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Krankenversicherung bei Rückkehr nach Deutschland

Verfasst: 05.02.2004, 12:47
von iri
Hej allesammen,

aufgrund einer nachträglichen Gesetzesänderungen droht mir als nichtarbeitende Ehefrau eines Dänen die Ausweisung.

Versichert war ich die Zeit im dänischen Systhem und nach Ausweisung verliere ich natürlich auch diesen Schutz.

Mein Mann wird weiterhin seine dänische Arbeitsstelle behalten und muss somit seine Steuern an Dänemark entrichten, d.h. ich kann in Deutschland als Familienmitglied nicht mitversichret werden.

Weiss jemand Rat oder kennt öffentliche Stellen in Deutschland bei denen ich Erkundigungen einholen kann?

Wie immer einen herzlichen Dank an die so hilfsbereiten Menschen hier.

Grüsse

Ingrid, die Kritikerin, die nun bald von den Problemen und Hindernissen die Deutschland sicher machen wird berichten kann.Ich sehe Berge von Formularen auf mich zukommen :)

Verfasst: 05.02.2004, 14:52
von Andrea
Hallo Ingrid,

wenn du dich in D arbeitslos meldest und der gesetzliche KV dort klarmachen kannst, dass du in den letzten Jahren in dem vergleichbaren KV System in DK Mitglied warst, solltest du dort eigentlich hineinkommen. Wenn man aus USA zurueckkommt hat man da kaum Chancen, da es dort ja keine gesetzlichen Versichrungen gibt.
Am leichtesten waere es irgendeinen versicherungspflichtigen Job in D anzunehmen, um dann automatisch wieder in eine gesetzliche KV zu kommen.
Vielleicht wuerde es auch reichen, eine Ich-AG zu gruenden, da musst du dich auf dem Arbeitsamt schlaumachen.

Gruss Andrea

Verfasst: 05.02.2004, 18:39
von iri
Guten Abend Andrea,

Ich war in Dänemark nicht arbeitslos gemeldet.

Ich weiss nicht ob bei 25 Jahre Einzahlung an das deutsche Arbeitsamt nach 2 Jahren noch Restansprüche bestehen. Wenn ja wäre die Sache schon geklärt.

Würde es etwas nutzen sich jetzt noch, hier in Dänemark kurz vor dem Umzug, arbeitslos zu melden?

Und Andrea, was bitte ist eine Ich-AG?

Liebe Grüsse

Ingrid,
die mittlerweile schon deutsche Arbeitsämter, die Stadt Flensburg sowie Schleswig angemailt hat.Ach, und die Botschaft auch.

Verfasst: 05.02.2004, 18:52
von Petra~
Hi iri,
Auszug aus einer Seite des Arbeitsamtes:

Die Anwartschaftszeit haben Sie erfüllt, wenn Sie in den letzten drei Jahren (Dreijahresfrist) vor der Arbeitslosmeldung, der sogenannten Rahmenfrist, und der eingetretenen Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate (das sind 360 Kalendertage, weil der Monat zu 30 Tagen gerechnet wird) in einem Versicherungspflichtverhältnis (z.B. Beschäftigung, ggf. Krankengeldbezug u.a.) gestanden haben.

Vor einigen Jahren konnte aufgrund dieser Regelung eine Bekannte nach ihrem gescheiterten USA-Aufenthalt doch Arbeitslosengeld beziehen und war somit auch versichert.

Also bedeutet das.. sieh zu dass Du noch innerhalb der 2-Jahresfrist (die sich aus den e Jahren - 1 Jahr Beschäftigungszeit errechnet) dich beim Arbeitsamt arbeitslos meldest.

Hier noch die URL: https://www.arbeitsagentur.de/vam/?cont ... navId=7944

Toi toi toi
Petra

Verfasst: 05.02.2004, 19:43
von iri
Hej Petra,

ich könnte dich umarmen.DANKE

Die Botschaft hat und den gleichen Link geschickt und ich war echt zu dumm?blind?aufgeregt? das zu entdecken, was du mir gerade mitteilst.

Reicht es denn aus wenn ich in Dänemark arbeitslos gemeldet bin? Greifen dort die EU-Gesetze der freien Arbeitssuche? Müsste eigentlich, oder? Dann bin ich gleich morgen da. Es geht hier um Tage.

Liebe Grüsse

Ingrid, noch in der Hoffnung den Termin nicht verpasst zu haben.

Ingrid

Verfasst: 05.02.2004, 20:32
von iri
und schon wieder ich.

Liebe Leute, nochmal danke für die Hilfe.

Den Rest bekomme ich dann selbst heraus. Ich habe ja noch bis zum 20. März Zeit (gerade nachgeschaut).

Meine Guete, war das knapp!

Juchhuu, Kopfstand, Purzelbaum - freu!!!

Verfasst: 06.02.2004, 00:43
von Petra~
Hi iri,

ich freue mich sehr Dir auf die Sprünge geholfen zu haben ;-). Aber eines verstehe ich nicht, warum willst Du riskieren evtl. doch Probleme zu bekommen wenn Du Dich in Dänemark arbeitslos meldest. Warum erledigst Du das nicht sofort in Deutschland? Mir sind zwar keine Bestimmungen diesbezüglich bekannt, aber mich würde schon mal folgendes vorsichtig werden lassen: Nämlich die Ansage .. wenn ein deutscher Arbeitsloser nach Dänemark geht kann er für 3 Monate (nicht ein ganzes Jahr!!) Arbeitslosengeld beziehen.
Aus dieser Einschränkung schließe ich dass es Bestimmungen geben könnte die Dir Schwierigkeiten bereiten könnten. Zumal Du sowieso das Risiko vor Augen hast ausgewiesen zu werden.

Kurz und gut ... ich würde mich in Deutschland anmelden und dann Ruck Zuck zum Arbeitsamt marschieren.

Petra

Verfasst: 06.02.2004, 00:56
von iri
Hej nochmal Petra,

wenn man eine Aufenthaltsgenehmigung in Dänemark hat darf man keinen anderen Wohnsitz ausserhalb Dänemarks haben. Ja sogar abmelden muss man sich wenn man das Land verlassen und auf Reisen gehen will.

Soweit die dänischen Regeln.

Kann man sich ohne Wohnsitz in Deutschland arbeitslos melden?

OK, ich habe meine Berliner Adresse *nicht* aufgegeben und könnte mich in Berlin arbeitslos melden. Dann muss ich dem Arbeitsmarkt aber in Berlin zur Verfügung stehen. Kann ich aber nicht, da wir in die Flensburger Gegend ziehen werden.

Bin gerade am überlegen ob ich mich traue unsere Flensburger Bekanntschaft zu fragen ob sie mich bei sich anmelden würden bis wir ein Haus in D gefunden haben.

Es ist schon ein eigenartiges Gefühl mehr oder weniger dazu gezwungen zu sein, sich am Rande der Legalität zu bewegen.

Liebe Grüsse

Ingrid

Verfasst: 06.02.2004, 01:09
von iri
Und nochmal ich

Zu der 3 Monatsbestimmung. Diese wurde mir damals vom deutschen Arbeitsamt vorgeschlagen. Mir wurde auch gesagt, dass man jegliche Ansprüche auf weiteres Arbeitslosengeld aufgibt wenn man diese Regelung in Anspruch nimmt.

Die Arbeitssuche im Ausland soll so unterstützt werden.

Ich jedoch war ja nicht sehr direkt auf Arbeitssuche und schlug das Angebot aus.

So könnte mir doch eigentlich nicht viel passieren - hoffe, glaube, bete ich.

Ingrid

Verfasst: 06.02.2004, 09:25
von Petra~
Nein Iri, ich hätte bedenken wenn Du Dich in Dänemark arbeitslos meldest dass evtl. dann nur die 3 Monatsregel greift. Und nein, ohne Wohnsitz in D kannst Du Dich dort auch nicht arbeitslos melden. Aber Du hast ja einen... also diesbezüglich null Problem ;-)

Was das arbeitslos melden in D angeht: Du kannst Dich auch solange ihr keine realen Wohnsitz in D hast in Berlin arbeitslos melden und erst wenn Ihr in Flensburg eine Wohnung gefunden habt meldest Du Dich um (auch arbeitslos). Das geht auch! Allerdings müsstest Du natürlich, wenn Du Termine vom Arbeitsamt verpasst bekommst, auch real in Berlin antreteten (und Termine sind seit einiger Zeit üblich.. und das relativ kurzfristig). Allerdings würdest Du damit die Chance auf Vermittlung in Flensburg verringern.... nur.. wenn ich das realistisch betrachte dann ist eine Vermittlung über das Arbeitsamt sowieso relativ gering :-(
Außerdem, wo liegt das Problem wenn Du Dich in Dänemark abmelden müsstest? Du stehst doch sowieso knapp vor dem Rausschmiss!? Oder habe ich da etwas falsch verstanden?

Petra

Verfasst: 06.02.2004, 11:02
von Andrea
Hej Iri,

du schriebst :


wenn man eine Aufenthaltsgenehmigung in


Dänemark hat darf man keinen anderen Wohnsitz ausserhalb Dänemarks haben. Ja sogar abmelden muss man sich wenn man das Land verlassen und auf Reisen gehen will.

Soweit die dänischen Regeln.


Diese Regel ist falsch bzw. EU widrig, dass haetten die Dänen zwar gerne so aber ich kenne viele und habe auch selber mehrere Wohnsitze gehabt, auch während meiner Zeit in DK.

Als EU Buerger kann man selbstverstaendlich mehrere Wohnsitze haben, auch wenn die einzelnen Laender dass gern verhindern wuerden.
Wenn ihr sowieso nach Flensburg ziehen wollt, dann melde dich doch dort an, gehe aufs Arbeitsamt und melde dich anschliessend, d.h. wenn du in D versichert bist in DK ab.

Dass man sich abmelden muss wenn man auf Reisen geht habe ich noch nie gehört.

Gruss Andrea


Bearbeitet von - Andrea am 06.02.2004 11:25:38

Verfasst: 06.02.2004, 12:20
von iri
@ Petra,

du hast alles richtig verstanden. Ich möchte nicht warten bis mich die Entscheidung erreicht das Land verlassen zu müssen. Also alles vorbereiten für den Umzug. Morgen geht's ab nach D, Unterkunft suchen. Vielleicht habe wir ja Glück und finden etwas passendes. Dann habe ich die Meldeadresse gleich am richtigen Platz.

Wenn nicht, na dann muss ich in den sauren Berlinplan-Apfel beissen. Wir haben nur ein Auto und das braucht mein Mann, da die Arbeitsstelle in der Stadt nicht mit einem Bus zu so frühen Zeiten erreichbar ist.

@ Andrea

ich meine mich zu erinnern so etwas (Land nicht verlassen) bei meiner Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung unterschrieben zu haben. - erinnere mich sehr an meine Meckerei und eine anschliessende Diskussion mit der ganzen Familie über die Beschränkung meiner Reisefreiheit als Nydansker (sorry für den Nydansker Ursel ;) )

In der "Ausländerschule" sprachen die Eleven eines Tages in der Pause über ihre Einkaufstouren nach D. Die Lehrerin kam herein, hörte unsere Konversation und wetterte los: "Det må I ikke!" (das dürft ihr nicht).

Es ist ja schön wenn es überordnende EU-Gesetze gibt. Leider werden sie nicht immer von Seiten Dänemarks eingehalten (z.B. Auto) und den im Land lebenden Ausländern hilft es auch nicht die § zu kennen wenn es nicht möglich ist, diese Gesetze und Rechte auch durchzusetzen.

Ich habe mich nicht abgemeldet. Ich halte mich für einen freien Bürger der und lasse mich sicher nicht einsperren.

Gruss
Ingrid

Verfasst: 06.02.2004, 14:48
von Ursel
Hej Ingrid!
Haha, den Nydansker verzeihe ich Dir glatt, ahne ich doch dumpf, daß Du damit auch nicht so ganz zurechtkommst.
Aber ist das richtig, düfen neue Bürger hier nicht rumreisen???
Vorstellen kann ich mir soclhe Behördenwillkür ja, denn uns ist ähnliches auch mal passiert --- in der besagten Fam.sache woltle man uns auch den Kontakt zu Familienmitgliedern untersagen - ich dürfte meine Cosuine in England nicht besuchen??? Da bekam die Sachbearbeiterin von ihrem Chef, der mitgekommen war (jaja, in unserem Haus auf unsere Sofa!) fast vor´s Schienbein getreten - sie schoß da sichtlich über ihr Ziel hinaus und vergaß, daß es auch internationale Gesetze gibt ---erst als ich fragte, ob wi in DK, einem europ. Land, oder in einer Bananenreoublik lebten, nahm sie ihre Einschränkung zurück ..

Wir haben daraufhin bei einigen "Gesetzen" festgesteltl, dßa manches verwaltungsanweisungens ind,die sich irgendwann der art verselbständigt haben,daß "man es nun immer so macht" und keiner weß mehr, daß dies gesetzlich gar nicht vorgeschrieben oder gar berechtigt ist.
(Mit dem in der presse oft zitierten bsp. der Einzelhaft ist das benso - bei manchen mag das angebracht sein, aber die Anzahl ist eindeutig hoch und vor allem ist die dauer zu lang --- alles Gewohnheitsrecht statt wirklich Gesetze!)
esist dannauch schwer,a usländischenBehörden davon glaubhaft zu berichten,denndi efinden oft ja keine schriftliche handhabe - und glauben einem nicht,seufz...
DK - ein Fall für amnesty inernational???

Ketzerische Grüße --- Ursel, die nachdld. fährt, wann sie Lust und Laune hat!

Verfasst: 06.02.2004, 15:04
von Kiko
Das wird ja immer schlimmer, was man hier so lesen muss... Also ich meine nicht eure Beiträge, sondern die "dänischen Sitten"...
ICh habe meinen Aufenthaltsbeweis erst seit 11 Monaten, aber kann mich nicht daran erinnern, so eine Klausel unterschrieben zu haben. Das wäre ja wohl auch wirklich das letzte!
Kann es sein, dass es doch irgendwie einen Unterschied zwischen Aufenthaltsbeweis und Aufenthalsgenhemigung gibt?
Ich habe meinen Beweis auf Grund eines unbefristeten Arbeitsvertrages bekommen. Habe mich nach Lektüre von Iris anderem Beitrag aber auch schon gefragt, was denn eigentlich passiert, wenn ich arbeitslos werden würde... Der Beweis gilt ja 5 Jahre... Kriegt das das Statsamt mit, wenn ich arbeitslos werde? Was ist mit den Ansprüchen, die ich als Mitglied einer dänischen A-Kasse innerhalb des letzten jahres erworben habe? Werden die dann in Deutschland ausgezahlt, falls man ausgewiesen werden würde? ...
Oki, das ist jetzt Spekulation, aber man macht sich wirklich so seine Gedanken...

Verfasst: 06.02.2004, 21:30
von Ursel
Hej allesammen!
Das interessiert mich jetzt auch.
Ist da ein Unterschied zwischen Aufenthaltsgenehmigung und dem anderen ?
Und nicht, daß ich es ansonsten einfach gefunden hätte, wieder nach Dtld. zurückzugehen - schließlich gibt es da genug praktische und auch menschliche Probleme zu bewältigen; aber dies alles hier sollte doch jenen zu denken geben, die auswandwrungswillig sind und meinen, sowohl der Schritt ins Ausland als auch zurück (bei Nichtgefallen) sei so leicht, wie sie sich das vorstellen - wie auch jenen, die so locker meinen, wenn uns hier so manches nicht gefällt: Wieso geht Ihr denn nicht zurück?
Nachdenkliche Grüße - Ursel