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Mietwagen und kein dk-Kennzeichen

Verfasst: 24.05.2008, 17:57
von Smiley22
Hallo,

das ich in DK nicht mit ausländischen Kennzeichen fahren darf, wenn ich hier wohne ist klar.
Wie ist das, wenn man z.B. in Deutschland einen Unfall/ Panne hat, und kein Mietwagen mit dänischen Kennzeichen aufzutreiben ist?
Jemand erzählte mir mal, das man in so einem Fall auch mit deutschen Kennzeichen für einige Tage in DK fahren darf.
Stimmt das, oder gilt hier wie immer: Nur DK-Kennzeichen erlaubt, ohne wenn und aber
Viele Grüsse,
Jürgen

Verfasst: 25.05.2008, 11:56
von udo66
lass dich nicht so kleinlich einschuechtern ...wenn es nicht methodisch ist was du machst dann mache es einfach...keiner wird dich kontrollieren oder hinterherfahren - du kannst es doch begruenden.
mvg
udo

Verfasst: 25.05.2008, 19:48
von Lars J. Helbo
udo66 hat geschrieben:keiner wird dich kontrollieren oder hinterherfahren - du kannst es doch begruenden.
Was natürlich eine ganz dumme Antwort ist. Es geht hier überhaupt nicht um "begründen" oder "gesunden Menschenverstand", es geht einzig und allein um knallharte Paragraphen.

Mag ja auch sein, dass der Risiko gestoppt zu werden relativ klein ist. Dafür ist die Strafe um so höher. Das Finanzamt wird nämlich die volle Registrierungsabgabe einfordern, d.h. es kann schon ein paar hundert tausend Kronen kosten - für ein Wagen, der Dir gar nicht gehört.

Es ist daher wesentlich besser, sich vorher ordentlich zu informieren. Bei www.dr.dk habe ich folgendes gefunden:
Spørgsmål:

Hvis en dansker lejer en bil i Tyskland, må man så køre med den i Danmark?

Vicepolitikommissær Bent Mouboe fra færdselspolitiet svarer:

Som privatperson må man ikke tage til Tyskland og leje en bil og køre hjem på ferie i Danmark.

Der er dog et par undtagelser. Man må gerne leje f.eks en autocamper i Tyskalnd og køre i den som transit igennem Danmark, hvis man f.eks skal holde ferie i Norge og Sverige. Det kræver dog at man får en transittillladelse.

Men man må ikke gøre nogen svinkærinder i Danmark, f.eks køre hjem og pakke eller hente familien.

En anden undtagelse er, hvis man havarerer i sin egen i bil i Tyskland, må man godt køre hjem i en tysk udlejningbil og læsse af, og bagefeter køre ud til afleveringstedet.

Man må også gerne køre i en udenlandsk bil i Danmark, hvis ejeren er med som passagerer i bilen.
Also im Normalfall darfst Du NICHT ein Mietwagen mit DE Kennzeichen in DK fahren. Es gibt aber zwei Ausnahmen:

1. Du bist in DE in Urlaub und hast eine Panne mit Dein Auto. Dann darfst Du ein Mietwagen nehmen und damit auf den direkten Weg zu Deiner Wohnung in DK fahren, abladen und wieder auf den Direkten Weg zurück um den Wagen abzuliefern.

2. Du kannst ein Autocamper in DE mieten und dann auf der direkten Weg durch DK um in Norwegen oder Sweden um dort damit Urlaub zu machen. In diesem Fall must Du aber vorher eine Transitgenehmigung einholen und auch hier gilt, dass es unter keinen Umständen erlaubt ist von der direkten Weg abzuweichen.

Verfasst: 27.05.2008, 12:40
von micha_i_danmark
Punkt 1. kann ich bestætigen. Ein Kollege hatte so einen Fall. Flieger in D verpasst und dann nachts mit deutschem Mietwagen nach DK zurueck. Næchsten Morgen standen die vom Nachbarn gerufenen Polizei- und Steuerbeamten vor seinem Haus. Nichts passiert, da genau dieser spezielle Fall gedeckt ist.

Verfasst: 27.05.2008, 15:18
von Simba
lass dich nicht so kleinlich einschuechtern ...wenn es nicht methodisch ist was du machst dann mache es einfach...keiner wird dich kontrollieren oder hinterherfahren - du kannst es doch begruenden.
Nö, hinterherfahren wird wohl keiner, aber im Falle eines Unfalls zahlt die Versicherung nur, wenn die Regeln eingehalten wurden.
Ich würde beim Mietwagenverleih mal anrufen und mich dort erkundigen. Die müßten eigentlich auch die genaue Regelung wissen.

LG Simba

Lars, knallhart

Verfasst: 01.06.2008, 13:07
von udo66
Was natürlich eine ganz dumme Antwort ist. Es geht hier überhaupt nicht um "begründen" oder "gesunden Menschenverstand", es geht einzig und allein um knallharte Paragraphen.

Mag ja auch sein, dass der Risiko gestoppt zu werden relativ klein ist. Dafür ist die Strafe um so höher. Das Finanzamt wird nämlich die volle Registrierungsabgabe einfordern, d.h. es kann schon ein paar hundert tausend Kronen kosten - für ein Wagen, der Dir gar nicht gehört.



Meine Antwort auf deinen Kommentar, @
Lars:
Wie gesagt, Lars Helbro, du bist ziemlich eingeengt in deine Paragrafenwelt, was ja deine persoenliche Weltsicht hier in Dk ist, aber nochmals:
In der Realitaet und im Alltaga zaehlt:
Wenn man begruenden kann, weshalb man den Wagen benutzt hat und glaubhaft versichern kann, dass dies keine Methode hat, und dies also
n i c h t willentlich und strategisch dafuer benutzt wurde, Abgaben zu umgehen, wuerde ich es machen und auch als gesetzlich ansehen.

vg
Udo

Re: Lars, knallhart

Verfasst: 01.06.2008, 15:55
von Lars J. Helbo
udo66 hat geschrieben:...wuerde ich es machen und auch als gesetzlich ansehen.
Das kann gerne sein - das DU das für gesetzlich ansehen würdest.

Das ist aber für alle andere herzlich uninteressant. Wichtig ist doch lediglich, ob Polizei und Finanzamt das auch so sehen würden. Im Streitfall hast Du nämlich gegen denen nicht die geringste Chance - ganz anders als in DE.

Das Problem ist, dass es hier keine Verwaltungs-Gerichtsbarkeit gibt. Du must also ein Zivilprozess gegen den Staat führen. Da die Sache extrem prinzipiell ist und für den Staat immens hohe Folgekosten haben könnte, wirst Du in den ersten Instanzen nichts erreichen (das Finanzamt wird entweder gewinnen oder sofort Berufung einlegen). Die Kosten für ein solches Verfahren überschreitet dann bei weitem, was ein Auto in DK kostet, und glaube nicht, dass Du dann - im Falle eines Sieges - im Endeffekt das Geld für den Prozess zurück bekommst.

Vor etwa 15 Jahren gab es so ein Fall irgendwo an der Grenze. Ein Mann wohnte in DE, war aber öfters zu Besuch bei seine Freundin in DK. Die Polizei meinte, er würde deshalb real in DK wohnen und hat die deutsche Kennzeichen seines Mercedes deshalb beschlagnahmt.

Der Prozess hat 7 Jahre gedauert. Der Mann hat beim EU-Gerichtshof gewonnen. Er hat dann 2,2 Millionen Kronen Schadenersatz gefordert - wegen Prozesskosten und weil er 7 Jahre lang das Auto nicht benutzen konnte (das stand nämlich in DK ohne Kennzeichen und durfte nicht bewegt werden). Bekommen hat er gerade mal 100.000.

Re: Lars, knallhart

Verfasst: 02.06.2008, 16:23
von udo66
Meine Antwort auf deinen Kommentar, @
Lars: ......
aber nochmals:
In der Realitaet und im Alltaga zaehlt:
Wenn man begruenden kann, weshalb man den Wagen benutzt hat und glaubhaft versichern kann,

dass dies keine Methode hat,

und dies also
n i c h t willentlich und strategisch dafuer benutzt wurde, Abgaben zu umgehen,
wuerde ich es machen
und auch als gesetzlich ansehen.

vg
Udo[/quote]

Nåh, Lars, så skal du læse lidt mere nøjagigt...ikk`?!
med venlig hilsen
Udo

Verfasst: 05.06.2008, 20:18
von Ilona
Hallo,
wie ist es denn, wenn mich zB. mein Sohn besucht, er lebt in Deutschland, kann er mein Auto mit dänischen Kennzeichen in DK oder D fahren :?:
Sonnige Grüße
Ilona

Verfasst: 05.06.2008, 21:32
von Smiley22
Als Deutscher mit Wohnsitz in Deutschland darfst Du dänische (oder irgendwelche anderen) Kennzeichen in Deutschland fahren.
Dänemark ist eines der wenigen (oder das einzige ?) Land in Europa das diese spezielle Einschränkung hat.
Jürgen

Verfasst: 05.06.2008, 21:40
von Ilona
Hallo Smiley,
danke für die Antwort, weißt du auch ob man als Deutscher, mir Wohnsitz in D auch in DK mein Auto fahren darf ??
Viele Grüße
Ilona

Verfasst: 05.06.2008, 21:45
von Smiley22
Wenn Du keine dänische Aufenthaltsgenehmigung, keinen offiziellen Wohnsitz in DK hast und dich nicht mehr wie 6 Monate in DK aufhälst dürfte es meines Wissens kein Problem sein.
Jürgen

Verfasst: 06.06.2008, 11:12
von Ilona
Hallo Smiliey,
vielen dank, dann könnte unser Sohn, wenn er mal mit der Bahn kommt, ja mit unserem Auto in DK fahren.
Liebe Grüße
Ilona