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Übersiedeln / als Rentner in DK leben
Verfasst: 21.10.2003, 10:49
von Angelhoff
Hallo guten Tag alle zusammen, ich bin gerade eben neu hinzugekommen und freue mich, dass es eine so lebhafte Debatte gibt. Frage an Euch: Wie ist es, wenn man mit seiner Rente in DK leben will? Ich hatte mal eine wunderbare kleine Eigentumswohnung in CP, da hatte ich aber dort gearbeitet. Jetzt will ich gerne mit meinem Mann wieder in Dk leben, aber als "pensionister". Wie sieht das aus - z.B. auch mit Hauskauf?
Verfasst: 21.10.2003, 11:35
von Hansi
Hej,
als "Pensionister" dürftest Du, wenn Du die Diskussionen und Beiträge hier aufmerksam verfolgt hast, keinerlei Probleme haben, da Du ja EU-Rente beziehst, und dem dänischen Staat damit nichts kostet. Zumindest was Deinen Unterhalt betrifft.
Als Rentner darfst Du, glaube ich sogar, nach neuester Rechtslage, in einem Ferinehaus dauerhaft wohnen. Ein Haus zu kaufen sehe ich nicht als Problem nach meinen Informationen, solange es nicht durch Kredite finanziert werden muß.
Mange hilsner
Hans
Verfasst: 28.10.2003, 11:39
von Angelhoff
Vielen Dank, Hans, ich werde mal alle Beiträge in der Richtung durchforsten, allerdings: Ohne Kreditaufnahme können wir natürlich kein Haus erwerben, ich werde das recherchieren. MH Angelika
Verfasst: 28.10.2003, 12:53
von Hansi
Hej Angelika,
nochmals zum Haus: Es ist, na ich sag mal auch in D schwierig, ab einem gewissen Alter noch Kredite für ein Haus zu bekommen. In DK mußt Du, wenn ich richtig informiert bin, etwa 5.000 € Eigenkapital haben, dann kannst Du das Haus finanzieren. Da so ein Haus in der Regel zwischen 100.000 und 150.000 € kostet, kannst Du Dir unschwer ausrechnen, was Du dann bezahlen mußt.
Aber auch dieses Thema haben wir hier schon häher erörtert, und Du kannst bestimmt über die Suchfunktion einiges dazu finden. Wünsche Dir viel Erfolg.
Hilsen
Hans
Verfasst: 28.10.2003, 13:49
von annikki
Hej , soviel ich weiss, darf man als Rentner das ganze Jahr über in seinem Ferienhaus wohnen, wenn man dieses bereits seit 8 Jahren besitzt (und die jeweilige zutändige Kommune es für diese Kommune auch genehmigt hat). Um ein Ferienhaus kaufen zu können, muss man bereits 5 Jahre in DK leben oder andere gute Gründe angeben können. Mehr weiss ich dazu auch nicht, wir haben hier vor anderthalb Jahren ein Ferienhaus gekauft
und da gab es keine Fragen.
Bearbeitet von - annikki am 28.10.2003 13:50:18
Verfasst: 28.10.2003, 13:54
von Lars J. Helbo
Hier gibts allerdings auch ein wichtiger Unterschied zwischen D und DK. In DK ist Alter bei der Kreditaufnahme eigentlich kein Thema. Hier gibt es nämlich NICHT die Vorstellung, daß man unbedingt zu Lebzeiten den Kredit ganz abbezahlen sollte.
Wichtig ist der Wert des Hauses, damit ausreichend Sicherheit vorhanden ist und der Einkommen, damit man Zinsen und Tilgung bezahlen kann.
Für Rentner gibt es sogar die Möglichkeit der "umgekehrten Kreditaufnahme", also wenn ein Rentner ein Haus hat, das weitgehend abbezahlt ist, dann kann er eine laufende Kreditaufnahme bekommen. Der Bank wird dann jeden Monat einen gewissen festgelegten Betrag auszahlen - als "extra Rente". Dabei steigen die Restschulden im Haus und das Darlehen wird dann beim Verkauf zurückbezahlt.
Verfasst: 28.10.2003, 14:01
von Lars J. Helbo
Wenn man in DK sein erstes Wohnsitz hat, kann man sofort ein Sommerhaus kaufen. Der Regel mit 5 Jahre gilt für derjenige, der _nicht_ in DK wohnt. Also wer jetzt nicht in DK wohnt, kann trotzdem ein Sommerhaus kaufen, wenn er irgendwann früher 5 Jahre lang hier gewohnt hat.
Im Sommerhaus darf man allerdings wie gesagt sein erstes Wohnsitz erst dann haben, wenn man Rentner ist und daß Haus schon 8 Jahre lang gehabt hat. Es ist allerdings im Gespräch diese Grenze auf 5 Jahre zu verkürzen.
Verfasst: 28.10.2003, 20:41
von annikki
Auch wenn du in Dänemark deinen 1. Wohnsitz hast, musst du als Ausländer 5 Jahre warten, es sei denn du hast hier vorher schon mal gewohnt, wenn du ein Ferienhaus kaufen willst. Gilt nicht für Häuser als solches.
Oder sollten sich die Regeln im Laufe der letzten anderthalb Jahre wirklich so geändert haben ? ljelbo, dein Rat ist gefragt! Wir haben unser Sommerhaus, aber meine Freundin ist auch interessiert und sie ist noch nicht so lange da.
Verfasst: 28.10.2003, 21:06
von Lars J. Helbo
Das begreife ich nicht. Schau mal auf:
http://www.boligadvokaterne.dk/artikel13.html
die ist nach meiner Meinung eindeutig. Wer in DK wohnt ODER an einem früheren Zeitpunkt 5 Jahre lang in DK gewohnt hat, kann hier Immobilien kaufen.
Verfasst: 28.10.2003, 21:17
von Lars J. Helbo
Ach ja, was der Unterschied zwischen Ferien- und andere Häuser betrifft lese ich den Artikel wie folgt: Bei Ferienhäuser gilt die oben beschriebene Regel (1. Wohnsitz jetzt ODER an einem früheren Zeitpunkt für insgesamt 5 Jahre) für alle Ausländer (EU und nicht-EU) ohne Einschränkung.
Bei andere Häuser können EU-Bürger dieser Hauptregel umgehen, indem sie eine eidesstattliche Erklärung abgeben. D.h. ein EU-Bürger, der noch nicht in DK wohnt, darf ein Einfamilienhaus kaufen, wenn er erklärt, daß er in diesem Haus sein Wohnsitz haben wird. Das geht bei Ferienhäuser nicht, hier gilt immer der Hauptregel.
Aber, diese Hauptregel heißt also: 1. Wohnsitz jetzt ODER an einem früheren Zeitpunkt für insgesamt 5 Jahre. daher sehe ich kein Problem.
Verfasst: 29.10.2003, 00:04
von Hansi
Lars, jetzt mal eine Frage aus dem "praktischen" Leben:
Wenn wir hier in ein paar Jahren unser Haus verkaufen, und in Dänemark ein Haus "zum Leben" kaufen wollen, dann lese ich aus Deinen Zeilen, dass das ohne weiteres machbar ist. Praktisch heißt das ja auch, wir haben einiges an Eigenkapital durch den Verkauf unseres Hauses hier. Den Rest könnten wir dann ohne weiteres finanzieren - sehe ich das richtig ?
Was muß ich dann noch tun ? War das schon alles, oder müssen wir sonst noch irgendwelche Bedingungen erfüllen ?
Viele Grüße
Hans
Verfasst: 29.10.2003, 09:46
von uwe
Hej Angelhoff!
Ausser dem Hauskauf gibt es noch einen sehr wichtigen Aspekt, wenn man in Dänemark leben will. Da dort ja fast alle Sozialleistungen über die Steuern finanziert werden, könnte es durchaus sein, dass man seine Rente versteuern muss. Zumindest war das vor einigen Jahren so. Damals galt dies auch für 'ausländische' Renten. Gute Auskunft über sämtliche Bestimmungen der Einwanderung bekommt man bei den jeweiligen dän. Konsulaten in den dt. Großstädten. Auf Anfrage schicken die einem kostenlos das gesamte Paket zum Thema Einwanderung und Aufenthalt zu.
Verfasst: 29.10.2003, 12:02
von Sabrina
Hej Uwe,
ich würde gerne so eine Broschüre anfordern.
Bei der dänischen Botschaft ( Berlin)habe ich was gefunden, aber nicht direkt über das Einwandern oder Aufenthalt in Dänemark.
Kannst du mir sagen von welcher Botschaft du diese Broschüren hast, oder mir gleich einen Link dazu schicken?
Hilsen
Sabrina
Verfasst: 30.10.2003, 15:44
von uwe
Hej Sabrina,
wie gesagt, das ist schon eine Weile her. Ich wohne in Nürnberg, und hier gibt es ein Kgl. Dän. Konsulat. Ich habe damals dort ganz altmodisch angerufen und um Unterlagen zur Einwanderung in DK gebeten. Die ich dann auch prompt erhalten habe. Die haben allerdings keine eigene Homepage. Aber Konsulate müsste es ja in vielen Großstädten geben. Mehr kann ich Dir leider nicht sagen.