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Wie bekommt man einen Pendlerstatus für DK/D?
Verfasst: 05.04.2008, 12:34
von PetraStoll
Ich frage für meine Tochter Petra an, die eine Meldebestätigung für Hamburg und einen Wohnsitz in Kolding hat. Kann mir jemand mitteilen, was sie tun muss, um einen Pendlerstatus zu erhalten?
Wenn das schon mal beantwortet wurde, bitte ich um Entschuldigung, ich habe leider nichts Entsprechendes gefunden.
Beste Grüße von Helga Stoll in Hamburg
Verfasst: 06.04.2008, 07:35
von mib777
Hej,
da must Du zunächst mal ein bischenmehr erzählne. In Deinem Wohnort steht Kolding, also wohnt ihr in DK?
Deine Tocher geht dann nach Hamburg? Arbeitet sie dort oder studiert? Fährt Sie einmal die Woche nach hause?
Viele Fragen, die aber vorher geklärt werden müssen, ob sie übrhaupt Pendler ist und wofür dieser Status gut sein soll.
Schreib mal etwas mehr Details, dann ist es leichter zu helfen.

Verfasst: 06.04.2008, 08:03
von AXHEIKE
Wer Pendlerstatus hat, hat seinen Lebensmittelpunkt in D! Das heißt ist dort polizeilich gemeldet und kehrt nach einem gewissen Zeitraum ( wenn man frei hat) auch dahin zurück. Man behält dor sein Konto und meldet auch nicht die Post um. So habe ich das gelernt, bin Pendler!
Verfasst: 06.04.2008, 08:26
von PeterU
Das Konto kann auch in DK sein, wichtig ist das der Wohnsitz in D ist.
Grenzprependlerstatus
Verfasst: 06.04.2008, 10:10
von Pippilotta
Hej Helga,
den Grenzpendlerstatus kannst du beim Finanzamt/ Skat geltend machen. Wenn deine Tochter Deutsche mit Hauptwohnsitz in Hamburg ist, und in Kolding arbeitet oder studiert (oder umgekehrt), ist es möglich diesen Status zu erhalten. Sie muss aber glaubhaft erklären können, warum sie nach wie vor einen Grund hat an jedem Wochenende nach Hause zu fahren (Familie/ Freund/ Mann). Heisst: ihr Lebensmittelpunkt muss Deutschland (Dänemark) sein. Dann ist es moeglich die Fahrtkosten und die doppelte Haushaltsführung steuermindernd geltend zu machen. Auf jeden Fall lohnt es ein persönliches Gespräch mit der Steuerbehörde zu führen. Mein Grenzpendlerstatus wurde auch anerkannt, auch wenn meine Familie 850 km entfernt wohnt.
LG, Pippi
Verfasst: 25.04.2008, 16:43
von nicober
Also wenn alles klappt dann ist es bei mir auch nächsten Monat soweit, und ich habe Chaos im Kopf.
Ich habe mich durch die Suchfunktion gedudelt und alles prasselt auf mich ein.
Mein Lebensgefährte würde in D bleiben, ich will mir ein Zimmer suchen und an den WE nach D fahren. Dann bin ich ja Pendler, richtig?
Aber das kann ich nur ein halbes Jahr machen? Hab ich das richtig verstanden?
Ich zahl dann Steuern in Dänemark, und krankenersichert bin ich dann auch in DK? Muß ich mich in D irgendwo beim Amt abmelden? Arbeitsamt oder wo auch immer?
So ganz klar komm ich hier nicht.
Sorry wenn ich planlos bin.
Aber vieleicht kann mir ja jemand helfen
Verfasst: 25.04.2008, 17:11
von Lars J. Helbo
nicober hat geschrieben:
Aber das kann ich nur ein halbes Jahr machen? Hab ich das richtig verstanden?
Nein das stimmt nicht. Du kannst es im Prinzip zeitlich unbegrenzt. Dein Lebensmittelpunkt muss aber in D sein. Das ist es mit Sicherheit, wenn Du den 183-Tage-Regel einhält. Das heißt, wenn Du niemals mehr als 183 Tage in DK innerhalb des jeweils letzten Jahres gewesen ist.
Verfasst: 25.04.2008, 17:26
von nicober
Also wenn ich im Mai anfange dann darf ich bis Ende Dezember nicht mehr als 183 Tage in Dk gewesen sein.
Und dann im nächsten Jahr wieder. Das wird aber eng. Bei einer 4 tage Woche könnte das natürlich klappen.
Danke.
Und muß ich das dann irgendwie belegen? Wird ja auch so sein das men freund mal am WE zu kommt..
Verfasst: 25.04.2008, 18:49
von Lars J. Helbo
nicober hat geschrieben:Also wenn ich im Mai anfange dann darf ich bis Ende Dezember nicht mehr als 183 Tage in Dk gewesen sein.
Und dann im nächsten Jahr wieder. Das wird aber eng. Bei einer 4 tage Woche könnte das natürlich klappen.
Danke.
Und muß ich das dann irgendwie belegen? Wird ja auch so sein das men freund mal am WE zu kommt..
Nein, zu jedem beliebigen Zeitpunkt musst Du sagen können, dass Du innerhalb der letzten 12 Monaten weniger als 183 Tage in DK warst.
Viele machen das z.B. indem sie von Montag Morgen bis Donnerstag Abend in DK arbeiten. Damit haben sie jede Woche 4 Übernachtungen in DE und 3 in DK, und damit funktioniert es.
Verfasst: 25.04.2008, 19:56
von nicober
okay, so langsam steig ich wenigstens da durch.
Danke sehr
Gruß Nicole
Verfasst: 25.04.2008, 22:16
von ta.schi
Abmelden musst Du Dich auch nirends... Du musst nachher mit dem Formular E 106 von der daen. Kommune zu deiner dt. Krankenkasse, damit die den Status aendern und somit ueber DK abrechnen koennen...
Verfasst: 28.04.2008, 09:23
von nicober
Okay, mange tak.
Nun bin ich schlauer. Wenn es diese Woche klappen sollte dann geht es schon nächsten Montag los, und ich habe ein bischen das "P" in den Augen gehabt wie ich das denn alles schaffen soll weil wir ja einen Feiertag haben.
Aber so müßte ich das dann alles hin kriegen.
Einen schönen sonnigen Tag an alle
LG Nicole