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Aufenthaltsgenehmigung und CPR
Verfasst: 25.09.2007, 20:16
von ethna
Halli-Hallo!
Ich habe zwar schon einiges über Aufenthaltsgenehmigungen und CPR-Nummern über die Suchfunktion nachgelesen, habe nun aber trotzdem noch eine Frage und hoffe, dass euer geballtes Wissen mir weiterhelfen kann. Seit September kann man die Aufenthaltsgenehmigung nicht mehr von Deutschland aus, sondern erst vor Ort beantragen. Das dauert wohl etwa drei Wochen. Die Aufenthaltsgenehmigung ist aber wenn ich das richtig verstanden habe erforderlich, um die CPR-Nummer zu beantragen. Was passiert nun in der Zwischenzeit falls ich krank werde und ein Arzt- oder Krankenhausbesuch unvermeidlich wäre? Krankenversichert bin ich ja erst mit Erhalt der CPR-Nummer, oder?
Viele Grüße von Katja,
die zum ersten November nach Aarhus zieht
CPR nummer
Verfasst: 25.09.2007, 20:49
von Mathiesen
Hej
Die reihefolge kan so sein(habe selber ein freund geholfen):
1. Ein arbeitsvertrag
2. mietvertrag für wohnung
3. cprnummer erhalten beim folkeregister.
mfg
Allan
Re: Aufenthaltsgenehmigung und CPR
Verfasst: 25.09.2007, 21:00
von Dagmar P.
ethna hat geschrieben: Was passiert nun in der Zwischenzeit falls ich krank werde und ein Arzt- oder Krankenhausbesuch unvermeidlich wäre? Krankenversichert bin ich ja erst mit Erhalt der CPR-Nummer, oder?
Viele Grüße von Katja,
die zum ersten November nach Aarhus zieht
Hallo Katja,
genau das ist mir passiert. Ich habe mir nach der Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung und
bevor ich die CPR-Nr. hatte, den Arm gebrochen. Die ärztliche Versorgung war völlig problemlos. Ich mußte nur Namen, dänische Adresse und Telefonnummer angeben und wurde behandelt. Die CPR-Nr. konnte ich später nachreichen.
held og lykke
Dagmar
Re: Aufenthaltsgenehmigung und CPR
Verfasst: 26.09.2007, 00:52
von Nicölsche
Dagmar P. hat geschrieben: Ich habe mir nach der Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung und bevor ich die CPR-Nr. hatte, den Arm gebrochen. Die ärztliche Versorgung war völlig problemlos. Ich mußte nur Namen, dänische Adresse und Telefonnummer angeben und wurde behandelt. Die CPR-Nr. konnte ich später nachreichen.
Das kann ich auch genau so bestätigen, denn ich hatte auch einen ähnlichen Fall!

Verfasst: 01.10.2007, 18:32
von ethna
Vielen Dank für die Antworten! Das beruhigt mich schon mal sehr.
Einen schönen Abend
wünscht Katja
Verfasst: 02.10.2007, 13:34
von SilverRio
@Mathiesen
Punkt 2 kann man auch anders lösen...Wohnung ist nicht zwingend. Man kann sich auch erst mal in einer Ferienwohnung/Haus einmieten und bei der Post dann eine art Nachsendeantrag ausfüllen. Dann geht deine Post zur Post und du kannst Sie dort abholen
Verfasst: 03.10.2007, 19:02
von Dagol
@ SilverRio,
hey, kannst Du das mit der Post zur Post mal näher erläutern.
Meinst Du so ein Postfach????
Steh grad auf der Leitung!!!
Gruss Olaf
Verfasst: 03.10.2007, 20:03
von SilverRio
@Dagol
ist so eine Art Nachsendeantrag...bloß das die Post nicht nachgesendet wird sondern bei der Post hinterlegt wird. Dort kannst du Sie dann abhohlen. Einfach Ausweis auf den Tressen und die gucken dann ob Post für dich da ist