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Litauische Ehegatte v. deutschen Buergers - darf nach DK?

Verfasst: 25.02.2008, 10:50
von Leo
Hallo,

Ich glaube, diese Frage war schon ein Paar Mal aufgetaucht, ohne dass man es klaeren konnte.
Mein Kollege (Deutscher Buerger) wohnt in DK (seit 1 Jahr) und hat eine litauische Freundin (mit litauischem Pass). (Und Litauen ist ein Teil der EU). Kann er sie nach DK mitnehmen, falls sie heiraten? Man hat ihm auf die Erklaerung http://www.familiestyrelsen.dk/other-languages/deutsch/1/
hingewisen, und da sieht man, dass das nicht geht. Natuerlich, ist eine die "Gesamtbindung der Ehegatten an Dänemark" viel schwacher als an D zum Beispiel.
Gibt es positive Moeglichkeiten? Oder geht es doch gar nicht?

Leo

Re: Litauische Ehegatte v. deutschen Buergers - darf nach D

Verfasst: 25.02.2008, 11:06
von emila
Hallo Leo,
für deinen Kollegen wäre es am einfachsten, wenn die Freundin nicht als Frau dh. als Folge der "Familiezusammenführung" mitkommt, sondern als Bürger eines EU-Landes, wie zb viele Deutsche es tun. Unter Nachweis von einer bestimmten Geldsumme auf dem Konto. Familiezusammenführung ist tatsächlich sehr mühselig, und in diesem Falle gar nicht notwendig.
Liebe Grüsse
emila

Verfasst: 25.02.2008, 12:31
von Vilmy
Hallo,
die Frau darf als ehefrau einen Mannes, der genug verdient, um die Familie zu unterhalten immer mit, wenn sie verheiratet sind.

Der Paragraph mit der Gesamtbindung gilt für Dänen, nicht für Deutsche. In disem Fall ist man als EU-Büger besser gestellt als die eigenen Staatsbürger (Dänen).

Die Regeln für EU Bürger sind hier:
[url]http://www.nyidanmark.dk/da-dk/Ophold/borgere_fra_eu_og_norden/eu_eoes_statsborgere.htm
[/url]

Gruss, vilmy

Re: Litauische Ehegatte v. deutschen Buergers - darf nach D

Verfasst: 25.02.2008, 13:43
von Lars J. Helbo
Leo hat geschrieben:Man hat ihm auf die Erklaerung http://www.familiestyrelsen.dk/other-languages/deutsch/1/
hingewisen,
Dort frage ich mich doch, welcher Idiot "Man" ist? :roll: