Wer kennt sich mit dänischem Familienrecht aus ? Gibt es hier Info-Material drüber ?
Es geht um eine Unterhaltssache, die in Deutschland vor Gericht ist, aber der Beklagte lebt jetzt seit 2 Jahren in Dänemark.
Wie sieht es hier aus ? Dänisches oder Deutsches Recht bei allen nachfolgenden Sachen ?
Für Hinweise vielen Dank.
Ariane
dänisches Familienrecht
Wenn der Beklagte und der/die Unterhaltspflichtigen deutsche Staatsbürger sind, gilt deutsches Recht.
Wenn es um Kindesunterhalt geht:
Der Anspruch auf Unterhalt besteht unabhängig vom Aufenthaltsort des Unterhaltsberechtigten. Dies bedeutet, dass der Unterhaltsanspruch auch vom Ausland aus geltend gemacht und durchgesetzt werden kann. Denn der Umzug ins Ausland ändert nichts daran, dass der Elternteil, mit dem das Kind nicht in einem Haushalt lebt, barunterhaltspflichtig ist, solange das Kind minderjährig ist.
Im Übrigen wird sich der angemessene Bedarf des im Ausland lebenden Kindes nach der geltenden Düsseldorfer Tabelle richten. Gegebenenfalls kann hiervon ein prozentualer Abschlag vorgenommen werden, dessen Höhe sich z.B. nach der Ländergruppeneinteilung des Bundesfinanzministeriums oder nach dem Devisenkurs richtet.
Wenn es um Kindesunterhalt geht:
Der Anspruch auf Unterhalt besteht unabhängig vom Aufenthaltsort des Unterhaltsberechtigten. Dies bedeutet, dass der Unterhaltsanspruch auch vom Ausland aus geltend gemacht und durchgesetzt werden kann. Denn der Umzug ins Ausland ändert nichts daran, dass der Elternteil, mit dem das Kind nicht in einem Haushalt lebt, barunterhaltspflichtig ist, solange das Kind minderjährig ist.
Im Übrigen wird sich der angemessene Bedarf des im Ausland lebenden Kindes nach der geltenden Düsseldorfer Tabelle richten. Gegebenenfalls kann hiervon ein prozentualer Abschlag vorgenommen werden, dessen Höhe sich z.B. nach der Ländergruppeneinteilung des Bundesfinanzministeriums oder nach dem Devisenkurs richtet.
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Kindesunterhalt
@ Dagmar: huhu, war schön bei Euch am Sonntag
Ich bin in der gleichen Situation, was den Kindesunterhalt betrifft und kann mich da nur anschließen. Habe alleiniges Sorge- und Aufenthaltsrecht für meine Tochter und der Unterhalt muss trotz meines Umzuges ins Ausland weiterbezahlt werden.
hilsen,
sunshine26

Ich bin in der gleichen Situation, was den Kindesunterhalt betrifft und kann mich da nur anschließen. Habe alleiniges Sorge- und Aufenthaltsrecht für meine Tochter und der Unterhalt muss trotz meines Umzuges ins Ausland weiterbezahlt werden.
hilsen,
sunshine26