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Deutsches Nummernschild in DK???

Verfasst: 08.04.2008, 18:52
von Ravenholm13
Hej allesammen,

Ich gehe am 1. August 2008 für ein Jahr nach Dänemark und komme nächstes Jahr am ersten August wieder zurück nach Deutschland. Ich mache dort ein (Freiwilliges Ökologisches Jahr) und möchte gerne mein Auto mitnehmen. Jetzt wollte ich fragen ob ich nur für dieses Jahr extra das deutsche Nummernschild auf ein dänisches ummelden muss oder nicht. Da ich nach diesem Jahr ja wieder zurück nach Deutschland gehe, wäre das ein bisschen lächerlich. Ist es erlaubt unter diesen Umständen das deutsche Nummernschild zu behalten oder gibt es vielleicht eine Sondergenehmigung??

Ich freue mich auf nützliche Antworten

Med venlig hilsen
Robert

Verfasst: 08.04.2008, 19:23
von Lars J. Helbo
Nein, das ist ganz bestimmt nicht erlaubt. Du musst das Auto innerhalb von 14 Tagen nach der Umzug ummelden. Es gibt allerdings für Dich die Möglichkeit die Registrierungsabgabe nicht auf einmal, sondern als Monatliche Abgabe zu bezahlen. Du musst das allerdings vorher beantragen - und billig ist es trotzdem nicht.

Verfasst: 08.04.2008, 19:51
von ta.schi
Etwas OT, aber darf ich trotzdem fragen, wohin es Dich verschlaegt?! Soweit ich weiss, bieten sie das doch nur auf Rømø und im Vadehavscentret an, oder?! Sorry fuer meine Neugier...

Robert Schulze

Verfasst: 08.04.2008, 19:55
von Ravenholm13
Hej ta.schi,

Ja du hasst recht, ich werde im Wattenmeerzentrum in Vester Vedsted arbeiten. Noch ist es nicht ganz sicher, aber ich hoffe es klappt :D

Mvh. Robert

Verfasst: 08.04.2008, 20:34
von Inchen
Hängt das nicht mit dem Wohnsitz zusammen? :?
Für das Jahr behälst Du doch viell. den 1. Wohnsitz in D und meldest DK nur als 2. Wohnsitz... oder das Auto läuft über die Eltern oder so....

Ist nur ein Gedanke (vielleicht ein doofer- weiß ich nicht).
Ich weiss es nicht wirklich, wie es mit der Ummeldepflicht ist....

LG Inchen

Verfasst: 08.04.2008, 20:50
von Perlie
Inchen hat geschrieben:Für das Jahr behälst Du doch viell. den 1. Wohnsitz in D und meldest DK nur als 2. Wohnsitz...
In Dk gilt sowas nicht. In Dk unterscheidet man, wo man seinen Lebensmittelpunkt hat. Dieser wird bei einem Jahr Aufenthalt (vermutlich) in Dk sein und somit muss auch das Auto umgemeldet werden.

LG Perlie

Verfasst: 08.04.2008, 21:11
von udo66
Du kannst die Kommune fragen, ob fuer ein Jahr soviele Abgaben gezahlt werden muessen. Bei befristeten Arbeitplaetzen kann man bestimmt eine Sonderregelung erwirken.
Hier gibt es viele Littauer, die bestimmt nicht daenische Abgaben zahlen, da sie originale LT Kennzeichen fahren.
Versuch mal direkt bei deiner kommune zu fragen oder eine email mit Arbeitsplatzschilderung zu senden.

Eventuell pendeln waere auch eine Moeglichkeit.
Es gibt fuer Deutsche die Moeglichkeit, fuer max 1 Jahr auf grænsepladdern zu fahren. Das heisst keine Abgaben.
Dies geht nur 1mal!!! Danach muss man ummelden - es gibt also nicht nur die daenische Loesung, das weiss ich!

Robert Schulze

Verfasst: 08.04.2008, 22:58
von Ravenholm13
Hej,

Das mit den Grenznummernschildern ist wirklich eine gute Idee!
Ich habe mich bereits auf verschiedenen Internetseiten über die Grenznummernschilder informiert und konnte einige brauchbare Informationen entnehmen. Jedoch wird auf diesen Seiten nicht klar, was solche Grenznummernschilder für meinen VW Polo von 1998 kosten. Da steht, das man bei Grenznummernschildern keine Abgaben an den Staat zahlen muss, ist das richtig? Jedoch konnte ich entnehmen, das man das Auto trotzdem über eine Dänische Versicherung versichern lassen muss und es dort zu einer so genannten (syn) Prüfstelle bringen muss. Weiß einer ob man das auch über die Deutsche Versicherung legal laufen lassen kann? Jedenfalls ist das Auto über meinen Vater angemeldet, dessen Wohnsitz ja in Deutschland ist, ebenso wie meiner. Für mich ändert er sich wie gesagt nur in diesem "Jahr".

Wäre über weitere Lösungswege und Informationen sehr dankbar

Mvh. Robert :D

Verfasst: 09.04.2008, 00:12
von Lars J. Helbo
Lieber Dackelwurm - was Du hier schreibst ist leider der allerletzte Scwachsinn :roll: Ja, tut mir leid, aber es ist so. Irgendwie begreife ich das nicht. Dieses Thema ist so oft ausführlich hier im Forum erklärt worden, und trotzdem kommen immer wieder solche Sachen auf. Also:

Erstens, die Kommune hat mit Steuern absolut nichts zu tun.

Zweitens, die Litauer sind vermutlich Grenzpendler, die nur hier Arbeiten (auf Montage sind).

Grænseplader sind das was in DE Überführungskennzeichen heißt. Die benutßt Du, wenn Du z.B. in DK ein neues Auto kaufst und es dann nach DE fahren willst, um es dort anzumelden (weil Du in DE wohnst). Die kannst Du nur wenige Tage benutzen. Sie sind also in diesen Zusammenhang völlig uninteressant.

Deine Behauptung, dass Deutsche ein Jahr lang ohne Ummeldung und Abgaben fahren können, geistert schon lange hier rum. Da ist aber kein wahres Wort dran.

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Also Robert, es gibt zwei Möglichkeiten:

Erstens kannst Du Pendler sein. Dann gilt aber die 183-Tage-Regel. D.h. Du darfst höchstens 182 mal/Jahr in DK übernachten, ob Du das bei Deiner Arbeit einhalten kannst, solltest Du erst untersuchen. In dem Fall kannst Du auf DE Kennzeichen fahren.

Die andere Möglichkeit ist das Auto umzumelden, und dabei eine Monatliche (statt einmalige) Registrierungsabgabe zu beantragen. Der Antrag musst Du bei Skat stellen.

Verfasst: 09.04.2008, 11:46
von ebbus
Hej,

bezieht sich die 183 Tage Regel auf das Kalenderjahr? Dann wäre ja eventuell bis 31.12.08 das Problem vom Tisch :roll: .

Gruß Ebs

Verfasst: 09.04.2008, 12:17
von Sandra
Also wenn das Auto auf denen Vater angemeldet ist, brauchst du doch gar nichts zu unternehmen.
Denn der Papa wohnt ja weiterhin in Deutschland. Wenn also auf den Fahrzeugpapieren gar nicht dein Name steht, dann brauchst du auch nichts ummelden.....Papa ist ja dann für das Auto verantwortlich. Er kann es dir natürlich "leihen"
Robert, ich denke du brauchst daher in Bezug auf Autoummelden o.ä. nicht tätig werden.

Verfasst: 09.04.2008, 12:24
von galaxina
Sandra hat geschrieben:Also wenn das Auto auf denen Vater angemeldet ist, brauchst du doch gar nichts zu unternehmen.
Denn der Papa wohnt ja weiterhin in Deutschland. Wenn also auf den Fahrzeugpapieren gar nicht dein Name steht, dann brauchst du auch nichts ummelden.....Papa ist ja dann für das Auto verantwortlich. Er kann es dir natürlich "leihen"
Robert, ich denke du brauchst daher in Bezug auf Autoummelden o.ä. nicht tätig werden.

ohjeje- ein tipp der leicht mal 200.000 daenische kronen unkosten verursachen kann.


with one leg in jail, mal saaagn; aber es bleibt dir natuerlich unbenommen, das risiko einzugehen...

Verfasst: 09.04.2008, 12:41
von micha_i_danmark
Sandra hat geschrieben:Also wenn das Auto auf denen Vater angemeldet ist, brauchst du doch gar nichts zu unternehmen.
Denn der Papa wohnt ja weiterhin in Deutschland. Wenn also auf den Fahrzeugpapieren gar nicht dein Name steht, dann brauchst du auch nichts ummelden.....Papa ist ja dann für das Auto verantwortlich. Er kann es dir natürlich "leihen"
Robert, ich denke du brauchst daher in Bezug auf Autoummelden o.ä. nicht tätig werden.
Das stimmt nicht - Du darfst, wenn Du in DK registriert bist, in DK kein auslændisches Auto fahren, auf wen auch immer es angemeldet ist. Wie Galaxina schon andeutet, kann das sehr teuer werden, wenn man erwischt wird. Es soll auch schon Nachbarn gegeben haben, die da gerne mal bei der ørtlichen polizeiwache anrufen (gerade einen Fall hier aus Kopenhagen gehørt).

183-Tage Regelung bezieht sich meines Wissens auf das Steuerjahr = Kalenderjahr. Es empfiehlt sich, im Zweifelsfall einen Steuerkalender zu fuehren, um dies den Behørden nachweisen zu kønnen

Verfasst: 09.04.2008, 12:57
von Smiley22
Sobald Du Deine Aufenthaltsgenehmigung hast, hast Du noch 14 Tage Zeit zum Ummelden. Gelegentlich hört man auch was von 6 Monaten. Im Zweifelsfall also lieber bei der, am zukünftigen dänischen Wohnort, Politi nachfragen.
Angeblich ist man mit 6000 kr dabei, wenn man mit deutschen Nummern erwischt wird.
Jürgen

Verfasst: 09.04.2008, 13:10
von Lars J. Helbo
Sandra hat geschrieben:Also wenn das Auto auf denen Vater angemeldet ist, brauchst du doch gar nichts zu unternehmen.
Denn der Papa wohnt ja weiterhin in Deutschland. Wenn also auf den Fahrzeugpapieren gar nicht dein Name steht, dann brauchst du auch nichts ummelden.....Papa ist ja dann für das Auto verantwortlich. Er kann es dir natürlich "leihen"
Robert, ich denke du brauchst daher in Bezug auf Autoummelden o.ä. nicht tätig werden.
Mann oh mann :roll: :roll: :roll:

Das ist ja wohl inzwischen hundert Mal hier im Forum erklärt worden. Das funktioniert NUR, wenn der Papa bei JEDEM fahrt in DK mit im Auto fährt.

Ist das den wirklich sooo schwer zu begreifen ?