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Doppelbesteuerung + 25% Regel

Verfasst: 15.05.2008, 07:46
von frankze
Hej,

ich arbeite seit Anfang April in Daenemark und falle aufgrund meiner wissenschaftlichen Taetigkeit unter die Regel "Researchers Employees recruited abroad", kann also wahrscheinlich den 25% Einkommenssteuersatz in Anspruch nehmen, weil ich auch meinen Hauptwohnsitz in Daenemark hab. Ich plane auch in Daenemark zu bleiben, weil mir bisher alles ziemlich gut hier gefaellt :) Aber zur Frage: Ich habe meine Arbeitsstelle nicht zum Jahrenanfang gewechselt, ich bin laut Auskunft des Finanzamtes in Deutschland unbeschraenkt einkommensteuerpflichtig:

[...]für das Jahr 2008 sind Sie unbeschränkt einkommensteuerpflichtig und
verpflichtet eine Einkommensteuererklärung einzureichen (Termin
31.05.2009), da Sie neben den inländischen Einkünften auch ausländische
Einkünfte beziehen.[...]

Jetzt bin ich aber voellig verwirrt. Muss ich jetzt in Deutschland fuer 2008 etwa die Steuerersparnisse, die ich aufgrund der 25% Regel in Daenemark habe, wieder an den Deutschen Staat zahlen? Berechnet wird ja jeweils (sowohl in Deutschland als auch in Daenemark) die Steuer auf das Gesamteinkommen eines Jahres, da ich in Deutschland verbeamtet war, ist mein Bruttolohn in Daenemark auch deutlich hoeher! In Deutschland koennte man ja argumentieren: "Hat soundsoviel verdient, und muss ja z.B. 35% Steuer darauf zahlen, das waere Betrag X. Hat ja aber nus Y gezahle, also soll er mal (X-Y) zahlen" Und wird jetzt auf einmal wichtig wo ich als erstes meinen Ausgleich mache? Oder macht es vielleicht sogar Sinn (wenn das ueberhaupt moeglich ist), die 25% Regel erst ab Anfang naechsten Jahres in Anspruch zu nehmen? Hat da jemand Ahnung, oder kann mir da jemand sagen, wer Ahnung hat?

Die Deutschen Lohnsteuerjahresausgleichsgeister verfolgen mich :?

//Frank

Verfasst: 16.05.2008, 15:44
von mib777
Ein sehr spezieller Fall, mach einen Termin beim Grænsecenter in Padborg und lass Dich beraten.

[url]http://www.pendlerinfo.org[/url]