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Auffenthaltsdauer ?
Verfasst: 18.11.2007, 17:10
von M.Abraham
Hallo, wie ist das mit der Auffenthaltsdauer als Tourist? Wann werden die Behörden in der Komune aufmerksam. Wie lange darf man sich aufhalten ohne sich an-ummeldenzu müssen ??
Mike
Aufenthaltsdauer
Verfasst: 18.11.2007, 17:22
von breutigams
3 MONATE
Gruß Peter
Gesetzlich 3 Monate
Verfasst: 18.11.2007, 18:05
von udo66
Na, wenn du pendelst und die Nachbarn dich abkoennen oder du keine Nachbarn hast, dann wohl laenger...

Irgendwann musst du aber hier arbeiten - sonst wird das teuer hier. Aber keiner muss hier abhauen, nur weil er vielleicht 4 Monate hier ist und von Deutschland nach Daenemark pendelt und zur Arbeit faehrt oder jemanden besucht. Kenne sogar einen, der hat 2 Jahre sein Kennzeichen gefahren...weil er eine Stelle besetzt hatte, die jahrelang nicht besetzt war. Da kneift die Kommune doch mal ein Auge zu. Selbst im strengen Daenemark.
D.
Verfasst: 18.11.2007, 19:12
von Lars J. Helbo
Gefragt wurde, wie lange man sich als deutscher (EU-Bürger) Tourist in DK aufhalten darf. Und die Antwort ist, wie sie auch gegeben wurde 3 Monate. Man darf allerdings gerne mehrmals kommen. Es sollte nur immer einen Tag (oder besser Nacht) dazwischen liegen.
Das hat aber wenig bis gar nichts mit dem was Dackelwurm hier schreibt, zu tun. Es ist nämlich so, dass Touristen selten arbeiten
Wer in DK Arbeit sucht, darf hier 6 Monate bleiben. Wer Arbeit gefunden hat, kann hier unbegrenzt bleiben.
Pendler ist allerdings etwas ganz anderes. Die wohnen hier nämlich nicht und somit kann man überhaupt nicht von einen Aufenthaltsdauer sprechen. Wenn Du in D wohnst und nach DK zur Arbeit pendelst, dann kannst Du das auch zeitlich unbegrenzt tun. Das jemanden das 2 Jahre lang getan hat, ist also ganz normal und völlig unproblematisch. Außerdem dürfen Pendler ja gerne mit deutsche Kennzeichen fahren. Hier muss also niemanden ein Auge zudrücken.
Und noch etwas. Die Kommune hat mit Kennzeichen absolut NIX zu tun. Wenn jemanden in DK wohnt - also kein Pendler ist - und sein Auto nicht umgemeldet hat, dann ist dass ein Fall für das Finanzamt (die mit der Gemeinde nichts zu tun hat), und die werden ganz bestimmt kein Auge zudrücken.
Das hat aber alles mit Touristen und somit mit der Frage nichts zu tun.