Auswandern eines Dänen nach Deutschland

Fragen und Tipps: Bürokratie, dänisches Recht, usw.
iri

Auswandern eines Dänen nach Deutschland

Beitrag von iri »

unter Beibehaltung seiner Arbeitsstelle in Dänemark

Hierbei treten hunderte von Fragen auf und die, die Steuerrecht betreffen, sind von der jeweiligen Kommune zu beantworten. Diese ist dazu verpflichtet wie per email vom Hauptsteueramt in Kopenhagen mitgeteilt.

Also Fragen an die Ejby-Kommune, die wie damals auch meine Schulgeschichte, nicht beantwortet wurden.

Es wurde erneut geschrieben und darauf aufmerksam gemacht (recht unfreundlich muss ich zugeben), dass sie verpflichtet sind, dies zu ihrer Arbeit gehört.

Die Reaktion nach weiteren Telefonaten mit der Kommune steckte heute in unserem Briefkasten:

Det er korrekt som De skriver i mailen den 4.februar 2004, at De har mulighed for et bindende ligningssvar.

Betingelse for et bindende ligningssvar er, at De fremsender Deres spørgsmål skrifkig og formuleret på en måde så der kan svaret ja/nej på spørgsmålene. Sammen med anmodningen om bindende ligningssvar skal De vedlægge en check på 300.- pr. spørgsmål.

Frei übersetzt:
Es stimmt, dass sie das Recht auf eine bindende Antwort haben.
Bedingung ist, dass Sie ihre Fragen auf die Art und Weise stellen, dass wir sie mit Ja/Nein beantworten können.

Zusammen mit ihren Fragen schicken sie uns einen Scheck über 300,- kronen *pro* Frage.


Wie soll man denn Fragen über Steuersätze mit ja oder nein beantworten können.

Ausserdem ist auch nur geschrieben, dass die Fragen pro Stück 300 kr kosten. Was kosten denn dann die Antworten?

Gibt es dazu Tarife?
Zuletzt geändert von iri am 06.02.2004, 16:48, insgesamt 1-mal geändert.
Petra~

Beitrag von Petra~ »

Hi iri

ich schon wieder ;-)... Also... je mehr ich zu lesen bekomme umso weniger habe ich Lust meine Zelte hier abzubrechen.

Schau mal in diesen Link rein:
[url="http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/pdf_Dateien/Merkblaetter/merkblaetter_entsendung/Daenemark.pdf"]Link - PDF[/url]

Der Link ist zwar für Deutsche geschrieben, aber ich denke auch als Däne kann man sich da einige Infos rausziehen.

Petra

<font color=red> Link - bearbeitet von Martin, Moderator den 08.03.2004</font id=red>
Zuletzt geändert von Petra~ am 06.02.2004, 17:33, insgesamt 1-mal geändert.
Petra~

Beitrag von Petra~ »

und noch n' Link:

http://www.tyskret.com/deutsch/dba/dk1997/dbdedk97_2.html

Der betrachtet die Besteuerung aus deutscher Perspektive.

Wenn ich das richtig verstehe (hab's ehrlich gesagt erst mal überflogen) dann bleibt für Deinen Partner erst mal alles beim Alten da er ja weiterhin in Dänemark arbeitet. Ihr solltet nur mal prüfen wie das mit der Krankversicherung läuft wenn er in Deutschland erkrankt und zum Arzt muss.

Gruß
Petra
Zuletzt geändert von Petra~ am 06.02.2004, 17:41, insgesamt 1-mal geändert.
iri

Beitrag von iri »

Seine Krankenversicherungsverhältnisse sind schon geprüft. Er ist weiterhin in Dänemark krankenversichert, da dort arbeitend und es steht ihm frei in Deutschland oder Dänemark einen Arzt zu wählen. Für die deutschen Arztbesuche gibt es Extraformulare, die dies dann ermöglichen.

Die Arbeitslosenversicherung war auch einfach zu klären. Der Anspruch auf Leistung besteht weiterhin wenn er auch weiterzahlt. Ist in Dänemark ja privat und läuft nicht wie bei uns mit im Sozialversicherungspaket. Falls er seine Arbeit wechselt und in Deutschland Steuern zahlt werden die Ansprüche problemlos übernommen.

Dies haben wir schriftlich. Es ergibt sich aus einer Vereinbarung zwischen Sønderjylland und dem Lande Schleswig über Grenzgängerbestimmungen.

Leider weiss ich nicht ob die Vereinbarung nur für diese beiden Landesteile gilt oder generell anwendbar ist. Suche aber im Netz, um dir vielleicht auch einmal weiterhelfen zu können.

Mittlerweile haben wir 2 dänische Zeitungen gefunden, die an unserer Geschichte Interesse zeigten. Mal sehen ob's was wird.

Irgendwie artet das ganz schön in Arbeit aus :).

Gruss
Ingrid
Zuletzt geändert von iri am 06.02.2004, 19:04, insgesamt 1-mal geändert.
Andrea
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Beitrag von Andrea »

Hej Iri,

am besten schaut ihr euch das DBA = Doppelbesteuerungsabkommen zwischen D-DK genau an und sprecht evtl. auch mit Steuerberatern auf beiden Seiten.
Meines Erachtens stellt sich das dt. Finazamt auf den Standpunkt dass der Lebensmittelpunkt in D liegt, da ihr ja auch in D dann wohnt und damit seid ihr in D steuerpflichtig. Auf der anderen Seite arbeitet dein Mann ja als Pendler und dies wird wieder gesondert betrachtet.
Das DBA findest du auch unter dem Stichwort DBA D-DK im Net.

Gruss Andrea
Zuletzt geändert von Andrea am 06.02.2004, 19:49, insgesamt 1-mal geändert.
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Petra~

Beitrag von Petra~ »

Ingrid, der letzte Link ist in Verweis auf das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Dänemark und D. Da Andrea auch noch mal darauf hin weisst, schau doch rein

Petra
Zuletzt geändert von Petra~ am 06.02.2004, 22:39, insgesamt 1-mal geändert.
Petra~

Beitrag von Petra~ »

Nein Andrea, soooo einfach machen die es sich dann doch nicht *grins*.. Wo denkst Du hin.. einfach anhand des Wohnsitzes so etwas festzumachen... nö nö *lach*. Nimm dir meinen letzten Link zur Brust...und viel Vergnügen bei der Lektüre *teuflischgrins*

Petra
Zuletzt geändert von Petra~ am 06.02.2004, 22:43, insgesamt 1-mal geändert.
Andrea
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Beitrag von Andrea »

Petra,
sie machen es nicht an dem Wohnsitz, sondern am Lebensmittelpunkt fest !
So muessen wir z. B. immer nachweisen dass unser Lebensmittelpunkt nicht in D ist, obwohl wir dort einen Wohnsitz haben.
Glaube mir, die verschiedenen DBA's kenne ich bald auswendig...und einfach ist das keineswegs..- aber doppelbesteuert recht haeufig...

Gruss Andrea
Zuletzt geändert von Andrea am 07.02.2004, 13:24, insgesamt 1-mal geändert.
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Petra~

Beitrag von Petra~ »

hallo Andrea,

und wie ist dann der Link zu verstehen? Da wäre ja dann das Abkommen für die Katz'

Gruß
Petra
Zuletzt geändert von Petra~ am 07.02.2004, 15:42, insgesamt 1-mal geändert.
Andrea
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Beitrag von Andrea »

Nee, fuer die Katz nicht, aber auch dabei wollen eben alle beteiligten Laender ein Stueck vom Steuerkuchen.
Beispiel: Immobilien : hat man eine Immobilie in D und lebt auch in DK, so bezahlt man in D Grundsteuer und in DK ebenso, als Einkommensteuer getarnt : denn der Mietwert einer selbstgenutzten Immobilie wird in DK auf Einkommen als hypothetisches Einkommen dazu addiert und eben versteuert....
D.h. dies DBA's werden durchaus gerne ausgehebelt.
Also theoretisch zwar ganz nett, praktisch aber Auslegungssache etc....

Gruss Andrea

Bearbeitet von - andrea am 08.02.2004 10:09:55
Zuletzt geändert von Andrea am 07.02.2004, 18:23, insgesamt 1-mal geändert.
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iri

Beitrag von iri »

Guten Abend,

Wenn wir es uns aussuchen könnten möchten wir viel lieber in Deutschland besteuert werden.


Ich hole auf jeden Fall in Deutschland Auskünfte über die Sache ein, immer betonend, dass unser Lebensmittelpunkt in Deutschland liegt.

Ein schönes Wochenende

Ingrid,

die heute ein schnukkeliges Haus Nähe Flensburg gefunden hat.

Lustig, die Strasse ist nach meiner Geburtsstadt benannt und die Hausnummer ist mein Baujahr. :)
Zuletzt geändert von iri am 07.02.2004, 21:12, insgesamt 1-mal geändert.
Andrea
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Beitrag von Andrea »

Glückwunsch zum Haus !

Wenn wir es uns aussuchen könnten möchten wir viel lieber in Deutschland besteuert werden.

Ihr koennt es auch nicht ausuchen, sondern müsst herausfinden welche Vorschriften für euch greifen.
Ich würde auch nicht von Auswanderern sondern von im Auslandstätigen sprechen, denn dein Mann wird ja nicht gleich als Einwanderer nach D kommen, sondern als Familienangehöriger und freier EU Bürger dort wohnen und in DK arbeiten.Du hast ja selber schon erlebt wie unterschiedlich Nydansker im Vergleich zu den Auslandstätigen in DK behandelt werden.

Gruss Andrea
Zuletzt geändert von Andrea am 08.02.2004, 10:15, insgesamt 1-mal geändert.
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iri

Beitrag von iri »

Hallo alle zusammen,

ein Stückchen weiter sind wir nun mittlerweile gekommen. Lt. Auskunft eines freundlichen Herren des Grenzgängervereines in Odense sind für meinen Mann Steuern in Dänemark zu zahlen.

Trotzdem bin ich als nicht berufstätige Ehefrau krankenversicherungstechnisch durch die AOK-Schleswig abgedeckt, die mich als Frau eines Grenzgängers zu deutschen Leistungen mitversichern muss.

Das klingt doch alles schon viel freundlicher. Hoffentlich ist diese Auskunft richtig - freu -.

Liebe Grüsse

Ingrid
Zuletzt geändert von iri am 08.03.2004, 10:27, insgesamt 1-mal geändert.
Andrea
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Beitrag von Andrea »

Hej Iri,

um in D versichert zu sein, musst du dir von der daenischen Kommune ein Formular ausfuellen lassen, was du bei der AOK dann einreichst ( E 109 oder 106 ). Frage bei der AOK nach welches sie haben wollen und lass ihn dir von der Kommune noch vor dem Umzug ausstellen ! Dafuer ist dein Sachbearbeiter zustaendig , aber sie tun sich damit etwas schwer, weil es nicht sehr haeufig vorkommt.

Gruss Andrea
Zuletzt geändert von Andrea am 08.03.2004, 14:59, insgesamt 1-mal geändert.
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iri

Beitrag von iri »

Hej Andrea,

Was tun wenn die Kommune dies verweigert?

Ich lande ja wieder genau bei dem Sachbearbeiter, der mir nicht auf Briefe und Emails antwortet. Genau derselben Kommune, die bei Beantwortung von Fragen betreffs eines Umzuges 300 kr pro Frage im voraus haben möchte. :(

Gruss
Ingrid
Zuletzt geändert von iri am 08.03.2004, 15:05, insgesamt 1-mal geändert.