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Fristsetzung in Mahnungen von privat Personen

Verfasst: 07.03.2008, 14:53
von truemmerlotte
Hallo,
hab da mal ne grundsätzliche Frage:

Wenn zb ein Vermieter einen Mieter anmahnen muss, weil dieser 5 Tg mit der Miete im Verzug ist, kann er dann zb am Freitag einen Brief einwerfen und die Mahnfrist endet am darauffolgenden Montag??

Tak for hjelp

Truemmerlotte

Verfasst: 07.03.2008, 15:08
von annikade
truemmerlotte hat geschrieben:Wenn zb ein Vermieter einen Mieter anmahnen muss, weil dieser 5 Tg mit der Miete im Verzug ist, kann er dann zb am Freitag einen Brief einwerfen und die Mahnfrist endet am darauffolgenden Montag??
Reden wir hier vom dänischen Recht?
Da kenn ich mich nicht aus.
Im deutschen kenn ich mich auch nicht aus, aber hier geht es dem Vermieter hauptsächlich darum, den säumigen Mieter so schnell wie möglich "in Verzug" zu setzen. Eine Voraussetzung für die Berechnung von Verzugszinsen und weitere Maßnahmen.
Fällig ist die Miete ja offenbar sowieso schon und sollte in jedem Fall möglichst schnell bezahlt werden.
Daher fällt es ja nicht weiter ins Gewicht, wie kurz die Frist ausfällt. ;-)

Vielleicht steht ja etwas zu diesen Fragen im Mietvertrag?

Interessant wäre es zu wissen, was denn der Vermieter für den Fall des fruchtlosen Ablaufs seiner Mahnfrist angedroht hat.

[url=http://dejure.org/gesetze/BGB/286.html]§ 286 BGB[/url]

/annika

Verfasst: 08.03.2008, 01:05
von Frank H.
Hej Truemmerlotte,
3 Tage nach Empfang: [url=http://www.jur.ku.dk/lejeret/sider/ikkebeskyttetmateriale/04-08-A1%20p%C3%A5krav%20beboelse_05.pdf]Påkravsskrivelse for boliglejemål[/url] (pdf)

Im schlimmsten Fall: www.dr.dk/DR1/kontant/2008/02/19130235.htm

Mvh Frank