Seite 1 von 1

noch ne aufenthalsgenehmigung?

Verfasst: 24.11.2007, 15:47
von sumsebienchen
hmmm...mal ne kleine frage....vieleicht kann mir ja jemand helfen...

also ich war hier au-pair mädchen bekamm eine aufenthalsgenehmigung für ein jahr...jetzt habe ich früher abgebrochen und lebe bei meinem dad und will hier bleiben und arbeiten...

so mein problem ist das ich nicht weiss ob ich jetzt ne neue brauche oder ob meine alte noch gilt...weil eine cbr nummer habe ich auch...wobei ich auch nicht weiss ob die noch gültig ist wo ich kein au-pair mehr bin...

bitte helft mir*G*

danke

Verfasst: 24.11.2007, 17:16
von breutigams
Hej Sumsebinchen !!!

Solange Du Deine CPR Nr. hast ist doch alles O.K. Ansonsten kannst Du

doch als Tourist noch weiterhin hier leben und wenn Du Arbeit gefunden

hast gehst Du aufs Amt und meldest Dich Neu oder für 5 Jahre an. Nach den

5 Jahren kannst Du Dich dann für immer in DK registrieren lassen. Machst

Du bestimmt , weil es das Schönste Land der Welt ist. Schöne Grüße aus

dem Ca. 100 km entfernten Heltborg


Peter

Verfasst: 24.11.2007, 17:18
von udo66
Wenn du ne Cpr-Nummer hast, dann ist es doch ok. Monate ohne Arbeit
waere doch legal - ist dein Vater Daene?
Such dir ne Arbeit - du bist doch angemeldet - frage beim Staatsamt nach.
Hilsen
D.

Verfasst: 24.11.2007, 17:21
von MSturm1973
wenn du die aufenthaltsgenehmigung bekommen hast gildet die nur solange du in dem land bist wenn du das land verlässt oder der aufenthaltsgrund sich ändert solte die eigentlich erlöschen.
das solte aber auf der genehmigung stehen.
und es ist nicht so so lange du eine cpr nummer hast, eine cpr nummer bekommt man nur einmal aber die genehmigung kann erlöschen.
du kanst 3 monate ohne genehmigung hier bleiben solange du aus einem land der eu kommst.

Reisepass / Perso - Urlaub oder Arbeitsplatz od. Existenzgrd

Verfasst: 24.11.2007, 18:24
von udo66
"Für die Einreise verlangen Staaten auch von Kindern einen Ausweis. Seit Einführung des neuen Reisepasses gibt es in Deutschland keinen "Kinderausweis" mehr. So wird auch für Säuglinge ein Pass nötig. Und in diesen Pass muss ein biometrisches Foto!.........ZITAT gefunden!!!"

Das wusste ich bis jetzt noch nicht - sonst gibt es das Schengener Abkommen, das man als Erwachsener mit Perso in ganz Europa reisen kann.
Aber Reisen hat wohl nix mit wesentlich laengerem Aufenthalt dort zu tun - oder einem Arbeitsplatz. Vom Gefuehl wuerde ich auch einen Reisepass bestellen oder neu ausstellen lassen, wenn der alte fast abgelaufen ist und man in Laender moechte, wo er verlangt wird oder man laenger dort bleibt oder Laender kreuzt.

Mit dem alten Reisepass ohne elektr. Chip wird das Reisen in bestimmte Laender komplizierter, also mit ankreuzen, ob man Terrorist ist oder die Freiheitsstatue klauen moechte.. :D
Sonst finde ich diese Sachen auch nur nervig.
D.

Verfasst: 24.11.2007, 20:06
von Ursel
Hej !

M.Sturm hat Recht:
wennder grund für die Aufenthaltsgenehmigung sich ändert, beginnt die Zählung für die Aufenthaltsgenehmigung neu.
Ist Dein vater Däne, d.h. hast Du u.U. die dän. Staatsbürgerschaft, brauchst Du natürlich eh keine!


Dackelwurm - kann es sein, Du bist im falschen Thread? :wink:

Gruß Ursel, DK

Verfasst: 25.11.2007, 22:33
von udo66
Stimmt, Ursel! Ich hatte mich eingelesen im anderen Thread und hier geantwortet - sorry!
D.

Verfasst: 26.11.2007, 17:16
von sumsebienchen
hi an alle die mir so fleißig geantwortet haben....

will mich ganz herzlich bei allen bedanken das ihr mir gholfen habt..auch wenn mein dankeschön a bissl spät kommt aber ich konnte nicht eher...

liebe grüße und tak

hilsen jäcky