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Wiederaufnahme in die deutsche KV bei Rueckkehr?

Verfasst: 12.09.2007, 13:53
von micha_i_danmark
Kurze Frage: Wenn ich nun demnæchst dauerhaft nach DK gehen werde, macht es fuer mich wenig Sinn, meine (private) deutsche Krankenversicherung aufrecht zu erhalten.

Sollte ich eines Tages doch wieder nach D zurueckkehren, habe ich dann (als Angestellter) einen Anspruch, in meine alte Kasse wieder aufgenommen zu werden bzw. zumindest gesetzlich versichert zu werden?

Gruesse

Micha

Verfasst: 12.09.2007, 18:57
von Mela
Hej Micha

frag doch mal bei Deiner Krankenversicherung nach Ruhendstellung nach...

"Grundsätzlich sollte vor der Ausreise versucht werden, die Ruhendstellung der gesetzlichen Krankenversicherung zu erlangen. Alternativ sollte eine private Anwartschaftsversicherung abgeschlossen werden."

"Eine Anwartschaftsversicherung können Sie dann abschließen, wenn Sie
1. die bestehende private Krankenversicherung ruhen lassen möchten, weil Sie z.B. vorübergehend in der gesetzlichen Kasse pflichtversichert sind oder weil Sie für einige Monate ins Ausland gehen,
2. wissen, dass Sie später einmal eine private Krankenversicherung benötigen, z.B. wenn Sie heute die freie Heilfürsorge genießen.
Mit einer Anwartschaftsversicherung erwerben Sie sich das Recht, die bestehende oder gleichzeitig beantragte Krankenversicherung zu einem späteren Zeitpunkt aufleben zu lassen und zwar ohne erneute Risikoprüfung, ohne Wartezeiten und mit dem zum Abschlusszeitpunkt gültigen rechnerischen Eintrittsalter.
In einzelnen Fällen ist die Anwartschaftsversicherung kostenlos. In der Regel zahlen Sie jedoch einen geringen Beitrag, je nach Tarif ca. 5% bis 30 % des normalen Beitrages der Krankenversicherung.
Während der Anwartschaft eventuell eingetretene Erkrankungen sind mitversichert. Während der Anwartschaft haben Sie jedoch keinen Anspruch auf Versicherungsleistungen."

Das sind nur mal einige Suchbeispiele...

Gib bei google einfach /Ruhendstellung der Krankenversicherung/ bzw. "private Anwartschaftsversicherung" ein (du kannst das privat auch weglassen)...da gibts ne menge zu lesen... :)

lg mela :wink:

Verfasst: 12.09.2007, 19:26
von micha_i_danmark
Mela hat geschrieben:"Grundsätzlich sollte vor der Ausreise versucht werden, die Ruhendstellung der gesetzlichen Krankenversicherung zu erlangen. Alternativ sollte eine private Anwartschaftsversicherung abgeschlossen werden."
Hej Mela,

das klingt interessant. Die Anwærterschaft in der Privaten werden die sich bestimmt gut bezahlen lassen (werde ich mal klæren). Wie bekomme ich denn raus, ob ich eine Ruhendstellung der gesetzlichen KV erlangen kann (geht das ueberhaupt, wenn ich bis zum Zeitpunkt der Ausreise in der privaten KV versichert bin?)

Verfasst: 12.09.2007, 19:32
von Mela
Gute Frage ich war noch nie privat versichert und bin dann zurück in die GKV...also, da bin ich überfragt...
Ich denke, dieses Zitat beruht eher auf die, die zu dem zeitpunkt gesetzlich versichert waren..
Aber mach doch mal eins..du hattest bestimmt früher ein GKV...ruf doch da mal an und frag nach...vielleicht können die dir weiterhelfen... :)

Da hab ich keine Erfahrung mit.

lg mela

Verfasst: 12.09.2007, 19:35
von Perlie
Hallo
ist das nicht vor einiger Zeit gesetzlich gereglet worden, dass man, wenn man ins Ausland geht, aus seiner Versicherung rauskommt und wenn man dann wieder ins Land zieht, wieder versichert werden kann, ohne dass die Versicherungen sagen können, dass die einen nicht mehr versichern wollen :?:

Lg Perlie

Verfasst: 12.09.2007, 20:32
von Kiel-Petra
hej micha,
ruf doch auf alle fälle mal bei einer großen gesetzlichen gkv an.
aber aus erfahrung kann ich dir berichten, dass:
a) das ruhendstellen bzw. die anwartschaft unterschiedlich viel kosten, von versicherung zu versicherung. der verein, wo ich mal tätig war hat sich die anwartschaft mit einem euro pro monat bezahlen lassen. es geht aber auch sehr viel teurer.
b) wenn du nach deutschland zurückkommst und arbeit hast, bist du über deinen arbeitsvertrag automatisch krankenversichert normalerweise. und wenn du als angestellter mit deinem gehalt die versicherungsfreiheit nicht erreichst, kommst du eigentlich sofort in die gkv.

bei dir habe ich jetzt rausgehört, dass du als angestellter privat versichert bist. auch da gibt es wieder zwei möglichkeiten:
a) du verdienst zur zeit über der freistellungsgrenze, sprich: du bist versicherungsfrei und kannst dich freiwillig privat versichern. in diesem fall sollte ein länder-hopping dir keine weiteren schwierigkeiten bereiten.
b) du bist aus der versicherungsfreiheit schon hier rausgefallen und hast freiwillig unterschrieben, in der privaten krankenversicherung bleiben zu wollen. dieses wahlrecht hattest du dann einmalig. in diesem fall solltest du koste es was es wolle, deine deutsche versicherung ruhen lassen (mit oder ohne anwartschaft), weil du diese dann wieder aufleben lassen musst, wenn du wieder hier leben möchtest.

besser ist allerdings, genau diese dinge noch einmal in aller ruhe bei einer großen gkv nachzufragen. vielleicht auch bei mehreren. meine hat mir neulich auf ein anderes thema auch totalen senf erzählt, weil die leider selber keine ahnung hatten... :mrgreen:
hilsen
petra

Verfasst: 12.09.2007, 22:27
von barthong
micha_i_danmark hat geschrieben:das klingt interessant. Die Anwærterschaft in der Privaten werden die sich bestimmt gut bezahlen lassen (werde ich mal klæren). Wie bekomme ich denn raus, ob ich eine Ruhendstellung der gesetzlichen KV erlangen kann (geht das ueberhaupt, wenn ich bis zum Zeitpunkt der Ausreise in der privaten KV versichert bin?)
Ich nehme an, dass alle GKV eine Anwartschaftsversicherung anbieten. Die DAK bietet es jedenfalls an und ich finde es mit etwas über 40 Euro für KV und Pflegeversicherung nicht wirklich billig. Vor allen Dingen in Hinblick auf die Gesetzesänderung mit der Gesundheitsreform. Von nun an ist man nämlich in Deutschland verpflichtet, in einer KV zu sein. Wer zwischenzeitlich ohne deutsche KV ist (z.B. durch Auslandsaufenthalt), wird nach Rückkehr nach Deutschland zwangsweise Mitglied in der KV, in der er vorher war.
Siehe: [url=http://www.die-gesundheitsreform.de/gesundheitssystem/themen_az/fragen_antworten/versicherungsschutz/list_versicherungsschutz.html?param=sc1524]www.die-gesundheitsreform.de[/url]

Das bedeutet aber leider wohl nicht, dass man hinterher mit gleichen Rechten und Pflichten zu gleichen Tarifen versichert sein muss. Es kann also bei begrenzter Dauer des Auslandsaufenthalts dennoch sinnvoll sein, die Anwartschaft abzuschließen, obwohl einem grundsätzlich die Mitgliedschaft in der vorherigen KV sicher ist.

Eine Beratung bei der eigenen Krankenkasse ist sicherlich von Vorteil. Ich würde allerdings eher einen Schriftwechsel empfehlen, denn gesprochenes Wort (nachher noch an einer Hotline) ist nun wirklich nichts Wert, wenn es um verbindliche Absprachen geht, die ggf. nicht korrigiert werden können.

Verfasst: 12.09.2007, 22:57
von micha_i_danmark
Kiel-Petra hat geschrieben: bei dir habe ich jetzt rausgehört, dass du als angestellter privat versichert bist. auch da gibt es wieder zwei möglichkeiten:
a) du verdienst zur zeit über der freistellungsgrenze, sprich: du bist versicherungsfrei und kannst dich freiwillig privat versichern. in diesem fall sollte ein länder-hopping dir keine weiteren schwierigkeiten bereiten.
Hej Petra und alle anderen, danke für die Infos. a) trifft zu. Aber genau hier stellt sich die Frage, ob ich ein Anrecht habe, wieder in denselben Tarif aufgenommen zu werden. Denn wenn ich z.B. erst in 20, 30 Jahren wieder zurückgehen sollte, wäre die private Krankenkasse wahrscheinlich nicht mehr unbedingt interessiert, mich mit dann wahrscheinlich höheren jährlichen Arztausgaben (ohne erneute Gesundheitsprüfung) noch aufzunehmen. Falls es dann überhaupt noch PKV's gibt :roll:

Auf der anderen Seite ist es ja so, das man nicht so einfach in die GKV zurückkehren kann, wenn man erstmal in eine PKV eingetreten ist. Aber gilt das auch in diesem Fall?

Ich werde auf jeden Fall meine KV mal anschreiben. Im Zweifelsfall wäre sicher auch die Frage der Höhe einer evtl. zu zahlenden Anwartschaft entscheidend. 1 EUR pro Monat - kein Thema. 40 EUR pro Monat wäre mir das Ganze aber nicht wert. Müsste ich nicht auch aufgrund der EU Binnenmarktgesetze ein Anrecht haben, wieder in eine deutsche KV im Fall des Rückkehrens aufgenommen zu werden? Denn aus dem Umzug in einen anderen Mitgliedsstaat dürften mir doch eigentlich keine rechtlichen Nachteile entstehen (?)

Wieder ein Punkt auf meiner langen to-do liste für den Umzug :)

Verfasst: 13.09.2007, 14:28
von Kiel-Petra
hej micha,
1. wenn du deine versicherung ruhen lässt (preis erfragen) oder eine anwartschaft stehen lässt (auch nachfragen, was besser ist; und zwar für dich, nicht für die versicherung) müssen die dich nach jahren wieder zum gleichen tarif aufnehmen ohne erneute gesundheitsprüfung. eine private kv funktioniert ja nach dem prinzip, dass du einen vertrag mit denen abschliesst und die dir quasi deine beiträge hochrechnen bis ins hohe alter. das soll dann eigentlich so funktionieren, dass du in jungen und gesunden jahren "zuviel" bezahlst und dieses "zuviel" für dich angelegt wird um die höheren kosten für alter und siechtum auszugleichen. da jede versicherung statistiken und sterbetafeln hat, weiß sie in etwa genau, was ein durchschnittlicher 30-, 47-, oder 69-jähriger mann an kosten für den rest seines lebens verursacht und kalkuliert die preise danach. stellst du deine versicherung nun ins ruhen, zahlst du dafür ja auch, wenn auch nicht soviel, wie fürs weiterlaufen lassen und dann auch eventuell kosten verursachen. ist halt ein risiko für die versicherung. einerseits sparen sie geld, welches du für ärztliche leistungen verursachen könntest, andererseits kommt auch nicht viel rein.
2. ob deine kv nach 20 jahren noch existieren wird und genau diesen vertrag wie jetzt noch anbietet kann dir kein mensch sagen. wenn es sie schon lange gibt, ist die wahrscheinlichkeit wohl höher als bei einer jungen online-versicherung.....
3. mal angenommen, du bliebst in deutschland. jedes jahr wird die grenze für die versicherungsfreiheit vom staat etwas angehoben. solltest du zur zeit weit über dieser grenze verdienen, dauert es vermutlich noch jahre, bis dich die versicherungspflicht wieder einholt. bist du aber nur ein wenig über dieser grenze, kann dies ganz schnell passieren. in diesem fall bist du entweder ganz schnell wieder in der gkv pflichtversichert oder du entscheidest dich einmalig, endgültig für den rest deines lebens in der privaten zu bleiben. für die gkv braucht man also keine anwartschaft, die reine sozialversicherungspflichtige beschäftigung unterhalb der bemessungsgrenze (=krankenversicherungsfreiheit) sorgt für eine automatische mitgliedschaft :mrgreen: .
hast du jedoch einmalig die entscheidung getroffen, in der privaten bleiben zu wollen, wird es schwierig zurückzukommen, daher müssen die privaten ja jetzt auch einen grundtarif im angebot haben, der mindestens die leistungen der gkv zu günstigen preisen garantiert.
4. solltest du dich jetzt überall genau informiert haben, und dann für 20-30 jahre das land verlassen, um dann wiederzukommen, kann dir leider immer noch kein mensch garantieren, dass dann alles noch beim alten ist. politisch können gkv und pkv zwangsverheiratet worden sein, deine versicherung kann insolvent sein oder wir haben blühende landschaften und alles funktioniert supi. kein mensch kann dir das heute schon sagen.
also:
informiere dich vorher, triff deine entscheidung und versuch ruhig auch mal aus der ferne die entwicklung in deutschland mitzuverfolgen. dänemark ist ja nicht so aus der welt wie zum beispiel südamerika. man kann getroffene entscheidungen ja auch noch im laufe der jahre revidieren, wenn die umstände sich grvierend ändern sollten.
alles in allem wünsche ich dir viel glück und beneide dich (ich bekomme immer nur absagen :( )
hilsen
petra

Verfasst: 13.09.2007, 14:57
von micha_i_danmark
Hallo Petra,

danke fuer die ausfuehrlichen Infos. Ich werde bei meiner KV dann mal ein Angebot /Stellungnahme einholen.

In der Tat scheint dies keine einfache Entscheidung zu werden. Wenn ich es richtig verstehe dann ist die Anwartschaft die beste Option, wenn ich ziemlich sicher nicht nach D zurueckkehren werde, da preiswert. Sollte ich allerdings zurueckkehren, duerfte der zu zahlende Tarif extrem teuer werden, da ich ja den Ausgleichbetrag fuer die hoeheren Kosten im Alter (10% wenn ich mich nicht irre sind gesetzlich vorgeschrieben) ueber Jahre nicht entrichtet habe. Bliebe also nur neuerdings erhæltliche der Grundtarif mit der GKV entsprechenden Leistungen.. Bekomme ich eigentlich einen Teil der Altersruecklagen zurueck, wenn ich die KV kuendige? (Du scheinst Dich recht gut in der Materie auszukennen- deswegen frage ich einfach mal so spezielle Sachen) :D

Fuer mehr Tarif-Sicherheit im Fall einer Rueckkehr spricht sicher das Ruhenlassen. Auf der anderen Seite ist das Ruhenlassen des Vertrages bei der sicher noch nicht abgeschlossenen Debatte um die Finanzierbarkeit der Gesundheitskosten ein nicht unriskantes Unterfangen. Sollte die Politik doch irgendwann das Ende der PKV’s einleuten, war der fuers Ruhenlassen eingezahlte Betrag nutzlos und rausgeworfenes Geld.

Werde mal abwarten, was meine KV schreibt und dann in mich gehen....

Viel Glueck bei der Bewerbung in DK. Irgendwann klappt’s bestimmt noch mal :wink:

Hilsen fra København

Micha

Verfasst: 13.09.2007, 17:43
von Kiel-Petra
hej micha,
alles absolut genau erfasst :D , dem ist wirklich nichts mehr hinzuzufügen.
das einzige, was ich dir leider nicht beantworten kann, ist die frage, ob dir deine alterungsrückstellungen ganz oder teilweise erstattet werden :oops: . Leider weiss ich auch nicht, ob es da gesetzliche vogaben gibt. persönlich würde ich mal vermuten, dass es schwierig wird, die alterungsrückstellungen wiederzubekommen.
ich hab da mal gegoogelt und das hier gefunden:

Regelmäßig wird der Anspruch erhoben, dem Versicherungsnehmer bei Kündigung seines Vertrages „seine“ Rückstellungen mitzugeben. Dieses scheitert daran, dass Alterungsrückstellungen kollektiv je Gewinnverband (Gruppen gleichartiger Versicherungstarife und Altersstufen) erfolgen und nicht persönlich auf Einzelkonten. Wäre die Alterungsrückstellung persönlich kalkuliert, so könnte der normal gesunde Versicherte auch in höherem Alter den Versicherer wechseln (vgl. individuelle Altersrückstellungen). Trotz seines höheren Alters müsste ihm nicht die Tarifprämie abverlangt werden, sondern eine durch die Anrechnung seiner mitgebrachten Alterungsrückstellungen eine entsprechend reduzierte Prämie. Ein in der Zwischenzeit erkrankter Versicherter könnte nicht ohne weiteres wechseln – der neue Versicherer würde stets einen Risikozuschlag verlangen oder ihn gar nicht erst aufnehmen. Die logische Folge wäre ein Nichtwechseln chronisch kranker PKV-Versicherter mit dem Ergebnis, dass sich bei einem subventionierten Preiswettbewerb Versicherungsunternehmen ausschließlich gesunde Versicherte in den Bestand locken. Ein Ruin der Gesellschaften mit den übrigen schlechten Risiken im Bestand wäre unausweichlich. In der Versicherungsbetriebswirtschaftslehre nennt man diesen Effekt Antiselektion.
quelle ist wikipedia (ich bin einfach zu blond nen vernünftigen link hier rein zu kriegen :oops: ).
ich denke mal genau wie beim kassenwechsel, wird halt bei einer kündigung verfahren.......
hoffe, dass ich dir damit ein wenig helfen konnte. ich habe ein jahr für ein private versicherung im aussendienst gearbeitet. nach einer beratung von mir waren die leute immer alle ganz glücklich, weil sie z.b. endlich mal verstanden hatten, wie "riestern" funktioniert. leider haben sie dann aber nie was entsprechendes abgeschlossen, so dass meine beratung gut war und meine umsätze mies :roll: .
alles gute in københavn.
hilsen
petra

Verfasst: 14.09.2007, 09:18
von micha_i_danmark
Supi :D Vielen dank fuer die weiteren Erklærungen.

N.B. Du scheinst ja aus Kiel zu sein - gehst Du Samstag zur Einweihung der M/S Color Magic? Scheint ja ein grosses Fest zu werden.

Gruesse

Micha

Verfasst: 14.09.2007, 09:39
von Kiel-Petra
jo,
nachdem wir "vergessen" haben, die alte kronprins harald, mit der wir letztes jahr noch nach oslo gefahren sind, zu verabschieden, werden wir jetzt mal auf alle fälle die neue color magic begrüßen :D .
es soll wirklich eine ganz große party werden.
hilsen
petra

Verfasst: 22.10.2007, 11:59
von micha_i_danmark
kurzes Update: Inzwischen habe ich die Preise fuer das Ruhelassen des Vertrages erfahren. Bleibe ich in der 100% Versicherung, kostet mich dies etwas ueber 100 Euro im Monat. Mit mehr Selbstbehalt læsst sich der Betrag senken, aber bei 600 Euro Selbstbehalt sind es immer noch 70 Euro in Monat, d.h. 840 Euro im Jahr. Das ist mir definitiv zu viel Geld, da ich ja an sich nicht plane, in absehbarer Zukunft wieder zurueckzugehen.

Sehr schwammig war die Versicherung uebrigends, was die Aufnahme in den neuen Basistarif bei Rueckkehr betrifft. Das neue Gesetz dafuer sei erst 2009 gueltig und wie das genau aussehe, weiss keiner. Stimmt das so?