Seite 1 von 2

von der Steuer absetzbar?

Verfasst: 24.01.2008, 11:38
von vikinger
Hallo,
Da sich das Arbeitsamt weigert mir Fahrtkosten für ein Vorstellungsgespräch
nach Dänemark zu bewilligen ,möchte ich die selber tragen,schließlich ist es ja wichtig ,es geht um einen Job. Jetzt ist die Frage ,ob ich diese Reisekosten(Bus oder Bahn),von der deutschen Steuer absetzen kann und in welcher Höhe ich
mit einer Erstattung rechnen kann. Ist das dann der Lohnsteuerjahresausgleich oder gibt es noch einen anderen bürokratischen Wisch?

Verfasst: 24.01.2008, 11:50
von mib777
Bewerbungskosten sind eigentlich generell absetzbar in der Steuererklärung. Aber bitte beachten, das man insgesamt über 2000 € an absetzbaren Beträgen kommen muss, da sonst der pauschale Steuerabzug zum tragen kommt.
Evtl. kann das FA auch einen Nachweis verlangen wollen, also alle Papiere wie Einladung, Briefwechsel etc. aufbewahren.

Verfasst: 24.01.2008, 12:08
von vikinger
danke mib777 für deine antwort,aber was meinst du damit? kann ich das so verstehen das man erst über 2000 € kommen muß(warum ein so hoher betrag?) um die volle höhe erstattet zu bekommen. Was heißt,ist "pauschaler steuerabzug", um wieviel abzug geht es? Gilt das ganze auch für übernachtungskosten,denn es ist ja fast unmöglich noch am selben tage
zurückzufahren.

Verfasst: 24.01.2008, 12:11
von galaxina
die 2000 sind wahrscheinlich der werbungskostenpauschbetrag, der in abhaengigleit deines persoenlichen situation (ledig vs verheiratet) ermittelt wird.

Verfasst: 24.01.2008, 12:13
von Jule68
Hi vikinger,

darf ich fragen, mit welcher Begründung das AA die Erstattung von Fahrtkosten für ein Vorstellungsgespräch abgelehnt hat?
Ich bin im Augenblick in einer ähnlichen Situation - es geht allerdings um Hin- und Rückflug nach Kopenhagen plus alle sonstigen Auslagen. Nicht gerade eine Kleinigkeit bei ALG1.

hilsen, Jule

Verfasst: 24.01.2008, 12:17
von galaxina
interessant duerfte das sein -> § 46 des SGB III -> begrenzung auf 260 Euro

Verfasst: 24.01.2008, 12:27
von vikinger
Hej Jule68,
das amt ist der meinung:" es würden nur kosten für die reise innerhalb deutschlands bezahlt. also nur bis flensburg oder andere deutsche grenze,
aber so etwas gibt es nicht,entweder wird alles bezahlt oder nichts"
dabei würde es schon eine große finanzielle hilfe sein , wenn sie bis
zur grenze beahlen würden.
Dann kann das amt sich auch schenken ,dänische stellenanzeigen zu veröffentlichen.
Also nur selberzahlen ,eine andere möglichkeit gibt es leider nicht.

Verfasst: 24.01.2008, 12:30
von Jule68
@ galaxina

Du meinst sicher die Kosten für den Flug :D - ist aber nur halb so wild, da die Firma mich eingeladen hat und zumindest einen Teil der Reisekosten übernimmt. Was ich nicht verstehe, ist die Ablehnung der Kostenübernahme bei "vikinger". Bei meinem letzten Termin beim AA wurde ich sogar extra darauf hingewiesen, für diese Tour Reise- und Bewerbungskosten geltend zu machen - entsprechende Formblätter wurden mir dann direkt teilweise ausgefüllt in die Hand gedrückt.
Oder wird hier wie so oft in Deutschland mit zweierlei Maß gemessen?

:?: :?: Jule :?: :?:

Verfasst: 24.01.2008, 12:31
von vikinger
hej galaxina,
§46 SGB 3,begrenzng auf 260 €---gilt nur in deutschland----

Bewerbun

Verfasst: 24.01.2008, 12:33
von RhineGirl
@Jule

Ich hatte die Situation im Herbst letzten Jahres. Die Auskunft meines Vermittlers war, dass grundsaetzlich keine Kosten fuer Vorstellungsgespraeche im Ausland bezahlt werden. Frueher wurden zumindestens die Kosten bis zur Grenze (hier also bis Flensburg) bezahlt. Aber das wurde seitdem geaendert. Du hast also keine Chance, fuer Vorstellungsgespraeche in DK oder sonst im Ausland irgendwelche finanzielle Abgeltung von der Arbeitsagentur zu bekommen.

Mojn
Sonja

Verfasst: 24.01.2008, 12:38
von vikinger
hej jule,
mit großer warscheinlichkeit wird unterschiedlich zwischen den einzelnen ämtern entschieden. warum geht es bei dir? wenn gelten diese bestimungen
für alle oder nicht, oder wird nach lust und laune des jeweiligen sachbearbeiter entschieden

Verfasst: 24.01.2008, 12:44
von wofu
Moin, moin,

nur mal so zur Klarstellung: Der Werbungskostenpauschbetrag bei nichtselbständiger Arbeit liegt z. Zt. bei 920 € nicht bei 2.000 €. Erst Werbungskosten die in der Summe über diesem Betrag liegen, können sich auswirken.

Aber zwei Anmerkungen noch zu WK, die mit dem Ausland zusammenhängen: Es kann sein, daß das Finanzamt diese Kosten nicht anerkennt, da diese ja nicht mit der (erhofften) Erziehlung von in D steuerpflichtigen Einnahmen in Zusammenhang stehen, und zweitens könnte es ja auch fraglich sein, ob 2008 überhaupt Steuern gezahlt werden, bei denen sich der Abzug positiv auswirken könnte, vor allem in Hinblick auf Arbeitslose, die ja meist keine Steuern zahlen.

Und auch, wenn es steuerlich abzugsfähig sein würde, läge die Steuerersparnis ja nur bei einem Bruchteil der Kosten (je nach persönlicher Steuerbelastung). Die Alternative einer Kostentragung durch das Arbeitsamt oder auch den einladenden (evtl.) Arbeitgeber - was ja in D eigentlich so sein sollte - ist auf jeden Fall günstiger.

Viel Erfolg wünscht

Wolfgang

Verfasst: 24.01.2008, 13:05
von Jule68
hej vikinger

die haben doch nicht alle Tassen im Schrank! Das eine Amt sagt - nehmen Sie den Termin an, die Reisekosten (auch ins Ausland) werden Ihnen zumindest teilweise zurückerstattet, und das nächste Amt sagt was anderes! Das soll noch einer verstehen.
Hast Du denn eine Einladung, oder fährst Du auf gut Glück?

hilsen, Jule

Verfasst: 24.01.2008, 13:09
von Jule68
Vielleicht hängt es auch damit zusammen, das ich mich zwar in CPH vorstellen muss, meine Arbeitsstelle aber im Falle einer Zusage in D sein wird. Dann hätte man ja sozusagen grundverschiedene Voraussetzungen, oder?

@vikinger

Verfasst: 24.01.2008, 15:38
von mieke
Habe mich von Freiburg i.Brsg. aus mal auf eine Stelle in Österreich beworben,
die örtliche ARGE hat die Reisekosten jeweils bis zur Grenze übernommen, für Hin- und Rückfahrt. Bin mit Auto gefahren, habe jeweils die Kilometer bis zur /von der Grenze abgerechnet. War weder Problem oder noch Verlustgeschäft für mich, zugegeben relativ grenznah (Kitzbühel).
Da würde ich nochmal nachfragen ( auch wenn im entsprechenden Wisch steht, dass Reisekosten nur bei ausreichend vorhandenen Mitteln gezahlt wird).


Die Begrenzung auf 260,-€ gilt für Bewerbungskosten=Erstellung + Porto schriftl. Bewerbungen; hat mit Reisekosten nix zu tun.

LG

Mieke