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Papiere zum Umzug nach DK, Sorgerecht

Verfasst: 13.06.2008, 11:55
von hettibert
Hallo ,
ich weiss, ich soll die Suchfunktion benutzen, habe ich, habe ein wenig gefunden. nun fehlen mir noch einige Infos, Tipps. Vielleicht könntet mir der ein oder andere Frisch ausgewanderte helfen.
Was brauche ich für die Anmeldung in Dk, außer Ausweis, (ab-?)Meldebescheinigung D ? Braucht man so sachen wie Scheidungsurteil, Sorgerechtsbescheinigungen? Wir sind nicht verheiratet und ich habe ein kind aus einer vorherigen Ehe für das ich das alleinige Sorgerecht habe. Wird das anerkannt?Mein Freund hat einen Arbeitsvertrag, ich werde erst mal zu hause bleiben, damit die Kinder in der Schule "klar"kommen. Was für Papiere brauche ich fürs Auto?
Vielleicht hat ja auch jemand ein guten Link. Es wäre sehr nett. Danke Hetti

Verfasst: 13.06.2008, 12:09
von Lars J. Helbo
Ausweis - oder genau genommen Reisepass - ja
Abmeldebescheinigung - nein

Es wäre bestimmt gut nachweisen zu können, dass Du die alleinige Sorgerecht hast. Ob es notwendig ist, weis ich nicht.

Allerdings könnte es ein anderes Problem geben. Dein Mann bekommt ja eine Aufenthaltsrecht als EU-Arbeitnehmer. Er kann dann seine "Nahen Verwandten" mitnehmen. Dazu gehören Ehepartner und Kinder - aber nicht Lebenspartner. Eine Hochzeit könnte also notwendig werden, damit Du und das Kind auch Aufenthaltsrecht bekommen könnt, ohne das Du Arbeit hast.

Verfasst: 13.06.2008, 12:25
von hettibert
Hallo Lars, Danke für deine Antwort. Wir hatten eh vor jetzt mal zu heiraten. Reicht das , wenn wir in Dänemark heiraten? oder muss das vorher noch sein? und welches namrnsrecht gilt dann?
danke, hetti

Verfasst: 13.06.2008, 22:11
von skandal1975
hallo hettiWir sind ja auch neu nach DK gezogen wie du weist :wink: Wir mussten nachweisen das wir in D wenigstens 2 jahr schon zusammen gewohnt haben,da wir nicht verheiratet sind.Dann hatten wir mit.Ausweise,Geburtsurkunden  der Kinder,Mietvertrag evtl) oder nachweiss vom Hauskauf,Arbeitsvertrag,Lohnabrechnung, Vaterschaftsanerkennung,.Ich glaube das wars.Wenn ihr hier in DK Heiratet könnte einiges leichter werden,das haben wir auch bald vor. :wink:
lg skandal

Namensrecht

Verfasst: 19.06.2008, 17:34
von Joerg
Hallo hetti, also Ihr könnt ruhig in DK heiraten. Es ist um einiges einfacher als in Dtl. Haben wir auch gemacht, der bürokratische Aufwand war uns in Dtl. zu groß. Ihr geht zu Kommune, wo Ihr heiraten wollt, nehmt Personalausweis, Geburtsurkunde und gültiges Scheidungsurteil mit und bestellt das Aufgebot. Oder einfach bei der Kommune nachfragen. Da Ihr als Deutsche in DK Ausländer seit, muss jeder von Euch seinen Nachnamen behalten.

LG

Verfasst: 19.06.2008, 20:57
von Andreabulli
Hej Hetti,
wir brauchten auch die Abmeldebescheinigung aus Deutschland,
das Sorgerechts Urteil sowie Scheidungs papiere habe ich als Kopi abgegeben. Personalausweis eine Kopi ein Lichtbild.
Und wenn du hier Heiraten willst mußt du vorher eine Eheerklärung ausfüllen Die bekommst du bei der Kommune,und damit reichst du dann deine Kopi vom Scheidungsurteil und vom Perso sowie die Geburtsurkunde ein.
liebe grüße
Andrea

Verfasst: 10.07.2008, 15:50
von chris29
Hallo,
meine Frau hat auch ein Kind aus einer früheren Beziehung, der Vater hat auch noch das Sorgerecht, er holt seinen Sohn allerdings nur sehr unregelmäßig ab. Kann er uns Steine in den Weg legen wenn wir nach DK ziehen wolen? Ich hatte mir diesbezüglich keine Gedanken gemacht, da wir seit 6 Jahren zusammen leben und sein (mein?) Sohn ja zu dem Zeitpunkt erst 1 Jahr alt war. Also aufgewachsen ist er eigentlich mit mir. Aber rechtlich hat der Vater ja mit das Sorgerecht. :?

Verfasst: 10.07.2008, 16:59
von BlaubaerDK
Hej Chris,

ja, er könnte euch Probleme machen.

So lange der Vater/die Mutter auch das Sorgerecht für das/die Kind (er) haben, haben sie auch ein Recht auf Mitsprache wo sich das Kind aufhält.

Vielleicht solltet ihr vorher mal mit dem Vater sprechen?
Sollte sich das als schwierig gestalten, könnte es eine gute Idee sein, sich mit dem Jugendamt in Verbindung zu setzen um dort die aktuelle Rechtslage zu erfragen.

Es ist ja durchaus möglich, das Kinder + sorgeberechtigte Eltern in unterschiedlichen Ländern leben :D

Liebe Grüsse
Bettina

Verfasst: 10.07.2008, 20:42
von sgrabby
Ist es nicht ein Unterschied zwischen Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht? Soweit ich weis ist dies immer bei dem Elternteil wo das Kind leb,kann mich aber auch täuschen

Verfasst: 10.07.2008, 21:13
von Amitolas
also soweit mir bekannt, bzw. vom Anwalt erklärt...

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist Teil vom Sorgerecht. Ich habe mir dies bei Einreichen der Scheidung direkt für mich beantragt.

Ging auch ohne Probleme. Würde mal im Scheidungsurteil gucken, da steht evt. was drin oder sonst Jugendamt und Anwalt.

Sorgerecht behalten ja weiterhin dann beide.

Verfasst: 11.07.2008, 08:28
von chris29
Moin!
Danke für eure Antworten. Ich muss dazu sagen das der Vater des Kindes mit der Mutter nie verheiratet war, evt. ist der Punkt noch wichtig.

Verfasst: 11.07.2008, 09:07
von BlaubaerDK
Hej Chris,

eher nicht. Es geht ja nicht um eine Scheidung sondern um das Sorgerecht für ein gemeinsames Kind.
Es muss ein Sorgerechtsurteil geben. Wenn beide Parteien das gemeinsame Sorgerecht haben, haben beide Parteien auch ein Mitspracherecht zum Wohl des Kindes.
Ein Umzug ins Ausland, so sehr von dem einem Elternteil gewünscht, kann von dem anderen Sorgeberechtigten widersprochen werden.

LG,
Bettina

Verfasst: 12.07.2008, 08:42
von chris29
Moin!
Ich denke das wir uns da gütlich einigen werden. Er hat mit seiner neuen Freundin ja auch ein gemeinsames Kind und seid dem der Kleine da ist ist sein Sohn eher Nebensache, so traurig das ist. Generell will ich das sein Sohn den Kontakt zu seinem Vater aufrecht erhält, dass kann man ja mit Ferienbesuchen usw. realisieren und DK ist nun nicht soweit weg....