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Leasingfahrzeug

Verfasst: 10.04.2008, 09:18
von Doris11
Hej,

wir haben ein weiteres Planungsproblem festgestellt.

Nachdem wir alles soweit mit der Einfuhrkosten, Steuer und Vericherung bei unseren Autos mit den dänischen Gesetzen abgeklärt hatten, kommt nun ein neues Problem auf uns zu.

Eines unserer Fahrzeuge ist ein Leasingfahrzeug und wäre noch 2 Jahre zu bezahlen. Nun ist es so, das die Leasinggesellschaft keine Umeldung nach DK gestattet, so lange der Vertrag läuft. Einer Auflösung des Vertrages wollen sie aber auch nicht zustimmen, nicht mal einer vorzeitigen Ablöse.

Gibt es für einen solchen Fall eine Sonderregelung? Hat Jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht oder kennt sich aus? Oder weiß Jemand an wen ich mich wenden kann um genaueres zu erfahren?

Liebe Grüße und danke für eure Hilfe

Doris

Verfasst: 10.04.2008, 09:22
von Smiley22
Kannst Du evtl den Vertrag auf jemand anderen Ûbertragen?
Steht im Vertrag was über vorzeitige Kündigung?
Wie hast Du den Leasingvertrag gemacht? Über einen Händler?
Jürgen

Verfasst: 10.04.2008, 09:40
von Doris11
Den Leasingvertrag haben wir über den Händler gemacht und wie ich nachlesen konnte, habe ich kein Recht auf vorzeitige Kündigung.

Bei einer Übertragung müsste ich erst Jemanden finden der das Auto will und der Händler muß auch einverstanden sein. Müsste mir dann auch noch ein neues Auto kaufen.

Habe wirklich gedacht, der Händler oder die Leasinggesellschaft wären kulanter. Ich will ja nichts geschenkt, ich wollte ja ablösen. War sogar bereit die kompletten Zinsen zu übernehmen, die angefallen wären.
Trotzdem schalten die auf stur! Selbst wenn ich eine Millionen im Lotto gewinnen würde, gäbe es keine andere Entscheidung, wurde mir mitgeteilt.

Ich finde die ganze Sache idiotisch, denn die hätten ja keinen finanziellen Verlust.

Gruß

Doris

Verfasst: 10.04.2008, 09:40
von micha_i_danmark
Hmmm schwierig. Im Zweifelsfall mal direkt an SKAT wenden und nachfragen.

Es gibt Sonderregelungen fuer auslændische firmenwagen, wenn der Halter noch bei der auslændischen Firma angestellt ist. Er kann mit dem auslændischen Kennzeichen weiterfahren und es fallen quartalsweise Abgaben an den dænischen Staat dafuer an (die aber auch nicht gerade gering sind).

Verfasst: 10.04.2008, 09:47
von Doris11
Ok, danke!

Werde mich dann da mal schlau machen. Warum sollte auch irgend etwas einfach gehen, wenn es auch kompliziert gehen kann.

Gruß

Doris