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Dänische Staatsbürgerschaft

Verfasst: 01.11.2007, 15:44
von Heiko1972
Hallo Forumfreunde!

Wie bekomme ich so schnell wie möglich die dänische Staatsbürgerschaft?


Grüße
Heiko

Verfasst: 01.11.2007, 15:47
von galaxina
mit den paar informationen wuerd ich sagen: konsul weyer - Info@ConsulWeyer.de

Verfasst: 01.11.2007, 15:57
von Ursel
Hej Galaxina!

:D :D :D -- da wär ich so schnell gar nicht draufgekommen :idea: :mrgreen:

Ansonsten ergibt die Suchfunktion ( :idea: ) schon mal dies hier:
http://www.dk-forum.de/forum/viewtopic.php?t=8011&highlight=staatsb%FCrgerschaft

Gruß Ursel, DK

Verfasst: 01.11.2007, 16:55
von annikki
Hej Heiko !
Was willst du denn damit anfangen ??????
lg annikki

Re: Dänische Staatsbürgerschaft

Verfasst: 01.11.2007, 18:10
von Lars J. Helbo
Heiko1972 hat geschrieben: Wie bekomme ich so schnell wie möglich die dänische Staatsbürgerschaft?
Die schnellste Möglichkeit ist folgendes. Du gehst sofort nach DK (noch in diesem Jahr), sucht Dir ein Job und meldest Dich an. Dann fängst Du an dich eine dänische Frau zu suchen und heiratest sie. Das sollte spätestens nach drei Jahren passieren, also spätestens bis Ende 2010. Wenn Du das schafst und wenn die Ehe Bestand hat, dann kannst Du nach 6 Jahren Aufenthalt - also Ende 2013, Dein Antrag einreichen. Die wird dann behandelt, und wnn Du alle andere Bedingungen erfüllt (z.B. die Sprachprüfung), dann könntest Du somit 2014 Däne werden.

Verfasst: 01.11.2007, 18:15
von annikki
ja... das wär was ... aber die dänen lieben es ja, ständig ihre gesetze und bestimmungen zu ändern ... von daher weiss man ja nie ... nur, wozu brauchst du den lappen ? lg annikki

Verfasst: 01.11.2007, 22:33
von Peter
UND
innerhalb dieses gesamten Zeitraumes darfst Du
1 weder arbeitslos sein
2 irgendwelche öffentlichen Leistungen beantragen
3 durch nichts auffallen, weder positiv noch negativ

Verfasst: 01.11.2007, 22:39
von Lars J. Helbo
Naja, also ganz so stimmt das nicht. Richtig ist, dass Du zum Zeitpunkt des Antrages keine Rechtskräftige, nicht Bezahlte Schulden an die öffentliche Hand haben darfst (nicht bezahlte Steuern, Kindergeld etc.) und Du darfst innerhalb der letzten 5 Jahren höchstens 1 Jahr lang Arbeitslosengeld, Sozialhilfe oder ähnliches bekommen haben.

Verfasst: 01.11.2007, 22:44
von annikki
lars, das versteh ich nicht ..... wie soll ich dem besonderen SKAT kindergeld schulden ? Die zahlen's mir doch .... oooch, scheint spät zu sein, weil ichs grad nicht schnall .....
nur wozu soll man's brauchen ? mich hat bisher niemand danach gefragt ... hab hier die gleichen rechten und pflichten .... oder hab ich irgendwelche vergünstigungen übersehen, die ich mit dk-status haben könnte ????? lg og god nat annikki

Verfasst: 01.11.2007, 22:46
von Vilmy
Mit Kindergeld sind hier wohl Alimente gemeint. Wenn du die als Unterhaltsverpflichteter nicht zahlst, legt die Kommune für dich aus, und du schuldest der Kommune Geld.

Naja, als Staatsbürger könntest du am 13.11. deine Stimme abgeben.

Gruss, vilmy

Verfasst: 01.11.2007, 22:48
von Ursel
Hej Annikki!

ich denke, Lars meint (ausstehende) Unterhaltszahlungen!

ich sehe auch absolut keinen Vorteil i nder dänischen Staatsbürgerschaft für mich - im Gegenteil, wenn ich mich dann in einen Nicht-Eu-Bürger verliebe , habe ichdie dicksten probleme, mit meiner Familie hier zu leben!
(Okay, ich bin natürlich nicht gerade "inGefahr", dies zu tun, aber das ist doch ein echter Hinderungsgrund, sowohl prinzipiell als auch praktisch!)
Bleiben die Wahlen - und ich bin mir sicher, das wird irgendwann europäisch geändert :wink:

Gute Nacht - Ursel, DK

Verfasst: 01.11.2007, 22:55
von annikki
Hej Ursel !
nanana ... weder in einen NICHT- EU-Bürger noch EU-Bürger verlieben... was hast du nur für Gedanken zu später Stunde , smiiil ....
ach so... du meinst, wenn die Väter mit dem zu leistenden Unterhalt an die kinder so rumeiern ..... aaaaha !!!!! obwohl.... das dürfte doch hier bei diesen lächerlichen Beträgen im Vergleich zu D eigentlich kein Thema sein :D :( .... god nat og sov godt !!!! annikki

Verfasst: 02.11.2007, 14:05
von evi jensen
hej,
tja, vielleicht ist das mit dem verlieben grade nicht so aktuel für uns,ursel, aber für unsere kinder.wenn die -mit deutscher und dänischer staatsbürgerschaft sich verlieben in sagen wir mal ein mädchen aus timbuktu, sind kein 24 usw-würden sie dann als deutsche oder als dänische staatsbüger betrachtet????dahab ich ehrlich noch nicht so drüber nachgeacht - na gut,daniel ist auch erst 8,aber die jugend ist ja heutzutage frühreif. (warum hör ich mich nunan wie meine eigene oma???)

nachteilwenn man keine dk staatsbürgerschaft hat wurde schon genannt: du kannst weder bei der folketingsvalg wählen, noch aufstellen.
und so viel ich weiss kannst du nicht als elitesportler zb bei der olympiade teilnehmen.nagut,meine ambitionen dafür sind auch begrenzt....

liebe grüsse von evi,dieimmer noch hofft, dass dk eines tages wei andere eu-länder die doppelte staatsbürgerschaft nicht mehr als gefahr sondern als bereicherung sieht.