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nochmal Registreringsbevis
Verfasst: 28.11.2007, 18:26
von fysiopige
Hallo zusammen!
Nachdem ich nun seitenweise über dieses Thema gelesen habe, stehe ich grad völlig auf dem Schlauch.
Bin im Juni beim Statsamt Aabenraa gewesen, und musste u.a. auch meinen befristeten Arbeitsvertrag (Juli -Oktober) vorlegen. Habe daraufhin den Registreringsbevis bekommen. Auf dem Registreringsbevis steht ja nun keine Zeitbegrenzung. CPR-nr und Sundhedskort hab ich auch.
Nun habe ich den nächsten Vikarvertrag bekommen (von Nov-Jan08) Muss ich nun wieder nach Aabenraa, um dort den zweiten Arbeitsvertrag vorzulegen oder nicht???? Sonst denken die noch, ich bin Tourist hier und schmeißen mich Ende Januar aus DK raus.
Wir haben unseren festen Wohnsitz in Fredericia, und mein Mann hat einen unbefristeten Arbeitsvertrag.
Sorry, wenn ich damit nerve, aber vielleicht findet sich noch jemand, der mir "Blödi" das nochmal beantwortet.
Danke schonmal!
Gruß, fysiopige

Verfasst: 28.11.2007, 19:10
von g_abriele
Ich kann dir zwar nicht antworten - aber :
als Schwester im Geiste kenn ich dieses Blödi-Syndrom sooooooo gut ... ich lese und lese und hab das Gefühl, ich kapier immer weniger

Verfasst: 28.11.2007, 20:32
von udo66
Also meiner war ein Jahr gueltig - nach einem Jahr habe ich nun 5 Jahre Ruhepause - hatten mich vom Statsamt in Ribe angeschrieben, dass ich nun mit "diesem Schreiben" staendiges Aufenthaltsrecht habe.
Ich zahle ja Steuern hier schoen fleissig - wenn du Zweifel hast, rufe dort an!
Oder schreibe eine Email - man macht sich viel zu viele Sorgen um seine Aufenthaltsbestaetigung/ sin opholdsret.
Soviel ich weiss, der auch oft genug Bloedi ist, kannst du erstmal nix falsch machen. Bin auch Vikar - muss aber denke ich nur mich melden, wenn ich aus dem Lande ausreise (also nicht zum einkaufen nach Flensburg fahre!) und dann meinen Wohnsitz hier nicht mehr habe, also mich abmelde von der Kommune oder Daenemark.
Soviel weiss ich nun.
Mange hilsen
Udo
Du musst dich auch wertschaetzen, du bist hier nicht nur Fremdkoerper sondern begehrte und gewuenschte Arbeitskraft!

Verfasst: 28.11.2007, 22:19
von Ursel
Hej allesammen!
Ich glaube, hier irrt Udo.
Wenn die Grundlage für eine Registrierung/Aufenthaltserlaubnis erlischt (Verlust der Arbeit, Scheidung), muß die meiner Kenntnis nach neu beantragt werden, wenn man neue Voraussetzungen hat -- bei neuer Arbeit ist das ja kein Problem - höchstens insofern, daß die unbefristete Aufenthaltsgenhmigung in weitere Ferne rückt.
Ich hatte in meiner IDA-Zeit einen "Fall", wo die (deutsche) Person aufgrund von Scheidung und Arbeitswechsel etc. mehrmals iene neue Aufenthaltsgenhmigung beantragen muß´te - und fast außer Landes verwiesen wurde, obwohl sie hier geborene, schulpflichtige Kinder hatte.
Also, ganz so locker wie udo würde ich das nicht nehmen - fragt lieber bei den Behörden nach, laßt Euch Gesetzestexte geben (!!) -- Steuern zahlen allein reicht so nicht,.
Gruß Ursel, DK
Verfasst: 28.11.2007, 22:25
von ta.schi
Auf meiner Bescheinigung steht auch nichts drauf, obwohl ich nicht arbeite.
Aber mein Mann arbeitet und da habe ich als EU-Bürgerin das Recht, auch hier zu sein, solange er hier ist und wir nicht getrennt leben... So hat es mir das Staatsamt erklärt...
Haufen
Verfasst: 28.11.2007, 22:34
von udo66
"...wenn du Zweifel hast, rufe dort an!
Oder schreibe eine Email (O-Ton)."
URSEL - lies bitte ersteinmal alles gruendlich durch, bevor du hier einen deiner vielen planlosen Kommentare absetzt.
D.
Verfasst: 28.11.2007, 23:00
von Ursel
Dackelwurm - und das kommt von Dir!
Gute Nacht - Ursel, DK
Schoen durchlesen
Verfasst: 28.11.2007, 23:13
von udo66
Klar kommt das von mir. Immer noch einen drauf setzen, kennst du doch, kommt dir doch bekannt vor, oder?!
D.
...

Re: nochmal Registreringsbevis
Verfasst: 29.11.2007, 09:40
von micha_i_danmark
fysiopige hat geschrieben:Hallo zusammen!
Nun habe ich den nächsten Vikarvertrag bekommen (von Nov-Jan08) Muss ich nun wieder nach Aabenraa, um dort den zweiten Arbeitsvertrag vorzulegen oder nicht???? Sonst denken die noch, ich bin Tourist hier und schmeißen mich Ende Januar aus DK raus.
Moin,
den Fall hatte ich auch gerade. Habe bei der Statsforvaltingen angerufen. Die wollten den neuen Vertrag gerne sehen, damit der Opholdsbevis bestehen bleibt - ob als Fax oder eingescannt als PDF und per email verschickt war denen egal. Ging also ohne nochmal persønlich aufzutauchen oder einen neuen Antrag abzugeben.
Gruesse
Micha
Verfasst: 29.11.2007, 16:02
von fysiopige
Hej nochmal!
Vielen Dank für Eure raschen Antworten und Tips!!!
Werde sicherheitshalber in Aabenraa nochmal anrufen. Und wenn man den Vertrag auch per PC wegschicken kann, dann ist das ja gleich nochmal leichter.
So brauche ich zumindest nicht alle zwei-drei Monate dorthin orgeln.
Also, vielen Dank nochmal an Euch da draußen und habt einen geruhsamen Feierabend!
Gruß, fysiopige
Verfasst: 30.11.2007, 20:12
von udo66

Freut mich - geht doch mit einem Telefonat oder einer einfachen Email.
D.