ausreichende Mittel für opholdsbevis
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ausreichende Mittel für opholdsbevis
Hallo Leute,
wieviel eigene Mittel muß man vorweisen, wenn man einen opholdsbevis beantragt? Habe gerade die Zahl 70.000 DKK (=9.333 DKK) genannt bekommen. Scheint mir etwas hoch.
Was ist eure Erfahrung?
Danke und Gruß
wieviel eigene Mittel muß man vorweisen, wenn man einen opholdsbevis beantragt? Habe gerade die Zahl 70.000 DKK (=9.333 DKK) genannt bekommen. Scheint mir etwas hoch.
Was ist eure Erfahrung?
Danke und Gruß
nachweis
Genau richtig. Dieser Nachweis wird nur dann eingefordert, wenn du ohne Arbeitsvertrag einen opholdsbevis beantragst.
Und es sind ungefähr 10.000 Euro, also gut 70.000 Kronen, die nachzuweisen sind. Der genaue Betrag ist aber nirgendwo schriftlich festgelegt, die Statsämter haben also einen gewissen Ermessensspielraum, wie viel sie tatsächlich nachgewiesen haben wollen.
LG Birte
Und es sind ungefähr 10.000 Euro, also gut 70.000 Kronen, die nachzuweisen sind. Der genaue Betrag ist aber nirgendwo schriftlich festgelegt, die Statsämter haben also einen gewissen Ermessensspielraum, wie viel sie tatsächlich nachgewiesen haben wollen.
LG Birte
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Danke für eure Infos.
@Doro: man muß nichts zahlen, aber wenn man keinen Job hat,
muß man bei der Beantragung des oboldsbevises vorweisen, daß man ausreichend Mittel hat, um für den eigenen Unterhalt aufzukommen. Bankauszug (auch von einem eigenen deutschen Konto) reicht.
@Doro: man muß nichts zahlen, aber wenn man keinen Job hat,
muß man bei der Beantragung des oboldsbevises vorweisen, daß man ausreichend Mittel hat, um für den eigenen Unterhalt aufzukommen. Bankauszug (auch von einem eigenen deutschen Konto) reicht.
Dagmar [img]http://www.jordt.dk/pics/skate.gif[/img]
Der Worktrotter-Ratgeber für Dänemark http://www.worktrotter.dk/guide
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also du mußt garnichts hinterlegen, das einzigste ist das du es an dem tag nachweisen kannst an dem du dort deine papiere abgibst.
es sind genau 60000 Dkk oder du hast ein einkommen aus deutschland oder sonst wo her.
also die kohle auf einem konto deponieren und kontoauszug bei fügen.
damit geben sie sich in der regel zufrieden.
dies ist aber nur notwendig wenn du keine arbeit hast.
wenn du arbeit hast, arbeitsvertrag dazu und fertig.
mfg
es sind genau 60000 Dkk oder du hast ein einkommen aus deutschland oder sonst wo her.
also die kohle auf einem konto deponieren und kontoauszug bei fügen.
damit geben sie sich in der regel zufrieden.
dies ist aber nur notwendig wenn du keine arbeit hast.
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mfg
http://www.skat.dk/blanketter/21059_P216_0606_AnsoegningOmTill_AndskRegistreretKoeretoej.pdf
[img]http://img511.imageshack.us/img511/5213/cooltext58349695qt5.jpg[/img]
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hej,
bin in einer ähnlichen situation. habe einen opholdsbevis (wohne seit november 2007 in dänemark) und musste, da ich zur zeit noch keine arbeit in dänemark habe, ebenfalls 70000 kronen auf einem konto hinterlegen. nun gibt es ja eine fünfjährige "bewährungsfrist" in dänemark, denn erst nach fünf jahren kann man ja die endgültige aufenthaltsgenehmigung beantragen.
ich lebe von meinem geschäft, welches immer noch in deutschland geld verdient, bin also vom dänischen staat finanziell unabhängig. allerdings zahle ich natürlich keine einkommenssteuer in dänemark, da ich kein einkommen in dk habe, sondern nur in deutschland. da ich in dk eine schöne, kleine immobilie gekauft habe, hab ich natürlich angst, dass der dänische staat mir nach fünf jahren keinen endgültige aufenthaltsgenehmigung erteilt, oder mich sogar vorher wieder aus dem land wirft. kennt sich jemand mit diesen bürokratischen dingen aus ? wäre toll, wenn sich jemand meldet. mange tak, erik georg
bin in einer ähnlichen situation. habe einen opholdsbevis (wohne seit november 2007 in dänemark) und musste, da ich zur zeit noch keine arbeit in dänemark habe, ebenfalls 70000 kronen auf einem konto hinterlegen. nun gibt es ja eine fünfjährige "bewährungsfrist" in dänemark, denn erst nach fünf jahren kann man ja die endgültige aufenthaltsgenehmigung beantragen.
ich lebe von meinem geschäft, welches immer noch in deutschland geld verdient, bin also vom dänischen staat finanziell unabhängig. allerdings zahle ich natürlich keine einkommenssteuer in dänemark, da ich kein einkommen in dk habe, sondern nur in deutschland. da ich in dk eine schöne, kleine immobilie gekauft habe, hab ich natürlich angst, dass der dänische staat mir nach fünf jahren keinen endgültige aufenthaltsgenehmigung erteilt, oder mich sogar vorher wieder aus dem land wirft. kennt sich jemand mit diesen bürokratischen dingen aus ? wäre toll, wenn sich jemand meldet. mange tak, erik georg
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Meine Freundin musste nur einen Kontoauszug vorzeigen, das Geld war keinesfalls "gesperrt" oder zweckgebunden.
Wieso man ein Notarkonto verlangen kann, ist mir ein Rätsel.
Im Prinzip darf nach EU-Richtlinie (2004/38/EG) nicht mehr verlangt werden, als der Staat seinen Bürgern als Hilfe zum Lebensunterhalt (Hartz IV, Kontanthjælp) selbst zumutet.
Wieso man ein Notarkonto verlangen kann, ist mir ein Rätsel.
Im Prinzip darf nach EU-Richtlinie (2004/38/EG) nicht mehr verlangt werden, als der Staat seinen Bürgern als Hilfe zum Lebensunterhalt (Hartz IV, Kontanthjælp) selbst zumutet.
Habe ich auch noch nie gehört. Bei mir reichte auch ein deutscher Kontoauszug. Vorher und nachher kann ich also mit der Kohle machen was ich will. Zudem habe ich die Auskunft bekommen, dass 16.500 Kronen ausreichend sind: 5.500 Kronen pro Monat, das ganze für drei Monate nachgewiesen. Neben Giro- und Sparkonto ist auch ein Depot als Nachweis möglich gewesen.JasperKK hat geschrieben:Meine Freundin musste nur einen Kontoauszug vorzeigen, das Geld war keinesfalls "gesperrt" oder zweckgebunden.
Wieso man ein Notarkonto verlangen kann, ist mir ein Rätsel.
Wie hoch auch immer die Summe sein muss: Natürlich gilt das pro Person. Sinn und Zweck der Übung ist ja, dass der Staat sicherstellen will, dass man über das Existenzminimum (=kontanthjælp) verfügt und damit dem dänischen Staat nicht auf der Tasche liegt.
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Zu der fünfjährigen "Bewährungsfrist" möchte ich sagen, dass ich (jetzt am 2.5.2008) und mein Sohn im September 2007) gleich eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung bekommen haben.
In dem Antrag sind zwei Kästchen, einmal kann man unbefristet ankreuzen oder die Dauer wie lange man die Aufenthaltsgenehmigung haben möchte.
Wir haben einfach ein Kreuz bei unbefristet gemacht und die nette Bearbeiterin hat nur noch mal gefragt ob es seine Richtigkeit hat, was ich bestätigte.
Jacky
In dem Antrag sind zwei Kästchen, einmal kann man unbefristet ankreuzen oder die Dauer wie lange man die Aufenthaltsgenehmigung haben möchte.
Wir haben einfach ein Kreuz bei unbefristet gemacht und die nette Bearbeiterin hat nur noch mal gefragt ob es seine Richtigkeit hat, was ich bestätigte.
Jacky