrten in DK nutzen, und wenn Ihr auf Falster wohnt, dann wäre doch tatsächlich zu überlegen, ob es nicht doch besser ist, das Auto in Putgarten oder Rostock stehen zu lassen. Dann spart Ihr ja zumindest die Kosten für die Fähre.
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Dackelwurm hat geschrieben:dk-Kommune anfragen / sonst eine kleine wohung in dk mieten und schon kann man 181 Tage im Jahr pendeln und ein dt. Auto fahren mit grænsepladdern fuer 1 jahr.
Danach dk kennzeichen, umziehen und weiter pendeln mit dt. adresse.
Nä also hier bringst Du einiges durcheinander. Die Kommune in DK hat mit der Auto-Sache nichts zu tun. Das Regelt die Polizei.

Grænseplader kommen auch nicht in Frage. Das ist nämlich das, was auf Deutsch Überführungskennzeichen heißt.

Das Problem scheint mir aber hier zu sein, dass der Mann von Tove eben nicht von D nach DK pendeln will, sondern umgekehrt. Er will in DK wohnen und in D arbeiten. In dem Fall darf er aber nicht in DK mit ein in D zugelassenen Auto fahren, sondern er muss es innerhalb von 14 Tagen ummelden.
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isbjørn
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Beitrag von isbjørn »

Muss man eigentlich in jedem Fall eine CPR-Nummer haben, auch wenn man nur kurz in DK arbeitet ?

Ich werde wahrscheinlich in Woche 40 in DK arbeiten, brauche ich dafür diese Nr. ?

Und wenn ja, wie schnell bekommt man sie ?

Hilsen

isbjørn
Og har jeg end sejlet min skude på grund, o, så var det dog dejligt at fare ! (Kjærlighedens Komedie)
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