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Zwei Bischöfe wollen die Hochzeit per E-Mail einführen

Verfasst: 10.09.2007, 10:41
von Urmel
Dänemark: Zwei Bischöfe wollen die Hochzeit per E-Mail einführen
In Dänemark wollen jetzt zwei Bischöfe die legale Hochzeit per E-Mail einführen, das berichtete jedenfalls die dänische Zeitung 'Fyens Stiftstidende'. Die E-Mail soll den rechtlich bindenden Teil ersetzen.
In Dänemark müssen Eheschließungen nicht noch zusätzlich wie in Deutschland im Standesamt stattfinden, schon die Hochzeit in der Kirche ist rechtlich gesehen 'bindend'.
Erik Fabrin, Bürgermeister einer Vorstadt von Kopenhagen, erklärte bereits, dass er mit dieser Art der Eheschließung keine Probleme habe.





[url=http://www.shortnews.de/start.cfm?id=539014]hier nach zu lesen[/url]

Verfasst: 10.09.2007, 12:24
von pipeline
Ich glaube mit diesem Kuddelmuddel von "Kirche allein reicht nicht" steht Deutschland sowieso ziemlich alleine da - in GB ist auch die Kirche rechtlich bindend (wer es denn so will - persoenlich hab ich mit der Kirche net viel am Hut, seh sie mir lediglich gerne an...)

Verfasst: 10.09.2007, 13:11
von annikade
Kuddelmuddel
:?: :?: :?:

Seltsame Bezeichnung für die Trennung von Staat und Kirche.

Gruß

/annika

Verfasst: 10.09.2007, 14:49
von Lars J. Helbo
Ich habe versucht die Meldung nachzugehen, bin aber nicht so 100% fündig geworden. Es geht wohl aber darum, dass die beiden Bischöfe in Odense und Århus gerne den rechtlich verbindlichen Teil der Eheschließung aus der Kirche heraus haben wollten. Damit man dann aber nicht gezwungen werden sollte eine zweite Hochzeit im Rathaus zu absolvieren (wie in D), hatten sie vorgeschlagen, dass diese teil dann schriftlich erledigt werden könnte (eben mit Brief oder email).

Um das richtig einordnen zu können, muss man allerdings etwas von der Leitung der Kirche in DK wissen. Das ist ein wenig kompliziert :wink: im Jahre 1849 wurde in der Verfassung geschrieben, dass "Folkekirkens forfatning ordnes ved lov." Also, es soll ein Gesetz erlassen werden, der die Leitung der Kirche regelt. Das ist aber nie geschehen. D.h. es gibt (noch?) kein Erzbischof und kein Bischofskonferenz oder Konkordat.

Deshalb werden die Angelegenheiten der Kirche "vorläufig" seid 158 Jahren durch das Parlament geregelt. Die 10 Bischöfe treffen sich aber regelmäßig zu inoffiziellen und unverbindlichen Beratungen. Für diese Beratungen gibt es aber keine gesetzliche Grundlage und die Bischöfe dürfen sich auch nicht als Gruppe äußern.

Regelmäßig kommen dann aber solche Äußerungen einzelner Bischöfe. Das sind aber eben nur private Meinungen. Dabei kommen solche "progressive" Meinungen immer von den beiden Herren in Århus und Odense - und die werden dann mit gleicher Regelmäßigkeit von den Bischofskollegen und den Politikern zurückgewiesen. Ist auch hier schon vor drei Jahren geschehen:

http://www.konservative.dk/modules.php?op=modload&name=News&file=article&sid=1572&mode=thread&order=0&thold=0

Die Sache ist also schon 3 Jahre alt (wie der Link von Urmel auch) und eigentlich längst vergessen.

Ach ja, der Vorschlag damals hatte vielleicht auch etwas damit zu tun, dass es damals etwas Streit über die Rolle der Kirche bei Registrierungen gab. Wenn man in DK ein Kind bekommt, dann muss man das innerhalb von 2 Tagen beim Pastor anmelden - nicht beim Einwohnermeldeamt. Der Pastor nimmt also die Anmeldung an, trägt sie im Kirchenbuch ein und leitet sie an das Einwohnermeldeamt weiter. (Allerdings gilt in Nordschleswig immer noch die deutsche Regelung von vor 1920, wo das Einwohnermeldeamt zuständig ist).

Gegen diese Regelung hatten einige Baptisten protestiert. Sie haben sich geweigert ihre neugeborene Kinder beim evangelischen Pastor anzumelden. Das hat einiges an Diskussion mit sich geführt. An den Regeln hat sich aber nichts geändert, aber es wurde die Möglichkeit geschaffen Geburtsanmeldungen auch über das Internet zu erledigen, siehe:

https://www.personregistrering.dk/index.php

Verfasst: 10.09.2007, 15:24
von Tillman
@Lars J. Helbo
ich muß es mal wieder aussprechen Lars.
Vielen herzlichen Dank für Deine sachkundigen Beiträge!
User wie Dich braucht das Forum.

Verfasst: 10.09.2007, 15:25
von pipeline
Deutschland ist aber nicht das einzige Land, das Staat und Kirche trennt. Dennoch muss man anderswo nicht zweimal ja sagen. Wieso?

Verfasst: 10.09.2007, 15:35
von annikade
pipeline hat geschrieben:Deutschland ist aber nicht das einzige Land, das Staat und Kirche trennt. Dennoch muss man anderswo nicht zweimal ja sagen. Wieso?
Hej,

offenbar ist diese Frage in der deutschen Verfassung eindeutiger geregelt als anderswo.
Wenn ich Staat und Kirche trenne, wie soll dann ein Kirchenvertreter eine zivilrechtliche Trauung vollziehen können?
Das geht verfassungsrechtlich nicht. (...behaupte ich einfach mal ganz keck... ;-))

Gruß

/annika

Verfasst: 10.09.2007, 18:02
von Vilmy
Hej pipeline,
du kannst die kirchliche Trauung auch einfach sein lassen.

Gruss, vilmy

Verfasst: 10.09.2007, 20:00
von Lars J. Helbo
annikade hat geschrieben: Wenn ich Staat und Kirche trenne, wie soll dann ein Kirchenvertreter eine zivilrechtliche Trauung vollziehen können?
Das geht verfassungsrechtlich nicht. (...behaupte ich einfach mal ganz keck... ;-))
Öhh, also in DK geht das ?? :wink:

Die evangelische Kirche hat zwar ein Sonderstatus im Staat, es gibt aber viele andere Glaubensgemeinschaften, die auch Trauungsbefugnis haben (z.B. http://www.fornsidr.dk ). Der Staat kann ja nicht selber die Trauungen vornehmen, also muss jemanden mit diese Aufgabe betraut werden. In D sind das nur Standesbeamte, in DK sind das Priester und Bürgermeister. Wo ist da ein verfassungsrechtlicher Unterschied?

Der Punkt ist doch, dass der Staat die juristische Voraussetzungen und Konsequenzen festlegt, wer dann die damit verbundene Riten vorsteht ist doch weniger wichtig.

Verfasst: 10.09.2007, 20:28
von Ursula
@Tillmann,

deinem Beitrag kann ich nur voll und ganz zustimmen.

Ursula

Verfasst: 10.09.2007, 23:30
von annikade
Lars J. Helbo hat geschrieben:
annikade hat geschrieben: Wenn ich Staat und Kirche trenne, wie soll dann ein Kirchenvertreter eine zivilrechtliche Trauung vollziehen können?
Das geht verfassungsrechtlich nicht. (...behaupte ich einfach mal ganz keck... ;-))
Öhh, also in DK geht das ?? :wink:

Die evangelische Kirche hat zwar ein Sonderstatus im Staat, es gibt aber viele andere Glaubensgemeinschaften, die auch Trauungsbefugnis haben (z.B. http://www.fornsidr.dk ). Der Staat kann ja nicht selber die Trauungen vornehmen, also muss jemanden mit diese Aufgabe betraut werden. In D sind das nur Standesbeamte, in DK sind das Priester und Bürgermeister. Wo ist da ein verfassungsrechtlicher Unterschied?

Der Punkt ist doch, dass der Staat die juristische Voraussetzungen und Konsequenzen festlegt, wer dann die damit verbundene Riten vorsteht ist doch weniger wichtig.
Hej,

"Das Verhältnis von Kirche und Staat in der Bundesrepublik Deutschland beruht auf dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der strikten rechtlichen und organisatorischen Trennung."
[url=http://www.dbk.de/katholische_kirche/deutschland/staat/index.html](Lies hier[/url] und im Grundgesetz Artikel 140 i.V.m. Artikel 137 WRV (1) "Es besteht keine Staatskirche.")

Gruß

/annika

Verfasst: 11.09.2007, 06:51
von pipeline
Vilmy, das habe ich auch, denn ich glaube nicht an Gott oder dergleichen und brauche auch den ganzen Pomp nicht, wegen dem doch die meisten Paare heutzutage in die Kirche gehen zur Trauung. Ach halt, nein, das heisst ja Romantik. :roll:
Dennoch sehe ich persoenlich echt keinen Grund, warum der Priester / Pfarrer nicht die Genehmigung erhalten kann, eine rechtlich gueltige Trauung vorzunehmen. Alles was es braucht ist eine Lizenz (auf dieser Grundlage funktioniert uebrigens heiraten in GB).
Wie ist das denn mit der heutzutage so beliebten "freien Trauung"?
Und wie ist das denn mit der Trennung von Staat und Kirche in z.B. Bayern? Da geht doch ohne Katholizismus ueberhaupt nichts - wie die Tochter meiner Cousine, evangelisch getauft aber alles andere als glaeubig, gerade feststellen muss, denn um fuer ihr Kind einen Kindergartenplatz zu bekommen, muss sie sich zum Katholizismus bekennen. Trennung von Staat und Kirche? Najaaaaaaaa....

Verfasst: 11.09.2007, 06:53
von pipeline
PS, sorry fuer's Thread-Hijacking - Trauung per email finde ich uebrigens hoechst seltsam... :wink:

Verfasst: 11.09.2007, 10:16
von Lars J. Helbo
annikade hat geschrieben: "Das Verhältnis von Kirche und Staat in der Bundesrepublik Deutschland beruht auf dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der strikten rechtlichen und organisatorischen Trennung."
Und? Das hindert doch nicht, dass der Staat im Einzelfall verschiedene Kirchen bestimmte Aufgaben in seinem Auftrag ausführen lassen kann. Bestes Beispiel in D ist vermutlich die Beratung bei Schwangerschaftsabbruch. Hier übernimmt die Kirche eine Konkrete Aufgabe, die dann auch rechtliche Folgen hat.

Genau so ist es in DK mit der Trauung. Ausgewählte und zugelassene Vertreter verschiedene Kirchen übernehmen hier vom Staat die Aufgabe, die Trauung auszuführen - aber nur innerhalb der vom Staat festgelegten Rahmen. Auch ein muslemischer Imam darf keine Minderjährige oder bereits verheiratete Frauen/Mädchen Trauen, obwohl das vielleicht mit seiner auslegung der Religion übereinstimmt - und wenn er es trotzdem tut, hat diese Trauung keinerlei rechtliche Folgen und der Imam riskiert seine Trauungsbefugnis zu verlieren.

Verfasst: 11.09.2007, 13:45
von annikade
Lars J. Helbo hat geschrieben:
annikade hat geschrieben: "Das Verhältnis von Kirche und Staat in der Bundesrepublik Deutschland beruht auf dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der strikten rechtlichen und organisatorischen Trennung."
Und? Das hindert doch nicht, dass der Staat im Einzelfall verschiedene Kirchen bestimmte Aufgaben in seinem Auftrag ausführen lassen kann. Bestes Beispiel in D ist vermutlich die Beratung bei Schwangerschaftsabbruch. Hier übernimmt die Kirche eine Konkrete Aufgabe, die dann auch rechtliche Folgen hat.
Mann, das Beispiel ist ja wohl echt an den Haaren herbeigezogen. :roll: ...und passt auch nicht:

Die Beratungsstellen werden nicht vom deutschen Staat "beauftragt", sondern werden zur Beratung auf eigenen Antrag "zugelassen". Feiner Unterschied. Viele kirchliche Stellen stellen die für den Abbruch benötigte Beratungsbescheinigung übrigens häufig gar nicht aus, weil sie nicht zugelassen sind.

Hast Du nicht noch ein anderes "bestes Beispiel" in petto? Du wirst vermutlich feststellen, dass so gut alles was mit Religion zu tun hat, in Deutschland auf freiwilliger Basis geschieht. Alles, bis auf die Steuer. ;-)

Naja, wie dem auch sei... Ich halte es für richtig, dass die Kirche staatsverwaltungstechnisch in Deutschland nicht viel bis gar nichts zu sagen hat.

Ist aber klar, dass es anderswo mal wieder alles besser ist und wir hier alles falsch machen. ;-) 8)

Gruß

/annika